Vernehmlassungsantwort an Bundesrat

Der Bun­desrat hat let­zte Woche Lockerun­gen speziell für die Jugendlichen und expliz­it für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit in Vernehm­las­sung bei den Kan­to­nen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderun­gen des DOJ und der SAJV für den ausser­schulis­chen Bere­ich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genü­gend erfüllt. Mit vere­in­ten Kräften und im Schul­ter­schluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Alters­gren­ze für die Son­der­stel­lung auf 25 Jahre (anstatt wie vorge­se­hen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne eben­falls sehr aus­drück­lich, mit Erwäh­nung der OKJA, mit ein­er Vernehm­las­sungsant­wort an den Bun­desrat gewen­det. Ein erneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bun­desrat dazu wurde gestern verschickt. 

Sind Fachstellen der OKJA soziale Einrichtungen?

Die meis­ten Kan­tone, welche sich dieser Fragestel­lung gestellt haben, sehen dies so. Gemäss BAG liegt die abschliessende Ein­stu­fung der OKJA den kan­tonalen Behör­den. Nicht alle Kan­tone haben zu dieser Fragestel­lung eine klare Hal­tung. Fol­gende Kan­tone sehen die Fach­stellen der OKJA als soziale Ein­rich­tun­gen: (Stand: 28.1.2021)

  • Zürich
  • Bern
  • Thur­gau
  • Tessin
  • Wal­lis
  • Schaffhausen
  • St. Gallen
  • Solothurn
  • Basel­land
  • Graubün­den
  • Luzern
  • Uri
  • Schwyz

In mehreren Kan­to­nen laufen zur Zeit Abklärun­gen zu der Ein­stu­fung als reine “Freizeit­ein­rich­tung” oder “soziale Institution”.

Zusammenstellung Unterlagen & Informationen OKJA & Corona

Stand: 21.1.2021

Den Überblick zu behal­ten ist aktuell nicht ganz ein­fach. Als Hil­festel­lung sind nach­fol­gend die wichtig­sten Unter­la­gen zusam­mengestellt, die für die Erar­beitung der Betriebs- und Schutzkonzepte wichtig sind. Zusät­zlich sind Erläuterun­gen betr. Grup­pen­grösse und Alter vorhanden.

Wichtige Dokumente

Verord­nung vom Bund (laufend aktu­al­isiert und mit Chronolo­gie) Diese Verord­nung kann nicht durch kan­tonale oder kom­mu­nale Regelun­gen abgeschwächt wer­den. Einzelne Entschei­dun­gen wer­den jedoch an die Kan­tone delegiert. Gemäss DOJ sieht das BAG die Kan­tone zuständig betr. der Entschei­dung ob Fach­stellen der OKJA unter soziale Ein­rich­tun­gen fall­en oder nicht (Art 5abis18 b 2). Aus Sicht der bei­den Kan­tone Basel­land und Solothurn (neben andern) ist eine Weit­er­führung dieser wichti­gen Ange­bote, unter entsprechen­den Schutz­mass­nah­men, sin­nvoll und darum unter diesem Punkt einzuordnen.

Verord­nung Kan­ton BL (laufend aktu­al­isiert und mit Chronolo­gie) Die aktuelle Verord­nung schreibt nichts zu speziellen Regelun­gen betr. Alter oder Flächen. 

Rah­men­schutzkonzept DOJ (21.1.2021) Das Rah­men­schutzkonzept vom DOJ wurde fol­gen­den Behör­den vorgelegt und von diesen als den gel­tenden geset­zlichen Vor­gaben entsprechend plau­si­bil­isiert: SODK, BSV und BAG. 

Hin­weis: Was die Ein­stu­fung für die Grup­pen­grösse, Alter und Öff­nungszeit­en bedeutet wurde präzisiert und wird weit­er unten erläutert.

DOJ Papi­er bezüglich Ein­stu­fung der OKJA Fach­stellen als soziale Ein­richun­gen Das Doku­ment zeigt neben der Prob­lem­stel­lung auch Argu­mente und Lösun­gen auf.

