Das Musterschutzkonzept vom DOJ liefert eine gute Grundlage. Idealerweise wird bei der Begründung auf das Rahmenschutzkonzept vom DOJ Bezug genommen. Eine Abstimmung mit den lokalen Gegebenheiten ist sicher sinnvoll. So sollte das Schutzkonzept der lokalen Schule bei den Überlegungen mit einbezogen werden.
Update 5.1.21: Der DOJ hat am 18.12.30 ein neues Rahmenschutzkonzept erarbeitet.