Mehr Handlungsspielraum für die OKJA in Corona-Zeiten

Einstufung der Fachstellen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) als soziale Einrichtungen

Jugendliche ab 16 Jahren sind seit vielen Monaten massiv von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Es ist erwiesen, dass sie dadurch zunehmend unter Leidensdruck stehen, sich sozial isoliert fühlen, psychische Probleme in dieser Altersgruppe ansteigen und häusliche Gewalt und Konflikte zunehmen.

In Sachen Kinder und Jugendliche tut sich zwar inzwischen etwas (Ausnahmen für Jugendliche unter 16 Jahren, mehr Erwähnung in den Medien, Fokus nun auch auf psychischer Gesundheit und sozialen Problemen). Aber es bleibt noch viel zu tun für die OKJA. Viele Fachstellen sind stark eingeschränkt in ihrem Angebot oder müssen aufgrund kantonaler oder Kommunaler Gebote gar schliessen. Der DOJ hat daher noch vor der Weihnachtspause ein Schreiben an Bundesrat Alain Berset geschickt mit der Bitte, besonders die Situation der Jugendlichen ab 16 Jahren mehr zu beachten und die strengen Vorschriften zu lockern (z. B. nur 5 Per./Aktivität).

Ob und in welchem Rahmen Aktivitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) für diese Altersgruppe zurzeit möglich sind, hängt davon ab, wie die jeweiligen Kantone die Fachstellen einstufen. Mehrere Kantone verstehen die Angebote der OKJA irrtümlicherweise als reine Freizeitaktivitäten, so sind nur Gruppen von max. fünf Personen (inkl. OKJA-Fachperson) zulässig. Aktivitäten machen somit für die Jugendliche und Fachstellen kaum mehr Sinn und das Angebot wird teils ganz verunmöglicht. Die beiden Kantone BL uns SO haben (neben andern) die Problematik erkannt und sehen die OKJA nicht als reine Freizeiteinrichtungen.

Der DOJ hat aus diesem Grund ein Schreiben verfasst, dass neben der Problemstellung auch Argumente und Lösungen aufzeigt.

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