Corona Update vom 27.5.21

Der Bun­desrat hat gestern 26. Mai 2021 weit­ere Öff­nungss­chritte beschlossen, die am 31. Mai 2021 in Kraft treten. Die gelock­erten Mass­nah­men brin­gen auch für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) weit­eren Spiel­raum. Hier die Anpas­sun­gen und Ergänzun­gen zu den bish­eri­gen Mass­nah­men in der Übersicht: 

  • Ver­anstal­tun­gen mit Pub­likum: Es gilt in Innen­räu­men eine Ober­gren­ze von 100 und draussen von 300 Per­so­n­en. Es darf max­i­mal die Hälfte der Kapaz­ität genutzt werden.
  • Ver­anstal­tun­gen ohne Pub­likum: Vere­in­san­lässe u. Ä. sind innen und aussen mit max­i­mal 50 erlaubt.
  • Sport für Kinder und Jugendliche bis Jg. 2001: Es dür­fen Wet­tkämpfe mit Pub­likum durchge­führt wer­den und sie sind ohne Ein­schränkun­gen zugänglich. Tanzver­anstal­tun­gen sind erlaubt.
  • Sport im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter: Grup­pen­grösse: Es dür­fen max­i­mal 50 Per­so­n­en gemein­sam Sport treiben.Pub­likum: Pub­likum ist zuge­lassen, auch an Wet­tkämpfen. Dabei gel­ten die Regeln für Pub­likum­san­lässe mit 100 Per­so­n­en drin­nen und 300 Per­so­n­en draussen.Mannschaftss­portarten: Sind nur draussen erlaubt.Sport mit Körperkontakt/ohne Maske und Abstand: Im Freien sind auch Sportarten mit Kör­perkon­takt zuläs­sig (Train­ing und Wet­tkämpfe). In Innen­räu­men gilt für Sportarten, bei denen wed­er eine Maske getra­gen noch der Abstand einge­hal­ten wer­den kann: nur zuläs­sig in kleinen, beständi­gen Vier­ergrup­pen, die sich untere­inan­der nicht durch­mis­chen, und denen je 50 Quadrat­meter zur auss­chliesslichen Nutzung zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Erhe­bung der Kon­tak­t­dat­en ist oblig­a­torisch.Fläche für ruhige Sportarten: In Innen­räu­men beträgt die Fläche, die bei der Ausübung ein­er ruhi­gen sportlichen Aktiv­ität, bei welch­er der zugewiesene Platz nicht ver­lassen wird (z. B. Yoga), zur auss­chliesslichen Nutzung zur Ver­fü­gung ste­hen muss, 10 Quadrat­meter pro Per­son.Tanzver­anstal­tun­gen: Tanzver­anstal­tun­gen bei Grossver­anstal­tun­gen im Freien sind erlaubt. Falls ab 20. August 2021 die Sitz­plicht im Innen­raum aufge­hoben wird, kön­nen solche auch wieder innen durchge­führt werden.
  • Kul­tur für Jugendlichen bis Jg. 2001: Auftritte vor Pub­likum (Per­so­nen­zahl gemäss Regeln Pub­likum­san­lässe) sind erlaubt.
  • Kul­tur im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter:Ana­log zu den Regeln im Sport dür­fen in der Kul­tur max­i­mal 50 Per­so­n­en an Aktiv­itäten teil­nehmen. Auftrit­ten vor Pub­likum (Per­so­nen­zahl gemäss Regeln Pub­likum­san­lässe) sind erlaubt.
  • Men­schenansamm­lun­gen im öffentlichen Raum: Die Beschränkung der Anzahl Per­so­n­en ist für spon­tan entste­hende Men­schenansamm­lun­gen aufgehoben.
  • Auf­suchende Jugen­dar­beit im öffentlichen Raum ist bzgl. Anzahl Per­so­n­en uneingeschränkt möglich.
  • Home­of­fice: Die Home­of­fice-Pflicht wird für jene Betriebe, die gezielt und wieder­holt testen, in eine Home­of­fice-Empfehlung umgewandelt.
  • Per­son­al: Es gilt keine Kon­takt- und Reise­quar­an­tänepflicht für Geimpfte und Gene­sene während sechs Monat­en. Geimpfte sind in dieser Frist auch von der Testpflicht enthoben.
  • Maskenpflicht: Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tra­gen (kan­tonale Aus­nah­men vor­be­hal­ten). Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger dür­fen bei kul­turellen und sportlichen Aktiv­itäten auf die Maske verzicht­en. Abge­se­hen davon gilt die all­ge­meine Maskenpflicht. Ältere Jugendliche müssen in Innen­räu­men Maske tra­gen, in Aussen­räu­men nur sofern der Abstand nicht einge­hal­ten oder keine anderen Schutz­mass­nah­men wie Abschrankun­gen getrof­fen wer­den. Aus­nah­men gibt es bei sportlichen Aktiv­itäten in Innenräumen.
  • Kon­suma­tion und Abgabe von Speisen und Getränken: Die Abgabe von Speisen und Getränken in Innen- und Aussen­räu­men der OKJA sowie während Ver­anstal­tun­gen ist wieder erlaubt. Im Aussen­bere­ich und im Innen­bere­ich gilt Abstand oder Abschrankung zwis­chen Gäste­grup­pen, max. 4 Per­so­n­en innen und 6 aussen pro Tisch, Erhe­bung der Kon­tak­t­dat­en aller Gäste und Sitzpflicht. Die Maskenpflicht gilt am Tisch sitzend nicht, jedoch vor dem Absitzen und beim Ver­lassen des Tischs.

