Corona und OKJA


Jugendwoche – über 60 verschiedene Workshops

Jugendlichen steht in den Herbstferien (10.-13. Oktober 2023) ein spannendes und buntes Workshopangebot zur Auswahl. Jugendlichen im Alter von 12 Jahren (ab 6. Klasse) bis 18 Jahren aus den Kantonen Baselland, Solothurn und Basel-Stadt können zwischen 60 Workshops auswählen und sich so ihr individuelles Ferienprogramm zusammen­stellen. 

Ein abwechslungsreiches und kostengünstiges Ferienprogramm zu finden, stellt für viele Jugendliche eine Herausforderung dar. Ferien sollen Ruhe, Erholung und ein Ausbrechen aus dem Schulalltag bringen, aber auch Spass, Unterhaltung, Austausch und kleine Abenteuer beinhalten. 

Die Interkantonale Jugendwoche hat Jahr für Jahr das Workshop-Angebot ausgebaut und die Vielfalt der Workshops erweitert. Insgesamt stehen rund 800 Workshopplätze zur Verfügung. Das Kursangebot reicht von Selbstverteidigung, Nothelferkurs, Poker über Fotografie bis hin zu Robotic oder Chemielabor. 

Alle Teilnehmer*innen profitieren von einer kostenlosen Verpflegung, einem Jugendtreff und einem freiwilligen Abendprogramm. 

Die Jugendwoche ist ein gemeinschaftliches Projekt mehrerer Akteure der Offenen Jugendarbeit. Es beteiligen sich ausserdem viele Freiwillige bei der Planung und Durchführung. 

Eine Anmeldung ist online bis am 22. September möglich. 

Anmeldung und Infos zur Jugendwoche: www.jugendwoche.ch

Angebote wieder offen für Alle!

Der Bundesrat hat am16. Februar 2022 beschlossen, ab 17. Februar 2022 beinahe alle Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuheben. Als Schutzmassnahmen bleiben bis 31. März 2022 einzig bestehen: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation von fünf Tagen für positiv getestete Personen. Alle weiteren nationalen Einschränkungen wie die Zertifikatspflicht usw. sind ab 17.2. aufgehoben, womit auch das Rahmenschutzkonzept für OKJA/KJF des DOJ ab dann aufgehoben ist. Allenfalls bleiben weiterbestehende kantonale Vorschriften zu beachten. Aktuell sind keine kantonalen Vorschriften bekannt, die die OKJA betreffen. Es ist erfreulich, dass die Fachstellen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit somit wieder alle Jugendlichen und jungen Menschen empfangen und ihr Angebot frei gestalten können.

Angepasstes Rahmenschutzkonzept und Hoffnung auf Lockerungsschritte für Kinder und insbesondere Jugendliche

An der Medienkonferenz des Bundesrates vom 2.2.22 wurden Lockerungsschritte angekündigt, welche hoffen lassen, dass in der OKJA bald wieder eine neue Normalität Einzug halten wird.

  • gilt die Homeoffice-Pflicht nicht mehr. Diese wird in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bleibt bestehen.
  • wird die obligatorische Kontaktquarantäne aufgehoben. Die Isolation von coronapositiven Personen bleibt hingegen bestehen.

Aufgrund dieser Entscheide hat der DOJ das Rahmenschutzkonzept leicht angepasst. -> https://doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept

Covid Update für die OKJA

Heute hat der Bundesrat neue Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Am Freitag wird der Bundesrat bekannt geben, welche Massnahmen schweizweit gelten. Schon heute haben die Kanton Basellandschaft und Solothurn ab Mittwoch 1. Dezember strengere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gehen weiter als die aktuellen Vorgaben vom Bund. Somit wird es auch keine Anpassung des Rahmenschutzkonzepts vom DOJ geben.

Folgende Massnahmen betreffen die OKJA im BL und SO (Aargau hat keine strengeren Massnahmen beschlossen).

– Maskenpflicht ab 12 Jahren in Innenräumen trotz Zertifikatspflicht ab 16Jahren. 

– Konsumation von Speisen und Getränken nur noch im sitzen.

