Corona – neue Massnahmen ab 13. Sept. 2021

Stand 14.9.21

Nationale Massnahmen und Empfehlungen des DOJ

Neu / angepasst

  • OKJA-Angebote für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren sind ohne Zertifikatspflicht zugänglich und ohne weitere Vorgaben ausser dem Erstellen und Umsetzen eines Schutzkonzepts möglich.
  • Kochen, essen und Restaurationsbetrieb sind in Angeboten für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren erlaubt. In Angeboten für Jugendliche ab 16 Jahren ist dies nur in Aussenräumen ohne Zertifikatspflicht erlaubt. Möglich ist in Innenräumen das kurze Konsumieren eines Snacks oder eines Getränks. Kioskbetrieb ist im Sinne eines Take Away-Angebots möglich, wenn die Jugendlichen den Innenbereich zum Konsumieren wieder verlassen.
  • Mobile Angebote/Spielangebote draussen: Wenn einzig Empfangsbereich und Sanitäranlagen in Innenräumen zur Verfügung stehen, sich das Publikum aber ansonsten ausschliesslich im Freien aufhält, gilt die Einrichtung weiterhin als Einrichtung nur mit Aussenbereichen. Es gilt keine Zertifikatspflicht.
  • Veranstaltungen ohne Zertifikatspflicht ab 16 J.:
    Im Aussenraum: ohne Sitzpflicht max. 500 Personen, mit Sitzpflicht max. 1000 Personen; zwei Drittel der Kapazität nutzbar; Abgabe und Konsumation von Speisen und Getränken erlaubt; Abstand oder Abschrankungen zwischen den Gästegruppen; tanzen ist verboten.
    Im Innenraum: maximal 30 anwesende Personen (Teilnehmende und Organisierende/Helfende usw.); nur Veranstaltung eines Vereins oder einer anderen beständigen Gruppe, deren Mitglieder den Organisierenden bekannt sind; zwei Drittel der Kapazität nutzbar; Maskenpflicht ab 12 Jahren; Abstand nach Möglichkeit; keine Konsumation von Speisen und Getränken.
    Mit Zertifikat gelten erleichterte Bedingungen (Details im Rahmenschutzkonzept).
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen für Personen ab 16 J.: max. 30 Personen; in abgetrennten Räumlichkeiten; beständige Gruppen und Personen, die den Organisierenden bekannt sind; Maske und Abstand halten.
  • Beratungsangebote und Selbsthilfegruppen für Personen ab 16 Jahren sind ohne Zertifikat zugänglich. Sie sind nach den allgemeinen Regeln durchführbar (d. h. im Wesentlichen Maskenpflicht in Innenräumen).
  • Sofern die Zertifikatspflicht gilt, müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden.
  • Mitarbeitende von Betrieben und Veranstaltungen, für die ein Zertifikat verlangt wird, müssen nicht zwingend ebenfalls eines vorweisen, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis zum Betreiber/Veranstalter stehen. Helfende sind als Mitarbeitende des Veranstalters zu betrachten, wenn sie von diesem besoldet werden.

Rahmenschutzkonzept DOJ

Stand: 9.9.21

Der Bundesrat hat am 8. September 2021 eine Ausweitung der Zertifikatspflicht beschlossen. Die neuen Massnahmen gelten ab Montag, 13. September 2021 und solange es der Bundesrat als erforderlich erachtet, aktuell ist eine Befristung bis 24. Januar 2022 vorgesehen.

Diese Neuerungen haben für den Betrieb und die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) erneut einschränkende Konsequenzen und erschweren vor allem Jugendlichen und jungen Menschen ab 16 Jahren den Zugang zu den Angeboten. Der DOJ bedauert diese Verschlechterung der Situation für die OKJA-Fachstellen und vor allem für diese bereits besonders von der Pandemie betroffene Altersgruppe. Wir setzen uns weiterhin mit Nachdruck für Erleichterungen für diese jungen Menschen ein.

Neuerungen im Überblick
• OKJA-Angebote für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren sind ohne Zertifikatspflicht zugänglich und ohne weitere Vorgaben ausser dem Erstellen und Umsetzen eines Schutzkonzepts möglich.
• Kochen, essen und Restaurationsbetrieb sind für Angebote für Personen ab 16 Jahren nur in Aussenräumen ohne Zertifikatspflicht erlaubt. Möglich ist in Innenräumen das kurze Konsumieren eines Snacks oder eines Getränks.
• Individuelle Beratungsdienste von OKJA-Fachstellen fallen auch für Personen ab 16 Jahren nicht unter die Zertifikatspflicht. Sie sind nach den allgemeinen Regeln durchführbar (d. h. im Wesentlichen Maskenpflicht in Innenräumen).
• