Der Bundesrat hat letzte Woche Lockerungen speziell für die Jugendlichen und explizit für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Vernehmlassung bei den Kantonen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderungen des DOJ und der SAJV für den ausserschulischen Bereich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genügend erfüllt. Mit vereinten Kräften und im Schulterschluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Altersgrenze für die Sonderstellung auf 25 Jahre (anstatt wie vorgesehen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne ebenfalls sehr ausdrücklich, mit Erwähnung der OKJA, mit einer Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat gewendet. Ein erneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bundesrat dazu wurde gestern verschickt.
Kategorie: Fachnews
Sind Fachstellen der OKJA soziale Einrichtungen?
Die meisten Kantone, welche sich dieser Fragestellung gestellt haben, sehen dies so. Gemäss BAG liegt die abschliessende Einstufung der OKJA den kantonalen Behörden. Nicht alle Kantone haben zu dieser Fragestellung eine klare Haltung. Folgende Kantone sehen die Fachstellen der OKJA als soziale Einrichtungen: (Stand: 28.1.2021)
- Zürich
- Bern
- Thurgau
- Tessin
- Wallis
- Schaffhausen
- St. Gallen
- Solothurn
- Baselland
- Graubünden
- Luzern
- Uri
- Schwyz
In mehreren Kantonen laufen zur Zeit Abklärungen zu der Einstufung als reine “Freizeiteinrichtung” oder “soziale Institution”.
Zusammenstellung Unterlagen & Informationen OKJA & Corona
Stand: 21.1.2021
Den Überblick zu behalten ist aktuell nicht ganz einfach. Als Hilfestellung sind nachfolgend die wichtigsten Unterlagen zusammengestellt, die für die Erarbeitung der Betriebs- und Schutzkonzepte wichtig sind. Zusätzlich sind Erläuterungen betr. Gruppengrösse und Alter vorhanden.
Wichtige Dokumente
Verordnung vom Bund (laufend aktualisiert und mit Chronologie) Diese Verordnung kann nicht durch kantonale oder kommunale Regelungen abgeschwächt werden. Einzelne Entscheidungen werden jedoch an die Kantone delegiert. Gemäss DOJ sieht das BAG die Kantone zuständig betr. der Entscheidung ob Fachstellen der OKJA unter soziale Einrichtungen fallen oder nicht (Art 5abis18 b 2). Aus Sicht der beiden Kantone Baselland und Solothurn (neben andern) ist eine Weiterführung dieser wichtigen Angebote, unter entsprechenden Schutzmassnahmen, sinnvoll und darum unter diesem Punkt einzuordnen.
Verordnung Kanton BL (laufend aktualisiert und mit Chronologie) Die aktuelle Verordnung schreibt nichts zu speziellen Regelungen betr. Alter oder Flächen.
Rahmenschutzkonzept DOJ (21.1.2021) Das Rahmenschutzkonzept vom DOJ wurde folgenden Behörden vorgelegt und von diesen als den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechend plausibilisiert: SODK, BSV und BAG.
Hinweis: Was die Einstufung für die Gruppengrösse, Alter und Öffnungszeiten bedeutet wurde präzisiert und wird weiter unten erläutert.
DOJ Papier bezüglich Einstufung der OKJA Fachstellen als soziale Einrichungen Das Dokument zeigt neben der Problemstellung auch Argumente und Lösungen auf.
Erläuterungen: Einstufung der Institution / Massnahmen
Gemäss geltender COVID-19-Verordnung (18.12.2020) gelten für Betriebe, die als «soziale Einrichtungen» eingestuft sind, weniger Einschränkungen. Gemäss Rechtsdienst des BAG obliegt es den Kantonen über diese Einstufung zu entscheiden. Dies muss mit den entsprechenden Behörden abgeklärt werden. Je nach dem sehen die konkreten Massnahmen für Fachstellen der OKJA unterschiedlich aus und zwar wie folgt:
Einstufung als soziale Einrichtung
(z.B. Kanton BL und SO)
- Öffnungszeiten: keine Beschränkung
- Angebote / Gruppengrösse: Für die Anzahl Personen ist für alle Altersstufen und alle Formen der Angebote die zur Verfügung stehende Fläche massgebend. Es gilt die Regel: 10 Quadratmeter pro Person, bei Einrichtungen von bis zu 30 Quadratmeter Fläche lediglich 4 Quadratmeter pro Person.
