Corona und OKJA


Angebote wieder offen für Alle!

Der Bundesrat hat am16. Februar 2022 beschlossen, ab 17. Februar 2022 beinahe alle Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuheben. Als Schutzmassnahmen bleiben bis 31. März 2022 einzig bestehen: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation von fünf Tagen für positiv getestete Personen. Alle weiteren nationalen Einschränkungen wie die Zertifikatspflicht usw. sind ab 17.2. aufgehoben, womit auch das Rahmenschutzkonzept für OKJA/KJF des DOJ ab dann aufgehoben ist. Allenfalls bleiben weiterbestehende kantonale Vorschriften zu beachten. Aktuell sind keine kantonalen Vorschriften bekannt, die die OKJA betreffen. Es ist erfreulich, dass die Fachstellen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit somit wieder alle Jugendlichen und jungen Menschen empfangen und ihr Angebot frei gestalten können.

Angepasstes Rahmenschutzkonzept und Hoffnung auf Lockerungsschritte für Kinder und insbesondere Jugendliche

An der Medienkonferenz des Bundesrates vom 2.2.22 wurden Lockerungsschritte angekündigt, welche hoffen lassen, dass in der OKJA bald wieder eine neue Normalität Einzug halten wird.

  • gilt die Homeoffice-Pflicht nicht mehr. Diese wird in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bleibt bestehen.
  • wird die obligatorische Kontaktquarantäne aufgehoben. Die Isolation von coronapositiven Personen bleibt hingegen bestehen.

Aufgrund dieser Entscheide hat der DOJ das Rahmenschutzkonzept leicht angepasst. -> https://doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept

Covid Update für die OKJA

Heute hat der Bundesrat neue Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Am Freitag wird der Bundesrat bekannt geben, welche Massnahmen schweizweit gelten. Schon heute haben die Kanton Basellandschaft und Solothurn ab Mittwoch 1. Dezember strengere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gehen weiter als die aktuellen Vorgaben vom Bund. Somit wird es auch keine Anpassung des Rahmenschutzkonzepts vom DOJ geben.

Folgende Massnahmen betreffen die OKJA im BL und SO (Aargau hat keine strengeren Massnahmen beschlossen).

– Maskenpflicht ab 12 Jahren in Innenräumen trotz Zertifikatspflicht ab 16Jahren. 

– Konsumation von Speisen und Getränken nur noch im sitzen.

Dringliche Forderung nach Zugang zu Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Einschränkungen bis 25 Jahren

Der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) fordert die Behörden erneut auf, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren den Zugang zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Zertifikatspflicht zu ermöglichen. 80% der vom DOJ befragten Fachstellen müssen zurzeit Jugendliche aufgrund dieser Einschränkung abweisen. Davon betroffen sind über 40 % der Jugendlichen über 16 Jahren. Zahlreiche Jugendliche sind somit für Unterstützung etwa beim Berufsübergang nicht mehr erreichbar und haben einen für sie wichtigen, begleiteten und geschützten Freiraum verloren. Dieses ausserschulische Grundangebot muss wieder allen jungen Menschen offenstehen und niederschwellig zugänglich sein.

Resultate Umfrage Zertifikatspflicht OKJA

Medienmitteilung vom DOJ

Update Corona-Report: Kinder und Jugendliche brauchen jetzt unsere Unterstützung!

Wissenschaftliche Studien und die Daten aus dem Beratungsalltag von 147.ch sprechen eine deutliche Sprache: Jugendliche und junge Erwachsene sind über alle Altersgruppen betrachtet von den Folgen der Corona-Krise psychisch am meisten belastet. Der neue Pro Juventute Corona-Report zeigt, wo jetzt Handlungsbedarf besteht. 

Stress-Studie

Pro Juventute hat eine Stress-Studie publiziert. In einer Befragung von über 1000 Kindern und Jugendlichen in rund 50 Schulklassen in der ganzen Schweiz hat sich gezeigt: Das Stress-Niveau bei der jungen Generation ist erhöht. Stress kann gesundheitliche Folgen haben. Daher rufen wir in Erinnerung, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf Freizeit und Erholung haben.

Wie verbreitet ist Stress bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz? Was sind die Ursachen und Auswirkungen von Stress? Welche Rolle haben die Eltern und die Schulen auf den erlebten Stress der Kinder? Auf diese Fragen versucht Pro Juventute mit der Stress-Studie Antworten zu geben.

