Jugendwoche — über 60 verschiedene Workshops

Jugendlichen ste­ht in den Herb­st­fe­rien (10.–13. Okto­ber 2023) ein span­nen­des und buntes Work­shopange­bot zur Auswahl. Jugendlichen im Alter von 12 Jahren (ab 6. Klasse) bis 18 Jahren aus den Kan­to­nen Basel­land, Solothurn und Basel-Stadt kön­nen zwis­chen 60 Work­shops auswählen und sich so ihr indi­vidu­elles Ferien­pro­gramm zusammenstellen. 

Ein abwech­slungsre­ich­es und kostengün­stiges Ferien­pro­gramm zu find­en, stellt für viele Jugendliche eine Her­aus­forderung dar. Ferien sollen Ruhe, Erhol­ung und ein Aus­brechen aus dem Schu­lall­t­ag brin­gen, aber auch Spass, Unter­hal­tung, Aus­tausch und kleine Aben­teuer beinhalten. 

Die Interkan­tonale Jugend­woche hat Jahr für Jahr das Work­shop-Ange­bot aus­ge­baut und die Vielfalt der Work­shops erweit­ert. Ins­ge­samt ste­hen rund 800 Work­shop­plätze zur Ver­fü­gung. Das Kur­sange­bot reicht von Selb­stvertei­di­gung, Nothelfer­kurs, Pok­er über Fotografie bis hin zu Robot­ic oder Chemielabor. 

Alle Teilnehmer*innen prof­i­tieren von ein­er kosten­losen Verpfle­gung, einem Jugendtr­e­ff und einem frei­willi­gen Abendprogramm. 

Die Jugend­woche ist ein gemein­schaftlich­es Pro­jekt mehrerer Akteure der Offe­nen Jugen­dar­beit. Es beteili­gen sich ausser­dem viele Frei­willige bei der Pla­nung und Durchführung. 

Eine Anmel­dung ist online bis am 22. Sep­tem­ber möglich. 

Anmel­dung und Infos zur Jugend­woche: www.jugendwoche.ch

Angebote wieder offen für Alle!

Der Bun­desrat hat am16. Feb­ru­ar 2022 beschlossen, ab 17. Feb­ru­ar 2022 beina­he alle Mass­nah­men zur Bekämp­fung der Coro­na-Pan­demie aufzuheben. Als Schutz­mass­nah­men bleiben bis 31. März 2022 einzig beste­hen: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesund­heit­sein­rich­tun­gen sowie Iso­la­tion von fünf Tagen für pos­i­tiv getestete Per­so­n­en. Alle weit­eren nationalen Ein­schränkun­gen wie die Zer­ti­fikat­spflicht usw. sind ab 17.2. aufge­hoben, wom­it auch das Rah­men­schutzkonzept für OKJA/KJF des DOJ ab dann aufge­hoben ist. Allen­falls bleiben weit­erbeste­hende kan­tonale Vorschriften zu beacht­en. Aktuell sind keine kan­tonalen Vorschriften bekan­nt, die die OKJA betr­e­f­fen. Es ist erfreulich, dass die Fach­stellen der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit somit wieder alle Jugendlichen und jun­gen Men­schen emp­fan­gen und ihr Ange­bot frei gestal­ten können.

Angepasstes Rahmenschutzkonzept und Hoffnung auf Lockerungsschritte für Kinder und insbesondere Jugendliche

An der Medi­enkon­ferenz des Bun­desrates vom 2.2.22 wur­den Lockerungss­chritte angekündigt, welche hof­fen lassen, dass in der OKJA bald wieder eine neue Nor­mal­ität Einzug hal­ten wird.

  • gilt die Home­of­fice-Pflicht nicht mehr. Diese wird in eine Home­of­fice-Empfehlung umge­wan­delt. Die Maskenpflicht am Arbeit­splatz bleibt bestehen.
  • wird die oblig­a­torische Kon­tak­tquar­an­täne aufge­hoben. Die Iso­la­tion von coro­n­a­pos­i­tiv­en Per­so­n­en bleibt hinge­gen bestehen.

Auf­grund dieser Entschei­de hat der DOJ das Rah­men­schutzkonzept leicht angepasst. -> https://doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept

Covid Update 2.12.21

Der Kan­ton Aar­gau hat heute eben­falls neue Schutz­mass­nah­men beschlossen, welche ab Sam­stag 4. Dezem­ber gültig sind.

Fol­gende Mass­nah­men sind wesentlich für die Ange­bote der OKJA:

  • Sitzpflicht beim Essen und Trinken im Innen- und Aussenbereich
  • Maskenpflicht in Innen­räu­men (ab 12 Jahren)

Details sind in der Verord­nung geregelt (s.h. Link unten)

Verord­nung (Covid-19‑V AG)
Erläuterung zur Verord­nung (Covid-19‑V AG) (PDF, 6 Seit­en, 259 KB)

Covid Update für die OKJA

Heute hat der Bun­desrat neue Mass­nah­men in die Vernehm­las­sung geschickt. Am Fre­itag wird der Bun­desrat bekan­nt geben, welche Mass­nah­men schweizweit gel­ten. Schon heute haben die Kan­ton Basel­land­schaft und Solothurn ab Mittwoch 1. Dezem­ber stren­gere Mass­nah­men beschlossen. Die Mass­nah­men gehen weit­er als die aktuellen Vor­gaben vom Bund. Somit wird es auch keine Anpas­sung des Rah­men­schutzkonzepts vom DOJ geben. 

