LOCKERUNG DER CORONA-MASSNAHMEN

Update 23.6.2020

Auf Grund der weit­er sink­enden Fal­lzahlen von COVID-19 hat der Bun­desrat am 19. Juni 2020 die Aufhe­bung der ausseror­dentlichen Lage beschlossen (jet­zt beson­dere Lage, Art. 6 Epi­demiege­setz). Seit Mon­tag, 22. Juni 2020, sind die Mass­nah­men zur Bekämp­fung des neuen Coro­n­avirus daher weit­ge­hend aufge­hoben. Auch die Grun­dregeln für alle und die Vor­gaben für Schutzkonzepte wer­den deut­lich vereinfacht.

Das Wichtig­ste für die OKJA im Überblick

Prinzip­i­en

  • Schutz durch Eigen­ver­ant­wor­tung der Bevölkerung.
  • Anbieter/Organisatoren wägen Schutz­mass­nah­men kon­textbe­zo­gen ab und entschei­den­im Rah­men der grundle­gen­den Regeln eigenverantwortlich.
  • Nachver­fol­gbarkeit bleibt wichtig und im Fokus.
  • Hygiene- und Abstan­dregeln gel­ten weiterhin.

Konkret

  • Ver­anstal­tun­gen: Das Ver­samm­lungsver­bot im öffentlichen Raum ist aufge­hoben und Anlässe mit bis 1000 Per­so­n­en sind wieder erlaubt (voraus­sichtlich ab Sep­tem­ber 2020 auch grössere).
  • Schutzkonzepte:
    • Alle öffentlich zugänglichen Orte, daher auch die OKJA-Ange­bote, müssen über ein­Schutzkonzept verfügen.
    • Von Seit­en Behör­den gel­ten neu diesel­ben Vor­gaben für alle Konzepte;Musterschutzkonzepte und spez­i­fis­che Regeln für bes­timmte Kat­e­gorien von Betrieben,Veranstaltungen oder Bil­dung­sein­rich­tun­gen gibt es keine mehr.
  • Neue Abstand­sregeln:
    • 1.5m zwis­chen Personen.
    • Keine Unter­schei­dung nach Alters­grup­pen in OKJA-Ange­boten mehr.
    • Jede Organ­i­sa­tion entschei­det je nach Anlass und Aktiv­ität, ob der Abstand einge­hal­ten und die Schutz­mass­nah­men einge­hal­ten wer­den kön­nen oder nicht.
  • Wenn Abstand und Schutz­mass­nah­men (Schutz­masken, Plex­i­glass­cheiben) nicht einge­hal­ten wer­den kön­nen, sind Präsen­zlis­ten der anwe­senden Per­so­n­en zu führen und für das Con­tact Trac­ing zur Ver­fü­gung zu stellen (14 Tage, Ver­ant­wor­tung der Kantonsärzt*innen).
  • Kiosk-/Bar­be­trieb und gemein­sam kochen/essen ist möglich unter Ein­hal­tung des Branchen­schutzkonzepts von Gastrosuisse.
  • Infor­ma­tion: Wenn auf Abstands- und Schutz­mass­nah­men verzichtet wird, müssen die Besucher*innen/Teilnehmenden informiert wer­den. Das bedeutet, dass bei Auftreten eines pos­i­tiv­en Falls alle Kon­tak­t­per­so­n­en in Quar­an­täne müssen. Sie müssen auch über das Sam­meln der Kon­tak­t­dat­en informiert sein. Die Ver­ant­wor­tung liegt bei den Organisationen.
  • Keine Empfehlung für Home­of­fice mehr, Entscheid liegt beim Arbeitgeber.
  • Beson­ders gefährdete Arbeit­nehmer kön­nen wieder vor Ort arbeit­en, sind aber vomAr­beit­ge­ber zu schützen. Es gilt das Arbeitsrecht.
  • Vere­in­sak­tiv­itäten im Mit­gliederkreis oder mit namentlich bekan­nten Per­so­n­en z.B. imVere­inslokal gel­ten als pri­vate Ver­anstal­tun­gen. Es müssen keine Lis­ten geführt werden.

