Neues Rahmenschutzkonzept

Auf Grund der Anpas­sun­gen vom ver­gan­genen Mittwoch durch den Bun­desrat, wurde das Rah­men­schutzkonzept aktu­al­isiert. Link  

Fol­gende Punk­te kom­men neu dazu resp. wer­den präzisiert:

  • Kochen ist erlaubt. Es gilt die Hygien­e­mass­nah­men strikt einzuhalten.
  • Aus­gabe und Kon­suma­tion von Speisen und Getränken sind im Aussen­raum erlaubt, im Innen­raum jedoch nicht.
  • Testen: Es gel­ten die kan­tonalen Regelun­gen, resp. Test­strate­gien, sofern sie die OKJA betr­e­f­fen. Weit­er­führende Infor­ma­tio­nen erhält man von den Kantonen.

Veränderung Covid Massnahmen

Am Mittwoch 14. April hat der Bun­desrat neue Anpas­sun­gen betr. Bekämp­fung der Ver­bre­itung des Covid-Viruses.

Die OKJA ist im wesentlichen vom Art. 6g betrof­fen. In der Verord­nung hat sich verän­dert, dass eine Abgabe von Essen neu nur noch im Innen­raum expliz­it ver­boten ist.

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit
1 Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugend-

arbeit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit
1 Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:
a. Es han­delt sich um Aktiv­itäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
b. Eine Fach­per­son betreut die Aktiv­itäten der Kinder und Jugendlichen.
c. Das Schutzkonzept bezeichnet:

  1. die zuläs­si­gen Aktivitäten;
  2. die zuläs­sige Höch­stzahl anwe­sender Kinder und Jugendlich­er.
    2 Tanzver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken in Innen­räu­men sind in jedem Fall unzulässig.

Von Seit­en DOJ ist noch kein Anpas­sung an das Rah­men­schutzkonzept vorhan­den, aber die Verord­nung ist hier recht klar und somit ist eine koor­dinierte und bewusste Abgabe von Lebens­mit­tel (z’Vieri etc.) wieder möglich.

Link Verord­nung

Neues Rahmenschutzkonzept

Stand: 25.2.2021 14.00 Uhr

Der Bun­desrat hat gestern mass­ge­bliche Lockerun­gen, spezielle auch für Kinder und Jugendliche ab 1. März bekan­nt gegeben. Die Erhöhung der Alters­gren­ze auf Jugendliche bis Jahrgang 2001 hil­ft vor allem im Sport­bere­ich. Die explizite Erwäh­nung der OKJA in der Kom­mu­nika­tion und den Doku­menten des BAG, inkl. eigen­em Artikel in der Verord­nung ist grund­sät­zlich erfreulich, bringt eini­gen Fach­bere­ichen im Einzugs­ge­bi­et des OKJA-BL aber auch neue Ein­schränkun­gen. Das aktu­al­isierte Rah­men­schutzkonzept find­et ihr hier: http://doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept 

Was neu gel­ten wird:

  • Nationale Regelung für die OKJA: Ange­bote sind zugänglich (Art. 6g), d. h. keine Unter­schei­dung zwis­chen soz. Ein­rich­tun­gen und Freizeit­ein­rich­tun­gen und keine Ein­stu­fun­gen durch die Kan­tone mehr.
  • Sportliche und kul­turelle Aktiv­itäten KJF all­ge­mein: sind für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Begren­zung der Grup­pen­grösse zuläs­sig, ab Jahrgang 2000 nur für Grup­pen von max. 5 Per­so­n­en im Innen­raum und 15 Per­so­n­en im Aussen­raum, mit Maske und Abstand.
  • OKJA-Ange­bote für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001: Alle Arten von Ange­boten sind wieder offen, auss­er Feste, Tanzver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken. Es gibt keine Ein­schränkung durch eine Flächen­regel, abge­se­hen von der definierten Höch­stzahl gemäss Schutzkonzept ein­er Institution.
  • OKJA-Ange­bote für Jugendliche ab Jahrgang 2000: Alle Arten von Ange­boten sind im Innen­raum mit max. 5 Per­so­n­en (inkl. Lei­t­ende), Sport im Aussen­raum mit max. 15 Per­so­n­en zuläs­sig. Es gilt Masken­tragepflicht und Ein­hal­ten des Abstands.
  • Bei Ange­boten mit Alters­gemis­cht­en Grup­pen (Jugendliche mit Jahrgan­gunter und über 2001) gel­ten die Vor­gaben für Jugendliche ab Jahrgang 2000 und älter
  • Ver­samm­lun­gen von bis zu 15 Per­so­n­en im öffentlichen Raum sind zuläs­sig. Diese Begren­zung gilt auch für Ange­bote der mobilen/aufsuchenden Ange­bote im öffentlichen Raum.
  • Sin­gen für und mit Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 ist erlaubt.
  • Band- und Chor­proben sowie Konzerte/Vorführungen ohne Pub­likum für Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 sind erlaubt.
  • Sportliche Wet­tkämpfe für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Pub­likum sind wieder erlaubt.

