Jugendwoche — über 60 verschiedene Workshops

Jugendlichen ste­ht in den Herb­st­fe­rien (10.–13. Okto­ber 2023) ein span­nen­des und buntes Work­shopange­bot zur Auswahl. Jugendlichen im Alter von 12 Jahren (ab 6. Klasse) bis 18 Jahren aus den Kan­to­nen Basel­land, Solothurn und Basel-Stadt kön­nen zwis­chen 60 Work­shops auswählen und sich so ihr indi­vidu­elles Ferien­pro­gramm zusammenstellen. 

Ein abwech­slungsre­ich­es und kostengün­stiges Ferien­pro­gramm zu find­en, stellt für viele Jugendliche eine Her­aus­forderung dar. Ferien sollen Ruhe, Erhol­ung und ein Aus­brechen aus dem Schu­lall­t­ag brin­gen, aber auch Spass, Unter­hal­tung, Aus­tausch und kleine Aben­teuer beinhalten. 

Die Interkan­tonale Jugend­woche hat Jahr für Jahr das Work­shop-Ange­bot aus­ge­baut und die Vielfalt der Work­shops erweit­ert. Ins­ge­samt ste­hen rund 800 Work­shop­plätze zur Ver­fü­gung. Das Kur­sange­bot reicht von Selb­stvertei­di­gung, Nothelfer­kurs, Pok­er über Fotografie bis hin zu Robot­ic oder Chemielabor. 

Alle Teilnehmer*innen prof­i­tieren von ein­er kosten­losen Verpfle­gung, einem Jugendtr­e­ff und einem frei­willi­gen Abendprogramm. 

Die Jugend­woche ist ein gemein­schaftlich­es Pro­jekt mehrerer Akteure der Offe­nen Jugen­dar­beit. Es beteili­gen sich ausser­dem viele Frei­willige bei der Pla­nung und Durchführung. 

Eine Anmel­dung ist online bis am 22. Sep­tem­ber möglich. 

Anmel­dung und Infos zur Jugend­woche: www.jugendwoche.ch

Covid Update für die OKJA

Heute hat der Bun­desrat neue Mass­nah­men in die Vernehm­las­sung geschickt. Am Fre­itag wird der Bun­desrat bekan­nt geben, welche Mass­nah­men schweizweit gel­ten. Schon heute haben die Kan­ton Basel­land­schaft und Solothurn ab Mittwoch 1. Dezem­ber stren­gere Mass­nah­men beschlossen. Die Mass­nah­men gehen weit­er als die aktuellen Vor­gaben vom Bund. Somit wird es auch keine Anpas­sung des Rah­men­schutzkonzepts vom DOJ geben. 

Fol­gende Mass­nah­men betr­e­f­fen die OKJA im BL und SO (Aar­gau hat keine stren­geren Mass­nah­men beschlossen).

- Maskenpflicht ab 12 Jahren in Innen­räu­men trotz Zer­ti­fikat­spflicht ab 16Jahren. 

- Kon­suma­tion von Speisen und Getränken nur noch im sitzen.

Dringliche Forderung nach Zugang zu Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Einschränkungen bis 25 Jahren

Der Dachver­band Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Schweiz (DOJ) fordert die Behör­den erneut auf, Jugendlichen und jun­gen Erwach­se­nen bis 25 Jahren den Zugang zur Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit ohne Zer­ti­fikat­spflicht zu ermöglichen. 80% der vom DOJ befragten Fach­stellen müssen zurzeit Jugendliche auf­grund dieser Ein­schränkung abweisen. Davon betrof­fen sind über 40 % der Jugendlichen über 16 Jahren. Zahlre­iche Jugendliche sind somit für Unter­stützung etwa beim Beruf­süber­gang nicht mehr erre­ich­bar und haben einen für sie wichti­gen, begleit­eten und geschützten Freiraum ver­loren. Dieses ausser­schulis­che Grun­dan­ge­bot muss wieder allen jun­gen Men­schen offen­ste­hen und nieder­schwellig zugänglich sein.

