Bei der Arbeit müssen Sie in allen Innenräumen eine Maske tragen.
Die Maskenpflicht gilt sobald zwei Personen bei der Arbeit miteinander in Kontakt sind, beispielsweise in Mehrpersonenbüros, Sitzungsräumen oder in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten (geteilte Arbeitsplätze, Korridore, Lifte, WCs, Pausenräume, etc.) und bei Besprechungen in Einzelbüros.
(14.1.21) Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.