LOCKERUNG DER CORONA-MASSNAHMEN

Update 23.6.2020

Auf Grund der weiter sinkenden Fallzahlen von COVID-19 hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 die Aufhebung der ausserordentlichen Lage beschlossen (jetzt besondere Lage, Art. 6 Epidemiegesetz). Seit Montag, 22. Juni 2020, sind die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus daher weitgehend aufgehoben. Auch die Grundregeln für alle und die Vorgaben für Schutzkonzepte werden deutlich vereinfacht.

Das Wichtigste für die OKJA im Überblick

Prinzipien

  • Schutz durch Eigenverantwortung der Bevölkerung.
  • Anbieter/Organisatoren wägen Schutzmassnahmen kontextbezogen ab und entscheidenim Rahmen der grundlegenden Regeln eigenverantwortlich.
  • Nachverfolgbarkeit bleibt wichtig und im Fokus.
  • Hygiene- und Abstandregeln gelten weiterhin.

Konkret

  • Veranstaltungen: Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum ist aufgehoben und Anlässe mit bis 1000 Personen sind wieder erlaubt (voraussichtlich ab September 2020 auch grössere).
  • Schutzkonzepte:
    • Alle öffentlich zugänglichen Orte, daher auch die OKJA-Angebote, müssen über einSchutzkonzept verfügen.
    • Von Seiten Behörden gelten neu dieselben Vorgaben für alle Konzepte;Musterschutzkonzepte und spezifische Regeln für bestimmte Kategorien von Betrieben,Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen gibt es keine mehr.
  • Neue Abstandsregeln:
    • 1.5m zwischen Personen.
    • Keine Unterscheidung nach Altersgruppen in OKJA-Angeboten mehr.
    • Jede Organisation entscheidet je nach Anlass und Aktivität, ob der Abstand eingehalten und die Schutzmassnahmen eingehalten werden können oder nicht.
  • Wenn Abstand und Schutzmassnahmen (Schutzmasken, Plexiglasscheiben) nicht eingehalten werden können, sind Präsenzlisten der anwesenden Personen zu führen und für das Contact Tracing zur Verfügung zu stellen (14 Tage, Verantwortung der Kantonsärzt*innen).
  • Kiosk-/Barbetrieb und gemeinsam kochen/essen ist möglich unter Einhaltung des Branchenschutzkonzepts von Gastrosuisse.
  • Information: Wenn auf Abstands- und Schutzmassnahmen verzichtet wird, müssen die Besucher*innen/Teilnehmenden informiert werden. Das bedeutet, dass bei Auftreten eines positiven Falls alle Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Sie müssen auch über das Sammeln der Kontaktdaten informiert sein. Die Verantwortung liegt bei den Organisationen.
  • Keine Empfehlung für Homeoffice mehr, Entscheid liegt beim Arbeitgeber.
  • Besonders gefährdete Arbeitnehmer können wieder vor Ort arbeiten, sind aber vomArbeitgeber zu schützen. Es gilt das Arbeitsrecht.
  • Vereinsaktivitäten im Mitgliederkreis oder mit namentlich bekannten Personen z.B. imVereinslokal gelten als private Veranstaltungen. Es müssen keine Listen geführt werden.

Das Rahmenschutzkonzept vom DOJ wurde aktualisiert und an die vereinfachten Regeln angepasst.

Update 17.6.2020

  • Der DOJ hat inzwischen in Zusammenarbeit mit der SAJV Richtlinien für Sommerlager erarbeitet.
  • Der Bundesrat wird voraussichtlich am Mittwoch, 24.6. zu allfälligen weiteren Lockerungen kommunizieren. Sollten sich dadurch Änderungen für die OKJA und die Kinder- und Jugendförderung ergeben wird wieder informiert. Je nach deren Umfang und dem Aufwand der Abklärungen beim BAG informiert der DOJ so zeitnah wie möglichst, spätestens aber am 30.6.