Resul­tate Umfrage Zer­ti­fikat­spflicht OKJA

Medi­en­mit­teilung vom DOJ

Stress-Studie

Pro Juven­tute hat eine Stress-Studie pub­liziert. In ein­er Befra­gung von über 1000 Kindern und Jugendlichen in rund 50 Schulk­lassen in der ganzen Schweiz hat sich gezeigt: Das Stress-Niveau bei der jun­gen Gen­er­a­tion ist erhöht. Stress kann gesund­heitliche Fol­gen haben. Daher rufen wir in Erin­nerung, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf Freizeit und Erhol­ung haben.

Wie ver­bre­it­et ist Stress bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz? Was sind die Ursachen und Auswirkun­gen von Stress? Welche Rolle haben die Eltern und die Schulen auf den erlebten Stress der Kinder? Auf diese Fra­gen ver­sucht Pro Juven­tute mit der Stress-Studie Antworten zu geben.

Die wichtig­sten Erken­nt­nisse der Pro Juven­tute Stress-Studie:

  • STRESS HAT STARKE AUSWIRKUNGEN AUF DIE PSYCHISCHE GESUNDHEIT DER KINDER
  • SCHULISCHE PFLICHTEN ABER AUCH DIE SCHULKULTUR HABEN DEUTLICHEN EINFLUSS
  • ZEIT MIT FREUNDINNEN UND FREUNDEN UND MITBESTIMMUNG ZUHAUSE REDUZIERT STRESS

Veränderung Covid Massnahmen

Am Mittwoch 14. April hat der Bun­desrat neue Anpas­sun­gen betr. Bekämp­fung der Ver­bre­itung des Covid-Viruses.

Die OKJA ist im wesentlichen vom Art. 6g betrof­fen. In der Verord­nung hat sich verän­dert, dass eine Abgabe von Essen neu nur noch im Innen­raum expliz­it ver­boten ist.

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit
1 Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugend-

arbeit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit
1 Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:
a. Es han­delt sich um Aktiv­itäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
b. Eine Fach­per­son betreut die Aktiv­itäten der Kinder und Jugendlichen.
c. Das Schutzkonzept bezeichnet:

  1. die zuläs­si­gen Aktivitäten;
  2. die zuläs­sige Höch­stzahl anwe­sender Kinder und Jugendlich­er.
    2 Tanzver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken in Innen­räu­men sind in jedem Fall unzulässig.

Von Seit­en DOJ ist noch kein Anpas­sung an das Rah­men­schutzkonzept vorhan­den, aber die Verord­nung ist hier recht klar und somit ist eine koor­dinierte und bewusste Abgabe von Lebens­mit­tel (z’Vieri etc.) wieder möglich.

Link Verord­nung

Lockerungen der Massnahmen ab dem 1. März bringen für die OKJA leider auch Verschärfungen!

Ab 1. März gibt es schweizweit Lockerungss­chritte die für die OKJA mehrheitlich pos­i­tiv aus­fall­en. Die Alters­be­gren­zung für Sport und Kul­tur wird auf 20 Jahre ange­hoben. Diese Alters­gren­ze ist neu lei­der expliz­it im Zusam­men­hang mit der OKJA genan­nt. Somit kann diese Lockerung bei eini­gen Insti­tu­tio­nen auch eine Ver­schär­fung darstellen. Die Anhebung der Per­so­n­en­wahl im freien von 5 auf 15 macht die auf­suchende Jugen­dar­beit einfacher.

Der DOJ ist daran sein Rah­men­schutzkonzept zu über­ar­beit­en. Der Artikel 6g aus der Verord­nung über Mass­nah­men in der Verord­nung zur Bekämp­fung der Covid-19-Epi­demie bet­rifft expliz­it die Jugendarbeit. 

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • a. Es han­delt sich um Aktiv­itäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
  • b. Eine Fach­per­son betreut die Aktiv­itäten der Kinder und Jugendlichen.
  • c. Das Schutzkonzept bezeichnet:
    1. die zuläs­si­gen Aktiv­itäten; in jedem Fall unzuläs­sig sind Feste, Tanz- ver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken,
    2. die zuläs­sige Höch­stzahl anwe­sender Kinder und Jugendlicher.