Das Rah­men­schutzkonzept vom DOJ wurde aktu­al­isiert und an die vere­in­facht­en Regeln angepasst. 

Update 17.6.2020

  • Der DOJ hat inzwis­chen in Zusam­me­nar­beit mit der SAJV Richtlin­ien für Som­mer­lager erarbeitet.
  • Der Bun­desrat wird voraus­sichtlich am Mittwoch, 24.6. zu allfäl­li­gen weit­eren Lockerun­gen kom­mu­nizieren. Soll­ten sich dadurch Änderun­gen für die OKJA und die Kinder- und Jugend­förderung ergeben wird wieder informiert. Je nach deren Umfang und dem Aufwand der Abklärun­gen beim BAG informiert der DOJ so zeit­nah wie möglichst, spätestens aber am 30.6.

Update 5.6.2020 16.30

Wie angekündigt, hat der DOJ das Rah­men­schutzkonzept aktu­al­isiert, sowie die darauf abges­timmte Muster­vor­lage für Schutzkonzepte erarbeitet.

Anpas­sun­gen Rah­men­schutzkonzept
Am Dien­stag, 2. Juni 2020 hat das BAG ein Rah­men­schutzkonzept für öffentliche Ver­anstal­tun­gen ab dem 6. Juni 2020 veröf­fentlicht. Da dieses Rah­men­schutzkonzept auch für spez­i­fis­che öffentliche
Ver­anstal­tun­gen (wie z. B. Dis­cos, Konz­erte oder Filmabende) der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit / Kinder- und Jugend­förderung Ori­en­tierung bietet, haben wir es unter Punkt 5. Mass­nah­men bei öffentlichen Ver­anstal­tun­gen im Rah­men­schutzkonzept integriert.

Die darin enthal­te­nen Vor­gaben gel­ten nicht für den all­ge­meinen Betrieb / alle Aktiv­itäten der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit / Kinder- und
Jugend­förderung, son­dern spez­i­fisch für öffentliche Veranstaltungen.

Im Weit­eren hat der DOJ eine Ergänzung vorgenom­men, die es ermöglicht, Essen zuzu­bere­it­en und einen Kiosk- oder Bar­be­trieb zu führen. Dies ist jedoch nur mit zusät­zlichen Schutz­mass­nah­men basierend auf dem Branchen­schutzkonzept von Gas­tro­su­isse möglich. Auf­grund des damit zu erwartenden zusät­zlichen Aufwand rät der DOJ nach wie vor davon ab.

Lockerun­gen aber noch kein Nor­mal­be­trieb
Für den DOJ ist wichtig zu erwäh­nen, dass gemäss den Weisun­gen des Bun­des noch nicht in ein­er Phase sind, bei welch­er wir mit unseren Ange­boten zum Nor­mal­be­trieb überge­hen kön­nen. Der DOJ ist sich bewusst, dass gewisse Vor­gaben wie z. B. das Führen von Präsen­zlis­ten oder die Ein­hal­tung der Dis­tanzregeln unter Jugendlichen die 16+ sind zum Teil den Prinzip­i­en der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit wider­sprechen und die Arbeit erschw­eren oder in gewis­sen Fällen sog­ar verunmöglichen.

Nutzt die Chan­cen welche die zusät­zlichen Lockerun­gen bieten, seit weit­er­hin für Kinder und Jugendliche da und helft damit die Freiräume wieder zu schaffen.

Richtlin­ien für Som­mer­lager
In Zusam­me­nar­beit mit der SAJV und in Absprache mit dem BSV ist der DOJ daran Richtlin­ien für Som­mer­lager zu erar­beit­en, welche Organisator*innen von Lagern eine Unter­stützung und Ori­en­tierung bieten wer­den. Sie wer­den in den näch­sten Tagen fer­tiggestellt und Euch zur
Ver­fü­gung gestellt.

Update 5.6.2020 (Bet­rifft Kan­ton Aargau)

Infos zur Nutzung der Schul­gelände im Kan­ton Aargau.