Update 5.6.2020 16.30

Wie angekündigt, hat der DOJ das Rahmenschutzkonzept aktualisiert, sowie die darauf abgestimmte Mustervorlage für Schutzkonzepte erarbeitet.

Anpassungen Rahmenschutzkonzept
Am Dienstag, 2. Juni 2020 hat das BAG ein Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen ab dem 6. Juni 2020 veröffentlicht. Da dieses Rahmenschutzkonzept auch für spezifische öffentliche
Veranstaltungen (wie z. B. Discos, Konzerte oder Filmabende) der Offenen Kinder- und Jugendarbeit / Kinder- und Jugendförderung Orientierung bietet, haben wir es unter Punkt 5. Massnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen im Rahmenschutzkonzept integriert.

Die darin enthaltenen Vorgaben gelten nicht für den allgemeinen Betrieb / alle Aktivitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit / Kinder- und
Jugendförderung, sondern spezifisch für öffentliche Veranstaltungen.

Im Weiteren hat der DOJ eine Ergänzung vorgenommen, die es ermöglicht, Essen zuzubereiten und einen Kiosk- oder Barbetrieb zu führen. Dies ist jedoch nur mit zusätzlichen Schutzmassnahmen basierend auf dem Branchenschutzkonzept von Gastrosuisse möglich. Aufgrund des damit zu erwartenden zusätzlichen Aufwand rät der DOJ nach wie vor davon ab.

Lockerungen aber noch kein Normalbetrieb
Für den DOJ ist wichtig zu erwähnen, dass gemäss den Weisungen des Bundes noch nicht in einer Phase sind, bei welcher wir mit unseren Angeboten zum Normalbetrieb übergehen können. Der DOJ ist sich bewusst, dass gewisse Vorgaben wie z. B. das Führen von Präsenzlisten oder die Einhaltung der Distanzregeln unter Jugendlichen die 16+ sind zum Teil den Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit widersprechen und die Arbeit erschweren oder in gewissen Fällen sogar verunmöglichen.

Nutzt die Chancen welche die zusätzlichen Lockerungen bieten, seit weiterhin für Kinder und Jugendliche da und helft damit die Freiräume wieder zu schaffen.

Richtlinien für Sommerlager
In Zusammenarbeit mit der SAJV und in Absprache mit dem BSV ist der DOJ daran Richtlinien für Sommerlager zu erarbeiten, welche Organisator*innen von Lagern eine Unterstützung und Orientierung bieten werden. Sie werden in den nächsten Tagen fertiggestellt und Euch zur
Verfügung gestellt.

Update 5.6.2020 (Betrifft Kanton Aargau)

Infos zur Nutzung der Schulgelände im Kanton Aargau.

Der Kanton Aargau lässt ebenfalls den Gemeinden den Spielraum für die schrittweise Öffnung. Er machte aber bei der letzten Lockerung Einschränkungen betr. Schulareal. bei der Nutzung der Schulareale für Angebote der OKJA.

Für die Volksschule Aargau tritt ab dem 8. Juni 2020 deshalb eine neue Weisung in Kraft. Entscheidend ist, dass die Abstands- und Hygieneregeln unverändert bestehen bleiben. Dies bedeutet, dass sich ab dem 8. Juni weniger die Frage stellt, WAS an den Aargauer Volksschulen erlaubt ist, sondern WIE die Umsetzung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erfolgen kann. Mit der weitgehenden Lockerung der Massnahmen stärkt der Bundesrat die Eigenverantwortung der Bevölkerung und somit auch der Schulen vor Ort.

Fazit: Es ist mit der Schule vor Ort zu klären, was betreffend offene Jugendarbeit wann und in welcher Form umgesetzt werden kann. Immer unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln. 