Diese nationalen Mass­nah­men kön­nen durch stren­gere Regelun­gen durch die Kan­tone ver­schärft wer­den. Aktuell sind uns keine ver­schärften Ein­schränkun­gen durch die Kan­tone Basel­land­schaft und Solothurn bekannt.

Link zum aktuellen Rah­men­schutzkonzept

Neues Rahmenschutzkonzept

Auf Grund der Anpas­sun­gen vom ver­gan­genen Mittwoch durch den Bun­desrat, wurde das Rah­men­schutzkonzept aktu­al­isiert. Link  

Fol­gende Punk­te kom­men neu dazu resp. wer­den präzisiert:

  • Kochen ist erlaubt. Es gilt die Hygien­e­mass­nah­men strikt einzuhalten.
  • Aus­gabe und Kon­suma­tion von Speisen und Getränken sind im Aussen­raum erlaubt, im Innen­raum jedoch nicht.
  • Testen: Es gel­ten die kan­tonalen Regelun­gen, resp. Test­strate­gien, sofern sie die OKJA betr­e­f­fen. Weit­er­führende Infor­ma­tio­nen erhält man von den Kantonen.

Neues Rahmenschutzkonzept

Stand: 25.2.2021 14.00 Uhr

Der Bun­desrat hat gestern mass­ge­bliche Lockerun­gen, spezielle auch für Kinder und Jugendliche ab 1. März bekan­nt gegeben. Die Erhöhung der Alters­gren­ze auf Jugendliche bis Jahrgang 2001 hil­ft vor allem im Sport­bere­ich. Die explizite Erwäh­nung der OKJA in der Kom­mu­nika­tion und den Doku­menten des BAG, inkl. eigen­em Artikel in der Verord­nung ist grund­sät­zlich erfreulich, bringt eini­gen Fach­bere­ichen im Einzugs­ge­bi­et des OKJA-BL aber auch neue Ein­schränkun­gen. Das aktu­al­isierte Rah­men­schutzkonzept find­et ihr hier: http://doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept 

Was neu gel­ten wird:

  • Nationale Regelung für die OKJA: Ange­bote sind zugänglich (Art. 6g), d. h. keine Unter­schei­dung zwis­chen soz. Ein­rich­tun­gen und Freizeit­ein­rich­tun­gen und keine Ein­stu­fun­gen durch die Kan­tone mehr.
  • Sportliche und kul­turelle Aktiv­itäten KJF all­ge­mein: sind für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Begren­zung der Grup­pen­grösse zuläs­sig, ab Jahrgang 2000 nur für Grup­pen von max. 5 Per­so­n­en im Innen­raum und 15 Per­so­n­en im Aussen­raum, mit Maske und Abstand.
  • OKJA-Ange­bote für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001: Alle Arten von Ange­boten sind wieder offen, auss­er Feste, Tanzver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken. Es gibt keine Ein­schränkung durch eine Flächen­regel, abge­se­hen von der definierten Höch­stzahl gemäss Schutzkonzept ein­er Institution.
  • OKJA-Ange­bote für Jugendliche ab Jahrgang 2000: Alle Arten von Ange­boten sind im Innen­raum mit max. 5 Per­so­n­en (inkl. Lei­t­ende), Sport im Aussen­raum mit max. 15 Per­so­n­en zuläs­sig. Es gilt Masken­tragepflicht und Ein­hal­ten des Abstands.
  • Bei Ange­boten mit Alters­gemis­cht­en Grup­pen (Jugendliche mit Jahrgan­gunter und über 2001) gel­ten die Vor­gaben für Jugendliche ab Jahrgang 2000 und älter
  • Ver­samm­lun­gen von bis zu 15 Per­so­n­en im öffentlichen Raum sind zuläs­sig. Diese Begren­zung gilt auch für Ange­bote der mobilen/aufsuchenden Ange­bote im öffentlichen Raum.
  • Sin­gen für und mit Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 ist erlaubt.
  • Band- und Chor­proben sowie Konzerte/Vorführungen ohne Pub­likum für Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 sind erlaubt.
  • Sportliche Wet­tkämpfe für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Pub­likum sind wieder erlaubt.

