LOCKERUNG DER CORONA-MASSNAHMEN

Update 23.6.2020

Auf Grund der wei­ter sin­ken­den Fall­zah­len von COVID-19 hat der Bun­des­rat am 19. Juni 2020 die Auf­he­bung der aus­ser­or­dent­li­chen Lage beschlos­sen (jetzt beson­de­re Lage, Art. 6 Epi­de­mie­ge­setz). Seit Mon­tag, 22. Juni 2020, sind die Mass­nah­men zur Bekämp­fung des neu­en Coro­na­vi­rus daher weit­ge­hend auf­ge­ho­ben. Auch die Grund­re­geln für alle und die Vor­ga­ben für Schutz­kon­zep­te wer­den deut­lich vereinfacht.

Das Wich­tigs­te für die OKJA im Überblick

Prin­zi­pi­en

  • Schutz durch Eigen­ver­ant­wor­tung der Bevöl­ke­rung.
  • Anbieter/Organisatoren wägen Schutz­mass­nah­men kon­text­be­zo­gen ab und ent­schei­denim Rah­men der grund­le­gen­den Regeln eigenverantwortlich.
  • Nach­ver­folg­bar­keit bleibt wich­tig und im Fokus.
  • Hygie­ne- und Abstand­re­geln gel­ten weiterhin.

Kon­kret

  • Ver­an­stal­tun­gen: Das Ver­samm­lungs­ver­bot im öffent­li­chen Raum ist auf­ge­ho­ben und Anläs­se mit bis 1000 Per­so­nen sind wie­der erlaubt (vor­aus­sicht­lich ab Sep­tem­ber 2020 auch grössere).
  • Schutz­kon­zep­te:
    • Alle öffent­lich zugäng­li­chen Orte, daher auch die OKJA-Ange­bo­te, müs­sen über ein­Schutz­kon­zept verfügen.
    • Von Sei­ten Behör­den gel­ten neu die­sel­ben Vor­ga­ben für alle Konzepte;Musterschutzkonzepte und spe­zi­fi­sche Regeln für bestimm­te Kate­go­rien von Betrieben,Veranstaltungen oder Bil­dungs­ein­rich­tun­gen gibt es kei­ne mehr.
  • Neue Abstands­re­geln:
    • 1.5m zwi­schen Personen.
    • Kei­ne Unter­schei­dung nach Alters­grup­pen in OKJA-Ange­bo­ten mehr.
    • Jede Orga­ni­sa­ti­on ent­schei­det je nach Anlass und Akti­vi­tät, ob der Abstand ein­ge­hal­ten und die Schutz­mass­nah­men ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen oder nicht.
  • Wenn Abstand und Schutz­mass­nah­men (Schutz­mas­ken, Ple­xi­glas­schei­ben) nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, sind Prä­senz­lis­ten der anwe­sen­den Per­so­nen zu füh­ren und für das Con­ta­ct Tra­cing zur Ver­fü­gung zu stel­len (14 Tage, Ver­ant­wor­tung der Kantonsärzt*innen).
  • Kiosk-/Bar­be­trieb und gemein­sam kochen/essen ist mög­lich unter Ein­hal­tung des Bran­chen­schutz­kon­zepts von Gastrosuisse.
  • Infor­ma­ti­on: Wenn auf Abstands- und Schutz­mass­nah­men ver­zich­tet wird, müs­sen die Besucher*innen/Teilnehmenden infor­miert wer­den. Das bedeu­tet, dass bei Auf­tre­ten eines posi­ti­ven Falls alle Kon­takt­per­so­nen in Qua­ran­tä­ne müs­sen. Sie müs­sen auch über das Sam­meln der Kon­takt­da­ten infor­miert sein. Die Ver­ant­wor­tung liegt bei den Organisationen.
  • Kei­ne Emp­feh­lung für Home­of­fice mehr, Ent­scheid liegt beim Arbeitgeber.
  • Beson­ders gefähr­de­te Arbeit­neh­mer kön­nen wie­der vor Ort arbei­ten, sind aber vom­Ar­beit­ge­ber zu schüt­zen. Es gilt das Arbeitsrecht.
  • Ver­eins­ak­ti­vi­tä­ten im Mit­glie­der­kreis oder mit nament­lich bekann­ten Per­so­nen z.B. imVer­eins­lo­kal gel­ten als pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen. Es müs­sen kei­ne Lis­ten geführt werden.

Das Rah­men­schutz­kon­zept vom DOJ wur­de aktua­li­siert und an die ver­ein­fach­ten Regeln angepasst. 