Fol­gende Mass­nah­men betr­e­f­fen die OKJA im BL und SO (Aar­gau hat keine stren­geren Mass­nah­men beschlossen).

- Maskenpflicht ab 12 Jahren in Innen­räu­men trotz Zer­ti­fikat­spflicht ab 16Jahren. 

- Kon­suma­tion von Speisen und Getränken nur noch im sitzen.

Dringliche Forderung nach Zugang zu Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Einschränkungen bis 25 Jahren

Der Dachver­band Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Schweiz (DOJ) fordert die Behör­den erneut auf, Jugendlichen und jun­gen Erwach­se­nen bis 25 Jahren den Zugang zur Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit ohne Zer­ti­fikat­spflicht zu ermöglichen. 80% der vom DOJ befragten Fach­stellen müssen zurzeit Jugendliche auf­grund dieser Ein­schränkung abweisen. Davon betrof­fen sind über 40 % der Jugendlichen über 16 Jahren. Zahlre­iche Jugendliche sind somit für Unter­stützung etwa beim Beruf­süber­gang nicht mehr erre­ich­bar und haben einen für sie wichti­gen, begleit­eten und geschützten Freiraum ver­loren. Dieses ausser­schulis­che Grun­dan­ge­bot muss wieder allen jun­gen Men­schen offen­ste­hen und nieder­schwellig zugänglich sein.

Resul­tate Umfrage Zer­ti­fikat­spflicht OKJA

Medi­en­mit­teilung vom DOJ

Update Corona-Report: Kinder und Jugendliche brauchen jetzt unsere Unterstützung!

Wis­senschaftliche Stu­di­en und die Dat­en aus dem Beratungsall­t­ag von 147.ch sprechen eine deut­liche Sprache: Jugendliche und junge Erwach­sene sind über alle Alters­grup­pen betra­chtet von den Fol­gen der Coro­na-Krise psy­chisch am meis­ten belastet. Der neue Pro Juven­tute Coro­na-Report zeigt, wo jet­zt Hand­lungs­be­darf besteht. 

Stress-Studie

Pro Juven­tute hat eine Stress-Studie pub­liziert. In ein­er Befra­gung von über 1000 Kindern und Jugendlichen in rund 50 Schulk­lassen in der ganzen Schweiz hat sich gezeigt: Das Stress-Niveau bei der jun­gen Gen­er­a­tion ist erhöht. Stress kann gesund­heitliche Fol­gen haben. Daher rufen wir in Erin­nerung, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf Freizeit und Erhol­ung haben.

Wie ver­bre­it­et ist Stress bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz? Was sind die Ursachen und Auswirkun­gen von Stress? Welche Rolle haben die Eltern und die Schulen auf den erlebten Stress der Kinder? Auf diese Fra­gen ver­sucht Pro Juven­tute mit der Stress-Studie Antworten zu geben.

Die wichtig­sten Erken­nt­nisse der Pro Juven­tute Stress-Studie:

  • STRESS HAT STARKE AUSWIRKUNGEN AUF DIE PSYCHISCHE GESUNDHEIT DER KINDER
  • SCHULISCHE PFLICHTEN ABER AUCH DIE SCHULKULTUR HABEN DEUTLICHEN EINFLUSS
  • ZEIT MIT FREUNDINNEN UND FREUNDEN UND MITBESTIMMUNG ZUHAUSE REDUZIERT STRESS

Kinder und Jugendliche als Teil der Gesamtstrategie zur Bewältigung der Corona-Krise

Psy­chis­che Gesund­heit mehr beachten

Psy­chis­che Gesund­heit fand zu Beginn der Pan­demie so gut wie keine Beach­tung, erhielt danach auf­grund drama­tis­ch­er Mel­dun­gen kurz Aufmerk­samkeit, nun aber bringt die Zer­ti­fikat­spflicht wieder eine ein­seit­ige Fokussierung auf die physis­che Gesund­heit. Inzwis­chen ist mit Stu­di­en belegt, dass ger­ade Jugendliche zwis­chen 16 und 25 Jahren beson­ders psy­chisch durch die Pan­demie-Sit­u­a­tion stark belastet sind. Mit der Zer­ti­fikat­spflicht für zahlre­iche Bere­iche des öffentlichen Lebens sind viele Jugendliche ab 16 Jahren darin eingeschränkt, am sozialen Leben teilzunehmen und z. B. Ange­bote der OKJA zu besuchen. Es ist erwiesen, dass Aus­tausch mit Gle­ichal­tri­gen und sin­nvolle Freizeitbeschäf­ti­gun­gen für eine gesunde Entwick­lung von zen­traler Bedeu­tung sind. Wer­den diese pro­fes­sionell begleit­eten Lebens­möglichkeit­en be- oder ver­hin­dert, hat dies neg­a­tive Fol­gen für das Wohlbefind­en und auf die Kom­pe­ten­zen­twick­lung junger Menschen.