Dringliche Forderung nach Zugang zu Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Einschränkungen bis 25 Jahren

Der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) fordert die Behörden erneut auf, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren den Zugang zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Zertifikatspflicht zu ermöglichen. 80% der vom DOJ befragten Fachstellen müssen zurzeit Jugendliche aufgrund dieser Einschränkung abweisen. Davon betroffen sind über 40 % der Jugendlichen über 16 Jahren. Zahlreiche Jugendliche sind somit für Unterstützung etwa beim Berufsübergang nicht mehr erreichbar und haben einen für sie wichtigen, begleiteten und geschützten Freiraum verloren. Dieses ausserschulische Grundangebot muss wieder allen jungen Menschen offenstehen und niederschwellig zugänglich sein.

Resultate Umfrage Zertifikatspflicht OKJA

Medienmitteilung vom DOJ

Update Corona-Report: Kinder und Jugendliche brauchen jetzt unsere Unterstützung!

Wissenschaftliche Studien und die Daten aus dem Beratungsalltag von 147.ch sprechen eine deutliche Sprache: Jugendliche und junge Erwachsene sind über alle Altersgruppen betrachtet von den Folgen der Corona-Krise psychisch am meisten belastet. Der neue Pro Juventute Corona-Report zeigt, wo jetzt Handlungsbedarf besteht. 

Stress-Studie

Pro Juventute hat eine Stress-Studie publiziert. In einer Befragung von über 1000 Kindern und Jugendlichen in rund 50 Schulklassen in der ganzen Schweiz hat sich gezeigt: Das Stress-Niveau bei der jungen Generation ist erhöht. Stress kann gesundheitliche Folgen haben. Daher rufen wir in Erinnerung, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf Freizeit und Erholung haben.

Wie verbreitet ist Stress bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz? Was sind die Ursachen und Auswirkungen von Stress? Welche Rolle haben die Eltern und die Schulen auf den erlebten Stress der Kinder? Auf diese Fragen versucht Pro Juventute mit der Stress-Studie Antworten zu geben.

Die wichtigsten Erkenntnisse der Pro Juventute Stress-Studie:

  • STRESS HAT STARKE AUSWIRKUNGEN AUF DIE PSYCHISCHE GESUNDHEIT DER KINDER
  • SCHULISCHE PFLICHTEN ABER AUCH DIE SCHULKULTUR HABEN DEUTLICHEN EINFLUSS
  • ZEIT MIT FREUNDINNEN UND FREUNDEN UND MITBESTIMMUNG ZUHAUSE REDUZIERT STRESS

Kinder und Jugendliche als Teil der Gesamtstrategie zur Bewältigung der Corona-Krise

Psychische Gesundheit mehr beachten

Psychische Gesundheit fand zu Beginn der Pandemie so gut wie keine Beachtung, erhielt danach aufgrund dramatischer Meldungen kurz Aufmerksamkeit, nun aber bringt die Zertifikatspflicht wieder eine einseitige Fokussierung auf die physische Gesundheit. Inzwischen ist mit Studien belegt, dass gerade Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren besonders psychisch durch die Pandemie-Situation stark belastet sind. Mit der Zertifikatspflicht für zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens sind viele Jugendliche ab 16 Jahren darin eingeschränkt, am sozialen Leben teilzunehmen und z. B. Angebote der OKJA zu besuchen. Es ist erwiesen, dass Austausch mit Gleichaltrigen und sinnvolle Freizeitbeschäftigungen für eine gesunde Entwicklung von zentraler Bedeutung sind. Werden diese professionell begleiteten Lebensmöglichkeiten be- oder verhindert, hat dies negative Folgen für das Wohlbefinden und auf die Kompetenzentwicklung junger Menschen.

Seit Beginn der Pandemie unterstützen der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) und der Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit Baselland und Region (OKJA-BL) die Strategie des Bundesrates bei der Bewältigung der Pandemie in dem wir unseren Mitgliedern ein nationales, laufend aktualisiertes Rahmenschutzkonzept zur Verfügung stellen, welches als Basis der Schutzkonzepte der einzelnen Fachstellen dient. Gemäss Rückmeldungen unserer Mitglieder haben die Schutzkonzepte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) bisher sehr gut funktioniert, die Schutzmassnahmen konnten umgesetzt und eingehalten werden, auch von den Kindern und Jugendlichen.

