Der Bundesrat hat am16. Februar 2022 beschlossen, ab 17. Februar 2022 beinahe alle Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuheben. Als Schutzmassnahmen bleiben bis 31. März 2022 einzig bestehen: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation von fünf Tagen für positiv getestete Personen. Alle weiteren nationalen Einschränkungen wie die Zertifikatspflicht usw. sind ab 17.2. aufgehoben, womit auch das Rahmenschutzkonzept für OKJA/KJF des DOJ ab dann aufgehoben ist. Allenfalls bleiben weiterbestehende kantonale Vorschriften zu beachten. Aktuell sind keine kantonalen Vorschriften bekannt, die die OKJA betreffen. Es ist erfreulich, dass die Fachstellen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit somit wieder alle Jugendlichen und jungen Menschen empfangen und ihr Angebot frei gestalten können.
Schlagwort: Corona
Dringliche Forderung nach Zugang zu Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Einschränkungen bis 25 Jahren
Der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) fordert die Behörden erneut auf, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren den Zugang zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Zertifikatspflicht zu ermöglichen. 80% der vom DOJ befragten Fachstellen müssen zurzeit Jugendliche aufgrund dieser Einschränkung abweisen. Davon betroffen sind über 40 % der Jugendlichen über 16 Jahren. Zahlreiche Jugendliche sind somit für Unterstützung etwa beim Berufsübergang nicht mehr erreichbar und haben einen für sie wichtigen, begleiteten und geschützten Freiraum verloren. Dieses ausserschulische Grundangebot muss wieder allen jungen Menschen offenstehen und niederschwellig zugänglich sein.
Resultate Umfrage Zertifikatspflicht OKJA

Update Corona-Report: Kinder und Jugendliche brauchen jetzt unsere Unterstützung!
Wissenschaftliche Studien und die Daten aus dem Beratungsalltag von 147.ch sprechen eine deutliche Sprache: Jugendliche und junge Erwachsene sind über alle Altersgruppen betrachtet von den Folgen der Corona-Krise psychisch am meisten belastet. Der neue Pro Juventute Corona-Report zeigt, wo jetzt Handlungsbedarf besteht.
- Konkrete Massnahmen dazu und die politischen Forderungen von Pro Juventute finden Sie im Positionspapier.
- Das vollständige Update des Corona-Report können Sie als PDF herunterladen.
Corona Update vom 27.5.21
Der Bundesrat hat gestern 26. Mai 2021 weitere Öffnungsschritte beschlossen, die am 31. Mai 2021 in Kraft treten. Die gelockerten Massnahmen bringen auch für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) weiteren Spielraum. Hier die Anpassungen und Ergänzungen zu den bisherigen Massnahmen in der Übersicht:
- Veranstaltungen mit Publikum: Es gilt in Innenräumen eine Obergrenze von 100 und draussen von 300 Personen. Es darf maximal die Hälfte der Kapazität genutzt werden.
- Veranstaltungen ohne Publikum: Vereinsanlässe u. Ä. sind innen und aussen mit maximal 50 erlaubt.
- Sport für Kinder und Jugendliche bis Jg. 2001: Es dürfen Wettkämpfe mit Publikum durchgeführt werden und sie sind ohne Einschränkungen zugänglich. Tanzveranstaltungen sind erlaubt.
- Sport im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter: Gruppengrösse: Es dürfen maximal 50 Personen gemeinsam Sport treiben.Publikum: Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen.Mannschaftssportarten: Sind nur draussen erlaubt.Sport mit Körperkontakt/ohne Maske und Abstand: Im Freien sind auch Sportarten mit Körperkontakt zulässig (Training und Wettkämpfe). In Innenräumen gilt für Sportarten, bei denen weder eine Maske getragen noch der Abstand eingehalten werden kann: nur zulässig in kleinen, beständigen Vierergruppen, die sich untereinander nicht durchmischen, und denen je 50 Quadratmeter zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen. Die Erhebung der Kontaktdaten ist obligatorisch.Fläche für ruhige Sportarten: In Innenräumen beträgt die Fläche, die bei der Ausübung einer ruhigen sportlichen Aktivität, bei welcher der zugewiesene Platz nicht verlassen wird (z. B. Yoga), zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen muss, 10 Quadratmeter pro Person.Tanzveranstaltungen: Tanzveranstaltungen bei Grossveranstaltungen im Freien sind erlaubt. Falls ab 20. August 2021 die Sitzplicht im Innenraum aufgehoben wird, können solche auch wieder innen durchgeführt werden.
- Kultur für Jugendlichen bis Jg. 2001: Auftritte vor Publikum (Personenzahl gemäss Regeln Publikumsanlässe) sind erlaubt.
- Kultur im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter:Analog zu den Regeln im Sport dürfen in der Kultur maximal 50 Personen an Aktivitäten teilnehmen. Auftritten vor Publikum (Personenzahl gemäss Regeln Publikumsanlässe) sind erlaubt.
