Wer genehmigt und überprüft das Schutzkonzept? 

Eine Genehmigung der Konzepte durch kantonale oder Bundesstellen ist nicht vorgesehen. Somit ist jede Institution/Betrieb/Gemeinde selber für das Schutzkonzept verantwortlich. Wer das Konzept genehmigen muss, hängt sehr stark von den eigenen Strukturen und Kompetenzen ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. 

Info: Gemäss Informationen des Staatssekretariats für Arbeit (SECO) müssen die Schutzkonzepte nicht zur Bewilligung eingereicht werden. 
Information des SECO zu Schutzkonzepten

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