Pro Juventute hat eine Stress-Studie publiziert. In einer Befragung von über 1000 Kindern und Jugendlichen in rund 50 Schulklassen in der ganzen Schweiz hat sich gezeigt: Das Stress-Niveau bei der jungen Generation ist erhöht. Stress kann gesundheitliche Folgen haben. Daher rufen wir in Erinnerung, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf Freizeit und Erholung haben.
Wie verbreitet ist Stress bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz? Was sind die Ursachen und Auswirkungen von Stress? Welche Rolle haben die Eltern und die Schulen auf den erlebten Stress der Kinder? Auf diese Fragen versucht Pro Juventute mit der Stress-Studie Antworten zu geben.
Die wichtigsten Erkenntnisse der Pro Juventute Stress-Studie:
STRESS HAT STARKE AUSWIRKUNGEN AUF DIE PSYCHISCHE GESUNDHEIT DER KINDER
SCHULISCHE PFLICHTEN ABER AUCH DIE SCHULKULTUR HABEN DEUTLICHEN EINFLUSS
ZEIT MIT FREUNDINNEN UND FREUNDEN UND MITBESTIMMUNG ZUHAUSE REDUZIERT STRESS
Am Dienstag, 2. November 2021, findet zwischen 19 und 20.30 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr) der Anlass Reinach Redet zum Thema Zivilcourage statt. Der Basler Soziologe Ueli Mäder wird ein Referat halten und die Diskussion mit dem Publikum leiten.
Was lief seit der letzten Veranstaltung? Wer wissen will, wie es mit diesen provokativen Plakaten weiterging….
30 Personen in den beiden OKs (Jungen und Mädchen)
50 weitere Helfende und Workshopleiter_innen
DANKE ALLEN BETEILIGTEN!
Pressestimme, Wochenblatt 21.10.21:
Junge Reporter schreiben für das Wochenblatt
Wurden zu Wochenblatt-Fans: Junge Journalisten füllten im Rahmen der Jugendwoche eine Zeitungsseite. Foto: Marianne Vetter
Im Alltag sieht man Wochen- oder Tageszeitungen eher selten in den Händen junger Menschen. Umso mehr freute es das Wochenblatt-Team als Medienpartner der Jugendwoche, dass der Workshop Journalismus bereits nach kurzer Zeit komplett ausgebucht war.
VON: MARIANNE VETTER
Es steht ausser Frage, das Mediennutzungsverhalten junger Menschen ist heute anders als das ihrer Eltern und Grosseltern. Kommunikation und Information finden in erster Linie übers Netz statt. Und doch: Jugendliche legen grossen Wert auf eine seriöse und sachliche Berichterstattung. Dies zeigte sich auch deutlich beim Journalismus-Workshop. Mit erfrischender Ehrlichkeit gingen die jungen Reporter Fragen auf den Grund, recherchierten und führten Interviews. Die Artikel sind in dieser Ausgabe abgedruckt (s. nächste Seite).
Thomas Gschwind, Co-Leiter der Dornacher Jugendwoche, bestätigt: Die Jugendwoche war wieder ein voller Erfolg. Mit mehr als 60 Workshops und weit über 200 Teilnehmern aus 29 umliegenden Gemeinden ging das Freizeitangebot für Jugendliche ab 12 Jahren reibungslos und unfallfrei über die Bühne.
Ein Highlight: «Chill am Füür»
Trotz Corona oder vielleicht gerade wegen Corona: «Bereits eine Stunde nach Öffnung des Anmeldefensters waren gleich mehrere Kurse ausgebucht, und nach weniger als 24 Stunden ein Drittel der Workshops belegt», freut sich Thomas Gschwind. Was nicht wundert, denn das Workshop-Angebot war – und das ist bei der Jugendwoche nicht neu – bunt und breit gefächert. Bogenschiessen, Modellflug, Body-Painting, Pizza & Fun, Magie & Zauberkunst oder Rugby sorgten eine Woche lang für Spiel, Spass, Spannung und viel Abwechslung.
Sehr gut kamen auch der Girls-Kleidertausch oder «Chill am Füür» an. «Letzteres», so Thomas Geschwind, «das absolute Highlight bei den Mädchen.» Neben den Kursen gab es auch in diesem Jahr täglich ein kostenloses Mittag- und Abendessen für die Jugendlichen, das im katholischen und reformierten Kirchgemeindehaus serviert wurde. Nicht zu vergessen: die grosse Abschlussparty mit DJanes und DJs.
Ein Novum gab es: Als wesentliche Neuerung wurden in diesem Jahr alle Workshops in gemischten Gruppen – für Jungs und Mädchen – angeboten. «Also nicht mehr geschlechtertypisch, wie in den vergangenen Jahren», hält Thomas Gschwind fest. Für die Durchführung der Jugendwoche engagieren sich rund 30 Personen in der Hauptorganisation, weitere 50 Personen agieren als Workshopverantwortliche. Zudem beteiligen sich mehrere Jugendarbeitende, Ehrenamtliche und Jugendliche aus verschiedenen Gemeinden. Ermöglicht wird die Woche durch viele Partnerschaften und durch die finanzielle Unterstützung zahlreicher Gemeinden und insbesondere der Gemeinde Dornach, die Infrastruktur und Material zur Verfügung stellt.
«Wenn beobachtet werden kann, wie neue Freundschaften entstehen, Interessen geweckt werden, oder Jugendliche einfach «nur» die Woche geniessen, dann zeigt dies: der enorme Personal‑, Material und Arbeitsaufwand lohnt sich in jedem Fall», so Gschwind. Und auch die zwölf Jungjournalisten, die an zwei halben Tagen ihr Bestes gaben, sind sich einig: Es war eine tolle Sache – die heutige Wochenblatt-Ausgabe werden sie ganz bestimmt lesen.
In Zusammenarbeit mit dem Gartenbad Bottmingen und unter Einhaltung des dort geltenden Covid19-Schutzkonzepts fand am vergangenen Samstag bei bestem Badiwetter der erste Pool Splash der Geschichte statt.
Erstmals haben sich mehrere Gemeinden, welche Teil des Dachverbandes der Offenen Kinder und Jugendarbeit des Kantons Basel-Landschaft sind, zusammengeschlossen und einen Pool Splash für Jungs organisiert. Teil des Organisationskomitees waren Jugendarbeiter aus den Gemeinden Aesch, Binningen, Bottmingen, Oberwil, Therwil sowie der Jugendarbeit des Solothurner Leimentals. Bei diesem Event, welcher ausschliesslich von Jugendarbeitern organsiert wurde, ging es um Prävention, Gesundheitsförderung sowie aktive Bewegung, Spiel und Spass im Freien.
Über 80 Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Ganzkörperworkout zu betreiben, in die Bassins des Gartenbads zu springen sowie auf dem Sportplatz zu spielen. Auch für Essen und Trinken war gesorgt. Es gab vegane Burger vom Grill und Pommes sowie Getränke. Am Abend kamen die Jungs in den Genuss eines Live-DJ-Sets des lokalen DJs Master DJ for Life und seinen Schülern. Um 22 Uhr schliesslich endete der Event, und die Teilnehmer verliessen das Gartenbad mit einem Lächeln auf den Lippen und um eine tolle Erfahrung reicher.
Wir freuen uns bereits auf den Pool Splash 2022! Stay tuned!
Ein bunter Tag für die Baselbieter Mädchen: Der diesjährige Happy Girls Day fand am 5. Juni 2021 im Freizeithaus Allschwil statt. Über 70 Mädchen aus Allschwil und Region haben sich aus verschiedenen Workshops ihr Nachmittagsprogramm zusammengestellt.
In diesem «Ausnahme-Jahr» konnte der 11. Happy Girls Day in einer reduzierten Form stattfinden und lief auch mit allen zusätzlichen Covid-19-Auflagen reibungslos. Im vielfältigen Workshop-Angebot war für jede Teilnehmerin etwas dabei. Es gab Bewegungskurse wie den Handstand-Workshop, Yoga, Hip Hop Tanzen oder Selbstbehauptung oder Kreativkurse wie das Töpfern, Henna-Tattoo, Schmuck-Workshop und Badekugeln selbst machen sowie den Tier-Workshop mit den Eseln und Ziegen des Freizeithauses.