Der Kan­ton Aar­gau lässt eben­falls den Gemein­den den Spiel­raum für die schrit­tweise Öff­nung. Er machte aber bei der let­zten Lockerung Ein­schränkun­gen betr. Schu­lare­al. bei der Nutzung der Schu­lareale für Ange­bote der OKJA. 

Für die Volkss­chule Aar­gau tritt ab dem 8. Juni 2020 deshalb eine neue Weisung in Kraft. Entschei­dend ist, dass die Abstands- und Hygien­eregeln unverän­dert beste­hen bleiben. Dies bedeutet, dass sich ab dem 8. Juni weniger die Frage stellt, WAS an den Aar­gauer Volkss­chulen erlaubt ist, son­dern WIE die Umset­zung unter Ein­hal­tung der Abstands- und Hygien­eregeln erfol­gen kann. Mit der weit­ge­hen­den Lockerung der Mass­nah­men stärkt der Bun­desrat die Eigen­ver­ant­wor­tung der Bevölkerung und somit auch der Schulen vor Ort.

Faz­it: Es ist mit der Schule vor Ort zu klären, was betr­e­f­fend offene Jugen­dar­beit wann und in welch­er Form umge­set­zt wer­den kann. Immer unter Berück­sich­ti­gung der Abstands- und Hygieneregeln. 

Die neue Weisung und die häu­fi­gen Fra­gen zur Umset­zung ist hier zu finden:

https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/schulorganisation/information-kommunikation/notfall-krisenmanagement/coronavirus-informationen-fuer-schulen-im-aargau/wiederaufnahme-praesenzunterricht

Update 3.6.2020

Rück­fra­gen von Mit­gliedern und Infor­ma­tio­nen von Behör­den, führen dazu, dass am Rah­men­schutzkonzept vom 29.5.20 noch Anpas­sun­gen resp. Präzisierun­gen nötig wer­den. Der DOJ geht davon aus, dass alle offe­nen Fra­gen Ende Woche gek­lärt sind.  Der DOJ wird voraus­sichtlich am näch­sten Fre­itag, 5.06.2020 ein aktu­al­isierte Ver­sion des Rah­men­schutzkonzeptes sowie ein darauf abges­timmtes Muster­schutzkonzept zur Ver­fü­gung zu stellen. Das zurzeit vor­liegende Rah­men­schutzkonzept vom 29.05.2020 hat bis auf weit­eres Gültigkeit und kann als Basis für die Über­ar­beitung der beste­hen­den Schutzkonzepte genutzt werden. 

Voraus­sichtliche Anpassungen/Offene Punk­te betr­e­f­fen die fol­gen­den Themen: 

  • Abstand­hal­ten bei Ver­anstal­tun­gen ins­beson­dere bei den Alters­grup­pen 16+
  • Zubere­itung / Abgabe von Essen und Getränken

 Alle anderen Punk­te wer­den sich voraus­sichtlich nicht ändern. 

Und noch etwas: Gerne weisen wir euch darauf hin, dass das Empfehlungspa­pi­er zur Auf­suchen­den Jugen­dar­beit in Coro­na-Zeit­en aktu­al­isiert wurde.


Vom Kan­ton BL und SO ist mit­tler­weile klar, dass neben dem Rah­men­schutzkonzept keine weit­eren Ein­schränkun­gen fest­gelegt wurden.

Update 2.6.2020

Die Kan­tone BL und SO machen keine zusät­zlichen Ein­schränkun­gen zum Rah­men­schutzkonzept vom DOJ.

Update 29.5.2020 17.52 Uhr

Der DOJ hat ein neues Rah­men­schutzkonzept publiziert.

In einem Schreiben hat der DOJ die wichtig­sten Änderun­gen zusammengefasst.

Auf­grund der Auskün­fte zum ersten Rah­men­schutzkonzept ist davon auszuge­hen, dass die Kan­tone BL, SO und AG keine weit­eren Ein­schränkun­gen vorgeben. Diese Aus­sage ist aber noch nicht gesichert und eine entsprechende Abklärun­gen laufen.