Link zur Verord­nung

Vernehmlassungsantwort an Bundesrat

Der Bun­desrat hat let­zte Woche Lockerun­gen speziell für die Jugendlichen und expliz­it für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit in Vernehm­las­sung bei den Kan­to­nen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderun­gen des DOJ und der SAJV für den ausser­schulis­chen Bere­ich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genü­gend erfüllt. Mit vere­in­ten Kräften und im Schul­ter­schluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Alters­gren­ze für die Son­der­stel­lung auf 25 Jahre (anstatt wie vorge­se­hen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne eben­falls sehr aus­drück­lich, mit Erwäh­nung der OKJA, mit ein­er Vernehm­las­sungsant­wort an den Bun­desrat gewen­det. Ein erneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bun­desrat dazu wurde gestern verschickt. 

Politische Wahrnehmung der OKJA in der Schweiz

Auf Nationaler Ebene ist einiges passiert und die OKJA wird als wichtige Arbeit anerkannt:

  • Die Eid­genös­sis­che Kom­mis­sion für Kinder und Jugend­frage EKKJ hat Empfehlun­gen zuhan­den BAG in Sachen Fol­gen der Krise auf Jugendliche veröf­fentlicht. Darin wird erfreulicher­weise die OKJA expliz­it erwäh­nt und ihr Bedeu­tung unter­strichen. Auch der DOJ und sein Rah­men­schutzkonzept wer­den als Ref­erenz erwäh­nt. Aber lest selb­st:https://ekkj.admin.ch/publikationen/stellungnahmen#collapse-7823.
  • In Zusam­me­nar­beit mit der SAJV hat der DOJ kon­nte die Zusam­me­nar­beit mit dem BAG weit­er aus­ge­baut und verbessert werden. 
  • Eine Über­sicht, wie die Kan­tone mit der Frage der Ein­stu­fung der OKJA umge­hen, hat der DOJ auf ein­er “Wet­terkarte” zusam­menge­fass. Ihr seht: Es gibt einige bedauer­liche Unwet­ter aber die Gross­wet­ter­lage zeigt sich zurzeit erfreulich sonnig.

Sind Fachstellen der OKJA soziale Einrichtungen?

Die meis­ten Kan­tone, welche sich dieser Fragestel­lung gestellt haben, sehen dies so. Gemäss BAG liegt die abschliessende Ein­stu­fung der OKJA den kan­tonalen Behör­den. Nicht alle Kan­tone haben zu dieser Fragestel­lung eine klare Hal­tung. Fol­gende Kan­tone sehen die Fach­stellen der OKJA als soziale Ein­rich­tun­gen: (Stand: 28.1.2021)

  • Zürich
  • Bern
  • Thur­gau
  • Tessin
  • Wal­lis
  • Schaffhausen
  • St. Gallen
  • Solothurn
  • Basel­land
  • Graubün­den
  • Luzern
  • Uri
  • Schwyz

In mehreren Kan­to­nen laufen zur Zeit Abklärun­gen zu der Ein­stu­fung als reine “Freizeit­ein­rich­tung” oder “soziale Institution”.

Zusammenstellung Unterlagen & Informationen OKJA & Corona

Stand: 21.1.2021

Den Überblick zu behal­ten ist aktuell nicht ganz ein­fach. Als Hil­festel­lung sind nach­fol­gend die wichtig­sten Unter­la­gen zusam­mengestellt, die für die Erar­beitung der Betriebs- und Schutzkonzepte wichtig sind. Zusät­zlich sind Erläuterun­gen betr. Grup­pen­grösse und Alter vorhanden.

Wichtige Dokumente

Verord­nung vom Bund (laufend aktu­al­isiert und mit Chronolo­gie) Diese Verord­nung kann nicht durch kan­tonale oder kom­mu­nale Regelun­gen abgeschwächt wer­den. Einzelne Entschei­dun­gen wer­den jedoch an die Kan­tone delegiert. Gemäss DOJ sieht das BAG die Kan­tone zuständig betr. der Entschei­dung ob Fach­stellen der OKJA unter soziale Ein­rich­tun­gen fall­en oder nicht (Art 5abis18 b 2). Aus Sicht der bei­den Kan­tone Basel­land und Solothurn (neben andern) ist eine Weit­er­führung dieser wichti­gen Ange­bote, unter entsprechen­den Schutz­mass­nah­men, sin­nvoll und darum unter diesem Punkt einzuordnen.