Die neue Weisung und die häufigen Fragen zur Umsetzung ist hier zu finden:

https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/schulorganisation/information-kommunikation/notfall-krisenmanagement/coronavirus-informationen-fuer-schulen-im-aargau/wiederaufnahme-praesenzunterricht

Update 3.6.2020

Rückfragen von Mitgliedern und Informationen von Behörden, führen dazu, dass am Rahmenschutzkonzept vom 29.5.20 noch Anpassungen resp. Präzisierungen nötig werden. Der DOJ geht davon aus, dass alle offenen Fragen Ende Woche geklärt sind.  Der DOJ wird voraussichtlich am nächsten Freitag, 5.06.2020 ein aktualisierte Version des Rahmenschutzkonzeptes sowie ein darauf abgestimmtes Musterschutzkonzept zur Verfügung zu stellen. Das zurzeit vorliegende Rahmenschutzkonzept vom 29.05.2020 hat bis auf weiteres Gültigkeit und kann als Basis für die Überarbeitung der bestehenden Schutzkonzepte genutzt werden. 

Voraussichtliche Anpassungen/Offene Punkte betreffen die folgenden Themen: 

  • Abstandhalten bei Veranstaltungen insbesondere bei den Altersgruppen 16+
  • Zubereitung / Abgabe von Essen und Getränken

 Alle anderen Punkte werden sich voraussichtlich nicht ändern. 

Und noch etwas: Gerne weisen wir euch darauf hin, dass das Empfehlungspapier zur Aufsuchenden Jugendarbeit in Corona-Zeiten aktualisiert wurde.


Vom Kanton BL und SO ist mittlerweile klar, dass neben dem Rahmenschutzkonzept keine weiteren Einschränkungen festgelegt wurden.

Update 2.6.2020

Die Kantone BL und SO machen keine zusätzlichen Einschränkungen zum Rahmenschutzkonzept vom DOJ.

Update 29.5.2020 17.52 Uhr

Der DOJ hat ein neues Rahmenschutzkonzept publiziert.

In einem Schreiben hat der DOJ die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Aufgrund der Auskünfte zum ersten Rahmenschutzkonzept ist davon auszugehen, dass die Kantone BL, SO und AG keine weiteren Einschränkungen vorgeben. Diese Aussage ist aber noch nicht gesichert und eine entsprechende Abklärungen laufen.

Update 29.5.2020

Der DOJ hat am 27.5. das überarbeitete Rahmenschutzkonzept dem BAG zur Plausibilisierung zugestellt. Da zurzeit parallel zur erneuten Plausibilisierung des Rahmenschutzkonzept des DOJ auch ein Rahmenschutzkonzept für Lager am entstehen ist, welche alle aufeinander abgestimmt werden sollen, dauert der Prozess der Plausibilisierung länger als erwartet.

Die Rückmeldung des BAG wir noch heute erwartet. Wenn alles gut läuft, kann der DOJ noch heute Abend, das ab 8. Juni 2020 gültige Rahmenschutzkonzept zur Verfügung stellen.

Update 27.5.2020

Der Bundesrat hat heute weitgehende Lockerungen bekannt gegeben, welch für die OKJA grossen Einfluss hat. Der DOJ hat sich zum Zeil gesetzt, bis am Freitag, 29. Mai 2020 ein neues oder angepasstes Rahmenschutzkonzept zur Verfügung zu stellen. Danach wird allenfalls auch das Musterkonzept angepasst. 

Update 13.5.2020

Musterschutzkonzept

Der DOJ stellt ein Musterschutzkonzept zur Verfügung. Es kann den Mitgliedern und den OKJA-Fachstellen als Vorlage und Basis für ihre spezifischen Schutzkonzepte dienen. Die Vorlage besteht aus einem Worddokument, das auf die jeweiligen Gegebenheiten hin anzupassen und zu ergänzen ist. Wir empfehlen als Anhang das branchenspezifische Rahmenschutzkonzept des DOJanzufügen, resp. darauf zu verweisen. Gemäss aktuellem Informationsstand gibt es von den Kantonen Baselland und Solothurn, neben den Vorgaben vom Bund, keine weiteren Vorgaben betr. OKJA. Der Kanton Aargau lässt ebenfalls den Gemeinden den Spielraum für die schrittweise Öffnung. Er macht aber eine Einschränkung bei der Nutzung der Schulareale für Angebote der OKJA. Falls sich der Jugendtreff oder Büros der OKJA auf einem Schulgelände befinden, müssen gemeinsam Lösungen erarbeitet werden.