Update 29.5.2020

Der DOJ hat am 27.5. das über­ar­beit­ete Rah­men­schutzkonzept dem BAG zur Plau­si­bil­isierung zugestellt. Da zurzeit par­al­lel zur erneuten Plau­si­bil­isierung des Rah­men­schutzkonzept des DOJ auch ein Rah­men­schutzkonzept für Lager am entste­hen ist, welche alle aufeinan­der abges­timmt wer­den sollen, dauert der Prozess der Plau­si­bil­isierung länger als erwartet.

Die Rück­mel­dung des BAG wir noch heute erwartet. Wenn alles gut läuft, kann der DOJ noch heute Abend, das ab 8. Juni 2020 gültige Rah­men­schutzkonzept zur Ver­fü­gung stellen.

Update 27.5.2020

Der Bun­desrat hat heute weit­ge­hende Lockerun­gen bekan­nt gegeben, welch für die OKJA grossen Ein­fluss hat. Der DOJ hat sich zum Zeil geset­zt, bis am Fre­itag, 29. Mai 2020 ein neues oder angepasstes Rah­men­schutzkonzept zur Ver­fü­gung zu stellen. Danach wird allen­falls auch das Musterkonzept angepasst. 

Update 13.5.2020

Muster­schutzkonzept

Der DOJ stellt ein Muster­schutzkonzept zur Ver­fü­gung. Es kann den Mit­gliedern und den OKJA-Fach­stellen als Vor­lage und Basis für ihre spez­i­fis­chen Schutzkonzepte dienen. Die Vor­lage beste­ht aus einem Word­doku­ment, das auf die jew­eili­gen Gegeben­heit­en hin anzu­passen und zu ergänzen ist. Wir empfehlen als Anhang das branchen­spez­i­fis­che Rah­men­schutzkonzept des DOJanzufü­gen, resp. darauf zu ver­weisen. Gemäss aktuellem Infor­ma­tion­s­stand gibt es von den Kan­to­nen Basel­land und Solothurn, neben den Vor­gaben vom Bund, keine weit­eren Vor­gaben betr. OKJA. Der Kan­ton Aar­gau lässt eben­falls den Gemein­den den Spiel­raum für die schrit­tweise Öff­nung. Er macht aber eine Ein­schränkung bei der Nutzung der Schu­lareale für Ange­bote der OKJA. Falls sich der Jugendtr­e­ff oder Büros der OKJA auf einem Schul­gelände befind­en, müssen gemein­sam Lösun­gen erar­beit­et werden.

Muster­schutzkonzept (Word, 12.5.2020)

Update 7.5.2020

  • Ange­bote der Offe­nen Kinder- und Jugen­dar­beit (OKJA) sind im Rah­men der beschlosse­nen Lockerun­gen der Coro­na-Mass­nah­men ab 11. Mai 2020 grund­sät­zlich, unter Ein­schränkun­gen und mit einem Schutzkonzept, wieder möglich.
  • Der DOJ stellt seinen Mit­gliedern, allen OKJA-Fach­stellen und weit­eren inter­essierten Akteuren der Kinder- und Jugend­förderung (KJF) ein branchen­spez­i­fis­ches Rah­men­schutzkonzept als Basis und Richtlin­ie zur Verfügung.

Das Rah­men­schutzkonzept des DOJ bein­hal­tet die zwin­gen­den geset­zlichen Vor­gaben des Bun­des sowie Empfehlun­gen des DOJ spez­i­fisch für die KJF, resp. OKJA. Allfäl­lige weit­ere Vor­gaben durch den Kan­ton sind mit den Behör­den abzuk­lären. Wir empfehlen den OKJA-Fach­stellen vorgängig mit ihrem kan­tonalen oder regionalen OKJA-Ver­band oder ‑Net­zw­erk Rück­sprache zu halten.

Das Rah­men­schutzkonzept hat Empfehlungscharak­ter und ist nicht rechtlich bindend. Es wurde fol­gen­den Behör­den vorgelegt und von diesen als den gel­tenden geset­zlichen Vor­gaben entsprechend plau­si­bil­isiert: SODK, BSV und BAG. Dies kommt nicht ein­er Genehmi­gung gleich.