 Empfehlun­gen des DOJ/Präzisierungen durch das BAG:

  • Die Höch­stzahl für anwe­sende Per­so­n­en (bis Jg. 2001) wird in Eigen­ver­ant­wor­tung nach gesun­dem Men­schen­ver­stand von den einzel­nen Fach­stellen fest­gelegt. Der DOJ emp­fiehlt unter anderem fol­gende Fak­toren zu berück­sichti­gen: zur Ver­fü­gung ste­hende Innen- und Aussen­räume, Infra­struk­tur, Möglichkeit­en die Hygiene- und Schutz­mass­nah­men zu gewährleis­ten, Art der Aktiv­itäten, Präsenz der Fach­per­so­n­en, Schutz der Mitar­bei­t­en­den, Alter der Kinder und Jugendlichen sowie Alters­durch­mis­chung der Gruppen.
  • Ange­bote der Offe­nen Arbeit mit Kindern/mobile Spielange­bote, erfol­gen auf dem eige­nen Aussen­raum oder einem definierten/abgegrenzten Are­al nach den Regeln für OKJA-Ange­bote für Kinder/Jugendlich bis Jg. 2001 (Schutzkonzept, Kon­tak­ter­fas­sung). Auf öffentlichen Spielplätzen gilt die max. Per­so­n­en­be­gren­zung von 15.
  • Autonome Nutzung der OKJA-Räum­lichkeit­en (z. B. Ban­dräume): sind möglich wenn erstens vor der ersten Nutzung eine Fach­per­son mit den Jugendlichen die Schutz­mass­nah­men bespricht und zweit­ens während der Nutzung eine Fach­per­son für die Jugendlichen erre­ich­bar ist.
  • Die Dis­tanzregel von 1.5m wird grund­sät­zlich einge­hal­ten, wo im Zusam­men­hang mit jun­gen Kindern päd­a­gogisch nicht sin­nvoll und umset­zbar, kann darauf punk­tuell verzichtet werden.

Zurzeit ste­ht der DOJ noch in Abklärung mit dem BAG im Zusam­men­hang mit der Umset­zung bzgl. der Ein­schränkun­gen der Aus­gabe von Speisen und Getränken. Sobald dazu eine Rück­mel­dung des BAG vor­liegt, wird wieder informiert und gegebe­nen­falls wird es eine Präzisierung am Rah­men­schutzkonzept geben. 

Die neuen Regelun­gen helfen sich­er Ungle­ich­heit­en in den Kan­to­nen zu reduzieren. Bei den Anzahl Per­so­n­en gibt es neu mehr Hand­lungsspiel­raum, dafür ergibt sich aus den neuen Regeln für unsere Region lei­der zusät­zliche Ein­schränkun­gen (Alter und Kiosk­be­trieb). Weit­ere Lockerun­gen wur­den per 22. März in Aus­sicht gestellt.

Sit­u­a­tion Kan­ton Solothurn

Auch im Kan­ton Solothurn wird die 5er Regel im öffentlichen Raum per 1. März 2021 aufge­hoben. Somit gilt die 15 Per­so­n­en Regel im öffentlichen Raum ab dem 1. März 2021 auch im Kan­ton Solothurn. Es sind bis jet­zt keine ver­schärften Mass­nah­men, welche für die OKJA im Kan­ton Solothurn bet­rifft, bekannt. 