Der DOJ setzt sich beim Bundesrat dafür ein, dass die kürzlich beschlossenen Massnahmen angepasst werden und neben der physischen Gesundheit auch die psychische Gesundheit betrachtet wird.

Link Medienmitteilung DOJ

Der OKJA-BL hat am Gemeindeforum vom 23. September 2021 den Gemeindevertretern ebenfalls eine Stellungnahme zur aktuellen Lage abgegeben.

Corona – neue Massnahmen ab 13. Sept. 2021

Stand 14.9.21

Nationale Massnahmen und Empfehlungen des DOJ

Neu / angepasst

  • OKJA-Angebote für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren sind ohne Zertifikatspflicht zugänglich und ohne weitere Vorgaben ausser dem Erstellen und Umsetzen eines Schutzkonzepts möglich.
  • Kochen, essen und Restaurationsbetrieb sind in Angeboten für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren erlaubt. In Angeboten für Jugendliche ab 16 Jahren ist dies nur in Aussenräumen ohne Zertifikatspflicht erlaubt. Möglich ist in Innenräumen das kurze Konsumieren eines Snacks oder eines Getränks. Kioskbetrieb ist im Sinne eines Take Away-Angebots möglich, wenn die Jugendlichen den Innenbereich zum Konsumieren wieder verlassen.
  • Mobile Angebote/Spielangebote draussen: Wenn einzig Empfangsbereich und Sanitäranlagen in Innenräumen zur Verfügung stehen, sich das Publikum aber ansonsten ausschliesslich im Freien aufhält, gilt die Einrichtung weiterhin als Einrichtung nur mit Aussenbereichen. Es gilt keine Zertifikatspflicht.
  • Veranstaltungen ohne Zertifikatspflicht ab 16 J.:
    Im Aussenraum: ohne Sitzpflicht max. 500 Personen, mit Sitzpflicht max. 1000 Personen; zwei Drittel der Kapazität nutzbar; Abgabe und Konsumation von Speisen und Getränken erlaubt; Abstand oder Abschrankungen zwischen den Gästegruppen; tanzen ist verboten.
    Im Innenraum: maximal 30 anwesende Personen (Teilnehmende und Organisierende/Helfende usw.); nur Veranstaltung eines Vereins oder einer anderen beständigen Gruppe, deren Mitglieder den Organisierenden bekannt sind; zwei Drittel der Kapazität nutzbar; Maskenpflicht ab 12 Jahren; Abstand nach Möglichkeit; keine Konsumation von Speisen und Getränken.
    Mit Zertifikat gelten erleichterte Bedingungen (Details im Rahmenschutzkonzept).
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen für Personen ab 16 J.: max. 30 Personen; in abgetrennten Räumlichkeiten; beständige Gruppen und Personen, die den Organisierenden bekannt sind; Maske und Abstand halten.
  • Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen für Personen ab 16 Jahren sind ohne Zertifikat zugänglich. Sie sind nach den allgemeinen Regeln durchführbar (d. h. im Wesentlichen Maskenpflicht in Innenräumen).
  • Sofern die Zertifikatspflicht gilt, müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden.
  • Mitarbeitende von Betrieben und Veranstaltungen, für die ein Zertifikat verlangt wird, müssen nicht zwingend ebenfalls eines vorweisen, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis zum Betreiber/Veranstalter stehen. Helfende sind als Mitarbeitende des Veranstalters zu betrachten, wenn sie von diesem besoldet werden.

Rahmenschutzkonzept DOJ

Stand: 9.9.21

Der Bundesrat hat am 8. September 2021 eine Ausweitung der Zertifikatspflicht beschlossen. Die neuen Massnahmen gelten ab Montag, 13. September 2021 und solange es der Bundesrat als erforderlich erachtet, aktuell ist eine Befristung bis 24. Januar 2022 vorgesehen.

Diese Neuerungen haben für den Betrieb und die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) erneut einschränkende Konsequenzen und erschweren vor allem Jugendlichen und jungen Menschen ab 16 Jahren den Zugang zu den Angeboten. Der DOJ bedauert diese Verschlechterung der Situation für die OKJA-Fachstellen und vor allem für diese bereits besonders von der Pandemie betroffene Altersgruppe. Wir setzen uns weiterhin mit Nachdruck für Erleichterungen für diese jungen Menschen ein.

