Mehr Möglichkeiten für Jugendliche?

Es gibt erfreu­li­che Neu­ig­kei­ten aus dem Bun­des­haus: Der Bun­des­rat hat an der heu­ti­gen Medi­en­kon­fe­renz erst­mals die Jugend direkt ange­spro­chen, Ver­ständ­nis gezeigt für ihre schwie­ri­ge Situa­ti­on ange­sichts der Mass­nah­men und ihrer spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se sowie den jun­gen Men­schen gedankt für ihre Geduld und Soli­da­ri­tät – ein Anre­gung des DOJ und der SAJV. Wei­ter gab der Bun­des­rat Locke­run­gen der Mass­nah­men für Kin­der und Jugend­li­che ab 1. März 2021 bekannt, die er nun in die Ver­nehm­las­sung bei den Kan­to­nen gibt. Defi­ni­tiv dar­über beschlos­sen wird nächs­te Woche. Der DOJ wird dann beim BAG detail­liert abklä­ren, wel­che neu­en Mög­lich­kei­ten für die OKJA dies mit sich brin­gen wird. Sehr erfreu­lich ist, dass die Offe­ne Kin­der- und Jugend­ar­beit erst­mals expli­zit erwähnt wird und die Zugäng­lich­keit ihrer Ange­bo­te schweiz­weit vor­ge­se­hen ist. Ein wei­te­rer Erfolg für die Bemü­hun­gen des DOJ und gute Aus­sich­ten für die OKJA

Aus­zug aus der Medi­en­mit­tei­lung: Mehr Mög­lich­kei­ten für Jugend­li­che
Für Kin­der und Jugend­li­che sind die Coro­na-beding­ten Ein­schrän­kun­gen beson­ders ein­schnei­dend. Die psy­chi­sche Belas­tung hat in die­ser Alters­ka­te­go­rie stark zuge­nom­men. Für Kin­der und Jugend­li­che bis 16 Jah­re gel­ten bereits heu­te im Sport- und Kul­tur­be­reich gewis­se Erleich­te­run­gen. Der Bun­des­rat möch­te die Alters­gren­ze nun auf 18 Jah­re anhe­ben und die erlaub­ten Sport- und Kul­tur­ange­bo­te aus­wei­ten. Zudem sol­len Ange­bo­te der offe­nen Kin­der- und Jugend­ar­beit wie­der zugäng­lich sein.

Zur Medi­en­mit­tei­lung des Bun­des­rats (17.2.2021)https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-82371.html 

Zum Video der Medi­en­kon­fe­renz mit State­ment an die Jugendhttps://www.youtube.com/derschweizerischebundesratleconseilfederalsuisseilconsigliofederalesvizzero