Angebote wieder offen für Alle!

Der Bun­desrat hat am16. Feb­ru­ar 2022 beschlossen, ab 17. Feb­ru­ar 2022 beina­he alle Mass­nah­men zur Bekämp­fung der Coro­na-Pan­demie aufzuheben. Als Schutz­mass­nah­men bleiben bis 31. März 2022 einzig beste­hen: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesund­heit­sein­rich­tun­gen sowie Iso­la­tion von fünf Tagen für pos­i­tiv getestete Per­so­n­en. Alle weit­eren nationalen Ein­schränkun­gen wie die Zer­ti­fikat­spflicht usw. sind ab 17.2. aufge­hoben, wom­it auch das Rah­men­schutzkonzept für OKJA/KJF des DOJ ab dann aufge­hoben ist. Allen­falls bleiben weit­erbeste­hende kan­tonale Vorschriften zu beacht­en. Aktuell sind keine kan­tonalen Vorschriften bekan­nt, die die OKJA betr­e­f­fen. Es ist erfreulich, dass die Fach­stellen der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit somit wieder alle Jugendlichen und jun­gen Men­schen emp­fan­gen und ihr Ange­bot frei gestal­ten können.

Dringliche Forderung nach Zugang zu Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Einschränkungen bis 25 Jahren

Der Dachver­band Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Schweiz (DOJ) fordert die Behör­den erneut auf, Jugendlichen und jun­gen Erwach­se­nen bis 25 Jahren den Zugang zur Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit ohne Zer­ti­fikat­spflicht zu ermöglichen. 80% der vom DOJ befragten Fach­stellen müssen zurzeit Jugendliche auf­grund dieser Ein­schränkung abweisen. Davon betrof­fen sind über 40 % der Jugendlichen über 16 Jahren. Zahlre­iche Jugendliche sind somit für Unter­stützung etwa beim Beruf­süber­gang nicht mehr erre­ich­bar und haben einen für sie wichti­gen, begleit­eten und geschützten Freiraum ver­loren. Dieses ausser­schulis­che Grun­dan­ge­bot muss wieder allen jun­gen Men­schen offen­ste­hen und nieder­schwellig zugänglich sein.

Resul­tate Umfrage Zer­ti­fikat­spflicht OKJA

Medi­en­mit­teilung vom DOJ

Update Corona-Report: Kinder und Jugendliche brauchen jetzt unsere Unterstützung!

Wis­senschaftliche Stu­di­en und die Dat­en aus dem Beratungsall­t­ag von 147.ch sprechen eine deut­liche Sprache: Jugendliche und junge Erwach­sene sind über alle Alters­grup­pen betra­chtet von den Fol­gen der Coro­na-Krise psy­chisch am meis­ten belastet. Der neue Pro Juven­tute Coro­na-Report zeigt, wo jet­zt Hand­lungs­be­darf besteht. 

Corona Update vom 27.5.21

Der Bun­desrat hat gestern 26. Mai 2021 weit­ere Öff­nungss­chritte beschlossen, die am 31. Mai 2021 in Kraft treten. Die gelock­erten Mass­nah­men brin­gen auch für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) weit­eren Spiel­raum. Hier die Anpas­sun­gen und Ergänzun­gen zu den bish­eri­gen Mass­nah­men in der Übersicht: 

  • Ver­anstal­tun­gen mit Pub­likum: Es gilt in Innen­räu­men eine Ober­gren­ze von 100 und draussen von 300 Per­so­n­en. Es darf max­i­mal die Hälfte der Kapaz­ität genutzt werden.
  • Ver­anstal­tun­gen ohne Pub­likum: Vere­in­san­lässe u. Ä. sind innen und aussen mit max­i­mal 50 erlaubt.
  • Sport für Kinder und Jugendliche bis Jg. 2001: Es dür­fen Wet­tkämpfe mit Pub­likum durchge­führt wer­den und sie sind ohne Ein­schränkun­gen zugänglich. Tanzver­anstal­tun­gen sind erlaubt.
  • Sport im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter: Grup­pen­grösse: Es dür­fen max­i­mal 50 Per­so­n­en gemein­sam Sport treiben.Pub­likum: Pub­likum ist zuge­lassen, auch an Wet­tkämpfen. Dabei gel­ten die Regeln für Pub­likum­san­lässe mit 100 Per­so­n­en drin­nen und 300 Per­so­n­en draussen.Mannschaftss­portarten: Sind nur draussen erlaubt.Sport mit Körperkontakt/ohne Maske und Abstand: Im Freien sind auch Sportarten mit Kör­perkon­takt zuläs­sig (Train­ing und Wet­tkämpfe). In Innen­räu­men gilt für Sportarten, bei denen wed­er eine Maske getra­gen noch der Abstand einge­hal­ten wer­den kann: nur zuläs­sig in kleinen, beständi­gen Vier­ergrup­pen, die sich untere­inan­der nicht durch­mis­chen, und denen je 50 Quadrat­meter zur auss­chliesslichen Nutzung zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Erhe­bung der Kon­tak­t­dat­en ist oblig­a­torisch.Fläche für ruhige Sportarten: In Innen­räu­men beträgt die Fläche, die bei der Ausübung ein­er ruhi­gen sportlichen Aktiv­ität, bei welch­er der zugewiesene Platz nicht ver­lassen wird (z. B. Yoga), zur auss­chliesslichen Nutzung zur Ver­fü­gung ste­hen muss, 10 Quadrat­meter pro Per­son.Tanzver­anstal­tun­gen: Tanzver­anstal­tun­gen bei Grossver­anstal­tun­gen im Freien sind erlaubt. Falls ab 20. August 2021 die Sitz­plicht im Innen­raum aufge­hoben wird, kön­nen solche auch wieder innen durchge­führt werden.
  • Kul­tur für Jugendlichen bis Jg. 2001: Auftritte vor Pub­likum (Per­so­nen­zahl gemäss Regeln Pub­likum­san­lässe) sind erlaubt.
  • Kul­tur im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter:Ana­log zu den Regeln im Sport dür­fen in der Kul­tur max­i­mal 50 Per­so­n­en an Aktiv­itäten teil­nehmen. Auftrit­ten vor Pub­likum (Per­so­nen­zahl gemäss Regeln Pub­likum­san­lässe) sind erlaubt.
  • Men­schenansamm­lun­gen im öffentlichen Raum: Die Beschränkung der Anzahl Per­so­n­en ist für spon­tan entste­hende Men­schenansamm­lun­gen aufgehoben.
  • Auf­suchende Jugen­dar­beit im öffentlichen Raum ist bzgl. Anzahl Per­so­n­en uneingeschränkt möglich.
  • Home­of­fice: Die Home­of­fice-Pflicht wird für jene Betriebe, die gezielt und wieder­holt testen, in eine Home­of­fice-Empfehlung umgewandelt.
  • Per­son­al: Es gilt keine Kon­takt- und Reise­quar­an­tänepflicht für Geimpfte und Gene­sene während sechs Monat­en. Geimpfte sind in dieser Frist auch von der Testpflicht enthoben.
  • Maskenpflicht: Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tra­gen (kan­tonale Aus­nah­men vor­be­hal­ten). Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger dür­fen bei kul­turellen und sportlichen Aktiv­itäten auf die Maske verzicht­en. Abge­se­hen davon gilt die all­ge­meine Maskenpflicht. Ältere Jugendliche müssen in Innen­räu­men Maske tra­gen, in Aussen­räu­men nur sofern der Abstand nicht einge­hal­ten oder keine anderen Schutz­mass­nah­men wie Abschrankun­gen getrof­fen wer­den. Aus­nah­men gibt es bei sportlichen Aktiv­itäten in Innenräumen.
  • Kon­suma­tion und Abgabe von Speisen und Getränken: Die Abgabe von Speisen und Getränken in Innen- und Aussen­räu­men der OKJA sowie während Ver­anstal­tun­gen ist wieder erlaubt. Im Aussen­bere­ich und im Innen­bere­ich gilt Abstand oder Abschrankung zwis­chen Gäste­grup­pen, max. 4 Per­so­n­en innen und 6 aussen pro Tisch, Erhe­bung der Kon­tak­t­dat­en aller Gäste und Sitzpflicht. Die Maskenpflicht gilt am Tisch sitzend nicht, jedoch vor dem Absitzen und beim Ver­lassen des Tischs.