Update 17.6.2020

  • Der DOJ hat inzwi­schen in Zusam­men­ar­beit mit der SAJV Richt­li­ni­en für Som­mer­la­ger erarbeitet.
  • Der Bun­des­rat wird vor­aus­sicht­lich am Mitt­woch, 24.6. zu all­fäl­li­gen wei­te­ren Locke­run­gen kom­mu­ni­zie­ren. Soll­ten sich dadurch Ände­run­gen für die OKJA und die Kin­der- und Jugend­för­de­rung erge­ben wird wie­der infor­miert. Je nach deren Umfang und dem Auf­wand der Abklä­run­gen beim BAG infor­miert der DOJ so zeit­nah wie mög­lichst, spä­tes­tens aber am 30.6.

Update 5.6.2020 16.30

Wie ange­kün­digt, hat der DOJ das Rah­men­schutz­kon­zept aktua­li­siert, sowie die dar­auf abge­stimm­te Mus­ter­vor­la­ge für Schutz­kon­zep­te erarbeitet.

Anpas­sun­gen Rah­men­schutz­kon­zept
Am Diens­tag, 2. Juni 2020 hat das BAG ein Rah­men­schutz­kon­zept für öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen ab dem 6. Juni 2020 ver­öf­fent­licht. Da die­ses Rah­men­schutz­kon­zept auch für spe­zi­fi­sche öffent­li­che
Ver­an­stal­tun­gen (wie z. B. Dis­cos, Kon­zer­te oder Film­aben­de) der Offe­nen Kin­der- und Jugend­ar­beit / Kin­der- und Jugend­för­de­rung Ori­en­tie­rung bie­tet, haben wir es unter Punkt 5. Mass­nah­men bei öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen im Rah­men­schutz­kon­zept integriert.

Die dar­in ent­hal­te­nen Vor­ga­ben gel­ten nicht für den all­ge­mei­nen Betrieb / alle Akti­vi­tä­ten der Offe­nen Kin­der- und Jugend­ar­beit / Kin­der- und
Jugend­för­de­rung, son­dern spe­zi­fisch für öffent­li­che Veranstaltungen.

Im Wei­te­ren hat der DOJ eine Ergän­zung vor­ge­nom­men, die es ermög­licht, Essen zuzu­be­rei­ten und einen Kiosk- oder Bar­be­trieb zu füh­ren. Dies ist jedoch nur mit zusätz­li­chen Schutz­mass­nah­men basie­rend auf dem Bran­chen­schutz­kon­zept von Gastro­suis­se mög­lich. Auf­grund des damit zu erwar­ten­den zusätz­li­chen Auf­wand rät der DOJ nach wie vor davon ab.

Locke­run­gen aber noch kein Nor­mal­be­trieb
Für den DOJ ist wich­tig zu erwäh­nen, dass gemäss den Wei­sun­gen des Bun­des noch nicht in einer Pha­se sind, bei wel­cher wir mit unse­ren Ange­bo­ten zum Nor­mal­be­trieb über­ge­hen kön­nen. Der DOJ ist sich bewusst, dass gewis­se Vor­ga­ben wie z. B. das Füh­ren von Prä­senz­lis­ten oder die Ein­hal­tung der Distanz­re­geln unter Jugend­li­chen die 16+ sind zum Teil den Prin­zi­pi­en der Offe­nen Kin­der- und Jugend­ar­beit wider­spre­chen und die Arbeit erschwe­ren oder in gewis­sen Fäl­len sogar verunmöglichen.

Nutzt die Chan­cen wel­che die zusätz­li­chen Locke­run­gen bie­ten, seit wei­ter­hin für Kin­der und Jugend­li­che da und helft damit die Frei­räu­me wie­der zu schaffen.

Richt­li­ni­en für Som­mer­la­ger
In Zusam­men­ar­beit mit der SAJV und in Abspra­che mit dem BSV ist der DOJ dar­an Richt­li­ni­en für Som­mer­la­ger zu erar­bei­ten, wel­che Organisator*innen von Lagern eine Unter­stüt­zung und Ori­en­tie­rung bie­ten wer­den. Sie wer­den in den nächs­ten Tagen fer­tig­ge­stellt und Euch zur
Ver­fü­gung gestellt.

Update 5.6.2020 (Betrifft Kan­ton Aargau)

Infos zur Nut­zung der Schul­ge­län­de im Kan­ton Aargau.