- Menschenansammlungen im öffentlichen Raum: Die Beschränkung der Anzahl Personen ist für spontan entstehende Menschenansammlungen aufgehoben.
- Aufsuchende Jugendarbeit im öffentlichen Raum ist bzgl. Anzahl Personen uneingeschränkt möglich.
- Homeoffice: Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die gezielt und wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.
- Personal: Es gilt keine Kontakt- und Reisequarantänepflicht für Geimpfte und Genesene während sechs Monaten. Geimpfte sind in dieser Frist auch von der Testpflicht enthoben.
- Maskenpflicht: Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tragen (kantonale Ausnahmen vorbehalten). Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger dürfen bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten auf die Maske verzichten. Abgesehen davon gilt die allgemeine Maskenpflicht. Ältere Jugendliche müssen in Innenräumen Maske tragen, in Aussenräumen nur sofern der Abstand nicht eingehalten oder keine anderen Schutzmassnahmen wie Abschrankungen getroffen werden. Ausnahmen gibt es bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen.
- Konsumation und Abgabe von Speisen und Getränken: Die Abgabe von Speisen und Getränken in Innen- und Aussenräumen der OKJA sowie während Veranstaltungen ist wieder erlaubt. Im Aussenbereich und im Innenbereich gilt Abstand oder Abschrankung zwischen Gästegruppen, max. 4 Personen innen und 6 aussen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Die Maskenpflicht gilt am Tisch sitzend nicht, jedoch vor dem Absitzen und beim Verlassen des Tischs.
Diese nationalen Massnahmen können durch strengere Regelungen durch die Kantone verschärft werden. Aktuell sind uns keine verschärften Einschränkungen durch die Kantone Basellandschaft und Solothurn bekannt.
Link zum aktuellen Rahmenschutzkonzept
Lockerungen der Massnahmen ab dem 1. März bringen für die OKJA leider auch Verschärfungen!
Ab 1. März gibt es schweizweit Lockerungsschritte die für die OKJA mehrheitlich positiv ausfallen. Die Altersbegrenzung für Sport und Kultur wird auf 20 Jahre angehoben. Diese Altersgrenze ist neu leider explizit im Zusammenhang mit der OKJA genannt. Somit kann diese Lockerung bei einigen Institutionen auch eine Verschärfung darstellen. Die Anhebung der Personenwahl im freien von 5 auf 15 macht die aufsuchende Jugendarbeit einfacher.
Der DOJ ist daran sein Rahmenschutzkonzept zu überarbeiten. Der Artikel 6g aus der Verordnung über Massnahmen in der Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie betrifft explizit die Jugendarbeit.
Art. 6g Besondere Bestimmungen für die Kinder- und Jugendarbeit Aktivitäten von Organisationen und Institutionen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- a. Es handelt sich um Aktivitäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
- b. Eine Fachperson betreut die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen.
- c. Das Schutzkonzept bezeichnet:
- die zulässigen Aktivitäten; in jedem Fall unzulässig sind Feste, Tanz- veranstaltungen und die Ausgabe von Speisen und Getränken,
- die zulässige Höchstzahl anwesender Kinder und Jugendlicher.
Link zur Verordnung

Vernehmlassungsantwort an Bundesrat
Der Bundesrat hat letzte Woche Lockerungen speziell für die Jugendlichen und explizit für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Vernehmlassung bei den Kantonen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderungen des DOJ und der SAJV für den ausserschulischen Bereich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genügend erfüllt. Mit vereinten Kräften und im Schulterschluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Altersgrenze für die Sonderstellung auf 25 Jahre (anstatt wie vorgesehen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne ebenfalls sehr ausdrücklich, mit Erwähnung der OKJA, mit einer Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat gewendet. Ein erneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bundesrat dazu wurde gestern verschickt.
Mehr Möglichkeiten für Jugendliche?
Es gibt erfreuliche Neuigkeiten aus dem Bundeshaus: Der Bundesrat hat an der heutigen Medienkonferenz erstmals die Jugend direkt angesprochen, Verständnis gezeigt für ihre schwierige Situation angesichts der Massnahmen und ihrer spezifischen Bedürfnisse sowie den jungen Menschen gedankt für ihre Geduld und Solidarität – ein Anregung des DOJ und der SAJV. Weiter gab der Bundesrat Lockerungen der Massnahmen für Kinder und Jugendliche ab 1. März 2021 bekannt, die er nun in die Vernehmlassung bei den Kantonen gibt. Definitiv darüber beschlossen wird nächste Woche. Der DOJ wird dann beim BAG detailliert abklären, welche neuen Möglichkeiten für die OKJA dies mit sich bringen wird. Sehr erfreulich ist, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit erstmals explizit erwähnt wird und die Zugänglichkeit ihrer Angebote schweizweit vorgesehen ist. Ein weiterer Erfolg für die Bemühungen des DOJ und gute Aussichten für die OKJA!
