Im DOJ Newsletter werden viele spannende Weiterbildungen und spannende Angebote aufgezeigt.
Schlagwort: DOJ
Generationensolidarität und mehr Normalität für Junge
Der DOJ, der schweizerische Seniorenrat, die Projuventute und weitere Partner vordern vom Bundesrat die dringend nötigen Lockerungen für Jugendliche. Eine wichtige Forderung darin ist, der Barrierefreien Zugang zu begleiteten Freizeitaktivitäten.
Dringliche Forderung nach Zugang zu Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Einschränkungen bis 25 Jahren
Der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) fordert die Behörden erneut auf, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren den Zugang zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Zertifikatspflicht zu ermöglichen. 80% der vom DOJ befragten Fachstellen müssen zurzeit Jugendliche aufgrund dieser Einschränkung abweisen. Davon betroffen sind über 40 % der Jugendlichen über 16 Jahren. Zahlreiche Jugendliche sind somit für Unterstützung etwa beim Berufsübergang nicht mehr erreichbar und haben einen für sie wichtigen, begleiteten und geschützten Freiraum verloren. Dieses ausserschulische Grundangebot muss wieder allen jungen Menschen offenstehen und niederschwellig zugänglich sein.
Resultate Umfrage Zertifikatspflicht OKJA

Neues Rahmenschutzkonzept
Stand: 25.2.2021 14.00 Uhr
Der Bundesrat hat gestern massgebliche Lockerungen, spezielle auch für Kinder und Jugendliche ab 1. März bekannt gegeben. Die Erhöhung der Altersgrenze auf Jugendliche bis Jahrgang 2001 hilft vor allem im Sportbereich. Die explizite Erwähnung der OKJA in der Kommunikation und den Dokumenten des BAG, inkl. eigenem Artikel in der Verordnung ist grundsätzlich erfreulich, bringt einigen Fachbereichen im Einzugsgebiet des OKJA-BL aber auch neue Einschränkungen. Das aktualisierte Rahmenschutzkonzept findet ihr hier: http://doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept
Was neu gelten wird:
- Nationale Regelung für die OKJA: Angebote sind zugänglich (Art. 6g), d. h. keine Unterscheidung zwischen soz. Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen und keine Einstufungen durch die Kantone mehr.
- Sportliche und kulturelle Aktivitäten KJF allgemein: sind für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Begrenzung der Gruppengrösse zulässig, ab Jahrgang 2000 nur für Gruppen von max. 5 Personen im Innenraum und 15 Personen im Aussenraum, mit Maske und Abstand.
- OKJA-Angebote für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001: Alle Arten von Angeboten sind wieder offen, ausser Feste, Tanzveranstaltungen und die Ausgabe von Speisen und Getränken. Es gibt keine Einschränkung durch eine Flächenregel, abgesehen von der definierten Höchstzahl gemäss Schutzkonzept einer Institution.
- OKJA-Angebote für Jugendliche ab Jahrgang 2000: Alle Arten von Angeboten sind im Innenraum mit max. 5 Personen (inkl. Leitende), Sport im Aussenraum mit max. 15 Personen zulässig. Es gilt Maskentragepflicht und Einhalten des Abstands.
- Bei Angeboten mit Altersgemischten Gruppen (Jugendliche mit Jahrgangunter und über 2001) gelten die Vorgaben für Jugendliche ab Jahrgang 2000 und älter
- Versammlungen von bis zu 15 Personen im öffentlichen Raum sind zulässig. Diese Begrenzung gilt auch für Angebote der mobilen/aufsuchenden Angebote im öffentlichen Raum.
- Singen für und mit Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 ist erlaubt.
- Band- und Chorproben sowie Konzerte/Vorführungen ohne Publikum für Kindern/Jugendlichen bis Jahrgang 2001 sind erlaubt.
- Sportliche Wettkämpfe für Kinder/Jugendliche bis Jahrgang 2001 ohne Publikum sind wieder erlaubt.
Empfehlungen des DOJ/Präzisierungen durch das BAG:
- Die Höchstzahl für anwesende Personen (bis Jg. 2001) wird in Eigenverantwortung nach gesundem Menschenverstand von den einzelnen Fachstellen festgelegt. Der DOJ empfiehlt unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen: zur Verfügung stehende Innen- und Aussenräume, Infrastruktur, Möglichkeiten die Hygiene- und Schutzmassnahmen zu gewährleisten, Art der Aktivitäten, Präsenz der Fachpersonen, Schutz der Mitarbeitenden, Alter der Kinder und Jugendlichen sowie Altersdurchmischung der Gruppen.
- Angebote der Offenen Arbeit mit Kindern/mobile Spielangebote, erfolgen auf dem eigenen Aussenraum oder einem definierten/abgegrenzten Areal nach den Regeln für OKJA-Angebote für Kinder/Jugendlich bis Jg. 2001 (Schutzkonzept, Kontakterfassung). Auf öffentlichen Spielplätzen gilt die max. Personenbegrenzung von 15.
- Autonome Nutzung der OKJA-Räumlichkeiten (z. B. Bandräume): sind möglich wenn erstens vor der ersten Nutzung eine Fachperson mit den Jugendlichen die Schutzmassnahmen bespricht und zweitens während der Nutzung eine Fachperson für die Jugendlichen erreichbar ist.
- Die Distanzregel von 1.5m wird grundsätzlich eingehalten, wo im Zusammenhang mit jungen Kindern pädagogisch nicht sinnvoll und umsetzbar, kann darauf punktuell verzichtet werden.
