Veränderung Covid Massnahmen

Am Mittwoch 14. April hat der Bun­desrat neue Anpas­sun­gen betr. Bekämp­fung der Ver­bre­itung des Covid-Viruses.

Die OKJA ist im wesentlichen vom Art. 6g betrof­fen. In der Verord­nung hat sich verän­dert, dass eine Abgabe von Essen neu nur noch im Innen­raum expliz­it ver­boten ist.

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit
1 Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugend-

arbeit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:

Art. 6g Beson­dere Bes­tim­mungen für die Kinder- und Jugen­dar­beit
1 Aktiv­itäten von Organ­i­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen der offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit sind zuläs­sig, wenn die fol­gen­den Voraus­set­zun­gen erfüllt sind:
a. Es han­delt sich um Aktiv­itäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger.
b. Eine Fach­per­son betreut die Aktiv­itäten der Kinder und Jugendlichen.
c. Das Schutzkonzept bezeichnet:

  1. die zuläs­si­gen Aktivitäten;
  2. die zuläs­sige Höch­stzahl anwe­sender Kinder und Jugendlich­er.
    2 Tanzver­anstal­tun­gen und die Aus­gabe von Speisen und Getränken in Innen­räu­men sind in jedem Fall unzulässig.

Von Seit­en DOJ ist noch kein Anpas­sung an das Rah­men­schutzkonzept vorhan­den, aber die Verord­nung ist hier recht klar und somit ist eine koor­dinierte und bewusste Abgabe von Lebens­mit­tel (z’Vieri etc.) wieder möglich.

Link Verord­nung