Auszug aus der Medienmitteilung: Mehr Möglichkeiten für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche sind die Corona-bedingten Einschränkungen besonders einschneidend. Die psychische Belastung hat in dieser Alterskategorie stark zugenommen. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats (17.2.2021)https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-82371.html
Zum Video der Medienkonferenz mit Statement an die Jugendhttps://www.youtube.com/derschweizerischebundesratleconseilfederalsuisseilconsigliofederalesvizzero
Corona und Jugend: Jugend-Dachverbände fordern mehr Spielraum für ausserschulische Aktivitäten
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) fordern in einem Schreiben an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom 5. Februar 2021 wieder mehr Freiräume und Lebensmöglichkeiten für die Jugend nebst Schule und Familie. Dafür braucht es mehr Handlungsmöglichkeiten für die ausserschulische Kinder — und Jugendarbeit. So soll etwa die Sonderstellung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf bis 25 Jahre erweitert werden.
Wichtigkeit der OKJA wird erkannt
Mehrere Gemeinden, aber auch die Presse informiert aktiv über die Wichtigkeit der offenen Angebote der OKJA.
Medienmitteilung Bundesrat 17.2.2021
Bericht Wochenblatt 14.1.2021




Sport & Bewegung für Kinder & Jugendliche
Sportliche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist gemäss Bundesverordnung auch mit Gruppen weiterhin möglich. (Vergleich Verordnung: Im Bereich des Sports sind folgende Sportaktivitäten zulässig: a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag; Wettkämpfe sind verboten). Einzelne Vereine haben die Aktivitäten aber eingestellt und einzelne Gemeinden haben ihre Turnhallen geschlossen. Ob Sportaktivitäten darum in einer Gemeinde möglich ist, muss vor Ort abgeklärt werden.
IdeeSport organisiert in der ganzen Schweiz “Midnight Sport” und andere Angebote. Um diese Angebote auch unter Covid-Bedingungen durchführen zu können, haben Sie ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet und im Internet publiziert. Das Schutzkonzept von IdeeSport kann beim erarbeiten eines eigenen Schutzkonzeptes neben dem Rahmenschutzkonzept vom DOJ hilfreich sein.
Für die Schulen gibt es spezielle Verordnungen und Konzepte von den Kantonen resp. den Gemeinden, die teilweise eine Maskenpflicht (auch beim Turnen) vorschreibt. Auf dem Webauftritt vom Bundesamt für Sport (BASPO) ist unter “Fragen und Antworten” folgendes dazu geschrieben: “Gilt bei Kindern eine Maskenpflicht im Sport?
Für Kinder bis zum 16. Altersjahr besteht von Bundes-Seite her keine Maskenpflicht im Sport. Verschiedene Kantone regeln dies allerdings schärfer.”(Stand 2.2.21).
Ergänzung durch die Änderung der Covid-19 Verordnung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vom 19. Januar 2021
Ab dem 20. Januar 2021 müssen Kinder ab 10 Jahren in Baselbieter Schulanlagen eine Schutzmaske tragen, bis sie am genauen Durchführungsort (bspw. in der Turnhalle) des Vereinstrainings sind. Während des Trainings kann die Maske abgelegt werden. (Quelle)
Im Kanton Solothurn gilt für die Schulanlagen (inkl. Sporthallen) weiterhin ein “Cocon” welcher eine Nutzung der Anlagen durch aussenstehende verbietet. (Anordnung des Volksschulamtes vom 21.Januar 2021)
Wichtig: Sportliche Freizeitaktivitäten, welche von der OKJA organisiert werden, sind auch als Freizeit & Sport Aktivitäten (Art5d27) zu sehen. Dies auch wenn die OKJA im entsprechenden Kanton als “Soziale Einrichtung” eingestuft wird.
Sind Fachstellen der OKJA soziale Einrichtungen?
Die meisten Kantone, welche sich dieser Fragestellung gestellt haben, sehen dies so. Gemäss BAG liegt die abschliessende Einstufung der OKJA den kantonalen Behörden. Nicht alle Kantone haben zu dieser Fragestellung eine klare Haltung. Folgende Kantone sehen die Fachstellen der OKJA als soziale Einrichtungen: (Stand: 28.1.2021)
- Zürich
- Bern
- Thurgau
- Tessin
- Wallis
- Schaffhausen
- St. Gallen
- Solothurn
- Baselland
- Graubünden
- Luzern
- Uri
- Schwyz
In mehreren Kantonen laufen zur Zeit Abklärungen zu der Einstufung als reine “Freizeiteinrichtung” oder “soziale Institution”.
Mehr Handlungsspielraum für die OKJA in Corona-Zeiten
Einstufung der Fachstellen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) als soziale Einrichtungen
Jugendliche ab 16 Jahren sind seit vielen Monaten massiv von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Es ist erwiesen, dass sie dadurch zunehmend unter Leidensdruck stehen, sich sozial isoliert fühlen, psychische Probleme in dieser Altersgruppe ansteigen und häusliche Gewalt und Konflikte zunehmen.