Zurzeit steht der DOJ noch in Abklärung mit dem BAG im Zusammenhang mit der Umsetzung bzgl. der Einschränkungen der Ausgabe von Speisen und Getränken. Sobald dazu eine Rückmeldung des BAG vorliegt, wird wieder informiert und gegebenenfalls wird es eine Präzisierung am Rahmenschutzkonzept geben.
Die neuen Regelungen helfen sicher Ungleichheiten in den Kantonen zu reduzieren. Bei den Anzahl Personen gibt es neu mehr Handlungsspielraum, dafür ergibt sich aus den neuen Regeln für unsere Region leider zusätzliche Einschränkungen (Alter und Kioskbetrieb). Weitere Lockerungen wurden per 22. März in Aussicht gestellt.
Situation Kanton Solothurn
Auch im Kanton Solothurn wird die 5er Regel im öffentlichen Raum per 1. März 2021 aufgehoben. Somit gilt die 15 Personen Regel im öffentlichen Raum ab dem 1. März 2021 auch im Kanton Solothurn. Es sind bis jetzt keine verschärften Massnahmen, welche für die OKJA im Kanton Solothurn betrifft, bekannt.
Vernehmlassungsantwort an Bundesrat
Der Bundesrat hat letzte Woche Lockerungen speziell für die Jugendlichen und explizit für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Vernehmlassung bei den Kantonen gegeben. Dies wird sehr begrüsst, doch die Forderungen des DOJ und der SAJV für den ausserschulischen Bereich (Brief vom 5.2.2021) sind damit noch nicht genügend erfüllt. Mit vereinten Kräften und im Schulterschluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport fordert der DOJ die Erhöhung der Altersgrenze für die Sonderstellung auf 25 Jahre (anstatt wie vorgesehen 18). Die SODK hat sich in diesem Sinne ebenfalls sehr ausdrücklich, mit Erwähnung der OKJA, mit einer Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat gewendet. Ein erneuter Brief von DOJ und SAJV an den Bundesrat dazu wurde gestern verschickt.
Corona und Jugend: Jugend-Dachverbände fordern mehr Spielraum für ausserschulische Aktivitäten
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) fordern in einem Schreiben an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom 5. Februar 2021 wieder mehr Freiräume und Lebensmöglichkeiten für die Jugend nebst Schule und Familie. Dafür braucht es mehr Handlungsmöglichkeiten für die ausserschulische Kinder — und Jugendarbeit. So soll etwa die Sonderstellung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf bis 25 Jahre erweitert werden.
Mehr Handlungsspielraum für die OKJA in Corona-Zeiten
Einstufung der Fachstellen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) als soziale Einrichtungen
Jugendliche ab 16 Jahren sind seit vielen Monaten massiv von den Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Es ist erwiesen, dass sie dadurch zunehmend unter Leidensdruck stehen, sich sozial isoliert fühlen, psychische Probleme in dieser Altersgruppe ansteigen und häusliche Gewalt und Konflikte zunehmen.
In Sachen Kinder und Jugendliche tut sich zwar inzwischen etwas (Ausnahmen für Jugendliche unter 16 Jahren, mehr Erwähnung in den Medien, Fokus nun auch auf psychischer Gesundheit und sozialen Problemen). Aber es bleibt noch viel zu tun für die OKJA. Viele Fachstellen sind stark eingeschränkt in ihrem Angebot oder müssen aufgrund kantonaler oder Kommunaler Gebote gar schliessen. Der DOJ hat daher noch vor der Weihnachtspause ein Schreiben an Bundesrat Alain Berset geschickt mit der Bitte, besonders die Situation der Jugendlichen ab 16 Jahren mehr zu beachten und die strengen Vorschriften zu lockern (z. B. nur 5 Per./Aktivität).
Ob und in welchem Rahmen Aktivitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) für diese Altersgruppe zurzeit möglich sind, hängt davon ab, wie die jeweiligen Kantone die Fachstellen einstufen. Mehrere Kantone verstehen die Angebote der OKJA irrtümlicherweise als reine Freizeitaktivitäten, so sind nur Gruppen von max. fünf Personen (inkl. OKJA-Fachperson) zulässig. Aktivitäten machen somit für die Jugendliche und Fachstellen kaum mehr Sinn und das Angebot wird teils ganz verunmöglicht. Die beiden Kantone BL uns SO haben (neben andern) die Problematik erkannt und sehen die OKJA nicht als reine Freizeiteinrichtungen.
Der DOJ hat aus diesem Grund ein Schreiben verfasst, dass neben der Problemstellung auch Argumente und Lösungen aufzeigt.
CORONA-KRISE: OKJA WICHTIGER DENN JE!
Kinder und Jugendliche sind in ihrer körperlichen Gesundheit durch Corona kaum bedroht, aber die anhaltenden und sich nun wieder verschärfenden Massnahmen beeinträchtigen ihr psychisches und soziales Wohlbefinden deutlich. «Junge Menschen fühlen sich häufiger unglücklich», stellen Studien des Bundes fest. Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit leisten einen wesentlichen Beitrag dazu dies abzufedern – auch zum Nutzen des sozialen Zusammenhalts der gesamten Schweizer Bevölkerung. Sie fördert weiter die Solidarität der jungen Menschen, die viel zur Bewältigung der Pandemie beiträgt. Deshalb ist es wichtig, dass diese Angebote der non-formalen Bildung nicht nur offen bleiben, sondern von den Gemeinden gar gestärkt werden.
Anlässlich des heutigen nationalen Aktionstags zu psychischer Gesundheit und Corona hat der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ/AFAJ) ein Positionierungspapier verfasst. Es informiert über die OKJA und ihre Bedeutung für die Schweizer Gesellschaft in der Corona-Krise.