Musterschutzkonzept (Word, 12.5.2020)

Update 7.5.2020

  • Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sind im Rahmen der beschlossenen Lockerungen der Corona-Massnahmen ab 11. Mai 2020 grundsätzlich, unter Einschränkungen und mit einem Schutzkonzept, wieder möglich.
  • Der DOJ stellt seinen Mitgliedern, allen OKJA-Fachstellen und weiteren interessierten Akteuren der Kinder- und Jugendförderung (KJF) ein branchenspezifisches Rahmenschutzkonzept als Basis und Richtlinie zur Verfügung.

Das Rahmenschutzkonzept des DOJ beinhaltet die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des Bundes sowie Empfehlungen des DOJ spezifisch für die KJF, resp. OKJA. Allfällige weitere Vorgaben durch den Kanton sind mit den Behörden abzuklären. Wir empfehlen den OKJA-Fachstellen vorgängig mit ihrem kantonalen oder regionalen OKJA-Verband oder -Netzwerk Rücksprache zu halten.

Das Rahmenschutzkonzept hat Empfehlungscharakter und ist nicht rechtlich bindend. Es wurde folgenden Behörden vorgelegt und von diesen als den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechend plausibilisiert: SODK, BSV und BAG. Dies kommt nicht einer Genehmigung gleich.

Sobald uns weitere Informationen von den Behörden vorliegen, aktualisieren wir das Dokument laufend. Die neuste Version findet sich jeweils auf der Onlineplattform OKJA und Corona.

Zur weiteren Unterstützung erarbeitet der DOJ zurzeit ein Musterschutzkonzept als Vorlage. Dieses hoffen wir unseren Mitgliedern anfangs nächster Woche zur Verfügung stellen zu können. Die Geschäftsstelle des DOJ steht bei Fragen und Rückmeldungen gerne zur Verfügung: hc.jod@emoclew.

Zum Rahmenschutzkonzept (7.5.2020)

Update 5.5.2020

Wir alle möchten rasch und genau wissen, wie die Lockerungen der Corona-Massnahmen für die OKJA aussehen, wann welche Angebote wieder möglich sind und was dafür zu tun ist.
Der DOJ setzt sich mit grösstmöglichem Einsatz und Nachdruck bei den Behörden ein. Er hofft bis Mitte oder spätestens Ende der laufenden Woche ein Rahmschutzkonzept verschicken zu können.

Der DOJ musste feststellen, dass die Zuständigkeiten und Prozesse auch für die Behörden zurzeit teilweise noch unklar sind. Dies und deren starke Auslastung mit Anfragen bedingen, wie schnell es voran geht. 

Die Mitglieder des OKJA-BL haben ein Schreiben erhalten,
welches aufzeigt, wie der aktuelle Stand ist und wie das weitere Vorgehen geplant ist.

Update 29.4.2020

Der DOJ stand und steht in intensivem Austausch mit dem BAG um abzuklären, welche Lockerungen und damit Möglichkeiten für Wiedereröffnung von OKJA-Angeboten ab 11. Mai 2020 (bis 8. Juni 2020) möglich sein werden. Bis vor der Kommunikation des Bundesrats von heute Nachmittag konnten diese Ämter keine verbindlichen Angaben machen. Dem DOJ wurde zugesichert, dass BAG und BSV sich im Anschluss in Bezug auf die OKJA absprechen und dem DOJ bis Ende der laufenden Wochen eine Auskunft erteilen.

Einschätzung und Vorgehen des DOJ: Aufgrund dessen, was der Bundesrat an Lockerungen für die Bereiche Bildung, Kultur und Sport kommuniziert hat, kann davon ausgegangen werden, dass Spielraum für die OKJA besteht. Der DOJ handeln daher nun schnell und proaktiv, um rasch Klarheit und möglichst grossen Spielraum für die OKJA zu erreichen, allenfalls schon ab 11. Mai 2020.