Diese nationalen Mass­nah­men kön­nen durch stren­gere Regelun­gen durch die Kan­tone ver­schärft wer­den. Aktuell sind uns keine ver­schärften Ein­schränkun­gen durch die Kan­tone Basel­land­schaft und Solothurn bekannt.

Link zum aktuellen Rah­men­schutzkonzept

Lockerungen der Massnahmen ab dem 1. März bringen für die OKJA leider auch Verschärfungen!

Ab 1. März gibt es schweizweit Lockerungss­chritte die für die OKJA mehrheitlich pos­i­tiv aus­fall­en. Die Alters­be­gren­zung für Sport und Kul­tur wird auf 20 Jahre ange­hoben. Diese Alters­gren­ze ist neu lei­der expliz­it im Zusam­men­hang mit der OKJA genan­nt. Somit kann diese Lockerung bei eini­gen Insti­tu­tio­nen auch eine Ver­schär­fung darstellen. Die Anhebung der Per­so­n­en­wahl im freien von 5 auf 15 macht die auf­suchende Jugen­dar­beit einfacher.

Der DOJ ist daran sein Rah­men­schutzkonzept zu über­ar­beit­en. Der Artikel 6g aus der Verord­nung über Mass­nah­men in der Verord­nung zur Bekämp­fung der Covid-19-Epi­demie bet­rifft expliz­it die Jugendarbeit. 

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • a. Es han­delt sich um Aktiv­itäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
  • b. Eine Fach­per­son betreut die Aktiv­itäten der Kinder und Jugendlichen.
  • c. Das Schutzkonzept bezeichnet:
    1. die zuläs­si­gen Aktiv­itäten; in jedem Fall unzuläs­sig sind Feste, Tanz- ver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken,
    2. die zuläs­sige Höch­stzahl anwe­sender Kinder und Jugendlicher.

Link zur Verord­nung

Vernehmlassungsantwort an Bundesrat

Der Bun­desrat hat let­zte Woche Lockerun­gen speziell für die Jugendlichen und expliz­it für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit in Vernehm­las­sung bei den Kan­to­nen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderun­gen des DOJ und der SAJV für den ausser­schulis­chen Bere­ich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genü­gend erfüllt. Mit vere­in­ten Kräften und im Schul­ter­schluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Alters­gren­ze für die Son­der­stel­lung auf 25 Jahre (anstatt wie vorge­se­hen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne eben­falls sehr aus­drück­lich, mit Erwäh­nung der OKJA, mit ein­er Vernehm­las­sungsant­wort an den Bun­desrat gewen­det. Ein erneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bun­desrat dazu wurde gestern verschickt. 

Mehr Möglichkeiten für Jugendliche?

Es gibt erfreuliche Neuigkeit­en aus dem Bun­de­shaus: Der Bun­desrat hat an der heuti­gen Medi­enkon­ferenz erst­mals die Jugend direkt ange­sprochen, Ver­ständ­nis gezeigt für ihre schwierige Sit­u­a­tion angesichts der Mass­nah­men und ihrer spez­i­fis­chen Bedürfnisse sowie den jun­gen Men­schen gedankt für ihre Geduld und Sol­i­dar­ität – ein Anre­gung des DOJ und der SAJV. Weit­er gab der Bun­desrat Lockerun­gen der Mass­nah­men für Kinder und Jugendliche ab 1. März 2021 bekan­nt, die er nun in die Vernehm­las­sung bei den Kan­to­nen gibt. Defin­i­tiv darüber beschlossen wird näch­ste Woche. Der DOJ wird dann beim BAG detail­liert abklären, welche neuen Möglichkeit­en für die OKJA dies mit sich brin­gen wird. Sehr erfreulich ist, dass die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit erst­mals expliz­it erwäh­nt wird und die Zugänglichkeit ihrer Ange­bote schweizweit vorge­se­hen ist. Ein weit­er­er Erfolg für die Bemühun­gen des DOJ und gute Aus­sicht­en für die OKJA! 

