Eine Genehmigung der Konzepte durch kantonale oder Bundesstellen ist nicht vorgesehen. Somit ist jede Institution/Betrieb/Gemeinde selber für das Schutzkonzept verantwortlich. Wer das Konzept genehmigen muss, hängt sehr stark von den eigenen Strukturen und Kompetenzen ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Info: Gemäss Informationen des Staatssekretariats für Arbeit (SECO) müssen die Schutzkonzepte nicht zur Bewilligung eingereicht werden.
Information des SECO zu Schutzkonzepten