Die wichtigsten Erkenntnisse der Pro Juventute Stress-Studie:

  • STRESS HAT STARKE AUSWIRKUNGEN AUF DIE PSYCHISCHE GESUNDHEIT DER KINDER
  • SCHULISCHE PFLICHTEN ABER AUCH DIE SCHULKULTUR HABEN DEUTLICHEN EINFLUSS
  • ZEIT MIT FREUNDINNEN UND FREUNDEN UND MITBESTIMMUNG ZUHAUSE REDUZIERT STRESS

Kinder und Jugendliche als Teil der Gesamtstrategie zur Bewältigung der Corona-Krise

Psychische Gesundheit mehr beachten

Psychische Gesundheit fand zu Beginn der Pandemie so gut wie keine Beachtung, erhielt danach aufgrund dramatischer Meldungen kurz Aufmerksamkeit, nun aber bringt die Zertifikatspflicht wieder eine einseitige Fokussierung auf die physische Gesundheit. Inzwischen ist mit Studien belegt, dass gerade Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren besonders psychisch durch die Pandemie-Situation stark belastet sind. Mit der Zertifikatspflicht für zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens sind viele Jugendliche ab 16 Jahren darin eingeschränkt, am sozialen Leben teilzunehmen und z. B. Angebote der OKJA zu besuchen. Es ist erwiesen, dass Austausch mit Gleichaltrigen und sinnvolle Freizeitbeschäftigungen für eine gesunde Entwicklung von zentraler Bedeutung sind. Werden diese professionell begleiteten Lebensmöglichkeiten be- oder verhindert, hat dies negative Folgen für das Wohlbefinden und auf die Kompetenzentwicklung junger Menschen.

Seit Beginn der Pandemie unterstützen der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) und der Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit Baselland und Region (OKJA-BL) die Strategie des Bundesrates bei der Bewältigung der Pandemie in dem wir unseren Mitgliedern ein nationales, laufend aktualisiertes Rahmenschutzkonzept zur Verfügung stellen, welches als Basis der Schutzkonzepte der einzelnen Fachstellen dient. Gemäss Rückmeldungen unserer Mitglieder haben die Schutzkonzepte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) bisher sehr gut funktioniert, die Schutzmassnahmen konnten umgesetzt und eingehalten werden, auch von den Kindern und Jugendlichen.

Der DOJ setzt sich beim Bundesrat dafür ein, dass die kürzlich beschlossenen Massnahmen angepasst werden und neben der physischen Gesundheit auch die psychische Gesundheit betrachtet wird.

Link Medienmitteilung DOJ

Der OKJA-BL hat am Gemeindeforum vom 23. September 2021 den Gemeindevertretern ebenfalls eine Stellungnahme zur aktuellen Lage abgegeben.

Corona – neue Massnahmen ab 13. Sept. 2021

Stand 14.9.21

Nationale Massnahmen und Empfehlungen des DOJ

Neu / angepasst

  • OKJA-Angebote für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren sind ohne Zertifikatspflicht zugänglich und ohne weitere Vorgaben ausser dem Erstellen und Umsetzen eines Schutzkonzepts möglich.
  • Kochen, essen und Restaurationsbetrieb sind in Angeboten für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren erlaubt. In Angeboten für Jugendliche ab 16 Jahren ist dies nur in Aussenräumen ohne Zertifikatspflicht erlaubt. Möglich ist in Innenräumen das kurze Konsumieren eines Snacks oder eines Getränks. Kioskbetrieb ist im Sinne eines Take Away-Angebots möglich, wenn die Jugendlichen den Innenbereich zum Konsumieren wieder verlassen.
  • Mobile Angebote/Spielangebote draussen: Wenn einzig Empfangsbereich und Sanitäranlagen in Innenräumen zur Verfügung stehen, sich das Publikum aber ansonsten ausschliesslich im Freien aufhält, gilt die Einrichtung weiterhin als Einrichtung nur mit Aussenbereichen. Es gilt keine Zertifikatspflicht.
  • Veranstaltungen ohne Zertifikatspflicht ab 16 J.:
    Im Aussenraum: ohne Sitzpflicht max. 500 Personen, mit Sitzpflicht max. 1000 Personen; zwei Drittel der Kapazität nutzbar; Abgabe und Konsumation von Speisen und Getränken erlaubt; Abstand oder Abschrankungen zwischen den Gästegruppen; tanzen ist verboten.
    Im Innenraum: maximal 30 anwesende Personen (Teilnehmende und Organisierende/Helfende usw.); nur Veranstaltung eines Vereins oder einer anderen beständigen Gruppe, deren Mitglieder den Organisierenden bekannt sind; zwei Drittel der Kapazität nutzbar; Maskenpflicht ab 12 Jahren; Abstand nach Möglichkeit; keine Konsumation von Speisen und Getränken.
    Mit Zertifikat gelten erleichterte Bedingungen (Details im Rahmenschutzkonzept).
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen für Personen ab 16 J.: max. 30 Personen; in abgetrennten Räumlichkeiten; beständige Gruppen und Personen, die den Organisierenden bekannt sind; Maske und Abstand halten.
  • Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen für Personen ab 16 Jahren sind ohne Zertifikat zugänglich. Sie sind nach den allgemeinen Regeln durchführbar (d. h. im Wesentlichen Maskenpflicht in Innenräumen).
  • Sofern die Zertifikatspflicht gilt, müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden.
  • Mitarbeitende von Betrieben und Veranstaltungen, für die ein Zertifikat verlangt wird, müssen nicht zwingend ebenfalls eines vorweisen, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis zum Betreiber/Veranstalter stehen. Helfende sind als Mitarbeitende des Veranstalters zu betrachten, wenn sie von diesem besoldet werden.