Neuerungen im Überblick
• OKJA-Angebote für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren sind ohne Zertifikatspflicht zugänglich und ohne weitere Vorgaben ausser dem Erstellen und Umsetzen eines Schutzkonzepts möglich.
• Kochen, essen und Restaurationsbetrieb sind für Angebote für Personen ab 16 Jahren nur in Aussenräumen ohne Zertifikatspflicht erlaubt. Möglich ist in Innenräumen das kurze Konsumieren eines Snacks oder eines Getränks.
• Individuelle Beratungsdienste von OKJA-Fachstellen fallen auch für Personen ab 16 Jahren nicht unter die Zertifikatspflicht. Sie sind nach den allgemeinen Regeln durchführbar (d. h. im Wesentlichen Maskenpflicht in Innenräumen).
• Mobile Angebote/Spielangebote draussen: Wenn einzig Empfangsbereich und Sanitäranlagen in Innenräumen zur Verfügung stehen, sich das Publikum aber ansonsten ausschliesslich im Freien aufhält, gilt die Einrichtung weiterhin als Einrichtung nur mit Aussenbereichen. Es gilt keine Zertifikatspflicht.
• Sofern die Zertifikatspflicht gilt, müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden.
• Mitarbeitende von Betrieben und Veranstaltungen, für die ein Zertifikat verlangt wird, müssen nicht zwingend ebenfalls eines vorweisen, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis zum Betreiber/Organisator stehen. Andere mitwirkende und helfende Personen hingegen schon.
• Veranstaltungen in Innenräumen ohne Zertifikatspflicht ab 16 J.: max. 30 Personen, beständige Gruppen und Personen, die den Organisatoren bekannt sind, Maske und Abstand halten, zwei Drittel der Kapazität darf genutzt werden, tanzen ist nicht erlaubt.
• Sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen für Personen ab 16 J.: max. 30 Personen, beständige Gruppen und Personen, die den Organisatoren bekannt sind, Maske und Abstand halten.

Sobald das neue Rahmenschutzkonzept verfügbar ist, wird dieses hier zur Verfügung gestellt.

Corona Update vom 27.5.21

Der Bundesrat hat gestern 26. Mai 2021 weitere Öffnungsschritte beschlossen, die am 31. Mai 2021 in Kraft treten. Die gelockerten Massnahmen bringen auch für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) weiteren Spielraum. Hier die Anpassungen und Ergänzungen zu den bisherigen Massnahmen in der Übersicht: 