Der Kan­ton Aar­gau lässt eben­falls den Gemein­den den Spiel­raum für die schritt­wei­se Öff­nung. Er mach­te aber bei der letz­ten Locke­rung Ein­schrän­kun­gen betr. Schul­are­al. bei der Nut­zung der Schul­area­le für Ange­bo­te der OKJA

Für die Volks­schu­le Aar­gau tritt ab dem 8. Juni 2020 des­halb eine neue Wei­sung in Kraft. Ent­schei­dend ist, dass die Abstands- und Hygie­ne­re­geln unver­än­dert bestehen blei­ben. Dies bedeu­tet, dass sich ab dem 8. Juni weni­ger die Fra­ge stellt, WAS an den Aar­gau­er Volks­schu­len erlaubt ist, son­dern WIE die Umset­zung unter Ein­hal­tung der Abstands- und Hygie­ne­re­geln erfol­gen kann. Mit der weit­ge­hen­den Locke­rung der Mass­nah­men stärkt der Bun­des­rat die Eigen­ver­ant­wor­tung der Bevöl­ke­rung und somit auch der Schu­len vor Ort.

Fazit: Es ist mit der Schu­le vor Ort zu klä­ren, was betref­fend offe­ne Jugend­ar­beit wann und in wel­cher Form umge­setzt wer­den kann. Immer unter Berück­sich­ti­gung der Abstands- und Hygieneregeln. 

Die neue Wei­sung und die häu­fi­gen Fra­gen zur Umset­zung ist hier zu finden:

https://www.schulen-aargau.ch/regelschule/schulorganisation/information-kommunikation/notfall-krisenmanagement/coronavirus-informationen-fuer-schulen-im-aargau/wiederaufnahme-praesenzunterricht

Update 3.6.2020

Rück­fra­gen von Mit­glie­dern und Infor­ma­tio­nen von Behör­den, füh­ren dazu, dass am Rah­men­schutz­kon­zept vom 29.5.20 noch Anpas­sun­gen resp. Prä­zi­sie­run­gen nötig wer­den. Der DOJ geht davon aus, dass alle offe­nen Fra­gen Ende Woche geklärt sind.  Der DOJ wird vor­aus­sicht­lich am nächs­ten Frei­tag, 5.06.2020 ein aktua­li­sier­te Ver­si­on des Rah­men­schutz­kon­zep­tes sowie ein dar­auf abge­stimm­tes Mus­ter­schutz­kon­zept zur Ver­fü­gung zu stel­len. Das zur­zeit vor­lie­gen­de Rah­men­schutz­kon­zept vom 29.05.2020 hat bis auf wei­te­res Gül­tig­keit und kann als Basis für die Über­ar­bei­tung der bestehen­den Schutz­kon­zep­te genutzt werden. 

Vor­aus­sicht­li­che Anpassungen/Offene Punk­te betref­fen die fol­gen­den Themen: 

  • Abstand­hal­ten bei Ver­an­stal­tun­gen ins­be­son­de­re bei den Alters­grup­pen 16+
  • Zube­rei­tung / Abga­be von Essen und Getränken

 Alle ande­ren Punk­te wer­den sich vor­aus­sicht­lich nicht ändern. 

Und noch etwas: Ger­ne wei­sen wir euch dar­auf hin, dass das Emp­feh­lungs­pa­pier zur Auf­su­chen­den Jugend­ar­beit in Coro­na-Zei­ten aktua­li­siert wurde.


Vom Kan­ton BL und SO ist mitt­ler­wei­le klar, dass neben dem Rah­men­schutz­kon­zept kei­ne wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen fest­ge­legt wurden.

Update 2.6.2020

Die Kan­to­ne BL und SO machen kei­ne zusätz­li­chen Ein­schrän­kun­gen zum Rah­men­schutz­kon­zept vom DOJ.

Update 29.5.2020 17.52 Uhr

Der DOJ hat ein neu­es Rah­men­schutz­kon­zept publiziert.

In einem Schrei­ben hat der DOJ die wich­tigs­ten Ände­run­gen zusammengefasst.

Auf­grund der Aus­künf­te zum ers­ten Rah­men­schutz­kon­zept ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Kan­to­ne BL, SO und AG kei­ne wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen vor­ge­ben. Die­se Aus­sa­ge ist aber noch nicht gesi­chert und eine ent­spre­chen­de Abklä­run­gen laufen.