Auszug aus der Medi­en­mit­teilung: Mehr Möglichkeit­en für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche sind die Coro­na-bed­ingten Ein­schränkun­gen beson­ders ein­schnei­dend. Die psy­chis­che Belas­tung hat in dieser Alter­skat­e­gorie stark zugenom­men. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gel­ten bere­its heute im Sport- und Kul­turbere­ich gewisse Erle­ichterun­gen. Der Bun­desrat möchte die Alters­gren­ze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kul­tur­ange­bote ausweit­en. Zudem sollen Ange­bote der offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit wieder zugänglich sein.

Zur Medi­en­mit­teilung des Bun­desrats (17.2.2021)https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-82371.html 

Zum Video der Medi­enkon­ferenz mit State­ment an die Jugendhttps://www.youtube.com/derschweizerischebundesratleconseilfederalsuisseilconsigliofederalesvizzero

Corona und Jugend: Jugend-Dachverbände fordern mehr Spielraum für ausserschulische Aktivitäten

Die Schweiz­erische Arbeits­ge­mein­schaft der Jugend­ver­bände (SAJV) und der Dachver­band Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Schweiz (DOJ) fordern in einem Schreiben an das Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG) vom 5. Feb­ru­ar 2021 wieder mehr Freiräume und Lebens­möglichkeit­en für die Jugend neb­st Schule und Fam­i­lie. Dafür braucht es mehr Hand­lungsmöglichkeit­en für die ausser­schulis­che Kinder — und Jugen­dar­beit. So soll etwa die Son­der­stel­lung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf bis 25 Jahre erweit­ert werden.

Link Medi­en­mit­teilung

Wichtigkeit der OKJA wird erkannt

Mehrere Gemein­den, aber auch die Presse informiert aktiv über die Wichtigkeit der offe­nen Ange­bote der OKJA.

Medi­en­mit­teilung Bun­desrat 17.2.2021

Bericht BAZ 9.2.21

Beitrag Birsstadt-TV KW6

Beitrag Birsstadt-TV KW 6

Bericht Wochen­blatt 14.1.2021

Beitrag Tele­basel 30.1.2021

Beitrag SRF 29.1.2021

BiBo 28.1.2021
Wochen­blatt 21.1.2021
Wochen­blatt 21.1.2021
BZ 23.1.2021

Sport & Bewegung für Kinder & Jugendliche

Sportliche Aktiv­itäten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist gemäss Bun­desverord­nung auch mit Grup­pen weit­er­hin möglich. (Ver­gle­ich Verord­nung: Im Bere­ich des Sports sind fol­gende Sportak­tiv­itäten zuläs­sig: a. Sportak­tiv­itäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburt­stag; Wet­tkämpfe sind ver­boten). Einzelne Vere­ine haben die Aktiv­itäten aber eingestellt und einzelne Gemein­den haben ihre Turn­hallen geschlossen. Ob Sportak­tiv­itäten darum in ein­er Gemeinde möglich ist, muss vor Ort abgek­lärt werden.

IdeeSport organ­isiert in der ganzen Schweiz “Mid­night Sport” und andere Ange­bote. Um diese Ange­bote auch unter Covid-Bedin­gun­gen durch­führen zu kön­nen, haben Sie ein eigenes Schutzkonzept erar­beit­et und im Inter­net pub­liziert. Das Schutzkonzept von IdeeSport kann beim erar­beit­en eines eige­nen Schutzkonzeptes neben dem Rah­men­schutzkonzept vom DOJ hil­fre­ich sein.

Für die Schulen gibt es spezielle Verord­nun­gen und Konzepte von den Kan­to­nen resp. den Gemein­den, die teil­weise eine Maskenpflicht (auch beim Tur­nen) vorschreibt. Auf dem Webauftritt vom Bun­de­samt für Sport (BASPO) ist unter “Fra­gen und Antworten” fol­gen­des dazu geschrieben: Gilt bei Kindern eine Maskenpflicht im Sport?
Für Kinder bis zum 16. Alter­s­jahr beste­ht von Bun­des-Seite her keine Maskenpflicht im Sport. Ver­schiedene Kan­tone regeln dies allerd­ings schär­fer.
(Stand 2.2.21).

Ergänzung durch die Änderung der Covid-19 Verord­nung durch den Regierungsrat des Kan­tons Basel-Land­schaft vom 19. Jan­u­ar 2021
Ab dem 20. Jan­u­ar 2021 müssen Kinder ab 10 Jahren in Basel­bi­eter Schu­lan­la­gen eine Schutz­maske tra­gen, bis sie am genauen Durch­führung­sort (bspw. in der Turn­halle) des Vere­in­strain­ings sind. Während des Train­ings kann die Maske abgelegt wer­den. (Quelle)

Im Kan­ton Solothurn gilt für die Schu­lan­la­gen (inkl. Sporthallen) weit­er­hin ein “Cocon” welch­er eine Nutzung der Anla­gen durch aussen­ste­hende ver­bi­etet. (Anord­nung des Volkss­chu­lamtes vom 21.Januar 2021)

Wichtig: Sportliche Freizeitak­tiv­itäten, welche von der OKJA organ­isiert wer­den, sind auch als Freizeit & Sport Aktiv­itäten (Art5d27) zu sehen. Dies auch wenn die OKJA im entsprechen­den Kan­ton als “Soziale Ein­rich­tung” eingestuft wird.

Sind Fachstellen der OKJA soziale Einrichtungen?

