Dringliche Forderung nach Zugang zu Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Einschränkungen bis 25 Jahren

Der Dachver­band Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Schweiz (DOJ) fordert die Behör­den erneut auf, Jugendlichen und jun­gen Erwach­se­nen bis 25 Jahren den Zugang zur Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit ohne Zer­ti­fikat­spflicht zu ermöglichen. 80% der vom DOJ befragten Fach­stellen müssen zurzeit Jugendliche auf­grund dieser Ein­schränkung abweisen. Davon betrof­fen sind über 40 % der Jugendlichen über 16 Jahren. Zahlre­iche Jugendliche sind somit für Unter­stützung etwa beim Beruf­süber­gang nicht mehr erre­ich­bar und haben einen für sie wichti­gen, begleit­eten und geschützten Freiraum ver­loren. Dieses ausser­schulis­che Grun­dan­ge­bot muss wieder allen jun­gen Men­schen offen­ste­hen und nieder­schwellig zugänglich sein.

Resul­tate Umfrage Zer­ti­fikat­spflicht OKJA

Medi­en­mit­teilung vom DOJ

Lockerungen der Massnahmen ab dem 1. März bringen für die OKJA leider auch Verschärfungen!

Ab 1. März gibt es schweizweit Lockerungss­chritte die für die OKJA mehrheitlich pos­i­tiv aus­fall­en. Die Alters­be­gren­zung für Sport und Kul­tur wird auf 20 Jahre ange­hoben. Diese Alters­gren­ze ist neu lei­der expliz­it im Zusam­men­hang mit der OKJA genan­nt. Somit kann diese Lockerung bei eini­gen Insti­tu­tio­nen auch eine Ver­schär­fung darstellen. Die Anhebung der Per­so­n­en­wahl im freien von 5 auf 15 macht die auf­suchende Jugen­dar­beit einfacher.

Der DOJ ist daran sein Rah­men­schutzkonzept zu über­ar­beit­en. Der Artikel 6g aus der Verord­nung über Mass­nah­men in der Verord­nung zur Bekämp­fung der Covid-19-Epi­demie bet­rifft expliz­it die Jugendarbeit. 

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • a. Es han­delt sich um Aktiv­itäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
  • b. Eine Fach­per­son betreut die Aktiv­itäten der Kinder und Jugendlichen.
  • c. Das Schutzkonzept bezeichnet:
    1. die zuläs­si­gen Aktiv­itäten; in jedem Fall unzuläs­sig sind Feste, Tanz- ver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken,
    2. die zuläs­sige Höch­stzahl anwe­sender Kinder und Jugendlicher.

Link zur Verord­nung

Vernehmlassungsantwort an Bundesrat

Der Bun­desrat hat let­zte Woche Lockerun­gen speziell für die Jugendlichen und expliz­it für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit in Vernehm­las­sung bei den Kan­to­nen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderun­gen des DOJ und der SAJV für den ausser­schulis­chen Bere­ich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genü­gend erfüllt. Mit vere­in­ten Kräften und im Schul­ter­schluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Alters­gren­ze für die Son­der­stel­lung auf 25 Jahre (anstatt wie vorge­se­hen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne eben­falls sehr aus­drück­lich, mit Erwäh­nung der OKJA, mit ein­er Vernehm­las­sungsant­wort an den Bun­desrat gewen­det. Ein erneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bun­desrat dazu wurde gestern verschickt. 

Sind Fachstellen der OKJA soziale Einrichtungen?

Die meis­ten Kan­tone, welche sich dieser Fragestel­lung gestellt haben, sehen dies so. Gemäss BAG liegt die abschliessende Ein­stu­fung der OKJA den kan­tonalen Behör­den. Nicht alle Kan­tone haben zu dieser Fragestel­lung eine klare Hal­tung. Fol­gende Kan­tone sehen die Fach­stellen der OKJA als soziale Ein­rich­tun­gen: (Stand: 28.1.2021)

  • Zürich
  • Bern
  • Thur­gau
  • Tessin
  • Wal­lis
  • Schaffhausen
  • St. Gallen
  • Solothurn
  • Basel­land
  • Graubün­den
  • Luzern
  • Uri
  • Schwyz

In mehreren Kan­to­nen laufen zur Zeit Abklärun­gen zu der Ein­stu­fung als reine “Freizeit­ein­rich­tung” oder “soziale Institution”.

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