In Innenräumen ist gilt eine Maskenpflicht für alle über 12 Jahren.
Im Aussenraum muss die Situation individuell betrachtet werden. Das Rahmenschutzkonzept vom DOJ gibt folgende Auskunft: Im Aussenbereich der OKJA gilt eine Maskenpflicht (für über 12-jährige) nur, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Hier gilt es abzuwägen wie frequentiert und wie gross dieser Aussenraum ist.
(19.1.21) Der Kanton BL hat für Schulen und Tagesstruktur das Alter für die Maskenpflicht auf 10 Jahre herabgesetzt. Für die OKJA ist diese Massnahme nur zur Orientierung wichtig und kann bei Überlegungen zum erstellen des eigenen Schutzkonzeptes berücksichtigt werden.