Vernehmlassungsantwort an Bundesrat

Der Bun­desrat hat let­zte Woche Lockerun­gen speziell für die Jugendlichen und expliz­it für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit in Vernehm­las­sung bei den Kan­to­nen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderun­gen des DOJ und der SAJV für den ausser­schulis­chen Bere­ich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genü­gend erfüllt. Mit vere­in­ten Kräften und im Schul­ter­schluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Alters­gren­ze für die Son­der­stel­lung auf 25 Jahre (anstatt wie vorge­se­hen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne eben­falls sehr aus­drück­lich, mit Erwäh­nung der OKJA, mit ein­er Vernehm­las­sungsant­wort an den Bun­desrat gewen­det. Ein erneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bun­desrat dazu wurde gestern verschickt. 

Corona und Jugend: Jugend-Dachverbände fordern mehr Spielraum für ausserschulische Aktivitäten

Die Schweiz­erische Arbeits­ge­mein­schaft der Jugend­ver­bände (SAJV) und der Dachver­band Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Schweiz (DOJ) fordern in einem Schreiben an das Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG) vom 5. Feb­ru­ar 2021 wieder mehr Freiräume und Lebens­möglichkeit­en für die Jugend neb­st Schule und Fam­i­lie. Dafür braucht es mehr Hand­lungsmöglichkeit­en für die ausser­schulis­che Kinder — und Jugen­dar­beit. So soll etwa die Son­der­stel­lung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf bis 25 Jahre erweit­ert werden.

Link Medi­en­mit­teilung

Sport & Bewegung für Kinder & Jugendliche

Sportliche Aktiv­itäten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist gemäss Bun­desverord­nung auch mit Grup­pen weit­er­hin möglich. (Ver­gle­ich Verord­nung: Im Bere­ich des Sports sind fol­gende Sportak­tiv­itäten zuläs­sig: a. Sportak­tiv­itäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburt­stag; Wet­tkämpfe sind ver­boten). Einzelne Vere­ine haben die Aktiv­itäten aber eingestellt und einzelne Gemein­den haben ihre Turn­hallen geschlossen. Ob Sportak­tiv­itäten darum in ein­er Gemeinde möglich ist, muss vor Ort abgek­lärt werden.

IdeeSport organ­isiert in der ganzen Schweiz “Mid­night Sport” und andere Ange­bote. Um diese Ange­bote auch unter Covid-Bedin­gun­gen durch­führen zu kön­nen, haben Sie ein eigenes Schutzkonzept erar­beit­et und im Inter­net pub­liziert. Das Schutzkonzept von IdeeSport kann beim erar­beit­en eines eige­nen Schutzkonzeptes neben dem Rah­men­schutzkonzept vom DOJ hil­fre­ich sein.

Für die Schulen gibt es spezielle Verord­nun­gen und Konzepte von den Kan­to­nen resp. den Gemein­den, die teil­weise eine Maskenpflicht (auch beim Tur­nen) vorschreibt. Auf dem Webauftritt vom Bun­de­samt für Sport (BASPO) ist unter “Fra­gen und Antworten” fol­gen­des dazu geschrieben: Gilt bei Kindern eine Maskenpflicht im Sport?
Für Kinder bis zum 16. Alter­s­jahr beste­ht von Bun­des-Seite her keine Maskenpflicht im Sport. Ver­schiedene Kan­tone regeln dies allerd­ings schär­fer.
(Stand 2.2.21).

Ergänzung durch die Änderung der Covid-19 Verord­nung durch den Regierungsrat des Kan­tons Basel-Land­schaft vom 19. Jan­u­ar 2021
Ab dem 20. Jan­u­ar 2021 müssen Kinder ab 10 Jahren in Basel­bi­eter Schu­lan­la­gen eine Schutz­maske tra­gen, bis sie am genauen Durch­führung­sort (bspw. in der Turn­halle) des Vere­in­strain­ings sind. Während des Train­ings kann die Maske abgelegt wer­den. (Quelle)

Im Kan­ton Solothurn gilt für die Schu­lan­la­gen (inkl. Sporthallen) weit­er­hin ein “Cocon” welch­er eine Nutzung der Anla­gen durch aussen­ste­hende ver­bi­etet. (Anord­nung des Volkss­chu­lamtes vom 21.Januar 2021)

Wichtig: Sportliche Freizeitak­tiv­itäten, welche von der OKJA organ­isiert wer­den, sind auch als Freizeit & Sport Aktiv­itäten (Art5d27) zu sehen. Dies auch wenn die OKJA im entsprechen­den Kan­ton als “Soziale Ein­rich­tung” eingestuft wird.

Sind Fachstellen der OKJA soziale Einrichtungen?