In Sachen Kinder und Jugendliche tut sich zwar inzwischen etwas (Ausnahmen für Jugendliche unter 16 Jahren, mehr Erwähnung in den Medien, Fokus nun auch auf psychischer Gesundheit und sozialen Problemen). Aber es bleibt noch viel zu tun für die OKJA. Viele Fachstellen sind stark eingeschränkt in ihrem Angebot oder müssen aufgrund kantonaler oder Kommunaler Gebote gar schliessen. Der DOJ hat daher noch vor der Weihnachtspause ein Schreiben an Bundesrat Alain Berset geschickt mit der Bitte, besonders die Situation der Jugendlichen ab 16 Jahren mehr zu beachten und die strengen Vorschriften zu lockern (z. B. nur 5 Per./Aktivität).
Ob und in welchem Rahmen Aktivitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) für diese Altersgruppe zurzeit möglich sind, hängt davon ab, wie die jeweiligen Kantone die Fachstellen einstufen. Mehrere Kantone verstehen die Angebote der OKJA irrtümlicherweise als reine Freizeitaktivitäten, so sind nur Gruppen von max. fünf Personen (inkl. OKJA-Fachperson) zulässig. Aktivitäten machen somit für die Jugendliche und Fachstellen kaum mehr Sinn und das Angebot wird teils ganz verunmöglicht. Die beiden Kantone BL uns SO haben (neben andern) die Problematik erkannt und sehen die OKJA nicht als reine Freizeiteinrichtungen.
Der DOJ hat aus diesem Grund ein Schreiben verfasst, dass neben der Problemstellung auch Argumente und Lösungen aufzeigt.
Bund fordert von Kantonen strengere Massnahmen
Ob und wie die Kantone auf diese Forderung reagieren ist noch offen. Heute Montag 7.12.20 liegen noch keine neuen Beschlüsse vor. Mehre Medien berichten jedoch bereits über die nächsten Veränderungen.
Kanton Baselland -> Morgen Dienstag will der Regierungsrat über neue Massnahmen informieren. (BZ Basel)
Kanton Solothurn -> Gemäss Solothurner Zeitung hat sich die Regierung heute beraten. Offiziell ist noch kein Beschluss kommuniziert worden.
Kanton Aargau — > vorerst keine strengeren Massnahmen (SRF)
«Alle Kliniken sind überfüllt», sagt Chefärztin der Kinderpsychiatrie
Die zweite Coronawelle trifft Kinder und Jugendliche besonders hart. Die auf sie spezialisierte Psychiatrie im Kanton Baselland kann kaum noch Patienten unterbringen, obwohl sie behandelt werden sollten.
Videobeitrag „Jugendarbeit in der der Corona-Krise
Prof. Ulrich Deinet, Hochschule Düsseldorf, formuliert prägnant und eindrücklich anhand von Interviews mit OKJA-Fachpersonen zur Lage der Kinder und Jugendlichen in der Corona-Krise, was wir als OKJA immer wieder betonen dürfen: Kinder und Jugendliche brauchen Freiräume, nebst Schule und Familie; sie brauchen Akzeptanz im öffentlichen Raum und die Begleitung der OKJA dort und formelle Bildung reicht nicht aus für umfassende Förderung junger Menschen – all dies besonders in der Krise.
Aufsuchende Jugendarbeit in Corona Zeiten
Der DOJ hat dazu ein Papier entworfen, welches leider wieder aktuell geworden ist.
LOCKERUNG DER CORONA-MASSNAHMEN
Update 23.6.2020
Auf Grund der weiter sinkenden Fallzahlen von COVID-19 hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 die Aufhebung der ausserordentlichen Lage beschlossen (jetzt besondere Lage, Art. 6 Epidemiegesetz). Seit Montag, 22. Juni 2020, sind die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus daher weitgehend aufgehoben. Auch die Grundregeln für alle und die Vorgaben für Schutzkonzepte werden deutlich vereinfacht.
Das Wichtigste für die OKJA im Überblick
Prinzipien
- Schutz durch Eigenverantwortung der Bevölkerung.
- Anbieter/Organisatoren wägen Schutzmassnahmen kontextbezogen ab und entscheidenim Rahmen der grundlegenden Regeln eigenverantwortlich.
- Nachverfolgbarkeit bleibt wichtig und im Fokus.
- Hygiene- und Abstandregeln gelten weiterhin.
Konkret
- Veranstaltungen: Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum ist aufgehoben und Anlässe mit bis 1000 Personen sind wieder erlaubt (voraussichtlich ab September 2020 auch grössere).
- Schutzkonzepte:
- Alle öffentlich zugänglichen Orte, daher auch die OKJA-Angebote, müssen über einSchutzkonzept verfügen.