  • Veranstaltungen mit Publikum: Es gilt in Innenräumen eine Obergrenze von 100 und draussen von 300 Personen. Es darf maximal die Hälfte der Kapazität genutzt werden.
  • Veranstaltungen ohne Publikum: Vereinsanlässe u. Ä. sind innen und aussen mit maximal 50 erlaubt.
  • Sport für Kinder und Jugendliche bis Jg. 2001: Es dürfen Wettkämpfe mit Publikum durchgeführt werden und sie sind ohne Einschränkungen zugänglich. Tanzveranstaltungen sind erlaubt.
  • Sport im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter: Gruppengrösse: Es dürfen maximal 50 Personen gemeinsam Sport treiben.Publikum: Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen.Mannschaftssportarten: Sind nur draussen erlaubt.Sport mit Körperkontakt/ohne Maske und Abstand: Im Freien sind auch Sportarten mit Körperkontakt zulässig (Training und Wettkämpfe). In Innenräumen gilt für Sportarten, bei denen weder eine Maske getragen noch der Abstand eingehalten werden kann: nur zulässig in kleinen, beständigen Vierergruppen, die sich untereinander nicht durchmischen, und denen je 50 Quadratmeter zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen. Die Erhebung der Kontaktdaten ist obligatorisch.Fläche für ruhige Sportarten: In Innenräumen beträgt die Fläche, die bei der Ausübung einer ruhigen sportlichen Aktivität, bei welcher der zugewiesene Platz nicht verlassen wird (z. B. Yoga), zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen muss, 10 Quadratmeter pro Person.Tanzveranstaltungen: Tanzveranstaltungen bei Grossveranstaltungen im Freien sind erlaubt. Falls ab 20. August 2021 die Sitzplicht im Innenraum aufgehoben wird, können solche auch wieder innen durchgeführt werden.
  • Kultur für Jugendlichen bis Jg. 2001: Auftritte vor Publikum (Personenzahl gemäss Regeln Publikumsanlässe) sind erlaubt.
  • Kultur im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter:Analog zu den Regeln im Sport dürfen in der Kultur maximal 50 Personen an Aktivitäten teilnehmen. Auftritten vor Publikum (Personenzahl gemäss Regeln Publikumsanlässe) sind erlaubt.
  • Menschenansammlungen im öffentlichen Raum: Die Beschränkung der Anzahl Personen ist für spontan entstehende Menschenansammlungen aufgehoben.
  • Aufsuchende Jugendarbeit im öffentlichen Raum ist bzgl. Anzahl Personen uneingeschränkt möglich.
  • Homeoffice: Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die gezielt und wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.
  • Personal: Es gilt keine Kontakt- und Reisequarantänepflicht für Geimpfte und Genesene während sechs Monaten. Geimpfte sind in dieser Frist auch von der Testpflicht enthoben.
  • Maskenpflicht: Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tragen (kantonale Ausnahmen vorbehalten). Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger dürfen bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten auf die Maske verzichten. Abgesehen davon gilt die allgemeine Maskenpflicht. Ältere Jugendliche müssen in Innenräumen Maske tragen, in Aussenräumen nur sofern der Abstand nicht eingehalten oder keine anderen Schutzmassnahmen wie Abschrankungen getroffen werden. Ausnahmen gibt es bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen.
  • Konsumation und Abgabe von Speisen und Getränken: Die Abgabe von Speisen und Getränken in Innen- und Aussenräumen der OKJA sowie während Veranstaltungen ist wieder erlaubt. Im Aussenbereich und im Innenbereich gilt Abstand oder Abschrankung zwischen Gästegruppen, max. 4 Personen innen und 6 aussen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Die Maskenpflicht gilt am Tisch sitzend nicht, jedoch vor dem Absitzen und beim Verlassen des Tischs.

Diese nationalen Massnahmen können durch strengere Regelungen durch die Kantone verschärft werden. Aktuell sind uns keine verschärften Einschränkungen durch die Kantone Basellandschaft und Solothurn bekannt.

Link zum aktuellen Rahmenschutzkonzept

Stronger Now – Workshopangebot für Jugendliche

Ziel des Workshops ist es Jugendliche im Umgang mit der aktuellen Coronapandemie zu unterstützen und deren Resilienz zu STÄRKEN.

Besonders die aktuelle Corona-Pandemie kann eine echte Herausforderung sein.
Klar, das ist für jeden anders. Manche leiden kaum darunter, während andere krassen Stress mit der ganzen Sache haben – aber das muss so nicht bleiben!

Statt sich vom Stress wie von einer Welle umhauen zu lassen, kann man in den STRONGER NOW-Workshops lernen die Welle zu surfen

Link

Kinder- und Jugendorganisationen fordern Post-Corona-Strategie

Eine breite Allianz von Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche in der Schweiz einsetzt, fordert in einem dringenden Appell Perspektiven für die junge Generation in der Corona-Pandemie. Kinder und Jugendliche sind wissenschaftlich erwiesen psychisch stark belastet, haben Zukunftssorgen und wurden bisher zu wenig in die Debatte einbezogen. Jetzt ist es an der Zeit, die Bedürfnisse der Kinder und Jugendliche ernstzunehmen und ihre Solidarität zu würdigen sowie ihnen mit einer Post-Corona-Strategie echte Perspektiven zu bieten.

In den jüngsten Lockerungsschritten des Bundesrats vom 19. April 2021 wurde kaum auf die zentralen Anliegen und Forderungen der jungen Generation eingegangen. Im vorgestellten 3- Phasen-Modell des Bundesrats fehlt eine spezifische Rücksichtnahme für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gänzlich. Diese Situation ist für eine breite Allianz von Organisationen, die täglich mit dieser Zielgruppe arbeitet, sehr unbefriedigend.