 Empfehlun­gen des DOJ/Präzisierungen durch das BAG:

  • Die Höch­stzahl für anwe­sende Per­so­n­en (bis Jg. 2001) wird in Eigen­ver­ant­wor­tung nach gesun­dem Men­schen­ver­stand von den einzel­nen Fach­stellen fest­gelegt. Der DOJ emp­fiehlt unter anderem fol­gende Fak­toren zu berück­sichti­gen: zur Ver­fü­gung ste­hende Innen- und Aussen­räume, Infra­struk­tur, Möglichkeit­en die Hygiene- und Schutz­mass­nah­men zu gewährleis­ten, Art der Aktiv­itäten, Präsenz der Fach­per­so­n­en, Schutz der Mitar­bei­t­en­den, Alter der Kinder und Jugendlichen sowie Alters­durch­mis­chung der Gruppen.
  • Ange­bote der Offe­nen Arbeit mit Kindern/mobile Spielange­bote, erfol­gen auf dem eige­nen Aussen­raum oder einem definierten/abgegrenzten Are­al nach den Regeln für OKJA-Ange­bote für Kinder/Jugendlich bis Jg. 2001 (Schutzkonzept, Kon­tak­ter­fas­sung). Auf öffentlichen Spielplätzen gilt die max. Per­so­n­en­be­gren­zung von 15.
  • Autonome Nutzung der OKJA-Räum­lichkeit­en (z. B. Ban­dräume): sind möglich wenn erstens vor der ersten Nutzung eine Fach­per­son mit den Jugendlichen die Schutz­mass­nah­men bespricht und zweit­ens während der Nutzung eine Fach­per­son für die Jugendlichen erre­ich­bar ist.
  • Die Dis­tanzregel von 1.5m wird grund­sät­zlich einge­hal­ten, wo im Zusam­men­hang mit jun­gen Kindern päd­a­gogisch nicht sin­nvoll und umset­zbar, kann darauf punk­tuell verzichtet werden.

Zurzeit ste­ht der DOJ noch in Abklärung mit dem BAG im Zusam­men­hang mit der Umset­zung bzgl. der Ein­schränkun­gen der Aus­gabe von Speisen und Getränken. Sobald dazu eine Rück­mel­dung des BAG vor­liegt, wird wieder informiert und gegebe­nen­falls wird es eine Präzisierung am Rah­men­schutzkonzept geben. 

Die neuen Regelun­gen helfen sich­er Ungle­ich­heit­en in den Kan­to­nen zu reduzieren. Bei den Anzahl Per­so­n­en gibt es neu mehr Hand­lungsspiel­raum, dafür ergibt sich aus den neuen Regeln für unsere Region lei­der zusät­zliche Ein­schränkun­gen (Alter und Kiosk­be­trieb). Weit­ere Lockerun­gen wur­den per 22. März in Aus­sicht gestellt.

Sit­u­a­tion Kan­ton Solothurn

Auch im Kan­ton Solothurn wird die 5er Regel im öffentlichen Raum per 1. März 2021 aufge­hoben. Somit gilt die 15 Per­so­n­en Regel im öffentlichen Raum ab dem 1. März 2021 auch im Kan­ton Solothurn. Es sind bis jet­zt keine ver­schärften Mass­nah­men, welche für die OKJA im Kan­ton Solothurn bet­rifft, bekannt.