Erläuterungen: Einstufung der Institution / Massnahmen

Gemäss gel­tender COVID-19-Verord­nung (18.12.2020) gel­ten für Betriebe, die als «soziale Ein­rich­tun­gen» eingestuft sind, weniger Ein­schränkun­gen. Gemäss Rechts­di­enst des BAG obliegt es den Kan­to­nen über diese Ein­stu­fung zu entschei­den. Dies muss mit den entsprechen­den Behör­den abgek­lärt wer­den. Je nach dem sehen die konkreten Mass­nah­men für Fach­stellen der OKJA unter­schiedlich aus und zwar wie folgt:

Einstufung als soziale Einrichtung

(z.B. Kan­ton BL und SO)

  • Öff­nungszeit­en: keine Beschränkung
  • Ange­bote / Grup­pen­grösse: Für die Anzahl Per­so­n­en ist für alle Altersstufen und alle For­men der Ange­bote die zur Ver­fü­gung ste­hende Fläche mass­gebend. Es gilt die Regel: 10 Quadrat­meter pro Per­son, bei Ein­rich­tun­gen von bis zu 30 Quadrat­meter Fläche lediglich 4 Quadrat­meter pro Person. 

Einstufung als Freizeitbetrieb

(z.B. Kan­ton AG)

  • Öff­nungszeit­en: Es ist nur die Nutzung im Regel­be­trieb für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren zuläs­sig. Keine Beschränkung der Öffnungszeiten.
  • Ange­bote / Grup­pen­grösse:
  •  Für Ange­bote für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren gibt es für den Regel­be­trieb wie auch für sportliche und kul­turelle Aktiv­itäten keine zahlen­mäs­sige Ein­schränkung, aber eine flächen­mäs­sige: 10 Quadrat­meter pro Per­son, bei Ein­rich­tun­gen von bis zu 30 Quadrat­meter Fläche lediglich 4 Quadrat­meter pro Person.
  • Für Ange­bote für Jugendlichen ab 16 Jahren gilt: kein Regel­be­trieb, aber es kön­nen kul­turelle Aktiv­itäten in den Lokalitäten der OKJA und sportliche Aktiv­itäten im Aussen­raum durchge­führt wer­den. Dabei ist die Grup­pen­grösse von der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Fläche abhängig (grund­sät­zlich 10 m²/Person, bei Ein­rich­tun­gen von bis zu 30 m² Fläche lediglich 4 m²/Person), beträgt jedoch max­i­mal 5 Per­so­n­en inkl. Lei­t­en­den. Auch hier gibt es keine zeitlichen Ein­schränkun­gen. Hin­weis: Mis­chen sich die Alters­grup­pen, so gel­ten die Regeln für Jugendliche ab 16 Jahren

Weiterhin gilt für alle:

  • Ver­anstal­tun­gen: Öffentliche Ver­anstal­tun­gen sind verboten.
  • Im nicht­pro­fes­sionellen Bere­ich ist gemein­sames Sin­gen ausser­halb des Fam­i­lienkreis­es unzuläs­sig, unab­hängig davon, ob dies in Innen­räu­men oder im Freien stattfindet.
  • Es muss eine Zugangs­beschränkung/-kon­trolle erfol­gen, um sicherzustellen, dass die max. Anzahl an Besucher*innen nicht über­schrit­ten wird.
  • Erweit­erte Maskenpflicht ab 12 Jahren in Innen­räu­men und bes­timmten Aussen­räu­men, resp. Bere­ichen des öffentlichen Raumes. Im Aussen­bere­ich der OKJA gilt dies nur, wenn der Abstand nicht einge­hal­ten wer­den kann. Der Kan­ton BL hat ab dem 20.1.21 in den Schulen das Alter für die Maskenpflicht auf 10 Jahre herun­terge­set­zt. Diese Mass­nahme gilt nicht für die OKJA, kann aber bei Über­legun­gen zu eige­nen Schutzkonzepten Ein­fluss haben.
  • Abstand/Platzverhältnisse: Im Innen- und Aussen­bere­ich muss pro 10 m² pro Per­son oder bei ein­er Fläche bis 30 m² lediglich 4 m² pro Per­son zur Ver­fü­gung stehen.
  • Men­schenansamm­lun­gen im öffentlichen Raum von mehr als 5 Per­so­n­en (inkl.Kinder) sind verboten.
  • (Neu seit 14.1.21) Pri­vate Ver­anstal­tun­gen mit mehr als 5 Per­so­n­en sind verboten.
  • Schutzkonzepte: Alle öffentlich zugänglichen Orte, auch die OKJA-Ange­bote, müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
  • Abstand­sregel: Wenn möglich 1.5 m zwis­chen Per­so­n­en. Es gibt keine Unter­schei­dung nach Alters­grup­pen in den OKJA-Angeboten.
  • Nachver­fol­gbarkeit: Es sind Präsen­zlis­ten der anwe­senden Per­so­n­en zu führen und den kan­tonalen Behör­den für das Con­tact Trac­ing zur Ver­fü­gung zu stellen (14 Tage, Ver­ant­wor­tung der Kantonsärzt*innen).
  • (Präzisierung 21.1.21) Gemein­sames kochen und essen ist nicht erlaubt, aber Kiosk-/Bar­be­trieb sind weit­er­hin möglich, wenn die nöti­gen Schutz­mass­nah­men getrof­fen werden.
  • (Neu seit 14.1.21) Oblig­a­to­ri­um für Home­of­fice und spezieller Schutz von gefährde­ten Mitarbeitenden.
  • Beson­ders gefährdete Arbeitnehmer*innen sind aber vom Arbeit­ge­ber zu schützen. Es gilt das Arbeitsrecht.
  • Vere­in­sak­tiv­itäten im Mit­gliederkreis oder mit namentlich bekan­nten Per­so­n­en z. B. im Vere­inslokal gel­ten als pri­vate Veranstaltungen.

Gel­tende Hygiene- und Abstandregeln

  • Abstand hal­ten von 1.5 m.
  • Gründlich Hände waschen.
  • In Arm­beuge hus­ten und niesen.
  • Beson­ders gefährdete Per­so­n­en schützen.

Quelle und weit­ere Infor­ma­tio­nen gibt es beim DOJ

CORONA-KRISE: OKJA WICHTIGER DENN JE!

Kinder und Jugendliche sind in ihrer kör­per­lichen Gesund­heit durch Coro­na kaum bedro­ht, aber die anhal­tenden und sich nun wieder ver­schär­fend­en Mass­nah­men beein­trächti­gen ihr psy­chis­ches und soziales Wohlbefind­en deut­lich. «Junge Men­schen fühlen sich häu­figer unglück­lich», stellen Stu­di­en des Bun­des fest. Die Ange­bote der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit leis­ten einen wesentlichen Beitrag dazu dies abzufed­ern – auch zum Nutzen des sozialen Zusam­men­halts der gesamten Schweiz­er Bevölkerung. Sie fördert weit­er die Sol­i­dar­ität der jun­gen Men­schen, die viel zur Bewäl­ti­gung der Pan­demie beiträgt. Deshalb ist es wichtig, dass diese Ange­bote der non-for­malen Bil­dung nicht nur offen bleiben, son­dern von den Gemein­den gar gestärkt werden.

Anlässlich des heuti­gen nationalen Aktion­stags zu psy­chis­ch­er Gesund­heit und Coro­na hat der Dachver­band Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Schweiz (DOJ/AFAJ) ein Posi­tion­ierungspa­pi­er ver­fasst. Es informiert über die OKJA und ihre Bedeu­tung für die Schweiz­er Gesellschaft in der Corona-Krise. 

Posi­tion­ierungspa­pi­er

Medi­en­mit­teilung DOJ, 10.12.2020

Videobeitrag: Medikamente als Drogen

Das Sende­for­mat “Unzipped” von SRF hat einen Videobeitrag zum The­ma Medika­menten­miss­brauch erstellt.

SRF Beitrag zu “Medika­mente als Droge”

Weit­ere Unter­la­gen für Fach­per­so­n­en sind im “Inter­nen Büro des OKJA-BL” unter “Nüt­zlich­es / Unter­la­gen Gesund­heit Präven­tion” abgelegt.