Update 29.5.2020

Der DOJ hat am 27.5. das über­ar­bei­te­te Rah­men­schutz­kon­zept dem BAG zur Plau­si­bi­li­sie­rung zuge­stellt. Da zur­zeit par­al­lel zur erneu­ten Plau­si­bi­li­sie­rung des Rah­men­schutz­kon­zept des DOJ auch ein Rah­men­schutz­kon­zept für Lager am ent­ste­hen ist, wel­che alle auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den sol­len, dau­ert der Pro­zess der Plau­si­bi­li­sie­rung län­ger als erwartet.

Die Rück­mel­dung des BAG wir noch heu­te erwar­tet. Wenn alles gut läuft, kann der DOJ noch heu­te Abend, das ab 8. Juni 2020 gül­ti­ge Rah­men­schutz­kon­zept zur Ver­fü­gung stellen.

Update 27.5.2020

Der Bun­des­rat hat heu­te weit­ge­hen­de Locke­run­gen bekannt gege­ben, welch für die OKJA gros­sen Ein­fluss hat. Der DOJ hat sich zum Zeil gesetzt, bis am Frei­tag, 29. Mai 2020 ein neu­es oder ange­pass­tes Rah­men­schutz­kon­zept zur Ver­fü­gung zu stel­len. Danach wird allen­falls auch das Mus­ter­kon­zept angepasst. 

Update 13.5.2020

Mus­ter­schutz­kon­zept

Der DOJ stellt ein Mus­ter­schutz­kon­zept zur Ver­fü­gung. Es kann den Mit­glie­dern und den OKJA-Fach­stel­len als Vor­la­ge und Basis für ihre spe­zi­fi­schen Schutz­kon­zep­te die­nen. Die Vor­la­ge besteht aus einem Wor­d­do­ku­ment, das auf die jewei­li­gen Gege­ben­hei­ten hin anzu­pas­sen und zu ergän­zen ist. Wir emp­feh­len als Anhang das bran­chen­spe­zi­fi­sche Rah­men­schutz­kon­zept des DOJanzu­fü­gen, resp. dar­auf zu ver­wei­sen. Gemäss aktu­el­lem Infor­ma­ti­ons­stand gibt es von den Kan­to­nen Basel­land und Solo­thurn, neben den Vor­ga­ben vom Bund, kei­ne wei­te­ren Vor­ga­ben betr. OKJA. Der Kan­ton Aar­gau lässt eben­falls den Gemein­den den Spiel­raum für die schritt­wei­se Öff­nung. Er macht aber eine Ein­schrän­kung bei der Nut­zung der Schul­area­le für Ange­bo­te der OKJA. Falls sich der Jugend­treff oder Büros der OKJA auf einem Schul­ge­län­de befin­den, müs­sen gemein­sam Lösun­gen erar­bei­tet werden.

Mus­ter­schutz­kon­zept (Word, 12.5.2020)

Update 7.5.2020

  • Ange­bo­te der Offe­nen Kin­der- und Jugend­ar­beit (OKJA) sind im Rah­men der beschlos­se­nen Locke­run­gen der Coro­na-Mass­nah­men ab 11. Mai 2020 grund­sätz­lich, unter Ein­schrän­kun­gen und mit einem Schutz­kon­zept, wie­der mög­lich.
  • Der DOJ stellt sei­nen Mit­glie­dern, allen OKJA-Fach­stel­len und wei­te­ren inter­es­sier­ten Akteu­ren der Kin­der- und Jugend­för­de­rung (KJF) ein bran­chen­spe­zi­fi­sches Rah­men­schutz­kon­zept als Basis und Richt­li­nie zur Verfügung.

Das Rah­men­schutz­kon­zept des DOJ beinhal­tet die zwin­gen­den gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Bun­des sowie Emp­feh­lun­gen des DOJ spe­zi­fisch für die KJF, resp. OKJA. All­fäl­li­ge wei­te­re Vor­ga­ben durch den Kan­ton sind mit den Behör­den abzu­klä­ren. Wir emp­feh­len den OKJA-Fach­stel­len vor­gän­gig mit ihrem kan­to­na­len oder regio­na­len OKJA-Ver­band oder ‑Netz­werk Rück­spra­che zu halten.

Das Rah­men­schutz­kon­zept hat Emp­feh­lungs­cha­rak­ter und ist nicht recht­lich bin­dend. Es wur­de fol­gen­den Behör­den vor­ge­legt und von die­sen als den gel­ten­den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ent­spre­chend plau­si­bi­li­siert: SODK, BSV und BAG. Dies kommt nicht einer Geneh­mi­gung gleich.