Die Mädchen konnten sich neues Wissen aneignen und haben sich kreativ und körperlich ausgetobt. Dabei wurden sie von den jeweiligen Workshop-Leiterinnen und Leitern unterstützt und gefördert. Auch neue Bekanntschaften über die eigene Gemeindegrenze hinaus wurden geknüpft. Zum Schluss des Workshop-Tages beeindruckten die mutigen Hip Hop Mädels mit einer Tanzvorführung.
Der Happy Girls Day wird von den Jugendarbeiterinnen des Vereins OKJA (Offene Kinder- und Jugendarbeit Baselland) organisiert, durchgeführt und findet jährlich in einer anderen Baselbieter Gemeinde statt. Das OK besteht in diesem Jahr aus Jugendarbeiterinnen der Gemeinden Allschwil, Münchenstein, Binningen, Ettingen, Therwil und Oberwil. Der Anlass verfolgt das Ziel, dass Mädchen gendertypische und untypische Erfahrungen sammeln sowie eine Auseinandersetzung mit sich selbst und der Umwelt erleben. Die Selbstwirksamkeit, Chancengleichheit und Gesundheit der Mädchen steht jedes Jahr im Fokus.
Die Durchführung dieses Anlasses wäre ohne das großzügige, finanzielle Sponsoring von Kebab+, Swisslos BL, Raiffeisen Allschwil-Schönenbuch, dem Verein OKJA BL und den Gemeinden Allschwil, Binningen und Ettingen gar nicht möglich. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich für die Unterstützung bedanken!
Wir freuen uns bereits auf das nächste Jahr und bedanken uns bei allen beteiligten Personen für das tolle Engagement.
Weitere Informationen zum Happy Girls Day und zum Verein OKJA:
Öffentlicher Zoomvortrag für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und andere Fachpersonen aus dem Bereich der Kinder und Jugendhilfe
Referentin: Prof. Dr. Dr. Christina Stadler, Leitende Psychologin und Klinische Professorin der Klinik für Kinder und Jugendliche der UPK Basel.
Der Happy Girls Day ist ein Aktionstag für Mädchen aus der Region Baselland, Baselstadt, nahes Aargau (Kaiseraugst) sowie näheres Solothurn (Dornach und solothurnisches Leimental). Der Aktionstag kostet 15.- Franken pro Teilnehmerin und beinhaltet die Teilnahme an Workshops nach eigener Wahl, Getränke sowie Snacks für den Tag.
Die Idee zum Happy Girls Day entstand Ende 2008. Seither findet der Happy Girls Day jährlich einmal statt. 10 gelungene Anlässe (2010 – 2020) gehören bereits der Vergangenheit an.
Sei dabei am 11. Happy Girls Day. Es erwartet dich ein super Tag mit tollen Workshops und viel Spass!
Am Mittwoch 14. April hat der Bundesrat neue Anpassungen betr. Bekämpfung der Verbreitung des Covid-Viruses.
Die OKJA ist im wesentlichen vom Art. 6g betroffen. In der Verordnung hat sich verändert, dass eine Abgabe von Essen neu nur noch im Innenraum explizit verboten ist.
Art. 6g Besondere Bestimmungen für die Kinder- und Jugendarbeit 1 Aktivitäten von Organisationen und Institutionen der offenen Kinder- und Jugend-
arbeit sind zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Art. 6g Besondere Bestimmungen für die Kinder- und Jugendarbeit 1 Aktivitäten von Organisationen und Institutionen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a. Es handelt sich um Aktivitäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger. b. Eine Fachperson betreut die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. c. Das Schutzkonzept bezeichnet:
die zulässigen Aktivitäten;
die zulässige Höchstzahl anwesender Kinder und Jugendlicher. 2 Tanzveranstaltungen und die Ausgabe von Speisen und Getränken in Innenräumen sind in jedem Fall unzulässig.
Von Seiten DOJ ist noch kein Anpassung an das Rahmenschutzkonzept vorhanden, aber die Verordnung ist hier recht klar und somit ist eine koordinierte und bewusste Abgabe von Lebensmittel (z’Vieri etc.) wieder möglich.