Die meis­ten Kan­tone, welche sich dieser Fragestel­lung gestellt haben, sehen dies so. Gemäss BAG liegt die abschliessende Ein­stu­fung der OKJA den kan­tonalen Behör­den. Nicht alle Kan­tone haben zu dieser Fragestel­lung eine klare Hal­tung. Fol­gende Kan­tone sehen die Fach­stellen der OKJA als soziale Ein­rich­tun­gen: (Stand: 28.1.2021)

  • Zürich
  • Bern
  • Thur­gau
  • Tessin
  • Wal­lis
  • Schaffhausen
  • St. Gallen
  • Solothurn
  • Basel­land
  • Graubün­den
  • Luzern
  • Uri
  • Schwyz

In mehreren Kan­to­nen laufen zur Zeit Abklärun­gen zu der Ein­stu­fung als reine “Freizeit­ein­rich­tung” oder “soziale Institution”.

Mehr Handlungsspielraum für die OKJA in Corona-Zeiten

Ein­stu­fung der Fach­stellen der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) als soziale Einrichtungen

Jugendliche ab 16 Jahren sind seit vie­len Monat­en mas­siv von den Mass­nah­men zur Eindäm­mung der Coro­na-Pan­demie betrof­fen. Es ist erwiesen, dass sie dadurch zunehmend unter Lei­dens­druck ste­hen, sich sozial isoliert fühlen, psy­chis­che Prob­leme in dieser Alters­gruppe ansteigen und häus­liche Gewalt und Kon­flik­te zunehmen.

In Sachen Kinder und Jugendliche tut sich zwar inzwis­chen etwas (Aus­nah­men für Jugendliche unter 16 Jahren, mehr Erwäh­nung in den Medi­en, Fokus nun auch auf psy­chis­ch­er Gesund­heit und sozialen Prob­le­men). Aber es bleibt noch viel zu tun für die OKJA. Viele Fach­stellen sind stark eingeschränkt in ihrem Ange­bot oder müssen auf­grund kan­tonaler oder Kom­mu­naler Gebote gar schliessen. Der DOJ hat daher noch vor der Wei­h­nachtspause ein Schreiben an Bun­desrat Alain Berset geschickt mit der Bitte, beson­ders die Sit­u­a­tion der Jugendlichen ab 16 Jahren mehr zu beacht­en und die stren­gen Vorschriften zu lock­ern (z. B. nur 5 Per./Aktivität).

Ob und in welchem Rah­men Aktiv­itäten der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) für diese Alters­gruppe zurzeit möglich sind, hängt davon ab, wie die jew­eili­gen Kan­tone die Fach­stellen ein­stufen. Mehrere Kan­tone ver­ste­hen die Ange­bote der OKJA irrtüm­licher­weise als reine Freizeitak­tiv­itäten, so sind nur Grup­pen von max. fünf Per­so­n­en (inkl. OKJA-Fach­per­son) zuläs­sig. Aktiv­itäten machen somit für die Jugendliche und Fach­stellen kaum mehr Sinn und das Ange­bot wird teils ganz verun­möglicht. Die bei­den Kan­tone BL uns SO haben (neben andern) die Prob­lematik erkan­nt und sehen die OKJA nicht als reine Freizeiteinrichtungen. 

Der DOJ hat aus diesem Grund ein Schreiben ver­fasst, dass neben der Prob­lem­stel­lung auch Argu­mente und Lösun­gen aufzeigt.

Bund fordert von Kantonen strengere Massnahmen

Ob und wie die Kan­tone auf diese Forderung reagieren ist noch offen. Heute Mon­tag 7.12.20 liegen noch keine neuen Beschlüsse vor. Mehre Medi­en bericht­en jedoch bere­its über die näch­sten Veränderungen.

Kan­ton Basel­land -> Mor­gen Dien­stag will der Regierungsrat über neue Mass­nah­men informieren. (BZ Basel)

Kan­ton Solothurn -> Gemäss Solothurn­er Zeitung hat sich die Regierung heute berat­en. Offiziell ist noch kein Beschluss kom­mu­niziert worden.

Kan­ton Aar­gau — > vor­erst keine stren­geren Mass­nah­men (SRF)

Videobeitrag „Jugendarbeit in der der Corona-Krise

Prof. Ulrich Deinet, Hochschule Düs­sel­dorf, for­muliert präg­nant und ein­drück­lich anhand von Inter­views mit OKJA-Fach­per­so­n­en zur Lage der Kinder und Jugendlichen in der Coro­na-Krise, was wir als OKJA immer wieder beto­nen dür­fen: Kinder und Jugendliche brauchen Freiräume, neb­st Schule und Fam­i­lie; sie brauchen Akzep­tanz im öffentlichen Raum und die Begleitung der OKJA dort und formelle Bil­dung reicht nicht aus für umfassende Förderung junger Men­schen – all dies beson­ders in der Krise.

LOCKERUNG DER CORONA-MASSNAHMEN

Update 23.6.2020

Auf Grund der weit­er sink­enden Fal­lzahlen von COVID-19 hat der Bun­desrat am 19. Juni 2020 die Aufhe­bung der ausseror­dentlichen Lage beschlossen (jet­zt beson­dere Lage, Art. 6 Epi­demiege­setz). Seit Mon­tag, 22. Juni 2020, sind die Mass­nah­men zur Bekämp­fung des neuen Coro­n­avirus daher weit­ge­hend aufge­hoben. Auch die Grun­dregeln für alle und die Vor­gaben für Schutzkonzepte wer­den deut­lich vereinfacht.

Das Wichtig­ste für die OKJA im Überblick

Prinzip­i­en

  • Schutz durch Eigen­ver­ant­wor­tung der Bevölkerung.
  • Anbieter/Organisatoren wägen Schutz­mass­nah­men kon­textbe­zo­gen ab und entschei­den­im Rah­men der grundle­gen­den Regeln eigenverantwortlich.
  • Nachver­fol­gbarkeit bleibt wichtig und im Fokus.
  • Hygiene- und Abstan­dregeln gel­ten weiterhin.