Rahmenschutzkonzept DOJ

Stand: 9.9.21

Der Bundesrat hat am 8. September 2021 eine Ausweitung der Zertifikatspflicht beschlossen. Die neuen Massnahmen gelten ab Montag, 13. September 2021 und solange es der Bundesrat als erforderlich erachtet, aktuell ist eine Befristung bis 24. Januar 2022 vorgesehen.

Diese Neuerungen haben für den Betrieb und die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) erneut einschränkende Konsequenzen und erschweren vor allem Jugendlichen und jungen Menschen ab 16 Jahren den Zugang zu den Angeboten. Der DOJ bedauert diese Verschlechterung der Situation für die OKJA-Fachstellen und vor allem für diese bereits besonders von der Pandemie betroffene Altersgruppe. Wir setzen uns weiterhin mit Nachdruck für Erleichterungen für diese jungen Menschen ein.

Neuerungen im Überblick
• OKJA-Angebote für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren sind ohne Zertifikatspflicht zugänglich und ohne weitere Vorgaben ausser dem Erstellen und Umsetzen eines Schutzkonzepts möglich.
• Kochen, essen und Restaurationsbetrieb sind für Angebote für Personen ab 16 Jahren nur in Aussenräumen ohne Zertifikatspflicht erlaubt. Möglich ist in Innenräumen das kurze Konsumieren eines Snacks oder eines Getränks.
• Individuelle Beratungsdienste von OKJA-Fachstellen fallen auch für Personen ab 16 Jahren nicht unter die Zertifikatspflicht. Sie sind nach den allgemeinen Regeln durchführbar (d. h. im Wesentlichen Maskenpflicht in Innenräumen).
• Mobile Angebote/Spielangebote draussen: Wenn einzig Empfangsbereich und Sanitäranlagen in Innenräumen zur Verfügung stehen, sich das Publikum aber ansonsten ausschliesslich im Freien aufhält, gilt die Einrichtung weiterhin als Einrichtung nur mit Aussenbereichen. Es gilt keine Zertifikatspflicht.
• Sofern die Zertifikatspflicht gilt, müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden.
• Mitarbeitende von Betrieben und Veranstaltungen, für die ein Zertifikat verlangt wird, müssen nicht zwingend ebenfalls eines vorweisen, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis zum Betreiber/Organisator stehen. Andere mitwirkende und helfende Personen hingegen schon.
• Veranstaltungen in Innenräumen ohne Zertifikatspflicht ab 16 J.: max. 30 Personen, beständige Gruppen und Personen, die den Organisatoren bekannt sind, Maske und Abstand halten, zwei Drittel der Kapazität darf genutzt werden, tanzen ist nicht erlaubt.
• Sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen für Personen ab 16 J.: max. 30 Personen, beständige Gruppen und Personen, die den Organisatoren bekannt sind, Maske und Abstand halten.

Sobald das neue Rahmenschutzkonzept verfügbar ist, wird dieses hier zur Verfügung gestellt.