Die meis­ten Kan­tone, welche sich dieser Fragestel­lung gestellt haben, sehen dies so. Gemäss BAG liegt die abschliessende Ein­stu­fung der OKJA den kan­tonalen Behör­den. Nicht alle Kan­tone haben zu dieser Fragestel­lung eine klare Hal­tung. Fol­gende Kan­tone sehen die Fach­stellen der OKJA als soziale Ein­rich­tun­gen: (Stand: 28.1.2021)

  • Zürich
  • Bern
  • Thur­gau
  • Tessin
  • Wal­lis
  • Schaffhausen
  • St. Gallen
  • Solothurn
  • Basel­land
  • Graubün­den
  • Luzern
  • Uri
  • Schwyz

In mehreren Kan­to­nen laufen zur Zeit Abklärun­gen zu der Ein­stu­fung als reine “Freizeit­ein­rich­tung” oder “soziale Institution”.

Zusammenstellung Unterlagen & Informationen OKJA & Corona

Stand: 21.1.2021

Den Überblick zu behal­ten ist aktuell nicht ganz ein­fach. Als Hil­festel­lung sind nach­fol­gend die wichtig­sten Unter­la­gen zusam­mengestellt, die für die Erar­beitung der Betriebs- und Schutzkonzepte wichtig sind. Zusät­zlich sind Erläuterun­gen betr. Grup­pen­grösse und Alter vorhanden.

Wichtige Dokumente

Verord­nung vom Bund (laufend aktu­al­isiert und mit Chronolo­gie) Diese Verord­nung kann nicht durch kan­tonale oder kom­mu­nale Regelun­gen abgeschwächt wer­den. Einzelne Entschei­dun­gen wer­den jedoch an die Kan­tone delegiert. Gemäss DOJ sieht das BAG die Kan­tone zuständig betr. der Entschei­dung ob Fach­stellen der OKJA unter soziale Ein­rich­tun­gen fall­en oder nicht (Art 5abis18 b 2). Aus Sicht der bei­den Kan­tone Basel­land und Solothurn (neben andern) ist eine Weit­er­führung dieser wichti­gen Ange­bote, unter entsprechen­den Schutz­mass­nah­men, sin­nvoll und darum unter diesem Punkt einzuordnen.

Verord­nung Kan­ton BL (laufend aktu­al­isiert und mit Chronolo­gie) Die aktuelle Verord­nung schreibt nichts zu speziellen Regelun­gen betr. Alter oder Flächen. 

Rah­men­schutzkonzept DOJ (21.1.2021) Das Rah­men­schutzkonzept vom DOJ wurde fol­gen­den Behör­den vorgelegt und von diesen als den gel­tenden geset­zlichen Vor­gaben entsprechend plau­si­bil­isiert: SODK, BSV und BAG. 

Hin­weis: Was die Ein­stu­fung für die Grup­pen­grösse, Alter und Öff­nungszeit­en bedeutet wurde präzisiert und wird weit­er unten erläutert.

DOJ Papi­er bezüglich Ein­stu­fung der OKJA Fach­stellen als soziale Ein­richun­gen Das Doku­ment zeigt neben der Prob­lem­stel­lung auch Argu­mente und Lösun­gen auf.

Erläuterungen: Einstufung der Institution / Massnahmen

Gemäss gel­tender COVID-19-Verord­nung (18.12.2020) gel­ten für Betriebe, die als «soziale Ein­rich­tun­gen» eingestuft sind, weniger Ein­schränkun­gen. Gemäss Rechts­di­enst des BAG obliegt es den Kan­to­nen über diese Ein­stu­fung zu entschei­den. Dies muss mit den entsprechen­den Behör­den abgek­lärt wer­den. Je nach dem sehen die konkreten Mass­nah­men für Fach­stellen der OKJA unter­schiedlich aus und zwar wie folgt:

Einstufung als soziale Einrichtung

(z.B. Kan­ton BL und SO)

  • Öff­nungszeit­en: keine Beschränkung
  • Ange­bote / Grup­pen­grösse: Für die Anzahl Per­so­n­en ist für alle Altersstufen und alle For­men der Ange­bote die zur Ver­fü­gung ste­hende Fläche mass­gebend. Es gilt die Regel: 10 Quadrat­meter pro Per­son, bei Ein­rich­tun­gen von bis zu 30 Quadrat­meter Fläche lediglich 4 Quadrat­meter pro Person. 