Kinder machen zu wenig Sinnes-Erfahrungen in der Natur

Der Men­sch ist ein Stadtwe­sen gewor­den. Drei von vier Kindern wer­den bis 2050 in städtis­ch­er Umge­bung aufwach­sen. Dieses Gefan­gen­sein im Beton belastet unsere Gesund­heit: Stress und Depres­sion nehmen zu. Das Immun­sys­tem wird geschwächt. Darum wen­det sich die Wis­senschaft zunehmend der Natur zu.

Wie kann die Natur unser­er Gesund­heit Gutes tun? Die Sendung Puls von SRF geht auf diese Frage ein. Der Neu­ropä­di­ater Markus Weis­sert nimmt in dieser Sendung Stel­lung. Herr Weis­sert ist auch der Dozent von der kom­menden OKJA-BL Weit­er­bil­dung “Freiräume für die kindliche Entwick­lung”.

Factsheet synthetische Cannabinoide

Das Gesund­heits­de­parte­ment Basel hat ein Fact­sheet über syn­thetis­che Cannabi­noide und ihre Risiken herausgegeben.

Weit­ere Unter­la­gen für Fach­per­so­n­en sind im “Inter­nen Büro des OKJA-BL” unter “Nüt­zlich­es / Unter­la­gen Gesund­heit Prävention” abgelegt.

Themen-Talks

Angesichts der Her­aus­forderung „Coro­na“ gibt es zu The­men wie Daten­schutz, dig­i­tale Medi­en oder Auf­suchende Jugen­dar­beit bei Fach­per­so­n­en und Akteurinnen der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit neuen oder anderen Bedarf an ver­tiefter Infor­ma­tion und Wis­sensaus­tausch. Dies hat der DOJ nun aufgenom­men und organ­isiert zusam­men mit Expertinnen aus ver­schiede­nen Bere­ichen „The­men-Talk“. Zwei erste The­men-Talks kön­nen wir bere­its anbieten: 

DATENSCHUTZ: FAKTEN UND TIPPS
Mod­er­a­tor: Olivi­er Stein­er, FHNW
Datum: 29. April 2020
Zeit: 10–11 Uhr

AUFSUCHENDE JUGENDARBEIT IN VIRTUELLEN RÄUMEN
Mod­er­a­torin: Michelle Tenger, FG Dig­i­tale Medi­en
Datum: 6. Mai 2020
Zeit: 10–11 Uhr

Anmel­dung bis zwei Arbeit­stage vor dem jew­eili­gen Datum per E‑Mail.

Kaffi-Klatsch

Wieso den Kaffee alleine trinken?

Um den direk­ten Aus­tausch, auch während der aktuellen Lage, zu fördern, sind alle Fach­per­so­n­en der OKJA-BL zum wöchentlichen “Kaf­fi-Klatsch” ein­ge­laden. Der “Kaf­fi-Klatsch” find­et jeden Mittwoch um 10 Uhr im “Kaffe-Online” statt. Wer keine Ein­ladung erhal­ten hat, meldet sich bei der Geschäftsstelle.

Gesund zuhause

Auf Radix find­et man eine Auflis­tung von einige prak­tis­che und hil­fre­iche Infor­ma­tio­nen und Ideen z.B. zu Arbeit­en zuhause, Struk­turierung des All­t­ags, her­aus­fordernde häus­liche Sit­u­a­tio­nen, Bewe­gung, Ernährung, Psy­cho- und Schlafhy­giene für Ihre Gesund­heit und für die Gesund­heit der Schüler/-innen zuhause.

Link

Jugend hilft

Die aktuelle Sit­u­a­tion stellt uns alle vor unge­meine Her­aus­forderun­gen, ins­beson­dere Risikop­er­so­n­en (über 65 Jahre, mit Vor­erkrankun­gen). Nach­barschaft­shil­fen spriessen derzeit über­all in der Schweiz aus dem Boden.

Auch in unser­er Region leis­ten Jugendliche einen wertvollen Beitrag. Die Jugen­dar­beit unter­stützt das Engage­ment der Jugendlichen bei Bedarf oder hat Ange­bote entwickelt.

Das Logo Jugend hil­ft darf gerne ver­wen­det wer­den um auf das Engage­ment aufmerk­sam zu machen.

Einige Beispiele von Jugend hilft.