Verord­nung Kan­ton BL (laufend aktu­al­isiert und mit Chronolo­gie) Die aktuelle Verord­nung schreibt nichts zu speziellen Regelun­gen betr. Alter oder Flächen. 

Rah­men­schutzkonzept DOJ (21.1.2021) Das Rah­men­schutzkonzept vom DOJ wurde fol­gen­den Behör­den vorgelegt und von diesen als den gel­tenden geset­zlichen Vor­gaben entsprechend plau­si­bil­isiert: SODK, BSV und BAG. 

Hin­weis: Was die Ein­stu­fung für die Grup­pen­grösse, Alter und Öff­nungszeit­en bedeutet wurde präzisiert und wird weit­er unten erläutert.

DOJ Papi­er bezüglich Ein­stu­fung der OKJA Fach­stellen als soziale Ein­richun­gen Das Doku­ment zeigt neben der Prob­lem­stel­lung auch Argu­mente und Lösun­gen auf.

Erläuterungen: Einstufung der Institution / Massnahmen

Gemäss gel­tender COVID-19-Verord­nung (18.12.2020) gel­ten für Betriebe, die als «soziale Ein­rich­tun­gen» eingestuft sind, weniger Ein­schränkun­gen. Gemäss Rechts­di­enst des BAG obliegt es den Kan­to­nen über diese Ein­stu­fung zu entschei­den. Dies muss mit den entsprechen­den Behör­den abgek­lärt wer­den. Je nach dem sehen die konkreten Mass­nah­men für Fach­stellen der OKJA unter­schiedlich aus und zwar wie folgt:

Einstufung als soziale Einrichtung

(z.B. Kan­ton BL und SO)

  • Öff­nungszeit­en: keine Beschränkung
  • Ange­bote / Grup­pen­grösse: Für die Anzahl Per­so­n­en ist für alle Altersstufen und alle For­men der Ange­bote die zur Ver­fü­gung ste­hende Fläche mass­gebend. Es gilt die Regel: 10 Quadrat­meter pro Per­son, bei Ein­rich­tun­gen von bis zu 30 Quadrat­meter Fläche lediglich 4 Quadrat­meter pro Person. 

Einstufung als Freizeitbetrieb

(z.B. Kan­ton AG)

  • Öff­nungszeit­en: Es ist nur die Nutzung im Regel­be­trieb für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren zuläs­sig. Keine Beschränkung der Öffnungszeiten.
  • Ange­bote / Grup­pen­grösse:
  •  Für Ange­bote für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren gibt es für den Regel­be­trieb wie auch für sportliche und kul­turelle Aktiv­itäten keine zahlen­mäs­sige Ein­schränkung, aber eine flächen­mäs­sige: 10 Quadrat­meter pro Per­son, bei Ein­rich­tun­gen von bis zu 30 Quadrat­meter Fläche lediglich 4 Quadrat­meter pro Person.
  • Für Ange­bote für Jugendlichen ab 16 Jahren gilt: kein Regel­be­trieb, aber es kön­nen kul­turelle Aktiv­itäten in den Lokalitäten der OKJA und sportliche Aktiv­itäten im Aussen­raum durchge­führt wer­den. Dabei ist die Grup­pen­grösse von der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Fläche abhängig (grund­sät­zlich 10 m²/Person, bei Ein­rich­tun­gen von bis zu 30 m² Fläche lediglich 4 m²/Person), beträgt jedoch max­i­mal 5 Per­so­n­en inkl. Lei­t­en­den. Auch hier gibt es keine zeitlichen Ein­schränkun­gen. Hin­weis: Mis­chen sich die Alters­grup­pen, so gel­ten die Regeln für Jugendliche ab 16 Jahren

Weiterhin gilt für alle:

  • Ver­anstal­tun­gen: Öffentliche Ver­anstal­tun­gen sind verboten.
  • Im nicht­pro­fes­sionellen Bere­ich ist gemein­sames Sin­gen ausser­halb des Fam­i­lienkreis­es unzuläs­sig, unab­hängig davon, ob dies in Innen­räu­men oder im Freien stattfindet.
  • Es muss eine Zugangs­beschränkung/-kon­trolle erfol­gen, um sicherzustellen, dass die max. Anzahl an Besucher*innen nicht über­schrit­ten wird.
  • Erweit­erte Maskenpflicht ab 12 Jahren in Innen­räu­men und bes­timmten Aussen­räu­men, resp. Bere­ichen des öffentlichen Raumes. Im Aussen­bere­ich der OKJA gilt dies nur, wenn der Abstand nicht einge­hal­ten wer­den kann. Der Kan­ton BL hat ab dem 20.1.21 in den Schulen das Alter für die Maskenpflicht auf 10 Jahre herun­terge­set­zt. Diese Mass­nahme gilt nicht für die OKJA, kann aber bei Über­legun­gen zu eige­nen Schutzkonzepten Ein­fluss haben.
  • Abstand/Platzverhältnisse: Im Innen- und Aussen­bere­ich muss pro 10 m² pro Per­son oder bei ein­er Fläche bis 30 m² lediglich 4 m² pro Per­son zur Ver­fü­gung stehen.
  • Men­schenansamm­lun­gen im öffentlichen Raum von mehr als 5 Per­so­n­en (inkl.Kinder) sind verboten.
  • (Neu seit 14.1.21) Pri­vate Ver­anstal­tun­gen mit mehr als 5 Per­so­n­en sind verboten.
  • Schutzkonzepte: Alle öffentlich zugänglichen Orte, auch die OKJA-Ange­bote, müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
  • Abstand­sregel: Wenn möglich 1.5 m zwis­chen Per­so­n­en. Es gibt keine Unter­schei­dung nach Alters­grup­pen in den OKJA-Angeboten.
  • Nachver­fol­gbarkeit: Es sind Präsen­zlis­ten der anwe­senden Per­so­n­en zu führen und den kan­tonalen Behör­den für das Con­tact Trac­ing zur Ver­fü­gung zu stellen (14 Tage, Ver­ant­wor­tung der Kantonsärzt*innen).
  • (Präzisierung 21.1.21) Gemein­sames kochen und essen ist nicht erlaubt, aber Kiosk-/Bar­be­trieb sind weit­er­hin möglich, wenn die nöti­gen Schutz­mass­nah­men getrof­fen werden.
  • (Neu seit 14.1.21) Oblig­a­to­ri­um für Home­of­fice und spezieller Schutz von gefährde­ten Mitarbeitenden.
  • Beson­ders gefährdete Arbeitnehmer*innen sind aber vom Arbeit­ge­ber zu schützen. Es gilt das Arbeitsrecht.
  • Vere­in­sak­tiv­itäten im Mit­gliederkreis oder mit namentlich bekan­nten Per­so­n­en z. B. im Vere­inslokal gel­ten als pri­vate Veranstaltungen.

Gel­tende Hygiene- und Abstandregeln

  • Abstand hal­ten von 1.5 m.
  • Gründlich Hände waschen.
  • In Arm­beuge hus­ten und niesen.
  • Beson­ders gefährdete Per­so­n­en schützen.

Quelle und weit­ere Infor­ma­tio­nen gibt es beim DOJ

CORONA-KRISE: OKJA WICHTIGER DENN JE!

Kinder und Jugendliche sind in ihrer kör­per­lichen Gesund­heit durch Coro­na kaum bedro­ht, aber die anhal­tenden und sich nun wieder ver­schär­fend­en Mass­nah­men beein­trächti­gen ihr psy­chis­ches und soziales Wohlbefind­en deut­lich. «Junge Men­schen fühlen sich häu­figer unglück­lich», stellen Stu­di­en des Bun­des fest. Die Ange­bote der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit leis­ten einen wesentlichen Beitrag dazu dies abzufed­ern – auch zum Nutzen des sozialen Zusam­men­halts der gesamten Schweiz­er Bevölkerung. Sie fördert weit­er die Sol­i­dar­ität der jun­gen Men­schen, die viel zur Bewäl­ti­gung der Pan­demie beiträgt. Deshalb ist es wichtig, dass diese Ange­bote der non-for­malen Bil­dung nicht nur offen bleiben, son­dern von den Gemein­den gar gestärkt werden.