Appell fordert Mitspracherecht und Zukunftsaussichten

In ihrem Appell unterbreitet die Allianz deshalb dem Bundesrat, dem BAG sowie den kantonalen Behörden konkrete Lösungsvorschläge. Jugendliche, jungen Erwachsenen und Vertreter:innen von Organisationen und Verbänden aus dem Bereich Kinder und Jugend sollen regelmässig und systematisch angehört und in die Vernehmlassung zu Entscheidungen einbezogen werden.

Auch braucht es nun eine Post-Corona-Strategie, welche alle Lebensbereiche wie Schule, Freizeit und Familie umfasst sowie alle Generationen einbezieht. Diese soll die mittel- und längerfristigen Folgen der Pandemie auf die Chancengerechtigkeit, Armut und psychischen Gesundheit berücksichtigen und mit nachhaltigen Massnahmen abfedern.

Solidarität belohnen und Strukturen stärken

Das Wohlbefinden und die Bedürfnisse junger Menschen sollen nun ebenfalls solidarisch stärker Beachtung finden. Im Zusammenhang mit dem Covid-19-Zertifikat oder allfälligen Privilegien für Geimpfte dürfen junge Menschen nicht benachteiligt werden.

Die öffentliche Hand soll psychosoziale sowie kinder- und jugendpsychiatrische Angebote rasch ausbauen und auch mittelfristig sicherstellen. Anlauf-, Beratungs- und Fachstellen der Offenen und Organisationen der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit müssen längerfristig stärker finanziell unterstützt werden.

Strukturen, die Jugendliche beim Übertritt von der Schule in die Berufsbildung oder in weiterführende Schulen unterstützen sowie diejenigen, die Jugendliche ohne berufliche Anschlusslösung unterstützen, sollen rasch gestärkt und ihre Kapazitäten ausgebaut werden.

Link Mit Details

Neues Rahmenschutzkonzept

Auf Grund der Anpassungen vom vergangenen Mittwoch durch den Bundesrat, wurde das Rahmenschutzkonzept aktualisiert. Link  

Folgende Punkte kommen neu dazu resp. werden präzisiert:

  • Kochen ist erlaubt. Es gilt die Hygienemassnahmen strikt einzuhalten.
  • Ausgabe und Konsumation von Speisen und Getränken sind im Aussenraum erlaubt, im Innenraum jedoch nicht.
  • Testen: Es gelten die kantonalen Regelungen, resp. Teststrategien, sofern sie die OKJA betreffen. Weiterführende Informationen erhält man von den Kantonen.

Veränderung Covid Massnahmen

Am Mittwoch 14. April hat der Bundesrat neue Anpassungen betr. Bekämpfung der Verbreitung des Covid-Viruses.

Die OKJA ist im wesentlichen vom Art. 6g betroffen. In der Verordnung hat sich verändert, dass eine Abgabe von Essen neu nur noch im Innenraum explizit verboten ist.

Art. 6g Besondere Bestimmungen für die Kinder- und Jugendarbeit
1 Aktivitäten von Organisationen und Institutionen der offenen Kinder- und Jugend-

arbeit sind zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Art. 6g Besondere Bestimmungen für die Kinder- und Jugendarbeit
1 Aktivitäten von Organisationen und Institutionen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Es handelt sich um Aktivitäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
b. Eine Fachperson betreut die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen.
c. Das Schutzkonzept bezeichnet:

  1. die zulässigen Aktivitäten;
  2. die zulässige Höchstzahl anwesender Kinder und Jugendlicher.
    2 Tanzveranstaltungen und die Ausgabe von Speisen und Getränken in Innenräumen sind in jedem Fall unzulässig.

Von Seiten DOJ ist noch kein Anpassung an das Rahmenschutzkonzept vorhanden, aber die Verordnung ist hier recht klar und somit ist eine koordinierte und bewusste Abgabe von Lebensmittel (z’Vieri etc.) wieder möglich.