Ab 1. März gibt es schweizweit Lockerungsschritte die für die OKJA mehrheitlich positiv ausfallen. Die Altersbegrenzung für Sport und Kultur wird auf 20 Jahre angehoben. Diese Altersgrenze ist neu leider explizit im Zusammenhang mit der OKJA genannt. Somit kann diese Lockerung bei einigen Institutionen auch eine Verschärfung darstellen. Die Anhebung der Personenwahl im freien von 5 auf 15 macht die aufsuchende Jugendarbeit einfacher.
Der DOJ ist daran sein Rahmenschutzkonzept zu überarbeiten. Der Artikel 6g aus der Verordnung über Massnahmen in der Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie betrifft explizit die Jugendarbeit.
Art. 6g Besondere Bestimmungen für die Kinder- und Jugendarbeit Aktivitäten von Organisationen und Institutionen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Es handelt sich um Aktivitäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
b. Eine Fachperson betreut die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen.
c. Das Schutzkonzept bezeichnet:
die zulässigen Aktivitäten; in jedem Fall unzulässig sind Feste, Tanz- veranstaltungen und die Ausgabe von Speisen und Getränken,
die zulässige Höchstzahl anwesender Kinder und Jugendlicher.
Der Bundesrat hat letzte Woche Lockerungen speziell für die Jugendlichen und explizit für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Vernehmlassung bei den Kantonen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderungen des DOJ und der SAJV für den ausserschulischen Bereich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genügend erfüllt. Mit vereinten Kräften und im Schulterschluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Altersgrenze für die Sonderstellung auf 25 Jahre (anstatt wie vorgesehen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne ebenfalls sehr ausdrücklich, mit Erwähnung der OKJA, mit einer Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat gewendet. Einerneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bundesrat dazu wurde gestern verschickt.
Der Newsletter der Gesundheitsförderung beinhaltet Informationen zu den aktuellen und vielfältigen Aktivitäten. In den aktuell herausfordernde Zeiten sind Flexibilität und Sponaneität gefragt, um auf schnell verändernde Situationen reagieren zu können. Nichtsdestotrotz ist in diesen Zeiten der Erhalt der Gesundheit ein wichtiges Thema.ist.
Synthetische Cannabinoide: Informationen für Konsumierende und SuchtfachleuteDas aktuell auf dem illegalen Markt in der Schweiz verkaufte Cannabis enthält regelmässig synthetische Cannabinoide, die zu einer tödlichen Überdosis führen können. Infodrog wie auch die Abteilung Sucht Basel-Stadt haben Faktenblätter für Konsumierende und für Suchtfachleute sowie ein Merkblatt synthetische Cannabinoide und ihre Risiken zusammengestellt.
Take care – Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärkenBei Kindern und Jugendlichen sind psychische Probleme oftmals schwer zu erkennen. Das frühe Erkennen von Entwicklungsschwierigkeiten ist aber zentral, um einem negativen Verlauf entgegenzuwirken. Bestellen Sie kostenlos Flyer um Jugendliche, Eltern und Fachpersonen für die psychische Gesundheit zu sensibilisieren. Mehr dazu…
Suizidalität im Jugendalter: Wie soll in der Schule präventiv gehandelt werden? Wie kann man das Thema «Suizid» im Unterricht aufgreifen? Solche Fragen greift diese Broschüre auf – praxisnah und handlungsorientiert. Mehr dazu…
Auf Nationaler Ebene ist einiges passiert und die OKJA wird als wichtige Arbeit anerkannt:
Die Eidgenössische Kommission für Kinder und Jugendfrage EKKJ hat Empfehlungen zuhanden BAG in Sachen Folgen der Krise auf Jugendliche veröffentlicht. Darin wird erfreulicherweise die OKJA explizit erwähnt und ihr Bedeutung unterstrichen. Auch der DOJ und sein Rahmenschutzkonzept werden als Referenz erwähnt. Aber lest selbst:https://ekkj.admin.ch/publikationen/stellungnahmen#collapse-7823.
In Zusammenarbeit mit der SAJV hat der DOJ konnte die Zusammenarbeit mit dem BAG weiter ausgebaut und verbessert werden.
Eine Übersicht, wie die Kantone mit der Frage der Einstufung der OKJA umgehen, hat der DOJ auf einer “Wetterkarte” zusammengefass. Ihr seht: Es gibt einige bedauerliche Unwetter aber die Grosswetterlage zeigt sich zurzeit erfreulich sonnig.