Einstufung als Freizeitbetrieb

(z.B. Kan­ton AG)

  • Öff­nungszeit­en: Es ist nur die Nutzung im Regel­be­trieb für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren zuläs­sig. Keine Beschränkung der Öffnungszeiten.
  • Ange­bote / Grup­pen­grösse:
  •  Für Ange­bote für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren gibt es für den Regel­be­trieb wie auch für sportliche und kul­turelle Aktiv­itäten keine zahlen­mäs­sige Ein­schränkung, aber eine flächen­mäs­sige: 10 Quadrat­meter pro Per­son, bei Ein­rich­tun­gen von bis zu 30 Quadrat­meter Fläche lediglich 4 Quadrat­meter pro Person.
  • Für Ange­bote für Jugendlichen ab 16 Jahren gilt: kein Regel­be­trieb, aber es kön­nen kul­turelle Aktiv­itäten in den Lokalitäten der OKJA und sportliche Aktiv­itäten im Aussen­raum durchge­führt wer­den. Dabei ist die Grup­pen­grösse von der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Fläche abhängig (grund­sät­zlich 10 m²/Person, bei Ein­rich­tun­gen von bis zu 30 m² Fläche lediglich 4 m²/Person), beträgt jedoch max­i­mal 5 Per­so­n­en inkl. Lei­t­en­den. Auch hier gibt es keine zeitlichen Ein­schränkun­gen. Hin­weis: Mis­chen sich die Alters­grup­pen, so gel­ten die Regeln für Jugendliche ab 16 Jahren

Weiterhin gilt für alle:

  • Ver­anstal­tun­gen: Öffentliche Ver­anstal­tun­gen sind verboten.
  • Im nicht­pro­fes­sionellen Bere­ich ist gemein­sames Sin­gen ausser­halb des Fam­i­lienkreis­es unzuläs­sig, unab­hängig davon, ob dies in Innen­räu­men oder im Freien stattfindet.
  • Es muss eine Zugangs­beschränkung/-kon­trolle erfol­gen, um sicherzustellen, dass die max. Anzahl an Besucher*innen nicht über­schrit­ten wird.
  • Erweit­erte Maskenpflicht ab 12 Jahren in Innen­räu­men und bes­timmten Aussen­räu­men, resp. Bere­ichen des öffentlichen Raumes. Im Aussen­bere­ich der OKJA gilt dies nur, wenn der Abstand nicht einge­hal­ten wer­den kann. Der Kan­ton BL hat ab dem 20.1.21 in den Schulen das Alter für die Maskenpflicht auf 10 Jahre herun­terge­set­zt. Diese Mass­nahme gilt nicht für die OKJA, kann aber bei Über­legun­gen zu eige­nen Schutzkonzepten Ein­fluss haben.
  • Abstand/Platzverhältnisse: Im Innen- und Aussen­bere­ich muss pro 10 m² pro Per­son oder bei ein­er Fläche bis 30 m² lediglich 4 m² pro Per­son zur Ver­fü­gung stehen.
  • Men­schenansamm­lun­gen im öffentlichen Raum von mehr als 5 Per­so­n­en (inkl.Kinder) sind verboten.
  • (Neu seit 14.1.21) Pri­vate Ver­anstal­tun­gen mit mehr als 5 Per­so­n­en sind verboten.
  • Schutzkonzepte: Alle öffentlich zugänglichen Orte, auch die OKJA-Ange­bote, müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
  • Abstand­sregel: Wenn möglich 1.5 m zwis­chen Per­so­n­en. Es gibt keine Unter­schei­dung nach Alters­grup­pen in den OKJA-Angeboten.
  • Nachver­fol­gbarkeit: Es sind Präsen­zlis­ten der anwe­senden Per­so­n­en zu führen und den kan­tonalen Behör­den für das Con­tact Trac­ing zur Ver­fü­gung zu stellen (14 Tage, Ver­ant­wor­tung der Kantonsärzt*innen).
  • (Präzisierung 21.1.21) Gemein­sames kochen und essen ist nicht erlaubt, aber Kiosk-/Bar­be­trieb sind weit­er­hin möglich, wenn die nöti­gen Schutz­mass­nah­men getrof­fen werden.
  • (Neu seit 14.1.21) Oblig­a­to­ri­um für Home­of­fice und spezieller Schutz von gefährde­ten Mitarbeitenden.
  • Beson­ders gefährdete Arbeitnehmer*innen sind aber vom Arbeit­ge­ber zu schützen. Es gilt das Arbeitsrecht.
  • Vere­in­sak­tiv­itäten im Mit­gliederkreis oder mit namentlich bekan­nten Per­so­n­en z. B. im Vere­inslokal gel­ten als pri­vate Veranstaltungen.