Seit Beginn der Pan­demie unter­stützen der Dachver­band Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Schweiz (DOJ) und der Vere­in Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Basel­land und Region (OKJA-BL) die Strate­gie des Bun­desrates bei der Bewäl­ti­gung der Pan­demie in dem wir unseren Mit­gliedern ein nationales, laufend aktu­al­isiertes Rah­men­schutzkonzept zur Ver­fü­gung stellen, welch­es als Basis der Schutzkonzepte der einzel­nen Fach­stellen dient. Gemäss Rück­mel­dun­gen unser­er Mit­glieder haben die Schutzkonzepte in der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) bish­er sehr gut funk­tion­iert, die Schutz­mass­nah­men kon­nten umge­set­zt und einge­hal­ten wer­den, auch von den Kindern und Jugendlichen.

Der DOJ set­zt sich beim Bun­desrat dafür ein, dass die kür­zlich beschlosse­nen Mass­nah­men angepasst wer­den und neben der physis­chen Gesund­heit auch die psy­chis­che Gesund­heit betra­chtet wird.

Link Medi­en­mit­teilung DOJ

Der OKJA-BL hat am Gemein­de­fo­rum vom 23. Sep­tem­ber 2021 den Gemein­de­v­ertretern eben­falls eine Stel­lung­nahme zur aktuellen Lage abgegeben.

Corona — neue Massnahmen ab 13. Sept. 2021

Stand 14.9.21

Nationale Massnahmen und Empfehlungen des DOJ

Neu / angepasst

  • OKJA-Ange­bote für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren sind ohne Zer­ti­fikat­spflicht zugänglich und ohne weit­ere Vor­gaben auss­er dem Erstellen und Umset­zen eines Schutzkonzepts möglich.
  • Kochen, essen und Restau­ra­tions­be­trieb sind in Ange­boten für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren erlaubt. In Ange­boten für Jugendliche ab 16 Jahren ist dies nur in Aussen­räu­men ohne Zer­ti­fikat­spflicht erlaubt. Möglich ist in Innen­räu­men das kurze Kon­sum­ieren eines Snacks oder eines Getränks. Kiosk­be­trieb ist im Sinne eines Take Away-Ange­bots möglich, wenn die Jugendlichen den Innen­bere­ich zum Kon­sum­ieren wieder verlassen.
  • Mobile Angebote/Spielangebote draussen: Wenn einzig Emp­fangs­bere­ich und San­itäran­la­gen in Innen­räu­men zur Ver­fü­gung ste­hen, sich das Pub­likum aber anson­sten auss­chliesslich im Freien aufhält, gilt die Ein­rich­tung weit­er­hin als Ein­rich­tung nur mit Aussen­bere­ichen. Es gilt keine Zertifikatspflicht.
  • Ver­anstal­tun­gen ohne Zer­ti­fikat­spflicht ab 16 J.:
    Im Aussen­raum: ohne Sitzpflicht max. 500 Per­so­n­en, mit Sitzpflicht max. 1000 Per­so­n­en; zwei Drit­tel der Kapaz­ität nutzbar; Abgabe und Kon­suma­tion von Speisen und Getränken erlaubt; Abstand oder Abschrankun­gen zwis­chen den Gäste­grup­pen; tanzen ist ver­boten.
    Im Innen­raum: max­i­mal 30 anwe­sende Per­so­n­en (Teil­nehmende und Organisierende/Helfende usw.); nur Ver­anstal­tung eines Vere­ins oder ein­er anderen beständi­gen Gruppe, deren Mit­glieder den Organ­isieren­den bekan­nt sind; zwei Drit­tel der Kapaz­ität nutzbar; Maskenpflicht ab 12 Jahren; Abstand nach Möglichkeit; keine Kon­suma­tion von Speisen und Getränken.
    Mit Zer­ti­fikat gel­ten erle­ichterte Bedin­gun­gen (Details im Rahmenschutzkonzept).
  • Sportliche und kul­turelle Aktiv­itäten in Innen­räu­men für Per­so­n­en ab 16 J.: max. 30 Per­so­n­en; in abge­tren­nten Räum­lichkeit­en; beständi­ge Grup­pen und Per­so­n­en, die den Organ­isieren­den bekan­nt sind; Maske und Abstand halten.
  • Beratungsange­bote und Selb­sthil­fe­grup­pen für Per­so­n­en ab 16 Jahren sind ohne Zer­ti­fikat zugänglich. Sie sind nach den all­ge­meinen Regeln durch­führbar (d. h. im Wesentlichen Maskenpflicht in Innenräumen).
  • Sofern die Zer­ti­fikat­spflicht gilt, müssen in Innen­räu­men keine Masken mehr getra­gen werden.
  • Mitar­bei­t­ende von Betrieben und Ver­anstal­tun­gen, für die ein Zer­ti­fikat ver­langt wird, müssen nicht zwin­gend eben­falls eines vor­weisen, sofern sie in einem Arbeitsver­hält­nis zum Betreiber/Veranstalter ste­hen. Helfende sind als Mitar­bei­t­ende des Ver­anstal­ters zu betra­cht­en, wenn sie von diesem besol­det werden.

Rah­men­schutzkonzept DOJ

Stand: 9.9.21

Der Bun­desrat hat am 8. Sep­tem­ber 2021 eine Ausweitung der Zer­ti­fikat­spflicht beschlossen. Die neuen Mass­nah­men gel­ten ab Mon­tag, 13. Sep­tem­ber 2021 und solange es der Bun­desrat als erforder­lich erachtet, aktuell ist eine Befris­tung bis 24. Jan­u­ar 2022 vorge­se­hen.