- Von Seiten Behörden gelten neu dieselben Vorgaben für alle Konzepte;Musterschutzkonzepte und spezifische Regeln für bestimmte Kategorien von Betrieben,Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen gibt es keine mehr.
- Neue Abstandsregeln:
- 1.5m zwischen Personen.
- Keine Unterscheidung nach Altersgruppen in OKJA-Angeboten mehr.
- Jede Organisation entscheidet je nach Anlass und Aktivität, ob der Abstand eingehalten und die Schutzmassnahmen eingehalten werden können oder nicht.
- Wenn Abstand und Schutzmassnahmen (Schutzmasken, Plexiglasscheiben) nicht eingehalten werden können, sind Präsenzlisten der anwesenden Personen zu führen und für das Contact Tracing zur Verfügung zu stellen (14 Tage, Verantwortung der Kantonsärzt*innen).
- Kiosk-/Barbetrieb und gemeinsam kochen/essen ist möglich unter Einhaltung des Branchenschutzkonzepts von Gastrosuisse.
- Information: Wenn auf Abstands- und Schutzmassnahmen verzichtet wird, müssen die Besucher*innen/Teilnehmenden informiert werden. Das bedeutet, dass bei Auftreten eines positiven Falls alle Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Sie müssen auch über das Sammeln der Kontaktdaten informiert sein. Die Verantwortung liegt bei den Organisationen.
- Keine Empfehlung für Homeoffice mehr, Entscheid liegt beim Arbeitgeber.
- Besonders gefährdete Arbeitnehmer können wieder vor Ort arbeiten, sind aber vomArbeitgeber zu schützen. Es gilt das Arbeitsrecht.
- Vereinsaktivitäten im Mitgliederkreis oder mit namentlich bekannten Personen z.B. imVereinslokal gelten als private Veranstaltungen. Es müssen keine Listen geführt werden.
Das Rahmenschutzkonzept vom DOJ wurde aktualisiert und an die vereinfachten Regeln angepasst.
Update 17.6.2020
- Der DOJ hat inzwischen in Zusammenarbeit mit der SAJV Richtlinien für Sommerlager erarbeitet.
- Der Bundesrat wird voraussichtlich am Mittwoch, 24.6. zu allfälligen weiteren Lockerungen kommunizieren. Sollten sich dadurch Änderungen für die OKJA und die Kinder- und Jugendförderung ergeben wird wieder informiert. Je nach deren Umfang und dem Aufwand der Abklärungen beim BAG informiert der DOJ so zeitnah wie möglichst, spätestens aber am 30.6.
Update 5.6.2020 16.30
Wie angekündigt, hat der DOJ das Rahmenschutzkonzept aktualisiert, sowie die darauf abgestimmte Mustervorlage für Schutzkonzepte erarbeitet.
Anpassungen Rahmenschutzkonzept
Am Dienstag, 2. Juni 2020 hat das BAG ein Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen ab dem 6. Juni 2020 veröffentlicht. Da dieses Rahmenschutzkonzept auch für spezifische öffentliche
Veranstaltungen (wie z. B. Discos, Konzerte oder Filmabende) der Offenen Kinder- und Jugendarbeit / Kinder- und Jugendförderung Orientierung bietet, haben wir es unter Punkt 5. Massnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen im Rahmenschutzkonzept integriert.
Die darin enthaltenen Vorgaben gelten nicht für den allgemeinen Betrieb / alle Aktivitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit / Kinder- und
Jugendförderung, sondern spezifisch für öffentliche Veranstaltungen.
Im Weiteren hat der DOJ eine Ergänzung vorgenommen, die es ermöglicht, Essen zuzubereiten und einen Kiosk- oder Barbetrieb zu führen. Dies ist jedoch nur mit zusätzlichen Schutzmassnahmen basierend auf dem Branchenschutzkonzept von Gastrosuisse möglich. Aufgrund des damit zu erwartenden zusätzlichen Aufwand rät der DOJ nach wie vor davon ab.
Lockerungen aber noch kein Normalbetrieb
Für den DOJ ist wichtig zu erwähnen, dass gemäss den Weisungen des Bundes noch nicht in einer Phase sind, bei welcher wir mit unseren Angeboten zum Normalbetrieb übergehen können. Der DOJ ist sich bewusst, dass gewisse Vorgaben wie z. B. das Führen von Präsenzlisten oder die Einhaltung der Distanzregeln unter Jugendlichen die 16+ sind zum Teil den Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit widersprechen und die Arbeit erschweren oder in gewissen Fällen sogar verunmöglichen.
Nutzt die Chancen welche die zusätzlichen Lockerungen bieten, seit weiterhin für Kinder und Jugendliche da und helft damit die Freiräume wieder zu schaffen.
Richtlinien für Sommerlager
In Zusammenarbeit mit der SAJV und in Absprache mit dem BSV ist der DOJ daran Richtlinien für Sommerlager zu erarbeiten, welche Organisator*innen von Lagern eine Unterstützung und Orientierung bieten werden. Sie werden in den nächsten Tagen fertiggestellt und Euch zur
Verfügung gestellt.