Sobald uns weit­ere Infor­ma­tio­nen von den Behör­den vor­liegen, aktu­al­isieren wir das Doku­ment laufend. Die neuste Ver­sion find­et sich jew­eils auf der Online­plat­tform OKJA und Coro­na.

Zur weit­eren Unter­stützung erar­beit­et der DOJ zurzeit ein Muster­schutzkonzept als Vor­lage. Dieses hof­fen wir unseren Mit­gliedern anfangs näch­ster Woche zur Ver­fü­gung stellen zu kön­nen. Die Geschäftsstelle des DOJ ste­ht bei Fra­gen und Rück­mel­dun­gen gerne zur Ver­fü­gung: hc.jod@emoclew.

Zum Rah­men­schutzkonzept (7.5.2020)

Update 5.5.2020

Wir alle möcht­en rasch und genau wis­sen, wie die Lockerun­gen der Coro­na-Mass­nah­men für die OKJA ausse­hen, wann welche Ange­bote wieder möglich sind und was dafür zu tun ist.
Der DOJ set­zt sich mit grösst­möglichem Ein­satz und Nach­druck bei den Behör­den ein. Er hofft bis Mitte oder spätestens Ende der laufend­en Woche ein Rahm­schutzkonzept ver­schick­en zu kön­nen.

Der DOJ musste fest­stellen, dass die Zuständigkeit­en und Prozesse auch für die Behör­den zurzeit teil­weise noch unklar sind. Dies und deren starke Aus­las­tung mit Anfra­gen bedin­gen, wie schnell es voran geht. 

Die Mit­glieder des OKJA-BL haben ein Schreiben erhal­ten,
welch­es aufzeigt, wie der aktuelle Stand ist und wie das weit­ere Vorge­hen geplant ist. 

Update 29.4.2020

Der DOJ stand und ste­ht in inten­sivem Aus­tausch mit dem BAG um abzuk­lären, welche Lockerun­gen und damit Möglichkeit­en für Wieder­eröff­nung von OKJA-Ange­boten ab 11. Mai 2020 (bis 8. Juni 2020) möglich sein wer­den. Bis vor der Kom­mu­nika­tion des Bun­desrats von heute Nach­mit­tag kon­nten diese Ämter keine verbindlichen Angaben machen. Dem DOJ wurde zugesichert, dass BAG und BSV sich im Anschluss in Bezug auf die OKJA absprechen und dem DOJ bis Ende der laufend­en Wochen eine Auskun­ft erteilen. 

Ein­schätzung und Vorge­hen des DOJ: Auf­grund dessen, was der Bun­desrat an Lockerun­gen für die Bere­iche Bil­dung, Kul­tur und Sport kom­mu­niziert hat, kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass Spiel­raum für die OKJA beste­ht. Der DOJ han­deln daher nun schnell und proak­tiv, um rasch Klarheit und möglichst grossen Spiel­raum für die OKJA zu erre­ichen, allen­falls schon ab 11. Mai 2020.

Sobald Infor­ma­tio­nen vom BAG und BSV vor­liegen, in welchem Rah­men Ange­bote und Aktiv­itäten der OKJA möglich sein wer­den, wird wieder informiert. Der DOJ ver­sucht auf mehreren Wegen Ein­fluss zu nehmen, um Lockerun­gen für die OKJA zu erre­ichen. Ende der laufend­en Wochen soll dem BAG und dem BSV ein Schutzkonzept vorgelegt wer­den. Weit­ere Infos folgen.