Sobald uns wei­te­re Infor­ma­tio­nen von den Behör­den vor­lie­gen, aktua­li­sie­ren wir das Doku­ment lau­fend. Die neus­te Ver­si­on fin­det sich jeweils auf der Online­platt­form OKJA und Coro­na.

Zur wei­te­ren Unter­stüt­zung erar­bei­tet der DOJ zur­zeit ein Mus­ter­schutz­kon­zept als Vor­la­ge. Die­ses hof­fen wir unse­ren Mit­glie­dern anfangs nächs­ter Woche zur Ver­fü­gung stel­len zu kön­nen. Die Geschäfts­stel­le des DOJ steht bei Fra­gen und Rück­mel­dun­gen ger­ne zur Ver­fü­gung: hc.jod@emoclew.

Zum Rah­men­schutz­kon­zept (7.5.2020)

Update 5.5.2020

Wir alle möch­ten rasch und genau wis­sen, wie die Locke­run­gen der Coro­na-Mass­nah­men für die OKJA aus­se­hen, wann wel­che Ange­bo­te wie­der mög­lich sind und was dafür zu tun ist.
Der DOJ setzt sich mit grösst­mög­li­chem Ein­satz und Nach­druck bei den Behör­den ein. Er hofft bis Mit­te oder spä­tes­tens Ende der lau­fen­den Woche ein Rahm­schutz­kon­zept ver­schi­cken zu kön­nen.

Der DOJ muss­te fest­stel­len, dass die Zustän­dig­kei­ten und Pro­zes­se auch für die Behör­den zur­zeit teil­wei­se noch unklar sind. Dies und deren star­ke Aus­las­tung mit Anfra­gen bedin­gen, wie schnell es vor­an geht. 

Die Mit­glie­der des OKJA-BL haben ein Schrei­ben erhal­ten,
wel­ches auf­zeigt, wie der aktu­el­le Stand ist und wie das wei­te­re Vor­ge­hen geplant ist. 

Update 29.4.2020

Der DOJ stand und steht in inten­si­vem Aus­tausch mit dem BAG um abzu­klä­ren, wel­che Locke­run­gen und damit Mög­lich­kei­ten für Wie­der­eröff­nung von OKJA-Ange­bo­ten ab 11. Mai 2020 (bis 8. Juni 2020) mög­lich sein wer­den. Bis vor der Kom­mu­ni­ka­ti­on des Bun­des­rats von heu­te Nach­mit­tag konn­ten die­se Ämter kei­ne ver­bind­li­chen Anga­ben machen. Dem DOJ wur­de zuge­si­chert, dass BAG und BSV sich im Anschluss in Bezug auf die OKJA abspre­chen und dem DOJ bis Ende der lau­fen­den Wochen eine Aus­kunft erteilen. 

Ein­schät­zung und Vor­ge­hen des DOJ: Auf­grund des­sen, was der Bun­des­rat an Locke­run­gen für die Berei­che Bil­dung, Kul­tur und Sport kom­mu­ni­ziert hat, kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass Spiel­raum für die OKJA besteht. Der DOJ han­deln daher nun schnell und pro­ak­tiv, um rasch Klar­heit und mög­lichst gros­sen Spiel­raum für die OKJA zu errei­chen, allen­falls schon ab 11. Mai 2020.

Sobald Infor­ma­tio­nen vom BAG und BSV vor­lie­gen, in wel­chem Rah­men Ange­bo­te und Akti­vi­tä­ten der OKJA mög­lich sein wer­den, wird wie­der infor­miert. Der DOJ ver­sucht auf meh­re­ren Wegen Ein­fluss zu neh­men, um Locke­run­gen für die OKJA zu errei­chen. Ende der lau­fen­den Wochen soll dem BAG und dem BSV ein Schutz­kon­zept vor­ge­legt wer­den. Wei­te­re Infos folgen.

Update 23.4.2020

Der DOJ steht zur­zeit in engem Kon­takt mit dem Bun­des­amt für Gesund­heit (BAG) und hat dort eine Anfra­ge zu all­fäl­li­gen kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen der Locke­run­gen der bun­des­rät­li­chen Mass­nah­men gegen Coro­na ein­ge­reicht. Das Bun­des­amt trifft momen­tan inten­si­ve Abklä­run­gen im Bereich Kinder/Jugendliche (für den schu­li­schen und aus­ser­schu­li­schen Bereich) und wird den DOJ danach direkt infor­mie­ren. Sobald gesi­cher­te Infor­ma­ti­on bekannt ist, infor­miert der DOJ zeit­nah via sei­ne Mit­glie­der sowie öffent­lich auf der neu­en Onlien­platt­form ideenpool.doj.ch auf der Unter­sei­te Infor­ma­ti­on und über alle wei­te­ren Kanä­le. Bis Genaue­res bekannt ist gilt: Die Hand­ha­bung in der OKJA der Mass­nah­men und Vor­schrif­ten des Bun­des blei­ben bis auf Wei­te­res die Gleichen.