Update 5.6.2020 (Betrifft Kanton Aargau)
Infos zur Nutzung der Schulgelände im Kanton Aargau.
Der Kanton Aargau lässt ebenfalls den Gemeinden den Spielraum für die schrittweise Öffnung. Er machte aber bei der letzten Lockerung Einschränkungen betr. Schulareal. bei der Nutzung der Schulareale für Angebote der OKJA.
Für die Volksschule Aargau tritt ab dem 8. Juni 2020 deshalb eine neue Weisung in Kraft. Entscheidend ist, dass die Abstands- und Hygieneregeln unverändert bestehen bleiben. Dies bedeutet, dass sich ab dem 8. Juni weniger die Frage stellt, WAS an den Aargauer Volksschulen erlaubt ist, sondern WIE die Umsetzung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erfolgen kann. Mit der weitgehenden Lockerung der Massnahmen stärkt der Bundesrat die Eigenverantwortung der Bevölkerung und somit auch der Schulen vor Ort.
Fazit: Es ist mit der Schule vor Ort zu klären, was betreffend offene Jugendarbeit wann und in welcher Form umgesetzt werden kann. Immer unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln.
Die neue Weisung und die häufigen Fragen zur Umsetzung ist hier zu finden:
Update 3.6.2020
Rückfragen von Mitgliedern und Informationen von Behörden, führen dazu, dass am Rahmenschutzkonzept vom 29.5.20 noch Anpassungen resp. Präzisierungen nötig werden. Der DOJ geht davon aus, dass alle offenen Fragen Ende Woche geklärt sind. Der DOJ wird voraussichtlich am nächsten Freitag, 5.06.2020 ein aktualisierte Version des Rahmenschutzkonzeptes sowie ein darauf abgestimmtes Musterschutzkonzept zur Verfügung zu stellen. Das zurzeit vorliegende Rahmenschutzkonzept vom 29.05.2020 hat bis auf weiteres Gültigkeit und kann als Basis für die Überarbeitung der bestehenden Schutzkonzepte genutzt werden.
Voraussichtliche Anpassungen/Offene Punkte betreffen die folgenden Themen:
- Abstandhalten bei Veranstaltungen insbesondere bei den Altersgruppen 16+
- Zubereitung / Abgabe von Essen und Getränken
Alle anderen Punkte werden sich voraussichtlich nicht ändern.
Und noch etwas: Gerne weisen wir euch darauf hin, dass das Empfehlungspapier zur Aufsuchenden Jugendarbeit in Corona-Zeiten aktualisiert wurde.
Vom Kanton BL und SO ist mittlerweile klar, dass neben dem Rahmenschutzkonzept keine weiteren Einschränkungen festgelegt wurden.
Update 2.6.2020
Die Kantone BL und SO machen keine zusätzlichen Einschränkungen zum Rahmenschutzkonzept vom DOJ.
Update 29.5.2020 17.52 Uhr
Der DOJ hat ein neues Rahmenschutzkonzept publiziert.
In einem Schreiben hat der DOJ die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Aufgrund der Auskünfte zum ersten Rahmenschutzkonzept ist davon auszugehen, dass die Kantone BL, SO und AG keine weiteren Einschränkungen vorgeben. Diese Aussage ist aber noch nicht gesichert und eine entsprechende Abklärungen laufen.
Update 29.5.2020
Der DOJ hat am 27.5. das überarbeitete Rahmenschutzkonzept dem BAG zur Plausibilisierung zugestellt. Da zurzeit parallel zur erneuten Plausibilisierung des Rahmenschutzkonzept des DOJ auch ein Rahmenschutzkonzept für Lager am entstehen ist, welche alle aufeinander abgestimmt werden sollen, dauert der Prozess der Plausibilisierung länger als erwartet.
Die Rückmeldung des BAG wir noch heute erwartet. Wenn alles gut läuft, kann der DOJ noch heute Abend, das ab 8. Juni 2020 gültige Rahmenschutzkonzept zur Verfügung stellen.
Update 27.5.2020
Der Bundesrat hat heute weitgehende Lockerungen bekannt gegeben, welch für die OKJA grossen Einfluss hat. Der DOJ hat sich zum Zeil gesetzt, bis am Freitag, 29. Mai 2020 ein neues oder angepasstes Rahmenschutzkonzept zur Verfügung zu stellen. Danach wird allenfalls auch das Musterkonzept angepasst.