Diese Neuerun­gen haben für den Betrieb und die Ange­bote der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) erneut ein­schränk­ende Kon­se­quen­zen und erschw­eren vor allem Jugendlichen und jun­gen Men­schen ab 16 Jahren den Zugang zu den Ange­boten. Der DOJ bedauert diese Ver­schlechterung der Sit­u­a­tion für die OKJA-Fach­stellen und vor allem für diese bere­its beson­ders von der Pan­demie betrof­fene Alters­gruppe. Wir set­zen uns weit­er­hin mit Nach­druck für Erle­ichterun­gen für diese jun­gen Men­schen ein.

Neuerun­gen im Überblick
• OKJA-Ange­bote für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren sind ohne Zer­ti­fikat­spflicht zugänglich und ohne weit­ere Vor­gaben auss­er dem Erstellen und Umset­zen eines Schutzkonzepts möglich.
• Kochen, essen und Restau­ra­tions­be­trieb sind für Ange­bote für Per­so­n­en ab 16 Jahren nur in Aussen­räu­men ohne Zer­ti­fikat­spflicht erlaubt. Möglich ist in Innen­räu­men das kurze Kon­sum­ieren eines Snacks oder eines Getränks.
• Indi­vidu­elle Beratungs­di­en­ste von OKJA-Fach­stellen fall­en auch für Per­so­n­en ab 16 Jahren nicht unter die Zer­ti­fikat­spflicht. Sie sind nach den all­ge­meinen Regeln durch­führbar (d. h. im Wesentlichen Maskenpflicht in Innen­räu­men).
• Mobile Angebote/Spielangebote draussen: Wenn einzig Emp­fangs­bere­ich und San­itäran­la­gen in Innen­räu­men zur Ver­fü­gung ste­hen, sich das Pub­likum aber anson­sten auss­chliesslich im Freien aufhält, gilt die Ein­rich­tung weit­er­hin als Ein­rich­tung nur mit Aussen­bere­ichen. Es gilt keine Zer­ti­fikat­spflicht.
• Sofern die Zer­ti­fikat­spflicht gilt, müssen in Innen­räu­men keine Masken mehr getra­gen wer­den.
• Mitar­bei­t­ende von Betrieben und Ver­anstal­tun­gen, für die ein Zer­ti­fikat ver­langt wird, müssen nicht zwin­gend eben­falls eines vor­weisen, sofern sie in einem Arbeitsver­hält­nis zum Betreiber/Organisator ste­hen. Andere mitwirk­ende und helfende Per­so­n­en hinge­gen schon.
• Ver­anstal­tun­gen in Innen­räu­men ohne Zer­ti­fikat­spflicht ab 16 J.: max. 30 Per­so­n­en, beständi­ge Grup­pen und Per­so­n­en, die den Organ­isatoren bekan­nt sind, Maske und Abstand hal­ten, zwei Drit­tel der Kapaz­ität darf genutzt wer­den, tanzen ist nicht erlaubt.
• Sportliche und kul­turelle Aktiv­itäten in Innen­räu­men für Per­so­n­en ab 16 J.: max. 30 Per­so­n­en, beständi­ge Grup­pen und Per­so­n­en, die den Organ­isatoren bekan­nt sind, Maske und Abstand hal­ten.

Sobald das neue Rah­men­schutzkonzept ver­füg­bar ist, wird dieses hier zur Ver­fü­gung gestellt.

Corona Update vom 27.5.21

Der Bun­desrat hat gestern 26. Mai 2021 weit­ere Öff­nungss­chritte beschlossen, die am 31. Mai 2021 in Kraft treten. Die gelock­erten Mass­nah­men brin­gen auch für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) weit­eren Spiel­raum. Hier die Anpas­sun­gen und Ergänzun­gen zu den bish­eri­gen Mass­nah­men in der Übersicht: 