Konkret

  • Ver­anstal­tun­gen: Das Ver­samm­lungsver­bot im öffentlichen Raum ist aufge­hoben und Anlässe mit bis 1000 Per­so­n­en sind wieder erlaubt (voraus­sichtlich ab Sep­tem­ber 2020 auch grössere).
  • Schutzkonzepte:
    • Alle öffentlich zugänglichen Orte, daher auch die OKJA-Ange­bote, müssen über ein­Schutzkonzept verfügen.
    • Von Seit­en Behör­den gel­ten neu diesel­ben Vor­gaben für alle Konzepte;Musterschutzkonzepte und spez­i­fis­che Regeln für bes­timmte Kat­e­gorien von Betrieben,Veranstaltungen oder Bil­dung­sein­rich­tun­gen gibt es keine mehr.
  • Neue Abstand­sregeln:
    • 1.5m zwis­chen Personen.
    • Keine Unter­schei­dung nach Alters­grup­pen in OKJA-Ange­boten mehr.
    • Jede Organ­i­sa­tion entschei­det je nach Anlass und Aktiv­ität, ob der Abstand einge­hal­ten und die Schutz­mass­nah­men einge­hal­ten wer­den kön­nen oder nicht.
  • Wenn Abstand und Schutz­mass­nah­men (Schutz­masken, Plex­i­glass­cheiben) nicht einge­hal­ten wer­den kön­nen, sind Präsen­zlis­ten der anwe­senden Per­so­n­en zu führen und für das Con­tact Trac­ing zur Ver­fü­gung zu stellen (14 Tage, Ver­ant­wor­tung der Kantonsärzt*innen).
  • Kiosk-/Bar­be­trieb und gemein­sam kochen/essen ist möglich unter Ein­hal­tung des Branchen­schutzkonzepts von Gastrosuisse.
  • Infor­ma­tion: Wenn auf Abstands- und Schutz­mass­nah­men verzichtet wird, müssen die Besucher*innen/Teilnehmenden informiert wer­den. Das bedeutet, dass bei Auftreten eines pos­i­tiv­en Falls alle Kon­tak­t­per­so­n­en in Quar­an­täne müssen. Sie müssen auch über das Sam­meln der Kon­tak­t­dat­en informiert sein. Die Ver­ant­wor­tung liegt bei den Organisationen.
  • Keine Empfehlung für Home­of­fice mehr, Entscheid liegt beim Arbeitgeber.
  • Beson­ders gefährdete Arbeit­nehmer kön­nen wieder vor Ort arbeit­en, sind aber vomAr­beit­ge­ber zu schützen. Es gilt das Arbeitsrecht.
  • Vere­in­sak­tiv­itäten im Mit­gliederkreis oder mit namentlich bekan­nten Per­so­n­en z.B. imVere­inslokal gel­ten als pri­vate Ver­anstal­tun­gen. Es müssen keine Lis­ten geführt werden.

Das Rah­men­schutzkonzept vom DOJ wurde aktu­al­isiert und an die vere­in­facht­en Regeln angepasst. 

Update 17.6.2020

  • Der DOJ hat inzwis­chen in Zusam­me­nar­beit mit der SAJV Richtlin­ien für Som­mer­lager erarbeitet.
  • Der Bun­desrat wird voraus­sichtlich am Mittwoch, 24.6. zu allfäl­li­gen weit­eren Lockerun­gen kom­mu­nizieren. Soll­ten sich dadurch Änderun­gen für die OKJA und die Kinder- und Jugend­förderung ergeben wird wieder informiert. Je nach deren Umfang und dem Aufwand der Abklärun­gen beim BAG informiert der DOJ so zeit­nah wie möglichst, spätestens aber am 30.6.

Update 5.6.2020 16.30

Wie angekündigt, hat der DOJ das Rah­men­schutzkonzept aktu­al­isiert, sowie die darauf abges­timmte Muster­vor­lage für Schutzkonzepte erarbeitet.

Anpas­sun­gen Rah­men­schutzkonzept
Am Dien­stag, 2. Juni 2020 hat das BAG ein Rah­men­schutzkonzept für öffentliche Ver­anstal­tun­gen ab dem 6. Juni 2020 veröf­fentlicht. Da dieses Rah­men­schutzkonzept auch für spez­i­fis­che öffentliche
Ver­anstal­tun­gen (wie z. B. Dis­cos, Konz­erte oder Filmabende) der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit / Kinder- und Jugend­förderung Ori­en­tierung bietet, haben wir es unter Punkt 5. Mass­nah­men bei öffentlichen Ver­anstal­tun­gen im Rah­men­schutzkonzept integriert.

Die darin enthal­te­nen Vor­gaben gel­ten nicht für den all­ge­meinen Betrieb / alle Aktiv­itäten der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit / Kinder- und
Jugend­förderung, son­dern spez­i­fisch für öffentliche Veranstaltungen.

Im Weit­eren hat der DOJ eine Ergänzung vorgenom­men, die es ermöglicht, Essen zuzu­bere­it­en und einen Kiosk- oder Bar­be­trieb zu führen. Dies ist jedoch nur mit zusät­zlichen Schutz­mass­nah­men basierend auf dem Branchen­schutzkonzept von Gas­tro­su­isse möglich. Auf­grund des damit zu erwartenden zusät­zlichen Aufwand rät der DOJ nach wie vor davon ab.

Lockerun­gen aber noch kein Nor­mal­be­trieb
Für den DOJ ist wichtig zu erwäh­nen, dass gemäss den Weisun­gen des Bun­des noch nicht in ein­er Phase sind, bei welch­er wir mit unseren Ange­boten zum Nor­mal­be­trieb überge­hen kön­nen. Der DOJ ist sich bewusst, dass gewisse Vor­gaben wie z. B. das Führen von Präsen­zlis­ten oder die Ein­hal­tung der Dis­tanzregeln unter Jugendlichen die 16+ sind zum Teil den Prinzip­i­en der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit wider­sprechen und die Arbeit erschw­eren oder in gewis­sen Fällen sog­ar verunmöglichen.

Nutzt die Chan­cen welche die zusät­zlichen Lockerun­gen bieten, seit weit­er­hin für Kinder und Jugendliche da und helft damit die Freiräume wieder zu schaffen.