Einstufung als Freizeitbetrieb
(z.B. Kanton AG)
- Öffnungszeiten: Es ist nur die Nutzung im Regelbetrieb für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren zulässig. Keine Beschränkung der Öffnungszeiten.
- Angebote / Gruppengrösse:
- Für Angebote für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren gibt es für den Regelbetrieb wie auch für sportliche und kulturelle Aktivitäten keine zahlenmässige Einschränkung, aber eine flächenmässige: 10 Quadratmeter pro Person, bei Einrichtungen von bis zu 30 Quadratmeter Fläche lediglich 4 Quadratmeter pro Person.
- Für Angebote für Jugendlichen ab 16 Jahren gilt: kein Regelbetrieb, aber es können kulturelle Aktivitäten in den Lokalitäten der OKJA und sportliche Aktivitäten im Aussenraum durchgeführt werden. Dabei ist die Gruppengrösse von der zur Verfügung stehenden Fläche abhängig (grundsätzlich 10 m²/Person, bei Einrichtungen von bis zu 30 m² Fläche lediglich 4 m²/Person), beträgt jedoch maximal 5 Personen inkl. Leitenden. Auch hier gibt es keine zeitlichen Einschränkungen. Hinweis: Mischen sich die Altersgruppen, so gelten die Regeln für Jugendliche ab 16 Jahren
Weiterhin gilt für alle:
- Veranstaltungen: Öffentliche Veranstaltungen sind verboten.
- Im nichtprofessionellen Bereich ist gemeinsames Singen ausserhalb des Familienkreises unzulässig, unabhängig davon, ob dies in Innenräumen oder im Freien stattfindet.
- Es muss eine Zugangsbeschränkung/-kontrolle erfolgen, um sicherzustellen, dass die max. Anzahl an Besucher*innen nicht überschritten wird.
- Erweiterte Maskenpflicht ab 12 Jahren in Innenräumen und bestimmten Aussenräumen, resp. Bereichen des öffentlichen Raumes. Im Aussenbereich der OKJA gilt dies nur, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Der Kanton BL hat ab dem 20.1.21 in den Schulen das Alter für die Maskenpflicht auf 10 Jahre heruntergesetzt. Diese Massnahme gilt nicht für die OKJA, kann aber bei Überlegungen zu eigenen Schutzkonzepten Einfluss haben.
- Abstand/Platzverhältnisse: Im Innen- und Aussenbereich muss pro 10 m² pro Person oder bei einer Fläche bis 30 m² lediglich 4 m² pro Person zur Verfügung stehen.
- Menschenansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 5 Personen (inkl.Kinder) sind verboten.
- (Neu seit 14.1.21) Private Veranstaltungen mit mehr als 5 Personen sind verboten.
- Schutzkonzepte: Alle öffentlich zugänglichen Orte, auch die OKJA-Angebote, müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
- Abstandsregel: Wenn möglich 1.5 m zwischen Personen. Es gibt keine Unterscheidung nach Altersgruppen in den OKJA-Angeboten.
- Nachverfolgbarkeit: Es sind Präsenzlisten der anwesenden Personen zu führen und den kantonalen Behörden für das Contact Tracing zur Verfügung zu stellen (14 Tage, Verantwortung der Kantonsärzt*innen).
- (Präzisierung 21.1.21) Gemeinsames kochen und essen ist nicht erlaubt, aber Kiosk-/Barbetrieb sind weiterhin möglich, wenn die nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden.
- (Neu seit 14.1.21) Obligatorium für Homeoffice und spezieller Schutz von gefährdeten Mitarbeitenden.
- Besonders gefährdete Arbeitnehmer*innen sind aber vom Arbeitgeber zu schützen. Es gilt das Arbeitsrecht.
- Vereinsaktivitäten im Mitgliederkreis oder mit namentlich bekannten Personen z. B. im Vereinslokal gelten als private Veranstaltungen.
Geltende Hygiene- und Abstandregeln
- Abstand halten von 1.5 m.
- Gründlich Hände waschen.
- In Armbeuge husten und niesen.
- Besonders gefährdete Personen schützen.
Quelle und weitere Informationen gibt es beim DOJ
CORONA-KRISE: OKJA WICHTIGER DENN JE!