Link Verordnung

Neues Rahmenschutzkonzept

Stand: 25.2.2021 14.00 Uhr

Der Bundesrat hat gestern massgebliche Lockerungen, spezielle auch für Kinder und Jugendliche ab 1. März bekannt gegeben. Die Erhöhung der Altersgrenze auf Jugendliche bis Jahrgang 2001 hilft vor allem im Sportbereich. Die explizite Erwähnung der OKJA in der Kommunikation und den Dokumenten des BAG, inkl. eigenem Artikel in der Verordnung ist grundsätzlich erfreulich, bringt einigen Fachbereichen im Einzugsgebiet des OKJA-BL aber auch neue Einschränkungen. Das aktualisierte Rahmenschutzkonzept findet ihr hier: http://doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept 

Was neu gelten wird:

  • Nationale Regelung für die OKJA: Angebote sind zugänglich (Art. 6g), d. h. keine Unterscheidung zwischen soz. Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen und keine Einstufungen durch die Kantone mehr.
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten KJF allgemein: sind für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Begrenzung der Gruppengrösse zulässig, ab Jahrgang 2000 nur für Gruppen von max. 5 Personen im Innenraum und 15 Personen im Aussenraum, mit Maske und Abstand.
  • OKJA-Angebote für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001: Alle Arten von Angeboten sind wieder offen, ausser Feste, Tanzveranstaltungen und die Ausgabe von Speisen und Getränken. Es gibt keine Einschränkung durch eine Flächenregel, abgesehen von der definierten Höchstzahl gemäss Schutzkonzept einer Institution.
  • OKJA-Angebote für Jugendliche ab Jahrgang 2000: Alle Arten von Angeboten sind im Innenraum mit max. 5 Personen (inkl. Leitende), Sport im Aussenraum mit max. 15 Personen zulässig. Es gilt Maskentragepflicht und Einhalten des Abstands.
  • Bei Angeboten mit Altersgemischten Gruppen (Jugendliche mit Jahrgangunter und über 2001) gelten die Vorgaben für Jugendliche ab Jahrgang 2000 und älter
  • Versammlungen von bis zu 15 Personen im öffentlichen Raum sind zulässig. Diese Begrenzung gilt auch für Angebote der mobilen/aufsuchenden Angebote im öffentlichen Raum.
  • Singen für und mit Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 ist erlaubt.
  • Band- und Chorproben sowie Konzerte/Vorführungen ohne Publikum für Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 sind erlaubt.
  • Sportliche Wettkämpfe für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Publikum sind wieder erlaubt.

 Empfehlungen des DOJ/Präzisierungen durch das BAG:

  • Die Höchstzahl für anwesende Personen (bis Jg. 2001) wird in Eigenverantwortung nach gesundem Menschenverstand von den einzelnen Fachstellen festgelegt. Der DOJ empfiehlt unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen: zur Verfügung stehende Innen- und Aussenräume, Infrastruktur, Möglichkeiten die Hygiene- und Schutzmassnahmen zu gewährleisten, Art der Aktivitäten, Präsenz der Fachpersonen, Schutz der Mitarbeitenden, Alter der Kinder und Jugendlichen sowie Altersdurchmischung der Gruppen.
  • Angebote der Offenen Arbeit mit Kindern/mobile Spielangebote, erfolgen auf dem eigenen Aussenraum oder einem definierten/abgegrenzten Areal nach den Regeln für OKJA-Angebote für Kinder/Jugendlich bis Jg. 2001 (Schutzkonzept, Kontakterfassung). Auf öffentlichen Spielplätzen gilt die max. Personenbegrenzung von 15.
  • Autonome Nutzung der OKJA-Räumlichkeiten (z. B. Bandräume): sind möglich wenn erstens vor der ersten Nutzung eine Fachperson mit den Jugendlichen die Schutzmassnahmen bespricht und zweitens während der Nutzung eine Fachperson für die Jugendlichen erreichbar ist.
  • Die Distanzregel von 1.5m wird grundsätzlich eingehalten, wo im Zusammenhang mit jungen Kindern pädagogisch nicht sinnvoll und umsetzbar, kann darauf punktuell verzichtet werden.

Zurzeit steht der DOJ noch in Abklärung mit dem BAG im Zusammenhang mit der Umsetzung bzgl. der Einschränkungen der Ausgabe von Speisen und Getränken. Sobald dazu eine Rückmeldung des BAG vorliegt, wird wieder informiert und gegebenenfalls wird es eine Präzisierung am Rahmenschutzkonzept geben. 

Die neuen Regelungen helfen sicher Ungleichheiten in den Kantonen zu reduzieren. Bei den Anzahl Personen gibt es neu mehr Handlungsspielraum, dafür ergibt sich aus den neuen Regeln für unsere Region leider zusätzliche Einschränkungen (Alter und Kioskbetrieb). Weitere Lockerungen wurden per 22. März in Aussicht gestellt.