Update 13.5.2020
Musterschutzkonzept
Der DOJ stellt ein Musterschutzkonzept zur Verfügung. Es kann den Mitgliedern und den OKJA-Fachstellen als Vorlage und Basis für ihre spezifischen Schutzkonzepte dienen. Die Vorlage besteht aus einem Worddokument, das auf die jeweiligen Gegebenheiten hin anzupassen und zu ergänzen ist. Wir empfehlen als Anhang das branchenspezifische Rahmenschutzkonzept des DOJanzufügen, resp. darauf zu verweisen. Gemäss aktuellem Informationsstand gibt es von den Kantonen Baselland und Solothurn, neben den Vorgaben vom Bund, keine weiteren Vorgaben betr. OKJA. Der Kanton Aargau lässt ebenfalls den Gemeinden den Spielraum für die schrittweise Öffnung. Er macht aber eine Einschränkung bei der Nutzung der Schulareale für Angebote der OKJA. Falls sich der Jugendtreff oder Büros der OKJA auf einem Schulgelände befinden, müssen gemeinsam Lösungen erarbeitet werden.
Musterschutzkonzept (Word, 12.5.2020)
Update 7.5.2020
- Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sind im Rahmen der beschlossenen Lockerungen der Corona-Massnahmen ab 11. Mai 2020 grundsätzlich, unter Einschränkungen und mit einem Schutzkonzept, wieder möglich.
- Der DOJ stellt seinen Mitgliedern, allen OKJA-Fachstellen und weiteren interessierten Akteuren der Kinder- und Jugendförderung (KJF) ein branchenspezifisches Rahmenschutzkonzept als Basis und Richtlinie zur Verfügung.
Das Rahmenschutzkonzept des DOJ beinhaltet die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des Bundes sowie Empfehlungen des DOJ spezifisch für die KJF, resp. OKJA. Allfällige weitere Vorgaben durch den Kanton sind mit den Behörden abzuklären. Wir empfehlen den OKJA-Fachstellen vorgängig mit ihrem kantonalen oder regionalen OKJA-Verband oder ‑Netzwerk Rücksprache zu halten.
Das Rahmenschutzkonzept hat Empfehlungscharakter und ist nicht rechtlich bindend. Es wurde folgenden Behörden vorgelegt und von diesen als den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechend plausibilisiert: SODK, BSV und BAG. Dies kommt nicht einer Genehmigung gleich.
Sobald uns weitere Informationen von den Behörden vorliegen, aktualisieren wir das Dokument laufend. Die neuste Version findet sich jeweils auf der Onlineplattform OKJA und Corona.
Zur weiteren Unterstützung erarbeitet der DOJ zurzeit ein Musterschutzkonzept als Vorlage. Dieses hoffen wir unseren Mitgliedern anfangs nächster Woche zur Verfügung stellen zu können. Die Geschäftsstelle des DOJ steht bei Fragen und Rückmeldungen gerne zur Verfügung: hc.jod@emoclew.
Zum Rahmenschutzkonzept (7.5.2020)
Update 5.5.2020
Wir alle möchten rasch und genau wissen, wie die Lockerungen der Corona-Massnahmen für die OKJA aussehen, wann welche Angebote wieder möglich sind und was dafür zu tun ist.
Der DOJ setzt sich mit grösstmöglichem Einsatz und Nachdruck bei den Behörden ein. Er hofft bis Mitte oder spätestens Ende der laufenden Woche ein Rahmschutzkonzept verschicken zu können.
Der DOJ musste feststellen, dass die Zuständigkeiten und Prozesse auch für die Behörden zurzeit teilweise noch unklar sind. Dies und deren starke Auslastung mit Anfragen bedingen, wie schnell es voran geht.
Die Mitglieder des OKJA-BL haben ein Schreiben erhalten,
welches aufzeigt, wie der aktuelle Stand ist und wie das weitere Vorgehen geplant ist.
Update 29.4.2020
Der DOJ stand und steht in intensivem Austausch mit dem BAG um abzuklären, welche Lockerungen und damit Möglichkeiten für Wiedereröffnung von OKJA-Angeboten ab 11. Mai 2020 (bis 8. Juni 2020) möglich sein werden. Bis vor der Kommunikation des Bundesrats von heute Nachmittag konnten diese Ämter keine verbindlichen Angaben machen. Dem DOJ wurde zugesichert, dass BAG und BSV sich im Anschluss in Bezug auf die OKJA absprechen und dem DOJ bis Ende der laufenden Wochen eine Auskunft erteilen.
Einschätzung und Vorgehen des DOJ: Aufgrund dessen, was der Bundesrat an Lockerungen für die Bereiche Bildung, Kultur und Sport kommuniziert hat, kann davon ausgegangen werden, dass Spielraum für die OKJA besteht. Der DOJ handeln daher nun schnell und proaktiv, um rasch Klarheit und möglichst grossen Spielraum für die OKJA zu erreichen, allenfalls schon ab 11. Mai 2020.
Sobald Informationen vom BAG und BSV vorliegen, in welchem Rahmen Angebote und Aktivitäten der OKJA möglich sein werden, wird wieder informiert. Der DOJ versucht auf mehreren Wegen Einfluss zu nehmen, um Lockerungen für die OKJA zu erreichen. Ende der laufenden Wochen soll dem BAG und dem BSV ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Weitere Infos folgen.