Anlässlich des heuti­gen nationalen Aktion­stags zu psy­chis­ch­er Gesund­heit und Coro­na hat der Dachver­band Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Schweiz (DOJ/AFAJ) ein Posi­tion­ierungspa­pi­er ver­fasst. Es informiert über die OKJA und ihre Bedeu­tung für die Schweiz­er Gesellschaft in der Corona-Krise. 

Posi­tion­ierungspa­pi­er

Medi­en­mit­teilung DOJ, 10.12.2020

„Among Us!“ Abend im Jugendhaus

Sin­nvolle Freizeitbeschäf­ti­gung für Jugendliche ab 12 Jahren. Das Bedürf­nis nach Gesellschaftsspie­len ist bei den Jugendlichen vorhan­den. Auf­grund der Abstand­sregel sind Brettspiele kaum möglich. Among Us! bietet ein virtuelles Gesellschaftsspiel, wobei die Real­ität respek­tive die für das Spiel notwendi­gen Diskus­sio­nen (ähn­lich wie beim Wer­wolf-Spiel) in Real Life stat­tfind­en. Der Abstand kann dadurch einge­hal­ten wer­den, da die Teil­nehmenden ihre eige­nen Geräte benutzen.

Das Spiel Among Us! kann kosten­los im App­Store herun­terge­laden wer­den. Um das Spiel jedoch spie­len zu kön­nen, müssen die Geräte stets mit dem Inter­net ver­bun­den sein. Im Spiel kön­nen beste­hende Räume beige­treten wer­den oder man kreiert einen eige­nen pri­vat­en Raum, welchen man nur mit einem Code beitreten kann. Am Spiel kön­nen 4 bis 10 Per­so­n­en gle­ichzeit­ig teil­nehmen. Im Spiel wer­den die Spieler*innen zufäl­lig in „crew­mates“ und „impos­tors“ aufgeteilt. Das Ziel der „impos­tors“ (=Mörder) ist es, die „crew­mates“ auszulöschen, ohne dabei ertappt zu wer­den. Die „crew­mates“ müssen „tasks“ (=kleine Auf­gaben) lösen. Erst wenn alle „tasks“ erledigt wur­den, haben die „crew­mates“ gewon­nen. Falls ein „crew­mate“ eine Leiche gefun­den hat, kön­nen alle Spieler*innen disku­tieren, wer der „impos­tor“ sein kön­nte. Die „crew­mates, welche umge­bracht wur­den, dür­fen nicht an den Diskus­sio­nen teil­nehmen, da sie wis­sen, wer die „impos­tors“ sind. Die „impos­tors“ dür­fen auch an der Diskus­sion teil­nehmen und kön­nen durch geschick­tes bluffen, die Diskus­sio­nen manip­ulieren. Nach der zeitlich eingeschränk­ten Diskus­sion wird abges­timmt. Wenn die „imp­so­tors“ die meis­ten Stim­men erhal­ten haben, gewin­nen die „crew­mates“. Wenn jedoch ein „crew­mate“ fälschlicher­weise die meis­ten Stim­men erhal­ten hat, wird dieser aus dem Spiel ent­fer­nt und kann als Geist weit­er seine Auf­gaben erledi­gen, sich aber nicht mehr an Diskus­sio­nen beteiligen.

Link:

https://apps.apple.com/ch/app/among-us/id1351168404

FIFA-Online-Turnier

FIFA-Online-Turnier auf der Playsta­tion 4. 

Eigen erstelltes FIFA-online-Turnier mit bis zu 8 Jugendlichen. Ein Spielplan muss ana­log erstellt wer­den und kann über mehrerer Spielt­age dauern. Über­tra­gung der Spiele auf Dis­cord und Twitch möglich. 