Sobald Informationen vom BAG und BSV vorliegen, in welchem Rahmen Angebote und Aktivitäten der OKJA möglich sein werden, wird wieder informiert. Der DOJ versucht auf mehreren Wegen Einfluss zu nehmen, um Lockerungen für die OKJA zu erreichen. Ende der laufenden Wochen soll dem BAG und dem BSV ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Weitere Infos folgen.

Update 23.4.2020

Der DOJ steht zurzeit in engem Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und hat dort eine Anfrage zu allfälligen konkreten Auswirkungen der Lockerungen der bundesrätlichen Massnahmen gegen Corona eingereicht. Das Bundesamt trifft momentan intensive Abklärungen im Bereich Kinder/Jugendliche (für den schulischen und ausserschulischen Bereich) und wird den DOJ danach direkt informieren. Sobald gesicherte Information bekannt ist, informiert der DOJ zeitnah via seine Mitglieder sowie öffentlich auf der neuen Onlienplattform ideenpool.doj.ch auf der Unterseite Information und über alle weiteren Kanäle. Bis Genaueres bekannt ist gilt: Die Handhabung in der OKJA der Massnahmen und Vorschriften des Bundes bleiben bis auf Weiteres die Gleichen.

Allgemeine Informationen

Stand 17.4.2020

Der Bundesrat hat am 16. April 2020 eine schrittweise Lockerung der Massnahmen beschlossen, vorausgesetzt die Infektionslage verschlimmert sich nicht erneut. Der DOJ steht zurzeit in Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und klärt raschmöglichst ab, wie sich die Lockerungen spezifisch auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit konkret auswirken. Sobald gesicherte Informationen vorliegen, kann hier wieder informiert werden (voraussichtlich nächste Woche).

Lockerung der Corona-Massnahmen (Infos vom DOJ)

Die Massnahmen der letzten Wochen wirken, die Zahl der Infektionen sinkt und die Spitäler sind zurzeit nicht überlastet. Wie am 16. April 2020 verkündet, lockert der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Dies erfolgt schrittweise unter der Voraussetzung, dass sich die Infektionslage nicht wieder verschlimmert (Beobachtung bis Ende Mai 2020).

Der DOJ steht in Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), um die genauen konkreten Auswirkungen der Lockerungen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu besprechen. Wir kommunizieren so zeitnah wie möglich und via unsere Mitglieder und auf dieser Corona-Onlineplattform auf der Seite Informationen.

Etappe 1 – ab 27. April 2020

  • Spitäler können wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen.
  • Ambulante medizinische Praxen wie Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeut*innen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios können ihren Betrieb wieder aufnehmen.
  • Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen.
  • Beerdigungen können wieder im Familienkreise stattfinden (nicht nur im engsten Familienkreis).

Etappe 2 – ab 11. Mai 2020

  • Obligatorische Schulen öffnen wieder.
  • Lehrabschlüsse: Wo möglich, finden praktische Prüfungen statt; sonst gelten bei der LAP Erfahrungsnoten.
  • Alle Läden und Märkte öffnen wieder.

Etappe 3 – ab 8. Juni 2020

  • Mittel-, Berufs- und Hochschulen dürfen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten.
  • Museen, Zoos und Bibliotheken sollen wieder öffnen.
  • Das Versammlungsverbot soll gelockert werden.

Hygiene- und Abstandregeln gelten weiterhin

  • Abstand halten und die Hygieneregeln des BAG befolgen ist weiterhin elementar.
  • Risikopersonen (über 65 Jahre, mit Vorerkrankungen) müssen weiterhin geschützt werden.
  • Homeoffice ist bis auf Weiteres sofern möglich vorgesehen. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs wird wo passend wieder ermöglicht aber möglichst tief gehalten.

Mehr (Medienmitteilung Bundesrat, 16.4.2020)

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