  • Ver­anstal­tun­gen mit Pub­likum: Es gilt in Innen­räu­men eine Ober­gren­ze von 100 und draussen von 300 Per­so­n­en. Es darf max­i­mal die Hälfte der Kapaz­ität genutzt werden.
  • Ver­anstal­tun­gen ohne Pub­likum: Vere­in­san­lässe u. Ä. sind innen und aussen mit max­i­mal 50 erlaubt.
  • Sport für Kinder und Jugendliche bis Jg. 2001: Es dür­fen Wet­tkämpfe mit Pub­likum durchge­führt wer­den und sie sind ohne Ein­schränkun­gen zugänglich. Tanzver­anstal­tun­gen sind erlaubt.
  • Sport im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter: Grup­pen­grösse: Es dür­fen max­i­mal 50 Per­so­n­en gemein­sam Sport treiben.Pub­likum: Pub­likum ist zuge­lassen, auch an Wet­tkämpfen. Dabei gel­ten die Regeln für Pub­likum­san­lässe mit 100 Per­so­n­en drin­nen und 300 Per­so­n­en draussen.Mannschaftss­portarten: Sind nur draussen erlaubt.Sport mit Körperkontakt/ohne Maske und Abstand: Im Freien sind auch Sportarten mit Kör­perkon­takt zuläs­sig (Train­ing und Wet­tkämpfe). In Innen­räu­men gilt für Sportarten, bei denen wed­er eine Maske getra­gen noch der Abstand einge­hal­ten wer­den kann: nur zuläs­sig in kleinen, beständi­gen Vier­ergrup­pen, die sich untere­inan­der nicht durch­mis­chen, und denen je 50 Quadrat­meter zur auss­chliesslichen Nutzung zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Erhe­bung der Kon­tak­t­dat­en ist oblig­a­torisch.Fläche für ruhige Sportarten: In Innen­räu­men beträgt die Fläche, die bei der Ausübung ein­er ruhi­gen sportlichen Aktiv­ität, bei welch­er der zugewiesene Platz nicht ver­lassen wird (z. B. Yoga), zur auss­chliesslichen Nutzung zur Ver­fü­gung ste­hen muss, 10 Quadrat­meter pro Per­son.Tanzver­anstal­tun­gen: Tanzver­anstal­tun­gen bei Grossver­anstal­tun­gen im Freien sind erlaubt. Falls ab 20. August 2021 die Sitz­plicht im Innen­raum aufge­hoben wird, kön­nen solche auch wieder innen durchge­führt werden.
  • Kul­tur für Jugendlichen bis Jg. 2001: Auftritte vor Pub­likum (Per­so­nen­zahl gemäss Regeln Pub­likum­san­lässe) sind erlaubt.
  • Kul­tur im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter:Ana­log zu den Regeln im Sport dür­fen in der Kul­tur max­i­mal 50 Per­so­n­en an Aktiv­itäten teil­nehmen. Auftrit­ten vor Pub­likum (Per­so­nen­zahl gemäss Regeln Pub­likum­san­lässe) sind erlaubt.
  • Men­schenansamm­lun­gen im öffentlichen Raum: Die Beschränkung der Anzahl Per­so­n­en ist für spon­tan entste­hende Men­schenansamm­lun­gen aufgehoben.
  • Auf­suchende Jugen­dar­beit im öffentlichen Raum ist bzgl. Anzahl Per­so­n­en uneingeschränkt möglich.
  • Home­of­fice: Die Home­of­fice-Pflicht wird für jene Betriebe, die gezielt und wieder­holt testen, in eine Home­of­fice-Empfehlung umgewandelt.
  • Per­son­al: Es gilt keine Kon­takt- und Reise­quar­an­tänepflicht für Geimpfte und Gene­sene während sechs Monat­en. Geimpfte sind in dieser Frist auch von der Testpflicht enthoben.
  • Maskenpflicht: Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tra­gen (kan­tonale Aus­nah­men vor­be­hal­ten). Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger dür­fen bei kul­turellen und sportlichen Aktiv­itäten auf die Maske verzicht­en. Abge­se­hen davon gilt die all­ge­meine Maskenpflicht. Ältere Jugendliche müssen in Innen­räu­men Maske tra­gen, in Aussen­räu­men nur sofern der Abstand nicht einge­hal­ten oder keine anderen Schutz­mass­nah­men wie Abschrankun­gen getrof­fen wer­den. Aus­nah­men gibt es bei sportlichen Aktiv­itäten in Innenräumen.
  • Kon­suma­tion und Abgabe von Speisen und Getränken: Die Abgabe von Speisen und Getränken in Innen- und Aussen­räu­men der OKJA sowie während Ver­anstal­tun­gen ist wieder erlaubt. Im Aussen­bere­ich und im Innen­bere­ich gilt Abstand oder Abschrankung zwis­chen Gäste­grup­pen, max. 4 Per­so­n­en innen und 6 aussen pro Tisch, Erhe­bung der Kon­tak­t­dat­en aller Gäste und Sitzpflicht. Die Maskenpflicht gilt am Tisch sitzend nicht, jedoch vor dem Absitzen und beim Ver­lassen des Tischs.

Diese nationalen Mass­nah­men kön­nen durch stren­gere Regelun­gen durch die Kan­tone ver­schärft wer­den. Aktuell sind uns keine ver­schärften Ein­schränkun­gen durch die Kan­tone Basel­land­schaft und Solothurn bekannt.

Link zum aktuellen Rah­men­schutzkonzept

Stronger Now — Workshopangebot für Jugendliche

Ziel des Work­shops ist es Jugendliche im Umgang mit der aktuellen Coro­n­a­pan­demie zu unter­stützen und deren Resilienz zu STÄRKEN.

Beson­ders die aktuelle Coro­na-Pan­demie kann eine echte Her­aus­forderung sein.
Klar, das ist für jeden anders. Manche lei­den kaum darunter, während andere krassen Stress mit der ganzen Sache haben – aber das muss so nicht bleiben!

Statt sich vom Stress wie von ein­er Welle umhauen zu lassen, kann man in den STRONGER NOW-Work­shops ler­nen die Welle zu surfen

Link

Kinder- und Jugendorganisationen fordern Post-Corona-Strategie

Eine bre­ite Allianz von Organ­i­sa­tio­nen, die sich für Kinder und Jugendliche in der Schweiz ein­set­zt, fordert in einem drin­gen­den Appell Per­spek­tiv­en für die junge Gen­er­a­tion in der Coro­na-Pan­demie. Kinder und Jugendliche sind wis­senschaftlich erwiesen psy­chisch stark belastet, haben Zukun­ftssor­gen und wur­den bish­er zu wenig in die Debat­te ein­be­zo­gen. Jet­zt ist es an der Zeit, die Bedürfnisse der Kinder und Jugendliche ern­stzunehmen und ihre Sol­i­dar­ität zu würdi­gen sowie ihnen mit ein­er Post-Coro­na-Strate­gie echte Per­spek­tiv­en zu bieten.