Es braucht:

- Playsta­tion 4 mit online-Account für alle Teilnehmenden

- alle Teil­nehmenden brauchen die selbe Ver­sion des Spiels «FIFA»

- ein Head­set zur Kommunikation

- eine gute Internetverbindung 

- Jugendliche

Zielpub­likum:

Jugendliche ab 12 Jahren

Bemerkun­gen:

Kann auch mit anderen Games durchge­führt wer­den. Spiele kön­nen auf den Plat­tfor­men Twitch und/oder Dis­cord gestreamt werden.

Kon­takt:

Philippe Bau­mann

Ideensammlung für Zuhause auf der Jugendhaus-Homepage

Während dem ersten Lock­down im Frü­jahr 2020 hat das jugend­haus phönix aesch gemein­sam mit der Schul­sozialar­beit der Sek Aesch eine Plat­tform auf der Home­page des phönix aufgeschal­tet. Darauf wur­den Ideen vom phönix, der Schul­sozialar­beit Sek Aesch wie auch von Jugendlichen gesam­melt und in einem Kurzbeschrieb auf die genan­nte Plat­tform gestellt. Die Ideen soll­ten Jugendliche anre­gen, mit ein­er allfäl­li­gen Langeweile Zuhause kreativ und spas­sig umege­hen zu kön­nen. Die Ideen wur­den fort­laufend aktu­al­isiert und einzelne Ideen her­aus­ge­grif­f­en und auf dem phönix-Insta­gram-Pro­fil beworben.

Zielpub­likum: Jugendliche zwis­chen 12 und 20 Jahren.

Kon­takt: Philippe Bau­mann

„Therwil-hilft“

Im März teilte uns die Katholis­che und Reformierte Kirche mit, dass die Nach­frage nach Nach­barschaft­shil­fen sehr gross ist. Bis zu diesem Zeit­punkt wur­den Einkäufe und Fahr­di­en­ste vom Vere­in „Ther­wil Vital“ über­nom­men. Nun standen die Frei­willi­gen selb­st auf der Liste der Risiko­gruppe. Da wir das Jugend­haus schliessen mussten und Auf­suchende Arbeit noch nicht in Frage kam, über­nah­men wir die Koor­di­na­tion zwis­chen den Frei­willi­gen und den Bedürfti­gen. Wir führten Tele­fonzeit­en ein und sucht­en jew­eils ein_e passende_r Freiwillige_r für den jew­eili­gen Bedarf eines Bedürftigen. 

Zielpub­likum:

Bei den Ziel­grup­pen han­delte es sich um 16 bis 80 Jährige. Ther­wil-hil­ft brachte Jung und Alt zusam­men und machte neue Bekanntschaften. 

Kon­takt:

Lucia Travel­la – Prak­tikan­tin offene Kinder- und Jugen­dar­beit Ther­wil. (lucia.travella@therwil.ch)

Links:

https://www.therwil.ch/de/aktuelles/meldungen/Therwilhilft.pdf

https://www.therwil.ch/de/aktuelles/meldungen/Therwil-hilft-eingestellt.php

Aufsuchenden Jugendarbeit Binningen

Seit März ist die Beziehungsar­beit mit Jugendlichen in Innen­räu­men der Jugen­dar­beit schwierig gewor­den. Um weit­er­hin beste­hende Kon­tak­te zu pfle­gen haben wir zu zweit Jugendliche im Öffentlichen Raum aufge­sucht und mit ihnen das Gespräch gesucht. Dank Beobach­tung und Gesprächen mit Jugendlichen und Ver­net­zungspart­nern haben wir dann die Routen und Zeit­en der Rundgänge immer wieder angepasst. Viele Jugendliche waren sehr froh, sich mit uns in dieser belas­ten­den Zeit auszu­tauschen. Ab Juni und der Öff­nung des Jugend­haus haben wir die auf­suchende Tätigkeit wiedereingestellt.

Die rasche Umset­zung der auf­suchen­den Jugen­dar­beit war nur dank vorhan­den­em Erfahrungswis­sen und Erfahrung der Mitar­bei­t­en­den möglich. Die Zusam­me­nar­beit mit der Gemein­de­polizei war sehr hil­fre­ich und wertvoll.

Kon­takt:

David Zen­häusern, david.zenhaeusern@binningen.bl.ch 
061 422 04 55 / 079 482 19 28

Freizeitbeschäftigung für Kinder und die Eltern machen Pause

«Biene Wachs Tüech­li Work­shop» für Kinder und die Eltern machen Pause. Weniger Plas­tik macht mehr Freude! Son­ntag, 29.11.20020 14 bis 16 Uhr im Paradiso. 

Bemerkun­gen:

Max. 15 Per­so­n­en (Par­adiso Schutzkonzept) 

Kon­takt:

Anmel­dung: elena.reimer@gmx.ch

Link:

https://paradiso-reinach.jimdo.com

Fahrdienst für «Senioren für Senioren»

Der Fahr­di­enst von «Senioren für Senioren» wurde durch den Aus­fall von vie­len älteren Fahrern, fast lah­mgelegt. Hier kon­nten wir ein­sprin­gen. Unser Prak­tikant, ein geübter Fahrer, über­nahm viele Fahrten und legte dabei ca. 500 km zurück.

Zielpub­likum:

Senior­In­nen und andere Risikogruppen

Kon­takt:

Oliv­er Wid­mer Reimer, widmer@refk-reinach.ch

Link:

https://paradiso-reinach.jimdo.com

Osterhasenback- und Drinkmix — Aktion

Per What­sapp und Ins­ta wur­den die Jugendlichen informiert, dass sie von der Jugen­dar­beit in der Woche vor Ostern ein “Päck­li” mit Zutat­en und Rezept um einen Oster­hasen zu back­en erhal­ten. Ihre Auf­gabe war es den Oster­hasen zu back­en und ein Foto oder Film­li zu posten. Da wir auf gross­es Inter­essen gestossen sind, haben wir eine weit­ere Aktion ges­tartet, die Jugendlichen erhiel­ten dies­mal Zutat­en für einen alko­hol­freien Drink zu mixen.

Zielpub­likum:

Jugendliche ab der 6ten Klasse (ca. 12 Jahre)

Kon­takt:

Jugen­dar­beit Münchenstein 

Tram­strasse 29 

4142 München­stein

061 411 00 52 

jugendarbeit@muenchenstein.ch

Online-Treff

Die Jugen­dar­beit Dor­nach hat während des Lock­downs auf­grund Covid-19 fixe Zeit­en ein­gerichtet, an welchen Online-Tre­ffs per „Zoom“ stat­tfind­en. Ziel davon war es, den Kon­takt zu den Jugendlichen aufrechtzuer­hal­ten, sei es, um gemein­sam zu quatschen, Spiele wie Mon­tags­maler zu spie­len oder um die Jugendlichen bei ihren The­men zu unter­stützen. Der Mittwochabend war dabei für alle Jugendlichen reserviert, welche Lust hat­ten. Der Son­ntag Abend war für die Betrieb­s­gruppe des Jugendtr­e­ffs reserviert, um auch weit­er über Pro­jek­tideen und Ideen rund um das Jugend­haus zu diskutieren. 

Bemerkun­gen:

Viele Jugendliche schätzten es sehr, dass die Jugen­dar­beit nicht gän­zlich von der Bild­fläche ver­schwand und sie weit­er­hin Kol­legin­nen und Kol­le­gen tre­f­fen kon­nten, wenn auch nur online. Hier gilt es jedoch zu beacht­en, dass vor allem Jugendliche vom Ange­bot Gebrauch macht­en, welche bere­its im Kon­takt mit der Jugen­dar­beit gewe­sen sind und wo bere­its ein Beziehungsauf­bau stattge­fun­den hatte.

Zusät­zlich zu den bei­den fix­en Zeit­en, boten wir den Jugendlichen immer wieder Einzelge­spräche an, falls sie bei einem The­ma Unter­stützung oder Rat brauchen.

Kon­takt:

Jugen­dar­beit Dor­nach
Werb­hol­len­strasse 56
4143 Dor­nach

077 511 69 99