Sport & Bewegung für Kinder & Jugendliche

Sportliche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist gemäss Bundesverordnung auch mit Gruppen weiterhin möglich. (Vergleich Verordnung: Im Bereich des Sports sind folgende Sportaktivitäten zulässig: a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag; Wettkämpfe sind verboten). Einzelne Vereine haben die Aktivitäten aber eingestellt und einzelne Gemeinden haben ihre Turnhallen geschlossen. Ob Sportaktivitäten darum in einer Gemeinde möglich ist, muss vor Ort abgeklärt werden.

IdeeSport organisiert in der ganzen Schweiz “Midnight Sport” und andere Angebote. Um diese Angebote auch unter Covid-Bedingungen durchführen zu können, haben Sie ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet und im Internet publiziert. Das Schutzkonzept von IdeeSport kann beim erarbeiten eines eigenen Schutzkonzeptes neben dem Rahmenschutzkonzept vom DOJ hilfreich sein.

Für die Schulen gibt es spezielle Verordnungen und Konzepte von den Kantonen resp. den Gemeinden, die teilweise eine Maskenpflicht (auch beim Turnen) vorschreibt. Auf dem Webauftritt vom Bundesamt für Sport (BASPO) ist unter “Fragen und Antworten” folgendes dazu geschrieben: Gilt bei Kindern eine Maskenpflicht im Sport?
Für Kinder bis zum 16. Altersjahr besteht von Bundes-Seite her keine Maskenpflicht im Sport. Verschiedene Kantone regeln dies allerdings schärfer.
(Stand 2.2.21).

Ergänzung durch die Änderung der Covid-19 Verordnung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vom 19. Januar 2021
Ab dem 20. Januar 2021 müssen Kinder ab 10 Jahren in Baselbieter Schulanlagen eine Schutzmaske tragen, bis sie am genauen Durchführungsort (bspw. in der Turnhalle) des Vereinstrainings sind. Während des Trainings kann die Maske abgelegt werden. (Quelle)

Im Kanton Solothurn gilt für die Schulanlagen (inkl. Sporthallen) weiterhin ein “Cocon” welcher eine Nutzung der Anlagen durch aussenstehende verbietet. (Anordnung des Volksschulamtes vom 21.Januar 2021)

Wichtig: Sportliche Freizeitaktivitäten, welche von der OKJA organisiert werden, sind auch als Freizeit & Sport Aktivitäten (Art5d27) zu sehen. Dies auch wenn die OKJA im entsprechenden Kanton als “Soziale Einrichtung” eingestuft wird.

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