Richtlin­ien für Som­mer­lager
In Zusam­me­nar­beit mit der SAJV und in Absprache mit dem BSV ist der DOJ daran Richtlin­ien für Som­mer­lager zu erar­beit­en, welche Organisator*innen von Lagern eine Unter­stützung und Ori­en­tierung bieten wer­den. Sie wer­den in den näch­sten Tagen fer­tiggestellt und Euch zur
Ver­fü­gung gestellt.

Update 5.6.2020 (Bet­rifft Kan­ton Aargau)

Infos zur Nutzung der Schul­gelände im Kan­ton Aargau.

Der Kan­ton Aar­gau lässt eben­falls den Gemein­den den Spiel­raum für die schrit­tweise Öff­nung. Er machte aber bei der let­zten Lockerung Ein­schränkun­gen betr. Schu­lare­al. bei der Nutzung der Schu­lareale für Ange­bote der OKJA. 

Für die Volkss­chule Aar­gau tritt ab dem 8. Juni 2020 deshalb eine neue Weisung in Kraft. Entschei­dend ist, dass die Abstands- und Hygien­eregeln unverän­dert beste­hen bleiben. Dies bedeutet, dass sich ab dem 8. Juni weniger die Frage stellt, WAS an den Aar­gauer Volkss­chulen erlaubt ist, son­dern WIE die Umset­zung unter Ein­hal­tung der Abstands- und Hygien­eregeln erfol­gen kann. Mit der weit­ge­hen­den Lockerung der Mass­nah­men stärkt der Bun­desrat die Eigen­ver­ant­wor­tung der Bevölkerung und somit auch der Schulen vor Ort.

Faz­it: Es ist mit der Schule vor Ort zu klären, was betr­e­f­fend offene Jugen­dar­beit wann und in welch­er Form umge­set­zt wer­den kann. Immer unter Berück­sich­ti­gung der Abstands- und Hygieneregeln. 

Die neue Weisung und die häu­fi­gen Fra­gen zur Umset­zung ist hier zu finden:

https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/schulorganisation/information-kommunikation/notfall-krisenmanagement/coronavirus-informationen-fuer-schulen-im-aargau/wiederaufnahme-praesenzunterricht

Update 3.6.2020

Rück­fra­gen von Mit­gliedern und Infor­ma­tio­nen von Behör­den, führen dazu, dass am Rah­men­schutzkonzept vom 29.5.20 noch Anpas­sun­gen resp. Präzisierun­gen nötig wer­den. Der DOJ geht davon aus, dass alle offe­nen Fra­gen Ende Woche gek­lärt sind.  Der DOJ wird voraus­sichtlich am näch­sten Fre­itag, 5.06.2020 ein aktu­al­isierte Ver­sion des Rah­men­schutzkonzeptes sowie ein darauf abges­timmtes Muster­schutzkonzept zur Ver­fü­gung zu stellen. Das zurzeit vor­liegende Rah­men­schutzkonzept vom 29.05.2020 hat bis auf weit­eres Gültigkeit und kann als Basis für die Über­ar­beitung der beste­hen­den Schutzkonzepte genutzt werden. 

Voraus­sichtliche Anpassungen/Offene Punk­te betr­e­f­fen die fol­gen­den Themen: 

  • Abstand­hal­ten bei Ver­anstal­tun­gen ins­beson­dere bei den Alters­grup­pen 16+
  • Zubere­itung / Abgabe von Essen und Getränken

 Alle anderen Punk­te wer­den sich voraus­sichtlich nicht ändern. 

Und noch etwas: Gerne weisen wir euch darauf hin, dass das Empfehlungspa­pi­er zur Auf­suchen­den Jugen­dar­beit in Coro­na-Zeit­en aktu­al­isiert wurde.


Vom Kan­ton BL und SO ist mit­tler­weile klar, dass neben dem Rah­men­schutzkonzept keine weit­eren Ein­schränkun­gen fest­gelegt wurden.

Update 2.6.2020

Die Kan­tone BL und SO machen keine zusät­zlichen Ein­schränkun­gen zum Rah­men­schutzkonzept vom DOJ.

Update 29.5.2020 17.52 Uhr

Der DOJ hat ein neues Rah­men­schutzkonzept publiziert.

In einem Schreiben hat der DOJ die wichtig­sten Änderun­gen zusammengefasst.

Auf­grund der Auskün­fte zum ersten Rah­men­schutzkonzept ist davon auszuge­hen, dass die Kan­tone BL, SO und AG keine weit­eren Ein­schränkun­gen vorgeben. Diese Aus­sage ist aber noch nicht gesichert und eine entsprechende Abklärun­gen laufen.

Update 29.5.2020

Der DOJ hat am 27.5. das über­ar­beit­ete Rah­men­schutzkonzept dem BAG zur Plau­si­bil­isierung zugestellt. Da zurzeit par­al­lel zur erneuten Plau­si­bil­isierung des Rah­men­schutzkonzept des DOJ auch ein Rah­men­schutzkonzept für Lager am entste­hen ist, welche alle aufeinan­der abges­timmt wer­den sollen, dauert der Prozess der Plau­si­bil­isierung länger als erwartet.

Die Rück­mel­dung des BAG wir noch heute erwartet. Wenn alles gut läuft, kann der DOJ noch heute Abend, das ab 8. Juni 2020 gültige Rah­men­schutzkonzept zur Ver­fü­gung stellen.

Update 27.5.2020

Der Bun­desrat hat heute weit­ge­hende Lockerun­gen bekan­nt gegeben, welch für die OKJA grossen Ein­fluss hat. Der DOJ hat sich zum Zeil geset­zt, bis am Fre­itag, 29. Mai 2020 ein neues oder angepasstes Rah­men­schutzkonzept zur Ver­fü­gung zu stellen. Danach wird allen­falls auch das Musterkonzept angepasst. 