Kinder und Jugendliche sind in ihrer körperlichen Gesundheit durch Corona kaum bedroht, aber die anhaltenden und sich nun wieder verschärfenden Massnahmen beeinträchtigen ihr psychisches und soziales Wohlbefinden deutlich. «Junge Menschen fühlen sich häufiger unglücklich», stellen Studien des Bundes fest. Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit leisten einen wesentlichen Beitrag dazu dies abzufedern – auch zum Nutzen des sozialen Zusammenhalts der gesamten Schweizer Bevölkerung. Sie fördert weiter die Solidarität der jungen Menschen, die viel zur Bewältigung der Pandemie beiträgt. Deshalb ist es wichtig, dass diese Angebote der non-formalen Bildung nicht nur offen bleiben, sondern von den Gemeinden gar gestärkt werden.
Anlässlich des heutigen nationalen Aktionstags zu psychischer Gesundheit und Corona hat der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ/AFAJ) ein Positionierungspapier verfasst. Es informiert über die OKJA und ihre Bedeutung für die Schweizer Gesellschaft in der Corona-Krise.
Newsletter Gesundheitsförderung Baselland
Der Newsletter der Gesundheitsförderung zeigt auf, dass der Erhalt der Gesundheit speziell in diesen herausfordernden Zeiten ein wichtiges Thema ist.
Newsletter Tabakprävention
Der neue Newsletter der Tabakprävention ist publiziert.
Videobeitrag: Medikamente als Drogen
Das Sendeformat “Unzipped” von SRF hat einen Videobeitrag zum Thema Medikamentenmissbrauch erstellt.
SRF Beitrag zu “Medikamente als Droge”
Weitere Unterlagen für Fachpersonen sind im “Internen Büro des OKJA-BL” unter “Nützliches / Unterlagen Gesundheit Prävention” abgelegt.
Kinder machen zu wenig Sinnes-Erfahrungen in der Natur
Der Mensch ist ein Stadtwesen geworden. Drei von vier Kindern werden bis 2050 in städtischer Umgebung aufwachsen. Dieses Gefangensein im Beton belastet unsere Gesundheit: Stress und Depression nehmen zu. Das Immunsystem wird geschwächt. Darum wendet sich die Wissenschaft zunehmend der Natur zu.
Wie kann die Natur unserer Gesundheit Gutes tun? Die Sendung Puls von SRF geht auf diese Frage ein. Der Neuropädiater Markus Weissert nimmt in dieser Sendung Stellung. Herr Weissert ist auch der Dozent von der kommenden OKJA-BL Weiterbildung “Freiräume für die kindliche Entwicklung”.
Factsheet synthetische Cannabinoide
Das Gesundheitsdepartement Basel hat ein Factsheet über synthetische Cannabinoide und ihre Risiken herausgegeben.
Weitere Unterlagen für Fachpersonen sind im “Internen Büro des OKJA-BL” unter “Nützliches / Unterlagen Gesundheit Prävention” abgelegt.
Themen-Talks
Angesichts der Herausforderung „Corona“ gibt es zu Themen wie Datenschutz, digitale Medien oder Aufsuchende Jugendarbeit bei Fachpersonen und Akteurinnen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit neuen oder anderen Bedarf an vertiefter Information und Wissensaustausch. Dies hat der DOJ nun aufgenommen und organisiert zusammen mit Expertinnen aus verschiedenen Bereichen „Themen-Talk“. Zwei erste Themen-Talks können wir bereits anbieten:
DATENSCHUTZ: FAKTEN UND TIPPS
Moderator: Olivier Steiner, FHNW
Datum: 29. April 2020
Zeit: 10–11 Uhr
AUFSUCHENDE JUGENDARBEIT IN VIRTUELLEN RÄUMEN
Moderatorin: Michelle Tenger, FG Digitale Medien
Datum: 6. Mai 2020
Zeit: 10–11 Uhr
Anmeldung bis zwei Arbeitstage vor dem jeweiligen Datum per E‑Mail.
Kaffi-Klatsch
Wieso den Kaffee alleine trinken?
Um den direkten Austausch, auch während der aktuellen Lage, zu fördern, sind alle Fachpersonen der OKJA-BL zum wöchentlichen “Kaffi-Klatsch” eingeladen. Der “Kaffi-Klatsch” findet jeden Mittwoch um 10 Uhr im “Kaffe-Online” statt. Wer keine Einladung erhalten hat, meldet sich bei der Geschäftsstelle.
Gesund zuhause
Auf Radix findet man eine Auflistung von einige praktische und hilfreiche Informationen und Ideen z.B. zu Arbeiten zuhause, Strukturierung des Alltags, herausfordernde häusliche Situationen, Bewegung, Ernährung, Psycho- und Schlafhygiene für Ihre Gesundheit und für die Gesundheit der Schüler/-innen zuhause.