Gel­tende Hygiene- und Abstandregeln

  • Abstand hal­ten von 1.5 m.
  • Gründlich Hände waschen.
  • In Arm­beuge hus­ten und niesen.
  • Beson­ders gefährdete Per­so­n­en schützen.

Quelle und weit­ere Infor­ma­tio­nen gibt es beim DOJ

Mehr Handlungsspielraum für die OKJA in Corona-Zeiten

Ein­stu­fung der Fach­stellen der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) als soziale Einrichtungen

Jugendliche ab 16 Jahren sind seit vie­len Monat­en mas­siv von den Mass­nah­men zur Eindäm­mung der Coro­na-Pan­demie betrof­fen. Es ist erwiesen, dass sie dadurch zunehmend unter Lei­dens­druck ste­hen, sich sozial isoliert fühlen, psy­chis­che Prob­leme in dieser Alters­gruppe ansteigen und häus­liche Gewalt und Kon­flik­te zunehmen.

In Sachen Kinder und Jugendliche tut sich zwar inzwis­chen etwas (Aus­nah­men für Jugendliche unter 16 Jahren, mehr Erwäh­nung in den Medi­en, Fokus nun auch auf psy­chis­ch­er Gesund­heit und sozialen Prob­le­men). Aber es bleibt noch viel zu tun für die OKJA. Viele Fach­stellen sind stark eingeschränkt in ihrem Ange­bot oder müssen auf­grund kan­tonaler oder Kom­mu­naler Gebote gar schliessen. Der DOJ hat daher noch vor der Wei­h­nachtspause ein Schreiben an Bun­desrat Alain Berset geschickt mit der Bitte, beson­ders die Sit­u­a­tion der Jugendlichen ab 16 Jahren mehr zu beacht­en und die stren­gen Vorschriften zu lock­ern (z. B. nur 5 Per./Aktivität).

Ob und in welchem Rah­men Aktiv­itäten der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) für diese Alters­gruppe zurzeit möglich sind, hängt davon ab, wie die jew­eili­gen Kan­tone die Fach­stellen ein­stufen. Mehrere Kan­tone ver­ste­hen die Ange­bote der OKJA irrtüm­licher­weise als reine Freizeitak­tiv­itäten, so sind nur Grup­pen von max. fünf Per­so­n­en (inkl. OKJA-Fach­per­son) zuläs­sig. Aktiv­itäten machen somit für die Jugendliche und Fach­stellen kaum mehr Sinn und das Ange­bot wird teils ganz verun­möglicht. Die bei­den Kan­tone BL uns SO haben (neben andern) die Prob­lematik erkan­nt und sehen die OKJA nicht als reine Freizeiteinrichtungen. 

Der DOJ hat aus diesem Grund ein Schreiben ver­fasst, dass neben der Prob­lem­stel­lung auch Argu­mente und Lösun­gen aufzeigt.

Offene Kinder- und Jugendarbeit wichtiger den je!

Medi­en­mit­teilung OKJA-BL 10.12.2020:

Der Bund ver­anstal­tet heute einen nationalen Aktion­stag zu psy­chis­ch­er Gesund­heit und Coro­na. Gle­ichzeit­ig ste­ht die Schlies­sung der Ange­bote der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) im Kan­ton Basel-Land­schaft im Raum. Ger­ade diese Ange­bote leis­ten in der Coro­na-Krise einen mass­ge­blichen Beitrag zur Gesund­heit und dem Wohlbefind­en der Kinder und Jugendlichen und zum sozialen Zusam­men­halt der Schweiz­er Gesellschaft. Link zur aus­führlichen Medienmitteilung

CORONA-KRISE: OKJA WICHTIGER DENN JE!