Update 23.4.2020

Der DOJ ste­ht zurzeit in engem Kon­takt mit dem Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG) und hat dort eine Anfrage zu allfäl­li­gen konkreten Auswirkun­gen der Lockerun­gen der bun­desrätlichen Mass­nah­men gegen Coro­na ein­gere­icht. Das Bun­de­samt trifft momen­tan inten­sive Abklärun­gen im Bere­ich Kinder/Jugendliche (für den schulis­chen und ausser­schulis­chen Bere­ich) und wird den DOJ danach direkt informieren. Sobald gesicherte Infor­ma­tion bekan­nt ist, informiert der DOJ zeit­nah via seine Mit­glieder sowie öffentlich auf der neuen Onlien­plat­tform ideenpool.doj.ch auf der Unter­seite Infor­ma­tion und über alle weit­eren Kanäle. Bis Genaueres bekan­nt ist gilt: Die Hand­habung in der OKJA der Mass­nah­men und Vorschriften des Bun­des bleiben bis auf Weit­eres die Gleichen.

Allgemeine Informationen

Stand 17.4.2020

Der Bun­desrat hat am 16. April 2020 eine schrit­tweise Lockerung der Mass­nah­men beschlossen, voraus­ge­set­zt die Infek­tion­slage ver­schlim­mert sich nicht erneut. Der DOJ ste­ht zurzeit in Kon­takt mit dem Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG) und klärt raschmöglichst ab, wie sich die Lockerun­gen spez­i­fisch auf die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit konkret auswirken. Sobald gesicherte Infor­ma­tio­nen vor­liegen, kann hier wieder informiert wer­den (voraus­sichtlich näch­ste Woche).

Lockerung der Corona-Massnahmen (Infos vom DOJ)

Die Mass­nah­men der let­zten Wochen wirken, die Zahl der Infek­tio­nen sinkt und die Spitäler sind zurzeit nicht über­lastet. Wie am 16. April 2020 verkün­det, lock­ert der Bun­desrat die Mass­nah­men zum Schutz vor dem Coro­n­avirus. Dies erfol­gt schrit­tweise unter der Voraus­set­zung, dass sich die Infek­tion­slage nicht wieder ver­schlim­mert (Beobach­tung bis Ende Mai 2020).

Der DOJ ste­ht in Kon­takt mit dem Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG), um die genauen konkreten Auswirkun­gen der Lockerun­gen für die Offene Kinder- und Jugen­dar­beit zu besprechen. Wir kom­mu­nizieren so zeit­nah wie möglich und via unsere Mit­glieder und auf dieser Coro­na-Online­plat­tform auf der Seite Informationen.

Etappe 1 – ab 27. April 2020

  • Spitäler kön­nen wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Ein­griffe vornehmen.
  • Ambu­lante medi­zinis­che Prax­en wie Ärzte, Zah­närzte und Physiotherapeut*innen sowie Coiffeur‑, Mas­sage- und Kos­metik­stu­dios kön­nen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
  • Baumärk­te, Gar­ten­cen­ter, Blu­men­lä­den und Gärt­nereien dür­fen wieder öffnen.
  • Beerdi­gun­gen kön­nen wieder im Fam­i­lienkreise stat­tfind­en (nicht nur im eng­sten Familienkreis).

Etappe 2 – ab 11. Mai 2020

  • Oblig­a­torische Schulen öff­nen wieder.
  • Lehrab­schlüsse: Wo möglich, find­en prak­tis­che Prü­fun­gen statt; son­st gel­ten bei der LAP Erfahrungsnoten.
  • Alle Läden und Märk­te öff­nen wieder.

Etappe 3 – ab 8. Juni 2020

  • Mittel‑, Berufs- und Hochschulen dür­fen wieder Präsen­zver­anstal­tun­gen abhalten.
  • Museen, Zoos und Bib­lio­theken sollen wieder öffnen.
  • Das Ver­samm­lungsver­bot soll gelock­ert werden.

Hygiene- und Abstan­dregeln gel­ten weiterhin

  • Abstand hal­ten und die Hygien­eregeln des BAG befol­gen ist weit­er­hin elementar.
  • Risikop­er­so­n­en (über 65 Jahre, mit Vor­erkrankun­gen) müssen weit­er­hin geschützt werden.
  • Home­of­fice ist bis auf Weit­eres sofern möglich vorge­se­hen. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs wird wo passend wieder ermöglicht aber möglichst tief gehalten.

Mehr (Medi­en­mit­teilung Bun­desrat, 16.4.2020)