Die meisten Kantone, welche sich dieser Fragestellung gestellt haben, sehen dies so. Gemäss BAG liegt die abschliessende Einstufung der OKJA den kantonalen Behörden. Nicht alle Kantone haben zu dieser Fragestellung eine klare Haltung. Folgende Kantone sehen die Fachstellen der OKJA als soziale Einrichtungen: (Stand: 28.1.2021)
Zürich
Bern
Thurgau
Tessin
Wallis
Schaffhausen
St. Gallen
Solothurn
Baselland
Graubünden
Luzern
Uri
Schwyz
In mehreren Kantonen laufen zur Zeit Abklärungen zu der Einstufung als reine “Freizeiteinrichtung” oder “soziale Institution”.
Den Überblick zu behalten ist aktuell nicht ganz einfach. Als Hilfestellung sind nachfolgend die wichtigsten Unterlagen zusammengestellt, die für die Erarbeitung der Betriebs- und Schutzkonzepte wichtig sind. Zusätzlich sind Erläuterungen betr. Gruppengrösse und Alter vorhanden.
Wichtige Dokumente
Verordnung vom Bund (laufend aktualisiert und mit Chronologie) Diese Verordnung kann nicht durch kantonale oder kommunale Regelungen abgeschwächt werden. Einzelne Entscheidungen werden jedoch an die Kantone delegiert. Gemäss DOJ sieht das BAG die Kantone zuständig betr. der Entscheidung ob Fachstellen der OKJA unter soziale Einrichtungen fallen oder nicht (Art 5abis18 b 2). Aus Sicht der beiden Kantone Baselland und Solothurn (neben andern) ist eine Weiterführung dieser wichtigen Angebote, unter entsprechenden Schutzmassnahmen, sinnvoll und darum unter diesem Punkt einzuordnen.
Rahmenschutzkonzept DOJ (21.1.2021) Das Rahmenschutzkonzept vom DOJ wurde folgenden Behörden vorgelegt und von diesen als den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechend plausibilisiert: SODK, BSV und BAG.
Hinweis: Was die Einstufung für die Gruppengrösse, Alter und Öffnungszeiten bedeutet wurde präzisiert und wird weiter unten erläutert.
Erläuterungen: Einstufung der Institution / Massnahmen
Gemäss geltender COVID-19-Verordnung (18.12.2020) gelten für Betriebe, die als «soziale Einrichtungen» eingestuft sind, weniger Einschränkungen. Gemäss Rechtsdienst des BAG obliegt es den Kantonen über diese Einstufung zu entscheiden. Dies muss mit den entsprechenden Behörden abgeklärt werden. Je nach dem sehen die konkreten Massnahmen für Fachstellen der OKJA unterschiedlich aus und zwar wie folgt:
Einstufung als soziale Einrichtung
(z.B. Kanton BL und SO)
Öffnungszeiten: keine Beschränkung
Angebote / Gruppengrösse: Für die Anzahl Personen ist für alle Altersstufen und alle Formen der Angebote die zur Verfügung stehende Fläche massgebend. Es gilt die Regel: 10 Quadratmeter pro Person, bei Einrichtungen von bis zu 30 Quadratmeter Fläche lediglich 4 Quadratmeter pro Person.
Einstufung als Freizeitbetrieb
(z.B. Kanton AG)
Öffnungszeiten: Es ist nur die Nutzung im Regelbetrieb für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren zulässig. Keine Beschränkung der Öffnungszeiten.
Angebote / Gruppengrösse:
Für Angebote für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren gibt es für den Regelbetrieb wie auch für sportliche und kulturelle Aktivitäten keine zahlenmässige Einschränkung, aber eine flächenmässige: 10 Quadratmeter pro Person, bei Einrichtungen von bis zu 30 Quadratmeter Fläche lediglich 4 Quadratmeter pro Person.