Allgemeine Informationen

Stand 17.4.2020

Der Bun­des­rat hat am 16. April 2020 eine schritt­wei­se Locke­rung der Mass­nah­men beschlos­sen, vor­aus­ge­setzt die Infek­ti­ons­la­ge ver­schlim­mert sich nicht erneut. Der DOJ steht zur­zeit in Kon­takt mit dem Bun­des­amt für Gesund­heit (BAG) und klärt rasch­mög­lichst ab, wie sich die Locke­run­gen spe­zi­fisch auf die Offe­ne Kin­der- und Jugend­ar­beit kon­kret aus­wir­ken. Sobald gesi­cher­te Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen, kann hier wie­der infor­miert wer­den (vor­aus­sicht­lich nächs­te Woche).

Lockerung der Corona-Massnahmen (Infos vom DOJ)

Die Mass­nah­men der letz­ten Wochen wir­ken, die Zahl der Infek­tio­nen sinkt und die Spi­tä­ler sind zur­zeit nicht über­las­tet. Wie am 16. April 2020 ver­kün­det, lockert der Bun­des­rat die Mass­nah­men zum Schutz vor dem Coro­na­vi­rus. Dies erfolgt schritt­wei­se unter der Vor­aus­set­zung, dass sich die Infek­ti­ons­la­ge nicht wie­der ver­schlim­mert (Beob­ach­tung bis Ende Mai 2020).

Der DOJ steht in Kon­takt mit dem Bun­des­amt für Gesund­heit (BAG), um die genau­en kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen der Locke­run­gen für die Offe­ne Kin­der- und Jugend­ar­beit zu bespre­chen. Wir kom­mu­ni­zie­ren so zeit­nah wie mög­lich und via unse­re Mit­glie­der und auf die­ser Coro­na-Online­platt­form auf der Sei­te Informationen.

Etap­pe 1 – ab 27. April 2020

  • Spi­tä­ler kön­nen wie­der sämt­li­che, auch nicht-dring­li­che Ein­grif­fe vornehmen.
  • Ambu­lan­te medi­zi­ni­sche Pra­xen wie Ärz­te, Zahn­ärz­te und Physiotherapeut*innen sowie Coiffeur‑, Mas­sa­ge- und Kos­me­tik­stu­di­os kön­nen ihren Betrieb wie­der aufnehmen.
  • Bau­märk­te, Gar­ten­cen­ter, Blu­men­lä­den und Gärt­ne­rei­en dür­fen wie­der öffnen.
  • Beer­di­gun­gen kön­nen wie­der im Fami­li­en­krei­se statt­fin­den (nicht nur im engs­ten Familienkreis).

Etap­pe 2 – ab 11. Mai 2020

  • Obli­ga­to­ri­sche Schu­len öff­nen wieder.
  • Lehr­ab­schlüs­se: Wo mög­lich, fin­den prak­ti­sche Prü­fun­gen statt; sonst gel­ten bei der LAP Erfahrungsnoten.
  • Alle Läden und Märk­te öff­nen wieder.

Etap­pe 3 – ab 8. Juni 2020

  • Mittel‑, Berufs- und Hoch­schu­len dür­fen wie­der Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen abhalten.
  • Muse­en, Zoos und Biblio­the­ken sol­len wie­der öffnen.
  • Das Ver­samm­lungs­ver­bot soll gelo­ckert werden.

Hygie­ne- und Abstand­re­geln gel­ten weiterhin

  • Abstand hal­ten und die Hygie­ne­re­geln des BAG befol­gen ist wei­ter­hin elementar.
  • Risiko­per­so­nen (über 65 Jah­re, mit Vor­er­kran­kun­gen) müs­sen wei­ter­hin geschützt werden.
  • Home­of­fice ist bis auf Wei­te­res sofern mög­lich vor­ge­se­hen. Die Nut­zung des öffent­li­chen Ver­kehrs wird wo pas­send wie­der ermög­licht aber mög­lichst tief gehalten.

Mehr (Medi­en­mit­tei­lung Bun­des­rat, 16.4.2020)