Corona Update vom 27.5.21

Der Bundesrat hat gestern 26. Mai 2021 weitere Öffnungsschritte beschlossen, die am 31. Mai 2021 in Kraft treten. Die gelockerten Massnahmen bringen auch für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) weiteren Spielraum. Hier die Anpassungen und Ergänzungen zu den bisherigen Massnahmen in der Übersicht: 

  • Veranstaltungen mit Publikum: Es gilt in Innenräumen eine Obergrenze von 100 und draussen von 300 Personen. Es darf maximal die Hälfte der Kapazität genutzt werden.
  • Veranstaltungen ohne Publikum: Vereinsanlässe u. Ä. sind innen und aussen mit maximal 50 erlaubt.
  • Sport für Kinder und Jugendliche bis Jg. 2001: Es dürfen Wettkämpfe mit Publikum durchgeführt werden und sie sind ohne Einschränkungen zugänglich. Tanzveranstaltungen sind erlaubt.
  • Sport im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter: Gruppengrösse: Es dürfen maximal 50 Personen gemeinsam Sport treiben.Publikum: Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen.Mannschaftssportarten: Sind nur draussen erlaubt.Sport mit Körperkontakt/ohne Maske und Abstand: Im Freien sind auch Sportarten mit Körperkontakt zulässig (Training und Wettkämpfe). In Innenräumen gilt für Sportarten, bei denen weder eine Maske getragen noch der Abstand eingehalten werden kann: nur zulässig in kleinen, beständigen Vierergruppen, die sich untereinander nicht durchmischen, und denen je 50 Quadratmeter zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen. Die Erhebung der Kontaktdaten ist obligatorisch.Fläche für ruhige Sportarten: In Innenräumen beträgt die Fläche, die bei der Ausübung einer ruhigen sportlichen Aktivität, bei welcher der zugewiesene Platz nicht verlassen wird (z. B. Yoga), zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen muss, 10 Quadratmeter pro Person.Tanzveranstaltungen: Tanzveranstaltungen bei Grossveranstaltungen im Freien sind erlaubt. Falls ab 20. August 2021 die Sitzplicht im Innenraum aufgehoben wird, können solche auch wieder innen durchgeführt werden.
  • Kultur für Jugendlichen bis Jg. 2001: Auftritte vor Publikum (Personenzahl gemäss Regeln Publikumsanlässe) sind erlaubt.
  • Kultur im Amateurbereich/für Jugendliche mit Jg. 2000 und älter:Analog zu den Regeln im Sport dürfen in der Kultur maximal 50 Personen an Aktivitäten teilnehmen. Auftritten vor Publikum (Personenzahl gemäss Regeln Publikumsanlässe) sind erlaubt.
  • Menschenansammlungen im öffentlichen Raum: Die Beschränkung der Anzahl Personen ist für spontan entstehende Menschenansammlungen aufgehoben.
  • Aufsuchende Jugendarbeit im öffentlichen Raum ist bzgl. Anzahl Personen uneingeschränkt möglich.
  • Homeoffice: Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die gezielt und wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.
  • Personal: Es gilt keine Kontakt- und Reisequarantänepflicht für Geimpfte und Genesene während sechs Monaten. Geimpfte sind in dieser Frist auch von der Testpflicht enthoben.
  • Maskenpflicht: Kinder unter 12 Jahren müssen keine Maske tragen (kantonale Ausnahmen vorbehalten). Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger dürfen bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten auf die Maske verzichten. Abgesehen davon gilt die allgemeine Maskenpflicht. Ältere Jugendliche müssen in Innenräumen Maske tragen, in Aussenräumen nur sofern der Abstand nicht eingehalten oder keine anderen Schutzmassnahmen wie Abschrankungen getroffen werden. Ausnahmen gibt es bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen.
  • Konsumation und Abgabe von Speisen und Getränken: Die Abgabe von Speisen und Getränken in Innen- und Aussenräumen der OKJA sowie während Veranstaltungen ist wieder erlaubt. Im Aussenbereich und im Innenbereich gilt Abstand oder Abschrankung zwischen Gästegruppen, max. 4 Personen innen und 6 aussen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Die Maskenpflicht gilt am Tisch sitzend nicht, jedoch vor dem Absitzen und beim Verlassen des Tischs.

Diese nationalen Massnahmen können durch strengere Regelungen durch die Kantone verschärft werden. Aktuell sind uns keine verschärften Einschränkungen durch die Kantone Basellandschaft und Solothurn bekannt.

Link zum aktuellen Rahmenschutzkonzept

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