JUGENDARBEIT GEHT ONLINE MIT DISCORD

Auf dem Medi­en­blog vom DOJ posten die Expert*innen aus der Fach­gruppe Dig­i­tale Medi­en regelmäs­sig fundierte Infor­ma­tio­nen und Anre­gun­gen zu dig­i­tal­en Medi­en und Offen­er Kinder- und Jugen­dar­beit. Der neuste Beitrag ste­ht auch im Zeichen der Chan­cen der aktuellen Sit­u­a­tion für die OKJA. Er beleuchtet, wie Jugen­dar­beit und Beziehungspflege dig­i­tal mit Dis­cord möglich ist und bietet gle­ich ein Tuto­r­i­al und die nüt­zlichen Links zu diesem Tool. Fra­gen und Mit­disku­tieren ist erwünscht!

Link

Spezialnewsletter Gesundheitsförderung Baselland

Die Gesund­heits­förderung Basel­land nimmt die aktuelle Sit­u­a­tion zum Anlass unter dem Mot­to «Trotz Coro­n­avirus: Gesund­heits­förderung — zu Hause» einen Spezial­newslet­ter mit Tipps und Infor­ma­tio­nen für Jung und Alt zu verschicken. 

Die Vor­gabe des Bun­des ist ein­schnei­dend, aber klar: «Bleiben Sie, wenn möglich, zu Hause.» Die Krisen­si­t­u­a­tion erfordert kreative Lösun­gen und grosse Solidarität.

Die Web­seite der Gesund­heits­förderung Basel­land wird laufend mit Ideen und Linksamm­lun­gen ergänzt, um Sie in dieser Sit­u­a­tion zu unter­stützen. Klick­en Sie rein!

Bleiben Sie gesund – und wenn immer möglich zu Hause – damit auch andere gesund bleiben.

Link zum Newsletter

Tabletten-Kinder im Baselbiet

Kurt Frei (Leit­er Jugend­di­enst BL) im Gespräch mit Telebasel. 

Herr Frei ver­weist im Inter­view auf die Infor­ma­tions­broschüre für Eltern “Dro­gen – Nein danke!”, welche über Risiken und rechtliche Grund­la­gen zu Alko­hol und anderen Dro­gen informiert.

In dieser Broschüre find­et man alle wichti­gen Infor­ma­tio­nen zu For­men, Wirkungsweisen und Gefahren der ver­schiede­nen aktuellen Dro­gen. Juris­tis­che Sachver­halte, mögliche Kon­se­quen­zen bei Dro­gen­de­lik­ten sowie Hin­weise zu Präven­tion, Früherken­nung, Ther­a­pie und Schadens­min­derung sind aus­führlich beschrieben. Ergänzt wer­den die Infor­ma­tio­nen durch zahlre­iche Fall­beispiele und weit­er­führende Links und Adressen.

Link zur Informationsbroschüre

Weit­ere Unter­la­gen für Fach­per­so­n­en sind im “Inter­nen Büro des OKJA-BL” unter “Nüt­zlich­es / Unter­la­gen Gesund­heit Präven­tion” abgelegt.

Jetzt mitmachen: Der Kanton Basellandschaft sucht dein Projekt

Hat­test du eine tolle Idee und ein Pro­jekt aus eigen­er Kraft gestemmt? Und hast du alles 2019 geschafft? Dann mach mit beim Jugend­pro­jek­twet­tbe­werb Kan­ton Basel­land­schaft! Reiche dein Pro­jekt ein – es warten 5’000 CHF Preis­gelder darauf, verteilt zu werden.

Den Jugend­pro­jek­twet­tbe­werb im Kan­ton Basel­land­schaft gibt es bere­its seit mehreren Jahren.  Es wer­den jedes Jahr die Ideen und Pro­jek­te von Jugendlichen und jun­gen Erwach­se­nen gewürdigt und belohnt. Gle­ichzeit­ig geht es auch immer darum, das Engage­ment der jun­gen Gen­er­a­tion zu zeigen und gemein­sam zu feiern. Der Jugend­pro­jek­twet­tbe­werb Kan­ton Basel­land­schaft ist mit 5‘000 CHF dotiert.

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