Für Angebote für Jugendlichen ab 16 Jahren gilt: kein Regelbetrieb, aber es können kulturelle Aktivitäten in den Lokalitäten der OKJA und sportliche Aktivitäten im Aussenraum durchgeführt werden. Dabei ist die Gruppengrösse von der zur Verfügung stehenden Fläche abhängig (grundsätzlich 10 m²/Person, bei Einrichtungen von bis zu 30 m² Fläche lediglich 4 m²/Person), beträgt jedoch maximal 5 Personen inkl. Leitenden. Auch hier gibt es keine zeitlichen Einschränkungen. Hinweis: Mischen sich die Altersgruppen, so gelten die Regeln für Jugendliche ab 16 Jahren
Weiterhin gilt für alle:
Veranstaltungen: Öffentliche Veranstaltungen sind verboten.
Im nichtprofessionellen Bereich ist gemeinsames Singen ausserhalb des Familienkreises unzulässig, unabhängig davon, ob dies in Innenräumen oder im Freien stattfindet.
Es muss eine Zugangsbeschränkung/-kontrolle erfolgen, um sicherzustellen, dass die max. Anzahl an Besucher*innen nicht überschritten wird.
Erweiterte Maskenpflicht ab 12 Jahren in Innenräumen und bestimmten Aussenräumen, resp. Bereichen des öffentlichen Raumes. Im Aussenbereich der OKJA gilt dies nur, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Der Kanton BL hat ab dem 20.1.21 in den Schulen das Alter für die Maskenpflicht auf 10 Jahre heruntergesetzt. Diese Massnahme gilt nicht für die OKJA, kann aber bei Überlegungen zu eigenen Schutzkonzepten Einfluss haben.
Abstand/Platzverhältnisse: Im Innen- und Aussenbereich muss pro 10 m² pro Person oder bei einer Fläche bis 30 m² lediglich 4 m² pro Person zur Verfügung stehen.
Menschenansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 5 Personen (inkl.Kinder) sind verboten.
(Neu seit 14.1.21) Private Veranstaltungen mit mehr als 5 Personen sind verboten.
Schutzkonzepte: Alle öffentlich zugänglichen Orte, auch die OKJA-Angebote, müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Abstandsregel: Wenn möglich 1.5 m zwischen Personen. Es gibt keine Unterscheidung nach Altersgruppen in den OKJA-Angeboten.
Nachverfolgbarkeit: Es sind Präsenzlisten der anwesenden Personen zu führen und den kantonalen Behörden für das Contact Tracing zur Verfügung zu stellen (14 Tage, Verantwortung der Kantonsärzt*innen).
(Präzisierung 21.1.21) Gemeinsames kochen und essen ist nicht erlaubt, aber Kiosk-/Barbetrieb sind weiterhin möglich, wenn die nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden.
(Neu seit 14.1.21) Obligatorium für Homeoffice und spezieller Schutz von gefährdeten Mitarbeitenden.
Besonders gefährdete Arbeitnehmer*innen sind aber vom Arbeitgeber zu schützen. Es gilt das Arbeitsrecht.
Vereinsaktivitäten im Mitgliederkreis oder mit namentlich bekannten Personen z. B. im Vereinslokal gelten als private Veranstaltungen.
Geltende Hygiene- und Abstandregeln
Abstand halten von 1.5 m.
Gründlich Hände waschen.
In Armbeuge husten und niesen.
Besonders gefährdete Personen schützen.
Quelle und weitere Informationen gibt es beim DOJ
Abgesehen von der Pandemie: Es geht in die richtige Richtung. Allmählich bewegen sich die rechtlichen Bestimmungen der Schweiz hin zur Gleichstellung. Neue Regelungen sind subtiler als die «Grande Dame» der Meilensteine: Demnächst jährt sich das nationale Frauenstimmrecht zum 50. Mal. Damit auch alltägliche Abwertung am Arbeitsplatz der Vergangenheit angehört, finden Sie anbei Tools gegen sexuelle Belästigung.
Kinder und Jugendliche sind in ihrer körperlichen Gesundheit durch Corona kaum bedroht, aber die anhaltenden und sich nun wieder verschärfenden Massnahmen beeinträchtigen ihr psychisches und soziales Wohlbefinden deutlich. «Junge Menschen fühlen sich häufiger unglücklich», stellen Studien des Bundes fest. Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit leisten einen wesentlichen Beitrag dazu dies abzufedern – auch zum Nutzen des sozialen Zusammenhalts der gesamten Schweizer Bevölkerung. Sie fördert weiter die Solidarität der jungen Menschen, die viel zur Bewältigung der Pandemie beiträgt. Deshalb ist es wichtig, dass diese Angebote der non-formalen Bildung nicht nur offen bleiben, sondern von den Gemeinden gar gestärkt werden.