Update 13.5.2020

Muster­schutzkonzept

Der DOJ stellt ein Muster­schutzkonzept zur Ver­fü­gung. Es kann den Mit­gliedern und den OKJA-Fach­stellen als Vor­lage und Basis für ihre spez­i­fis­chen Schutzkonzepte dienen. Die Vor­lage beste­ht aus einem Word­doku­ment, das auf die jew­eili­gen Gegeben­heit­en hin anzu­passen und zu ergänzen ist. Wir empfehlen als Anhang das branchen­spez­i­fis­che Rah­men­schutzkonzept des DOJanzufü­gen, resp. darauf zu ver­weisen. Gemäss aktuellem Infor­ma­tion­s­stand gibt es von den Kan­to­nen Basel­land und Solothurn, neben den Vor­gaben vom Bund, keine weit­eren Vor­gaben betr. OKJA. Der Kan­ton Aar­gau lässt eben­falls den Gemein­den den Spiel­raum für die schrit­tweise Öff­nung. Er macht aber eine Ein­schränkung bei der Nutzung der Schu­lareale für Ange­bote der OKJA. Falls sich der Jugendtr­e­ff oder Büros der OKJA auf einem Schul­gelände befind­en, müssen gemein­sam Lösun­gen erar­beit­et werden.

Muster­schutzkonzept (Word, 12.5.2020)

Update 7.5.2020

  • Ange­bote der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) sind im Rah­men der beschlosse­nen Lockerun­gen der Coro­na-Mass­nah­men ab 11. Mai 2020 grund­sät­zlich, unter Ein­schränkun­gen und mit einem Schutzkonzept, wieder möglich.
  • Der DOJ stellt seinen Mit­gliedern, allen OKJA-Fach­stellen und weit­eren inter­essierten Akteuren der Kinder- und Jugend­förderung (KJF) ein branchen­spez­i­fis­ches Rah­men­schutzkonzept als Basis und Richtlin­ie zur Verfügung.

Das Rah­men­schutzkonzept des DOJ bein­hal­tet die zwin­gen­den geset­zlichen Vor­gaben des Bun­des sowie Empfehlun­gen des DOJ spez­i­fisch für die KJF, resp. OKJA. Allfäl­lige weit­ere Vor­gaben durch den Kan­ton sind mit den Behör­den abzuk­lären. Wir empfehlen den OKJA-Fach­stellen vorgängig mit ihrem kan­tonalen oder regionalen OKJA-Ver­band oder ‑Net­zw­erk Rück­sprache zu halten.

Das Rah­men­schutzkonzept hat Empfehlungscharak­ter und ist nicht rechtlich bindend. Es wurde fol­gen­den Behör­den vorgelegt und von diesen als den gel­tenden geset­zlichen Vor­gaben entsprechend plau­si­bil­isiert: SODK, BSV und BAG. Dies kommt nicht ein­er Genehmi­gung gleich.

Sobald uns weit­ere Infor­ma­tio­nen von den Behör­den vor­liegen, aktu­al­isieren wir das Doku­ment laufend. Die neuste Ver­sion find­et sich jew­eils auf der Online­plat­tform OKJA und Coro­na.

Zur weit­eren Unter­stützung erar­beit­et der DOJ zurzeit ein Muster­schutzkonzept als Vor­lage. Dieses hof­fen wir unseren Mit­gliedern anfangs näch­ster Woche zur Ver­fü­gung stellen zu kön­nen. Die Geschäftsstelle des DOJ ste­ht bei Fra­gen und Rück­mel­dun­gen gerne zur Ver­fü­gung: hc.jod@emoclew.

Zum Rah­men­schutzkonzept (7.5.2020)

Update 5.5.2020

Wir alle möcht­en rasch und genau wis­sen, wie die Lockerun­gen der Coro­na-Mass­nah­men für die OKJA ausse­hen, wann welche Ange­bote wieder möglich sind und was dafür zu tun ist.
Der DOJ set­zt sich mit grösst­möglichem Ein­satz und Nach­druck bei den Behör­den ein. Er hofft bis Mitte oder spätestens Ende der laufend­en Woche ein Rahm­schutzkonzept ver­schick­en zu kön­nen.

Der DOJ musste fest­stellen, dass die Zuständigkeit­en und Prozesse auch für die Behör­den zurzeit teil­weise noch unklar sind. Dies und deren starke Aus­las­tung mit Anfra­gen bedin­gen, wie schnell es voran geht. 

Die Mit­glieder des OKJA-BL haben ein Schreiben erhal­ten,
welch­es aufzeigt, wie der aktuelle Stand ist und wie das weit­ere Vorge­hen geplant ist. 

Update 29.4.2020

Der DOJ stand und ste­ht in inten­sivem Aus­tausch mit dem BAG um abzuk­lären, welche Lockerun­gen und damit Möglichkeit­en für Wieder­eröff­nung von OKJA-Ange­boten ab 11. Mai 2020 (bis 8. Juni 2020) möglich sein wer­den. Bis vor der Kom­mu­nika­tion des Bun­desrats von heute Nach­mit­tag kon­nten diese Ämter keine verbindlichen Angaben machen. Dem DOJ wurde zugesichert, dass BAG und BSV sich im Anschluss in Bezug auf die OKJA absprechen und dem DOJ bis Ende der laufend­en Wochen eine Auskun­ft erteilen. 

Ein­schätzung und Vorge­hen des DOJ: Auf­grund dessen, was der Bun­desrat an Lockerun­gen für die Bere­iche Bil­dung, Kul­tur und Sport kom­mu­niziert hat, kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass Spiel­raum für die OKJA beste­ht. Der DOJ han­deln daher nun schnell und proak­tiv, um rasch Klarheit und möglichst grossen Spiel­raum für die OKJA zu erre­ichen, allen­falls schon ab 11. Mai 2020.

Sobald Infor­ma­tio­nen vom BAG und BSV vor­liegen, in welchem Rah­men Ange­bote und Aktiv­itäten der OKJA möglich sein wer­den, wird wieder informiert. Der DOJ ver­sucht auf mehreren Wegen Ein­fluss zu nehmen, um Lockerun­gen für die OKJA zu erre­ichen. Ende der laufend­en Wochen soll dem BAG und dem BSV ein Schutzkonzept vorgelegt wer­den. Weit­ere Infos folgen.

Update 23.4.2020

Der DOJ ste­ht zurzeit in engem Kon­takt mit dem Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG) und hat dort eine Anfrage zu allfäl­li­gen konkreten Auswirkun­gen der Lockerun­gen der bun­desrätlichen Mass­nah­men gegen Coro­na ein­gere­icht. Das Bun­de­samt trifft momen­tan inten­sive Abklärun­gen im Bere­ich Kinder/Jugendliche (für den schulis­chen und ausser­schulis­chen Bere­ich) und wird den DOJ danach direkt informieren. Sobald gesicherte Infor­ma­tion bekan­nt ist, informiert der DOJ zeit­nah via seine Mit­glieder sowie öffentlich auf der neuen Onlien­plat­tform ideenpool.doj.ch auf der Unter­seite Infor­ma­tion und über alle weit­eren Kanäle. Bis Genaueres bekan­nt ist gilt: Die Hand­habung in der OKJA der Mass­nah­men und Vorschriften des Bun­des bleiben bis auf Weit­eres die Gleichen.

Allgemeine Informationen

Stand 17.4.2020

Der Bun­desrat hat am 16. April 2020 eine schrit­tweise Lockerung der Mass­nah­men beschlossen, voraus­ge­set­zt die Infek­tion­slage ver­schlim­mert sich nicht erneut. Der DOJ ste­ht zurzeit in Kon­takt mit dem Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG) und klärt raschmöglichst ab, wie sich die Lockerun­gen spez­i­fisch auf die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit konkret auswirken. Sobald gesicherte Infor­ma­tio­nen vor­liegen, kann hier wieder informiert wer­den (voraus­sichtlich näch­ste Woche).

Lockerung der Corona-Massnahmen (Infos vom DOJ)

Die Mass­nah­men der let­zten Wochen wirken, die Zahl der Infek­tio­nen sinkt und die Spitäler sind zurzeit nicht über­lastet. Wie am 16. April 2020 verkün­det, lock­ert der Bun­desrat die Mass­nah­men zum Schutz vor dem Coro­n­avirus. Dies erfol­gt schrit­tweise unter der Voraus­set­zung, dass sich die Infek­tion­slage nicht wieder ver­schlim­mert (Beobach­tung bis Ende Mai 2020).

Der DOJ ste­ht in Kon­takt mit dem Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG), um die genauen konkreten Auswirkun­gen der Lockerun­gen für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit zu besprechen. Wir kom­mu­nizieren so zeit­nah wie möglich und via unsere Mit­glieder und auf dieser Coro­na-Online­plat­tform auf der Seite Informationen.

Etappe 1 – ab 27. April 2020

  • Spitäler kön­nen wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Ein­griffe vornehmen.
  • Ambu­lante medi­zinis­che Prax­en wie Ärzte, Zah­närzte und Physiotherapeut*innen sowie Coiffeur‑, Mas­sage- und Kos­metik­stu­dios kön­nen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
  • Baumärk­te, Gar­ten­cen­ter, Blu­men­lä­den und Gärt­nereien dür­fen wieder öffnen.
  • Beerdi­gun­gen kön­nen wieder im Fam­i­lienkreise stat­tfind­en (nicht nur im eng­sten Familienkreis).

Etappe 2 – ab 11. Mai 2020

  • Oblig­a­torische Schulen öff­nen wieder.
  • Lehrab­schlüsse: Wo möglich, find­en prak­tis­che Prü­fun­gen statt; son­st gel­ten bei der LAP Erfahrungsnoten.
  • Alle Läden und Märk­te öff­nen wieder.

Etappe 3 – ab 8. Juni 2020

  • Mittel‑, Berufs- und Hochschulen dür­fen wieder Präsen­zver­anstal­tun­gen abhalten.
  • Museen, Zoos und Bib­lio­theken sollen wieder öffnen.
  • Das Ver­samm­lungsver­bot soll gelock­ert werden.

Hygiene- und Abstan­dregeln gel­ten weiterhin

  • Abstand hal­ten und die Hygien­eregeln des BAG befol­gen ist weit­er­hin elementar.
  • Risikop­er­so­n­en (über 65 Jahre, mit Vor­erkrankun­gen) müssen weit­er­hin geschützt werden.
  • Home­of­fice ist bis auf Weit­eres sofern möglich vorge­se­hen. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs wird wo passend wieder ermöglicht aber möglichst tief gehalten.

Mehr (Medi­en­mit­teilung Bun­desrat, 16.4.2020)

ARBEITSRECHTLICHE FRAGEN ZU CORONA

Der DOJ klärt arbeit­srechtliche Fra­gen, die sich bei seinen Mit­gliedern oder bei Fach­per­so­n­en der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit stellen, ab. Zu fol­gen­den Punk­ten find­en sich im unten ver­link­ten Doku­ment Infor­ma­tio­nen (Stand 21.4.2020):

  • Präsenzzeit­en / Arbeitsstunden
  • Über­stun­den / Minusstunden
  • Ferien
  • Risiko­grup­pen
  • Zuweisung ander­er Tätigkeit­en oder eines anderen Arbeitsortes
  • Kurzarbeit

https://ideenpool.doj.ch/wp-content/uploads/2020/04/Arbeitsrechtliche_Fragen_COVID_Web.pdf

Kinderrechte und Covid-19

Gemein­den und Städte als kle­in­ste poli­tis­che Ein­heit sind im Umgang mit der Coro­na-Krise stark gefordert. Sie haben einen entschei­den­den Ein­fluss auf die Lebenswelt der Kinder, die nun stark reduziert ist. Das Merk­blatt zeigt den Gemein­den mögliche Hand­lungs­felder, The­men und weit­er­führende Organ­i­sa­tio­nen und Links auf. Merk­blatt für Gemeinden