In den jüng­sten Lockerungss­chrit­ten des Bun­desrats vom 19. April 2021 wurde kaum auf die zen­tralen Anliegen und Forderun­gen der jun­gen Gen­er­a­tion einge­gan­gen. Im vorgestell­ten 3- Phasen-Mod­ell des Bun­desrats fehlt eine spez­i­fis­che Rück­sicht­nahme für Kinder, Jugendliche und junge Erwach­sene gän­zlich. Diese Sit­u­a­tion ist für eine bre­ite Allianz von Organ­i­sa­tio­nen, die täglich mit dieser Ziel­gruppe arbeit­et, sehr unbefriedigend.

Appell fordert Mit­spracherecht und Zukunftsaussichten

In ihrem Appell unter­bre­it­et die Allianz deshalb dem Bun­desrat, dem BAG sowie den kan­tonalen Behör­den konkrete Lösungsvorschläge. Jugendliche, jun­gen Erwach­se­nen und Vertreter:innen von Organ­i­sa­tio­nen und Ver­bän­den aus dem Bere­ich Kinder und Jugend sollen regelmäs­sig und sys­tem­a­tisch ange­hört und in die Vernehm­las­sung zu Entschei­dun­gen ein­be­zo­gen werden.

Auch braucht es nun eine Post-Coro­na-Strate­gie, welche alle Lebens­bere­iche wie Schule, Freizeit und Fam­i­lie umfasst sowie alle Gen­er­a­tio­nen ein­bezieht. Diese soll die mit­tel- und länger­fristi­gen Fol­gen der Pan­demie auf die Chan­cen­gerechtigkeit, Armut und psy­chis­chen Gesund­heit berück­sichti­gen und mit nach­halti­gen Mass­nah­men abfedern.

Sol­i­dar­ität belohnen und Struk­turen stärken

Das Wohlbefind­en und die Bedürfnisse junger Men­schen sollen nun eben­falls sol­i­darisch stärk­er Beach­tung find­en. Im Zusam­men­hang mit dem Covid-19-Zer­ti­fikat oder allfäl­li­gen Priv­i­legien für Geimpfte dür­fen junge Men­schen nicht benachteiligt werden.

Die öffentliche Hand soll psy­chosoziale sowie kinder- und jugendpsy­chi­a­trische Ange­bote rasch aus­bauen und auch mit­tel­fristig sich­er­stellen. Anlauf‑, Beratungs- und Fach­stellen der Offe­nen und Organ­i­sa­tio­nen der ver­ban­dlichen Kinder- und Jugen­dar­beit müssen länger­fristig stärk­er finanziell unter­stützt werden.

Struk­turen, die Jugendliche beim Über­tritt von der Schule in die Berufs­bil­dung oder in weit­er­führende Schulen unter­stützen sowie diejeni­gen, die Jugendliche ohne beru­fliche Anschlus­slö­sung unter­stützen, sollen rasch gestärkt und ihre Kapaz­itäten aus­ge­baut werden.

Link Mit Details

Neues Rahmenschutzkonzept

Auf Grund der Anpas­sun­gen vom ver­gan­genen Mittwoch durch den Bun­desrat, wurde das Rah­men­schutzkonzept aktu­al­isiert. Link  

Fol­gende Punk­te kom­men neu dazu resp. wer­den präzisiert:

  • Kochen ist erlaubt. Es gilt die Hygien­e­mass­nah­men strikt einzuhalten.
  • Aus­gabe und Kon­suma­tion von Speisen und Getränken sind im Aussen­raum erlaubt, im Innen­raum jedoch nicht.
  • Testen: Es gel­ten die kan­tonalen Regelun­gen, resp. Test­strate­gien, sofern sie die OKJA betr­e­f­fen. Weit­er­führende Infor­ma­tio­nen erhält man von den Kantonen.

Veränderung Covid Massnahmen

Am Mittwoch 14. April hat der Bun­desrat neue Anpas­sun­gen betr. Bekämp­fung der Ver­bre­itung des Covid-Viruses.

Die OKJA ist im wesentlichen vom Art. 6g betrof­fen. In der Verord­nung hat sich verän­dert, dass eine Abgabe von Essen neu nur noch im Innen­raum expliz­it ver­boten ist.

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit
1 Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugend-

arbeit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit
1 Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:
a. Es han­delt sich um Aktiv­itäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
b. Eine Fach­per­son betreut die Aktiv­itäten der Kinder und Jugendlichen.
c. Das Schutzkonzept bezeichnet:

  1. die zuläs­si­gen Aktivitäten;
  2. die zuläs­sige Höch­stzahl anwe­sender Kinder und Jugendlich­er.
    2 Tanzver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken in Innen­räu­men sind in jedem Fall unzulässig.

Von Seit­en DOJ ist noch kein Anpas­sung an das Rah­men­schutzkonzept vorhan­den, aber die Verord­nung ist hier recht klar und somit ist eine koor­dinierte und bewusste Abgabe von Lebens­mit­tel (z’Vieri etc.) wieder möglich.