Anlässlich des heutigen nationalen Aktionstags zu psychischer Gesundheit und Corona hat der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ/AFAJ) ein Positionierungspapier verfasst. Es informiert über die OKJA und ihre Bedeutung für die Schweizer Gesellschaft in der Corona-Krise.
Sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Jugendliche ab 12 Jahren. Das Bedürfnis nach Gesellschaftsspielen ist bei den Jugendlichen vorhanden. Aufgrund der Abstandsregel sind Brettspiele kaum möglich. Among Us! bietet ein virtuelles Gesellschaftsspiel, wobei die Realität respektive die für das Spiel notwendigen Diskussionen (ähnlich wie beim Werwolf-Spiel) in Real Life stattfinden. Der Abstand kann dadurch eingehalten werden, da die Teilnehmenden ihre eigenen Geräte benutzen.
Das Spiel Among Us! kann kostenlos im AppStore heruntergeladen werden. Um das Spiel jedoch spielen zu können, müssen die Geräte stets mit dem Internet verbunden sein. Im Spiel können bestehende Räume beigetreten werden oder man kreiert einen eigenen privaten Raum, welchen man nur mit einem Code beitreten kann. Am Spiel können 4 bis 10 Personen gleichzeitig teilnehmen. Im Spiel werden die Spieler*innen zufällig in „crewmates“ und „impostors“ aufgeteilt. Das Ziel der „impostors“ (=Mörder) ist es, die „crewmates“ auszulöschen, ohne dabei ertappt zu werden. Die „crewmates“ müssen „tasks“ (=kleine Aufgaben) lösen. Erst wenn alle „tasks“ erledigt wurden, haben die „crewmates“ gewonnen. Falls ein „crewmate“ eine Leiche gefunden hat, können alle Spieler*innen diskutieren, wer der „impostor“ sein könnte. Die „crewmates, welche umgebracht wurden, dürfen nicht an den Diskussionen teilnehmen, da sie wissen, wer die „impostors“ sind. Die „impostors“ dürfen auch an der Diskussion teilnehmen und können durch geschicktes bluffen, die Diskussionen manipulieren. Nach der zeitlich eingeschränkten Diskussion wird abgestimmt. Wenn die „impsotors“ die meisten Stimmen erhalten haben, gewinnen die „crewmates“. Wenn jedoch ein „crewmate“ fälschlicherweise die meisten Stimmen erhalten hat, wird dieser aus dem Spiel entfernt und kann als Geist weiter seine Aufgaben erledigen, sich aber nicht mehr an Diskussionen beteiligen.
Eigen erstelltes FIFA-online-Turnier mit bis zu 8 Jugendlichen. Ein Spielplan muss analog erstellt werden und kann über mehrerer Spieltage dauern. Übertragung der Spiele auf Discord und Twitch möglich.
Es braucht:
- Playstation 4 mit online-Account für alle Teilnehmenden
- alle Teilnehmenden brauchen die selbe Version des Spiels «FIFA»
- ein Headset zur Kommunikation
- eine gute Internetverbindung
- Jugendliche
Zielpublikum:
Jugendliche ab 12 Jahren
Bemerkungen:
Kann auch mit anderen Games durchgeführt werden. Spiele können auf den Plattformen Twitch und/oder Discord gestreamt werden.
Während dem ersten Lockdown im Früjahr 2020 hat das jugendhaus phönix aesch gemeinsam mit der Schulsozialarbeit der Sek Aesch eine Plattform auf der Homepage des phönix aufgeschaltet. Darauf wurden Ideen vom phönix, der Schulsozialarbeit Sek Aesch wie auch von Jugendlichen gesammelt und in einem Kurzbeschrieb auf die genannte Plattform gestellt. Die Ideen sollten Jugendliche anregen, mit einer allfälligen Langeweile Zuhause kreativ und spassig umegehen zu können. Die Ideen wurden fortlaufend aktualisiert und einzelne Ideen herausgegriffen und auf dem phönix-Instagram-Profil beworben.
Zielpublikum: Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren.