Sport & Bewegung für Kinder & Jugendliche

Sport­li­che Akti­vi­tä­ten für Kin­der und Jugend­li­che unter 16 Jah­ren ist gemäss Bun­des­ver­ord­nung auch mit Grup­pen wei­ter­hin mög­lich. (Ver­gleich Ver­ord­nung: Im Bereich des Sports sind fol­gen­de Sport­ak­ti­vi­tä­ten zuläs­sig: a. Sport­ak­ti­vi­tä­ten von Kin­dern und Jugend­li­chen vor ihrem 16. Geburts­tag; Wett­kämp­fe sind ver­bo­ten). Ein­zel­ne Ver­ei­ne haben die Akti­vi­tä­ten aber ein­ge­stellt und ein­zel­ne Gemein­den haben ihre Turn­hal­len geschlos­sen. Ob Sport­ak­ti­vi­tä­ten dar­um in einer Gemein­de mög­lich ist, muss vor Ort abge­klärt werden.

Idee­Sport orga­ni­siert in der gan­zen Schweiz “Mid­ni­ght Sport” und ande­re Ange­bo­te. Um die­se Ange­bo­te auch unter Covid-Bedin­gun­gen durch­füh­ren zu kön­nen, haben Sie ein eige­nes Schutz­kon­zept erar­bei­tet und im Inter­net publi­ziert. Das Schutz­kon­zept von Idee­Sport kann beim erar­bei­ten eines eige­nen Schutz­kon­zep­tes neben dem Rah­men­schutz­kon­zept vom DOJ hilf­reich sein.

Für die Schu­len gibt es spe­zi­el­le Ver­ord­nun­gen und Kon­zep­te von den Kan­to­nen resp. den Gemein­den, die teil­wei­se eine Mas­ken­pflicht (auch beim Tur­nen) vor­schreibt. Auf dem Web­auf­tritt vom Bun­des­amt für Sport (BASPO) ist unter “Fra­gen und Ant­wor­ten” fol­gen­des dazu geschrie­ben: Gilt bei Kin­dern eine Mas­ken­pflicht im Sport?
Für Kin­der bis zum 16. Alters­jahr besteht von Bun­des-Sei­te her kei­ne Mas­ken­pflicht im Sport. Ver­schie­de­ne Kan­to­ne regeln dies aller­dings schär­fer.
(Stand 2.2.21).

Ergän­zung durch die Ände­rung der Covid-19 Ver­ord­nung durch den Regie­rungs­rat des Kan­tons Basel-Land­schaft vom 19. Janu­ar 2021
Ab dem 20. Janu­ar 2021 müs­sen Kin­der ab 10 Jah­ren in Basel­bie­ter Schul­an­la­gen eine Schutz­mas­ke tra­gen, bis sie am genau­en Durch­füh­rungs­ort (bspw. in der Turn­hal­le) des Ver­eins­trai­nings sind. Wäh­rend des Trai­nings kann die Mas­ke abge­legt wer­den. (Quel­le)

Im Kan­ton Solo­thurn gilt für die Schul­an­la­gen (inkl. Sport­hal­len) wei­ter­hin ein “Cocon” wel­cher eine Nut­zung der Anla­gen durch aus­sen­ste­hen­de ver­bie­tet. (Anord­nung des Volks­schul­am­tes vom 21.Januar 2021)

Wich­tig: Sport­li­che Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, wel­che von der OKJA orga­ni­siert wer­den, sind auch als Frei­zeit & Sport Akti­vi­tä­ten (Art5d27) zu sehen. Dies auch wenn die OKJA im ent­spre­chen­den Kan­ton als “Sozia­le Ein­rich­tung” ein­ge­stuft wird.