Corona Update vom 27.5.21

Der Bundesrat hat gestern 26. Mai 2021 weitere Öffnungsschritte beschlossen, die am 31. Mai 2021 in Kraft treten. Die gelockerten Massnahmen bringen auch für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) weiteren Spielraum. Hier die Anpassungen und Ergänzungen zu den bisherigen Massnahmen in der Übersicht: 

  • Veranstaltungen mit Publikum: Es gilt in Innenräumen eine Obergrenze von 100 und draussen von 300 Personen. Es darf maximal die Hälfte der Kapazität genutzt werden.
  • Veranstaltungen ohne Publikum: Vereinsanlässe u. Ä. sind innen und aussen mit maximal 50 erlaubt.
  • Sport für Kinder und Jugendliche bis Jg. 2001: Es dürfen Wettkämpfe mit Publikum durchgeführt werden und sie sind ohne Einschränkungen zugänglich. Tanzveranstaltungen sind erlaubt.
  • Sport im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter: Gruppengrösse: Es dürfen maximal 50 Personen gemeinsam Sport treiben.Publikum: Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen.Mannschaftssportarten: Sind nur draussen erlaubt.Sport mit Körperkontakt/ohne Maske und Abstand: Im Freien sind auch Sportarten mit Körperkontakt zulässig (Training und Wettkämpfe). In Innenräumen gilt für Sportarten, bei denen weder eine Maske getragen noch der Abstand eingehalten werden kann: nur zulässig in kleinen, beständigen Vierergruppen, die sich untereinander nicht durchmischen, und denen je 50 Quadratmeter zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen. Die Erhebung der Kontaktdaten ist obligatorisch.Fläche für ruhige Sportarten: In Innenräumen beträgt die Fläche, die bei der Ausübung einer ruhigen sportlichen Aktivität, bei welcher der zugewiesene Platz nicht verlassen wird (z. B. Yoga), zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen muss, 10 Quadratmeter pro Person.Tanzveranstaltungen: Tanzveranstaltungen bei Grossveranstaltungen im Freien sind erlaubt. Falls ab 20. August 2021 die Sitzplicht im Innenraum aufgehoben wird, können solche auch wieder innen durchgeführt werden.
  • Kultur für Jugendlichen bis Jg. 2001: Auftritte vor Publikum (Personenzahl gemäss Regeln Publikumsanlässe) sind erlaubt.
  • Kultur im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter:Analog zu den Regeln im Sport dürfen in der Kultur maximal 50 Personen an Aktivitäten teilnehmen. Auftritten vor Publikum (Personenzahl gemäss Regeln Publikumsanlässe) sind erlaubt.
  • Menschenansammlungen im öffentlichen Raum: Die Beschränkung der Anzahl Personen ist für spontan entstehende Menschenansammlungen aufgehoben.
  • Aufsuchende Jugendarbeit im öffentlichen Raum ist bzgl. Anzahl Personen uneingeschränkt möglich.
  • Homeoffice: Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die gezielt und wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.
  • Personal: Es gilt keine Kontakt- und Reisequarantänepflicht für Geimpfte und Genesene während sechs Monaten. Geimpfte sind in dieser Frist auch von der Testpflicht enthoben.
  • Maskenpflicht: Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tragen (kantonale Ausnahmen vorbehalten). Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger dürfen bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten auf die Maske verzichten. Abgesehen davon gilt die allgemeine Maskenpflicht. Ältere Jugendliche müssen in Innenräumen Maske tragen, in Aussenräumen nur sofern der Abstand nicht eingehalten oder keine anderen Schutzmassnahmen wie Abschrankungen getroffen werden. Ausnahmen gibt es bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen.
  • Konsumation und Abgabe von Speisen und Getränken: Die Abgabe von Speisen und Getränken in Innen- und Aussenräumen der OKJA sowie während Veranstaltungen ist wieder erlaubt. Im Aussenbereich und im Innenbereich gilt Abstand oder Abschrankung zwischen Gästegruppen, max. 4 Personen innen und 6 aussen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Die Maskenpflicht gilt am Tisch sitzend nicht, jedoch vor dem Absitzen und beim Verlassen des Tischs.

Diese nationalen Massnahmen können durch strengere Regelungen durch die Kantone verschärft werden. Aktuell sind uns keine verschärften Einschränkungen durch die Kantone Basellandschaft und Solothurn bekannt.

Link zum aktuellen Rahmenschutzkonzept