Update 23.4.2020
Der DOJ steht zurzeit in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und hat dort eine Anfrage zu allfälligen konkreten Auswirkungen der Lockerungen der bundesrätlichen Massnahmen gegen Corona eingereicht. Das Bundesamt trifft momentan intensive Abklärungen im Bereich Kinder/Jugendliche (für den schulischen und ausserschulischen Bereich) und wird den DOJ danach direkt informieren. Sobald gesicherte Information bekannt ist, informiert der DOJ zeitnah via seine Mitglieder sowie öffentlich auf der neuen Onlienplattform ideenpool.doj.ch auf der Unterseite Information und über alle weiteren Kanäle. Bis Genaueres bekannt ist gilt: Die Handhabung in der OKJA der Massnahmen und Vorschriften des Bundes bleiben bis auf Weiteres die Gleichen.
Allgemeine Informationen
Stand 17.4.2020
Der Bundesrat hat am 16. April 2020 eine schrittweise Lockerung der Massnahmen beschlossen, vorausgesetzt die Infektionslage verschlimmert sich nicht erneut. Der DOJ steht zurzeit in Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und klärt raschmöglichst ab, wie sich die Lockerungen spezifisch auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit konkret auswirken. Sobald gesicherte Informationen vorliegen, kann hier wieder informiert werden (voraussichtlich nächste Woche).
Lockerung der Corona-Massnahmen (Infos vom DOJ)
Die Massnahmen der letzten Wochen wirken, die Zahl der Infektionen sinkt und die Spitäler sind zurzeit nicht überlastet. Wie am 16. April 2020 verkündet, lockert der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Dies erfolgt schrittweise unter der Voraussetzung, dass sich die Infektionslage nicht wieder verschlimmert (Beobachtung bis Ende Mai 2020).
Der DOJ steht in Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), um die genauen konkreten Auswirkungen der Lockerungen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu besprechen. Wir kommunizieren so zeitnah wie möglich und via unsere Mitglieder und auf dieser Corona-Onlineplattform auf der Seite Informationen.
Etappe 1 – ab 27. April 2020
- Spitäler können wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen.
- Ambulante medizinische Praxen wie Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeut*innen sowie Coiffeur‑, Massage- und Kosmetikstudios können ihren Betrieb wieder aufnehmen.
- Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen.
- Beerdigungen können wieder im Familienkreise stattfinden (nicht nur im engsten Familienkreis).
Etappe 2 – ab 11. Mai 2020
- Obligatorische Schulen öffnen wieder.
- Lehrabschlüsse: Wo möglich, finden praktische Prüfungen statt; sonst gelten bei der LAP Erfahrungsnoten.
- Alle Läden und Märkte öffnen wieder.
Etappe 3 – ab 8. Juni 2020
- Mittel‑, Berufs- und Hochschulen dürfen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten.
- Museen, Zoos und Bibliotheken sollen wieder öffnen.
- Das Versammlungsverbot soll gelockert werden.
Hygiene- und Abstandregeln gelten weiterhin
- Abstand halten und die Hygieneregeln des BAG befolgen ist weiterhin elementar.
- Risikopersonen (über 65 Jahre, mit Vorerkrankungen) müssen weiterhin geschützt werden.
- Homeoffice ist bis auf Weiteres sofern möglich vorgesehen. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs wird wo passend wieder ermöglicht aber möglichst tief gehalten.
FAQ zu Corona
Der Webauftritt vom OKJA-BL ist mit einer eigenen Rubrik “Corona & OKJA” ergänzt worden. Unter dieser Rubrik sind alle Informationen welche die aktuelle Corona-Situation betreffen und FAQ (Häufig gestellte Fragen) aufgeführt.
ARBEITSRECHTLICHE FRAGEN ZU CORONA
Der DOJ klärt arbeitsrechtliche Fragen, die sich bei seinen Mitgliedern oder bei Fachpersonen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen, ab. Zu folgenden Punkten finden sich im unten verlinkten Dokument Informationen (Stand 21.4.2020):
- Präsenzzeiten / Arbeitsstunden
- Überstunden / Minusstunden
- Ferien
- Risikogruppen
- Zuweisung anderer Tätigkeiten oder eines anderen Arbeitsortes
- Kurzarbeit
https://ideenpool.doj.ch/wp-content/uploads/2020/04/Arbeitsrechtliche_Fragen_COVID_Web.pdf
Kinderrechte und Covid-19
Gemeinden und Städte als kleinste politische Einheit sind im Umgang mit der Corona-Krise stark gefordert. Sie haben einen entscheidenden Einfluss auf die Lebenswelt der Kinder, die nun stark reduziert ist. Das Merkblatt zeigt den Gemeinden mögliche Handlungsfelder, Themen und weiterführende Organisationen und Links auf. Merkblatt für Gemeinden