Jugend hilft

Die aktuelle Situation stellt uns alle vor ungemeine Herausforderungen, insbesondere Risikopersonen (über 65 Jahre, mit Vorerkrankungen). Nachbarschaftshilfen spriessen derzeit überall in der Schweiz aus dem Boden.
Auch in unserer Region leisten Jugendliche einen wertvollen Beitrag. Die Jugendarbeit unterstützt das Engagement der Jugendlichen bei Bedarf oder hat Angebote entwickelt.
Das Logo Jugend hilft darf gerne verwendet werden um auf das Engagement aufmerksam zu machen.
Einige Beispiele von Jugend hilft.
JUGENDARBEIT GEHT ONLINE MIT DISCORD
Auf dem Medienblog vom DOJ posten die Expert*innen aus der Fachgruppe Digitale Medien regelmässig fundierte Informationen und Anregungen zu digitalen Medien und Offener Kinder- und Jugendarbeit. Der neuste Beitrag steht auch im Zeichen der Chancen der aktuellen Situation für die OKJA. Er beleuchtet, wie Jugendarbeit und Beziehungspflege digital mit Discord möglich ist und bietet gleich ein Tutorial und die nützlichen Links zu diesem Tool. Fragen und Mitdiskutieren ist erwünscht!
Spezialnewsletter Gesundheitsförderung Baselland
Die Gesundheitsförderung Baselland nimmt die aktuelle Situation zum Anlass unter dem Motto «Trotz Coronavirus: Gesundheitsförderung — zu Hause» einen Spezialnewsletter mit Tipps und Informationen für Jung und Alt zu verschicken.
Die Vorgabe des Bundes ist einschneidend, aber klar: «Bleiben Sie, wenn möglich, zu Hause.» Die Krisensituation erfordert kreative Lösungen und grosse Solidarität.
Die Webseite der Gesundheitsförderung Baselland wird laufend mit Ideen und Linksammlungen ergänzt, um Sie in dieser Situation zu unterstützen. Klicken Sie rein!
Bleiben Sie gesund – und wenn immer möglich zu Hause – damit auch andere gesund bleiben.
OKJA-BL GV 2020 ABGESAGT!
Die OKJA-BL GV muss leider abgesagt werden. Wann und in welcher Form die GV nachgeholt wird ist noch offen.
Tabletten-Kinder im Baselbiet
Kurt Frei (Leiter Jugenddienst BL) im Gespräch mit Telebasel.

Herr Frei verweist im Interview auf die Informationsbroschüre für Eltern “Drogen – Nein danke!”, welche über Risiken und rechtliche Grundlagen zu Alkohol und anderen Drogen informiert.
In dieser Broschüre findet man alle wichtigen Informationen zu Formen, Wirkungsweisen und Gefahren der verschiedenen aktuellen Drogen. Juristische Sachverhalte, mögliche Konsequenzen bei Drogendelikten sowie Hinweise zu Prävention, Früherkennung, Therapie und Schadensminderung sind ausführlich beschrieben. Ergänzt werden die Informationen durch zahlreiche Fallbeispiele und weiterführende Links und Adressen.
Link zur Informationsbroschüre
Weitere Unterlagen für Fachpersonen sind im “Internen Büro des OKJA-BL” unter “Nützliches / Unterlagen Gesundheit Prävention” abgelegt.
Jetzt mitmachen: Der Kanton Basellandschaft sucht dein Projekt
Hattest du eine tolle Idee und ein Projekt aus eigener Kraft gestemmt? Und hast du alles 2019 geschafft? Dann mach mit beim Jugendprojektwettbewerb Kanton Basellandschaft! Reiche dein Projekt ein – es warten 5’000 CHF Preisgelder darauf, verteilt zu werden.
Den Jugendprojektwettbewerb im Kanton Basellandschaft gibt es bereits seit mehreren Jahren. Es werden jedes Jahr die Ideen und Projekte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewürdigt und belohnt. Gleichzeitig geht es auch immer darum, das Engagement der jungen Generation zu zeigen und gemeinsam zu feiern. Der Jugendprojektwettbewerb Kanton Basellandschaft ist mit 5‘000 CHF dotiert.
OKJA-BL Jahresplanung 2020
Newsletter Gesundheitsförderung BL
Der neue Newsletter der Gesundheitsförderung ist da!
Viel Spass beim Entdecken und Lesen der verschiedenen Aktivitäten der Gesundheitsförderung im Kanton Basel-Landschaft.