Link Verord­nung

Neues Rahmenschutzkonzept

Stand: 25.2.2021 14.00 Uhr

Der Bun­desrat hat gestern mass­ge­bliche Lockerun­gen, spezielle auch für Kinder und Jugendliche ab 1. März bekan­nt gegeben. Die Erhöhung der Alters­gren­ze auf Jugendliche bis Jahrgang 2001 hil­ft vor allem im Sport­bere­ich. Die explizite Erwäh­nung der OKJA in der Kom­mu­nika­tion und den Doku­menten des BAG, inkl. eigen­em Artikel in der Verord­nung ist grund­sät­zlich erfreulich, bringt eini­gen Fach­bere­ichen im Einzugs­ge­bi­et des OKJA-BL aber auch neue Ein­schränkun­gen. Das aktu­al­isierte Rah­men­schutzkonzept find­et ihr hier: http://doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept 

Was neu gel­ten wird:

  • Nationale Regelung für die OKJA: Ange­bote sind zugänglich (Art. 6g), d. h. keine Unter­schei­dung zwis­chen soz. Ein­rich­tun­gen und Freizeit­ein­rich­tun­gen und keine Ein­stu­fun­gen durch die Kan­tone mehr.
  • Sportliche und kul­turelle Aktiv­itäten KJF all­ge­mein: sind für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Begren­zung der Grup­pen­grösse zuläs­sig, ab Jahrgang 2000 nur für Grup­pen von max. 5 Per­so­n­en im Innen­raum und 15 Per­so­n­en im Aussen­raum, mit Maske und Abstand.
  • OKJA-Ange­bote für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001: Alle Arten von Ange­boten sind wieder offen, auss­er Feste, Tanzver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken. Es gibt keine Ein­schränkung durch eine Flächen­regel, abge­se­hen von der definierten Höch­stzahl gemäss Schutzkonzept ein­er Institution.
  • OKJA-Ange­bote für Jugendliche ab Jahrgang 2000: Alle Arten von Ange­boten sind im Innen­raum mit max. 5 Per­so­n­en (inkl. Lei­t­ende), Sport im Aussen­raum mit max. 15 Per­so­n­en zuläs­sig. Es gilt Masken­tragepflicht und Ein­hal­ten des Abstands.
  • Bei Ange­boten mit Alters­gemis­cht­en Grup­pen (Jugendliche mit Jahrgan­gunter und über 2001) gel­ten die Vor­gaben für Jugendliche ab Jahrgang 2000 und älter
  • Ver­samm­lun­gen von bis zu 15 Per­so­n­en im öffentlichen Raum sind zuläs­sig. Diese Begren­zung gilt auch für Ange­bote der mobilen/aufsuchenden Ange­bote im öffentlichen Raum.
  • Sin­gen für und mit Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 ist erlaubt.
  • Band- und Chor­proben sowie Konzerte/Vorführungen ohne Pub­likum für Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 sind erlaubt.
  • Sportliche Wet­tkämpfe für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Pub­likum sind wieder erlaubt.

 Empfehlun­gen des DOJ/Präzisierungen durch das BAG:

  • Die Höch­stzahl für anwe­sende Per­so­n­en (bis Jg. 2001) wird in Eigen­ver­ant­wor­tung nach gesun­dem Men­schen­ver­stand von den einzel­nen Fach­stellen fest­gelegt. Der DOJ emp­fiehlt unter anderem fol­gende Fak­toren zu berück­sichti­gen: zur Ver­fü­gung ste­hende Innen- und Aussen­räume, Infra­struk­tur, Möglichkeit­en die Hygiene- und Schutz­mass­nah­men zu gewährleis­ten, Art der Aktiv­itäten, Präsenz der Fach­per­so­n­en, Schutz der Mitar­bei­t­en­den, Alter der Kinder und Jugendlichen sowie Alters­durch­mis­chung der Gruppen.
  • Ange­bote der Offe­nen Arbeit mit Kindern/mobile Spielange­bote, erfol­gen auf dem eige­nen Aussen­raum oder einem definierten/abgegrenzten Are­al nach den Regeln für OKJA-Ange­bote für Kinder/Jugendlich bis Jg. 2001 (Schutzkonzept, Kon­tak­ter­fas­sung). Auf öffentlichen Spielplätzen gilt die max. Per­so­n­en­be­gren­zung von 15.
  • Autonome Nutzung der OKJA-Räum­lichkeit­en (z. B. Ban­dräume): sind möglich wenn erstens vor der ersten Nutzung eine Fach­per­son mit den Jugendlichen die Schutz­mass­nah­men bespricht und zweit­ens während der Nutzung eine Fach­per­son für die Jugendlichen erre­ich­bar ist.
  • Die Dis­tanzregel von 1.5m wird grund­sät­zlich einge­hal­ten, wo im Zusam­men­hang mit jun­gen Kindern päd­a­gogisch nicht sin­nvoll und umset­zbar, kann darauf punk­tuell verzichtet werden.

Zurzeit ste­ht der DOJ noch in Abklärung mit dem BAG im Zusam­men­hang mit der Umset­zung bzgl. der Ein­schränkun­gen der Aus­gabe von Speisen und Getränken. Sobald dazu eine Rück­mel­dung des BAG vor­liegt, wird wieder informiert und gegebe­nen­falls wird es eine Präzisierung am Rah­men­schutzkonzept geben. 