Kinder und Jugendliche sind in ihrer kör­per­lichen Gesund­heit durch Coro­na kaum bedro­ht, aber die anhal­tenden und sich nun wieder ver­schär­fend­en Mass­nah­men beein­trächti­gen ihr psy­chis­ches und soziales Wohlbefind­en deut­lich. «Junge Men­schen fühlen sich häu­figer unglück­lich», stellen Stu­di­en des Bun­des fest. Die Ange­bote der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit leis­ten einen wesentlichen Beitrag dazu dies abzufed­ern – auch zum Nutzen des sozialen Zusam­men­halts der gesamten Schweiz­er Bevölkerung. Sie fördert weit­er die Sol­i­dar­ität der jun­gen Men­schen, die viel zur Bewäl­ti­gung der Pan­demie beiträgt. Deshalb ist es wichtig, dass diese Ange­bote der non-for­malen Bil­dung nicht nur offen bleiben, son­dern von den Gemein­den gar gestärkt werden.

Anlässlich des heuti­gen nationalen Aktion­stags zu psy­chis­ch­er Gesund­heit und Coro­na hat der Dachver­band Offene Kinder- und Jugen­dar­beit Schweiz (DOJ/AFAJ) ein Posi­tion­ierungspa­pi­er ver­fasst. Es informiert über die OKJA und ihre Bedeu­tung für die Schweiz­er Gesellschaft in der Corona-Krise. 

Posi­tion­ierungspa­pi­er

Medi­en­mit­teilung DOJ, 10.12.2020

Videobeitrag: Medikamente als Drogen

Das Sende­for­mat “Unzipped” von SRF hat einen Videobeitrag zum The­ma Medika­menten­miss­brauch erstellt.

SRF Beitrag zu “Medika­mente als Droge”

Weit­ere Unter­la­gen für Fach­per­so­n­en sind im “Inter­nen Büro des OKJA-BL” unter “Nüt­zlich­es / Unter­la­gen Gesund­heit Präven­tion” abgelegt.

Videobeitrag „Jugendarbeit in der der Corona-Krise

Prof. Ulrich Deinet, Hochschule Düs­sel­dorf, for­muliert präg­nant und ein­drück­lich anhand von Inter­views mit OKJA-Fach­per­so­n­en zur Lage der Kinder und Jugendlichen in der Coro­na-Krise, was wir als OKJA immer wieder beto­nen dür­fen: Kinder und Jugendliche brauchen Freiräume, neb­st Schule und Fam­i­lie; sie brauchen Akzep­tanz im öffentlichen Raum und die Begleitung der OKJA dort und formelle Bil­dung reicht nicht aus für umfassende Förderung junger Men­schen – all dies beson­ders in der Krise.

Kinder machen zu wenig Sinnes-Erfahrungen in der Natur

Der Men­sch ist ein Stadtwe­sen gewor­den. Drei von vier Kindern wer­den bis 2050 in städtis­ch­er Umge­bung aufwach­sen. Dieses Gefan­gen­sein im Beton belastet unsere Gesund­heit: Stress und Depres­sion nehmen zu. Das Immun­sys­tem wird geschwächt. Darum wen­det sich die Wis­senschaft zunehmend der Natur zu.

Wie kann die Natur unser­er Gesund­heit Gutes tun? Die Sendung Puls von SRF geht auf diese Frage ein. Der Neu­ropä­di­ater Markus Weis­sert nimmt in dieser Sendung Stel­lung. Herr Weis­sert ist auch der Dozent von der kom­menden OKJA-BL Weit­er­bil­dung “Freiräume für die kindliche Entwick­lung”.

Factsheet synthetische Cannabinoide

Das Gesund­heits­de­parte­ment Basel hat ein Fact­sheet über syn­thetis­che Cannabi­noide und ihre Risiken herausgegeben.

Weit­ere Unter­la­gen für Fach­per­so­n­en sind im “Inter­nen Büro des OKJA-BL” unter “Nüt­zlich­es / Unter­la­gen Gesund­heit Prävention” abgelegt.

Newsletter Gesundheitsförderung Baselland

Der neue Coro­n­avirus hat die Welt, und damit auch den beru­flichen und pri­vat­en All­t­ag von uns allen auf den Kopf gestellt. Viele Pro­jek­te und Ideen mussten und müssen auf ihre Umset­zung warten, Aus­dauer und Flex­i­bil­ität sind gefragt. Die Web­seite «Trotz Coro­n­avirus: Gesund­heits­förderung — zu Hause» wird laufend mit neuen Links ergänzt und auch die Adress­daten­bank www.jungundalt-bl.ch wurde aktu­al­isiert und erweit­ert. Mehr dazu im Newslet­ter!