Die meisten Kantone, welche sich dieser Fragestellung gestellt haben, sehen dies so. Gemäss BAG liegt die abschliessende Einstufung der OKJA den kantonalen Behörden. Nicht alle Kantone haben zu dieser Fragestellung eine klare Haltung. Folgende Kantone sehen die Fachstellen der OKJA als soziale Einrichtungen: (Stand: 28.1.2021)
- Zürich
- Bern
- Thurgau
- Tessin
- Wallis
- Schaffhausen
- St. Gallen
- Solothurn
- Baselland
- Graubünden
- Luzern
- Uri
- Schwyz
In mehreren Kantonen laufen zur Zeit Abklärungen zu der Einstufung als reine “Freizeiteinrichtung” oder “soziale Institution”.