Die neuen Regelun­gen helfen sich­er Ungle­ich­heit­en in den Kan­to­nen zu reduzieren. Bei den Anzahl Per­so­n­en gibt es neu mehr Hand­lungsspiel­raum, dafür ergibt sich aus den neuen Regeln für unsere Region lei­der zusät­zliche Ein­schränkun­gen (Alter und Kiosk­be­trieb). Weit­ere Lockerun­gen wur­den per 22. März in Aus­sicht gestellt.

Sit­u­a­tion Kan­ton Solothurn

Auch im Kan­ton Solothurn wird die 5er Regel im öffentlichen Raum per 1. März 2021 aufge­hoben. Somit gilt die 15 Per­so­n­en Regel im öffentlichen Raum ab dem 1. März 2021 auch im Kan­ton Solothurn. Es sind bis jet­zt keine ver­schärften Mass­nah­men, welche für die OKJA im Kan­ton Solothurn bet­rifft, bekannt. 

Lockerungen der Massnahmen ab dem 1. März bringen für die OKJA leider auch Verschärfungen!

Ab 1. März gibt es schweizweit Lockerungss­chritte die für die OKJA mehrheitlich pos­i­tiv aus­fall­en. Die Alters­be­gren­zung für Sport und Kul­tur wird auf 20 Jahre ange­hoben. Diese Alters­gren­ze ist neu lei­der expliz­it im Zusam­men­hang mit der OKJA genan­nt. Somit kann diese Lockerung bei eini­gen Insti­tu­tio­nen auch eine Ver­schär­fung darstellen. Die Anhebung der Per­so­n­en­wahl im freien von 5 auf 15 macht die auf­suchende Jugen­dar­beit einfacher.

Der DOJ ist daran sein Rah­men­schutzkonzept zu über­ar­beit­en. Der Artikel 6g aus der Verord­nung über Mass­nah­men in der Verord­nung zur Bekämp­fung der Covid-19-Epi­demie bet­rifft expliz­it die Jugendarbeit. 

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • a. Es han­delt sich um Aktiv­itäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
  • b. Eine Fach­per­son betreut die Aktiv­itäten der Kinder und Jugendlichen.
  • c. Das Schutzkonzept bezeichnet:
    1. die zuläs­si­gen Aktiv­itäten; in jedem Fall unzuläs­sig sind Feste, Tanz- ver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken,
    2. die zuläs­sige Höch­stzahl anwe­sender Kinder und Jugendlicher.

Link zur Verord­nung

Vernehmlassungsantwort an Bundesrat

Der Bun­desrat hat let­zte Woche Lockerun­gen speziell für die Jugendlichen und expliz­it für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit in Vernehm­las­sung bei den Kan­to­nen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderun­gen des DOJ und der SAJV für den ausser­schulis­chen Bere­ich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genü­gend erfüllt. Mit vere­in­ten Kräften und im Schul­ter­schluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Alters­gren­ze für die Son­der­stel­lung auf 25 Jahre (anstatt wie vorge­se­hen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne eben­falls sehr aus­drück­lich, mit Erwäh­nung der OKJA, mit ein­er Vernehm­las­sungsant­wort an den Bun­desrat gewen­det. Ein erneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bun­desrat dazu wurde gestern verschickt. 

Mehr Möglichkeiten für Jugendliche?

Es gibt erfreuliche Neuigkeit­en aus dem Bun­de­shaus: Der Bun­desrat hat an der heuti­gen Medi­enkon­ferenz erst­mals die Jugend direkt ange­sprochen, Ver­ständ­nis gezeigt für ihre schwierige Sit­u­a­tion angesichts der Mass­nah­men und ihrer spez­i­fis­chen Bedürfnisse sowie den jun­gen Men­schen gedankt für ihre Geduld und Sol­i­dar­ität – ein Anre­gung des DOJ und der SAJV. Weit­er gab der Bun­desrat Lockerun­gen der Mass­nah­men für Kinder und Jugendliche ab 1. März 2021 bekan­nt, die er nun in die Vernehm­las­sung bei den Kan­to­nen gibt. Defin­i­tiv darüber beschlossen wird näch­ste Woche. Der DOJ wird dann beim BAG detail­liert abklären, welche neuen Möglichkeit­en für die OKJA dies mit sich brin­gen wird. Sehr erfreulich ist, dass die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit erst­mals expliz­it erwäh­nt wird und die Zugänglichkeit ihrer Ange­bote schweizweit vorge­se­hen ist. Ein weit­er­er Erfolg für die Bemühun­gen des DOJ und gute Aus­sicht­en für die OKJA! 

Auszug aus der Medi­en­mit­teilung: Mehr Möglichkeit­en für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche sind die Coro­na-bed­ingten Ein­schränkun­gen beson­ders ein­schnei­dend. Die psy­chis­che Belas­tung hat in dieser Alter­skat­e­gorie stark zugenom­men. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gel­ten bere­its heute im Sport- und Kul­turbere­ich gewisse Erle­ichterun­gen. Der Bun­desrat möchte die Alters­gren­ze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kul­tur­ange­bote ausweit­en. Zudem sollen Ange­bote der offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit wieder zugänglich sein.

Zur Medi­en­mit­teilung des Bun­desrats (17.2.2021)https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-82371.html 

Zum Video der Medi­enkon­ferenz mit State­ment an die Jugendhttps://www.youtube.com/derschweizerischebundesratleconseilfederalsuisseilconsigliofederalesvizzero