Situation Kanton Solothurn

Auch im Kanton Solothurn wird die 5er Regel im öffentlichen Raum per 1. März 2021 aufgehoben. Somit gilt die 15 Personen Regel im öffentlichen Raum ab dem 1. März 2021 auch im Kanton Solothurn. Es sind bis jetzt keine verschärften Massnahmen, welche für die OKJA im Kanton Solothurn betrifft, bekannt.

Lockerungen der Massnahmen ab dem 1. März bringen für die OKJA leider auch Verschärfungen!

Ab 1. März gibt es schweizweit Lockerungsschritte die für die OKJA mehrheitlich positiv ausfallen. Die Altersbegrenzung für Sport und Kultur wird auf 20 Jahre angehoben. Diese Altersgrenze ist neu leider explizit im Zusammenhang mit der OKJA genannt. Somit kann diese Lockerung bei einigen Institutionen auch eine Verschärfung darstellen. Die Anhebung der Personenwahl im freien von 5 auf 15 macht die aufsuchende Jugendarbeit einfacher.

Der DOJ ist daran sein Rahmenschutzkonzept zu überarbeiten. Der Artikel 6g aus der Verordnung über Massnahmen in der Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie betrifft explizit die Jugendarbeit.

Art. 6g Besondere Bestimmungen für die Kinder- und Jugendarbeit Aktivitäten von Organisationen und Institutionen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • a. Es handelt sich um Aktivitäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
  • b. Eine Fachperson betreut die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen.
  • c. Das Schutzkonzept bezeichnet:
    1. die zulässigen Aktivitäten; in jedem Fall unzulässig sind Feste, Tanz- veranstaltungen und die Ausgabe von Speisen und Getränken,
    2. die zulässige Höchstzahl anwesender Kinder und Jugendlicher.

Link zur Verordnung

Vernehmlassungsantwort an Bundesrat

Der Bundesrat hat letzte Woche Lockerungen speziell für die Jugendlichen und explizit für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Vernehmlassung bei den Kantonen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderungen des DOJ und der SAJV für den ausserschulischen Bereich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genügend erfüllt. Mit vereinten Kräften und im Schulterschluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Altersgrenze für die Sonderstellung auf 25 Jahre (anstatt wie vorgesehen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne ebenfalls sehr ausdrücklich, mit Erwähnung der OKJA, mit einer Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat gewendet. Ein erneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bundesrat dazu wurde gestern verschickt. 

Mehr Möglichkeiten für Jugendliche?

Es gibt erfreuliche Neuigkeiten aus dem Bundeshaus: Der Bundesrat hat an der heutigen Medienkonferenz erstmals die Jugend direkt angesprochen, Verständnis gezeigt für ihre schwierige Situation angesichts der Massnahmen und ihrer spezifischen Bedürfnisse sowie den jungen Menschen gedankt für ihre Geduld und Solidarität – ein Anregung des DOJ und der SAJV. Weiter gab der Bundesrat Lockerungen der Massnahmen für Kinder und Jugendliche ab 1. März 2021 bekannt, die er nun in die Vernehmlassung bei den Kantonen gibt. Definitiv darüber beschlossen wird nächste Woche. Der DOJ wird dann beim BAG detailliert abklären, welche neuen Möglichkeiten für die OKJA dies mit sich bringen wird. Sehr erfreulich ist, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit erstmals explizit erwähnt wird und die Zugänglichkeit ihrer Angebote schweizweit vorgesehen ist. Ein weiterer Erfolg für die Bemühungen des DOJ und gute Aussichten für die OKJA! 

Auszug aus der Medienmitteilung: Mehr Möglichkeiten für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche sind die Corona-bedingten Einschränkungen besonders einschneidend. Die psychische Belastung hat in dieser Alterskategorie stark zugenommen. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

Zur Medienmitteilung des Bundesrats (17.2.2021)https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-82371.html 

Zum Video der Medienkonferenz mit Statement an die Jugendhttps://www.youtube.com/derschweizerischebundesratleconseilfederalsuisseilconsigliofederalesvizzero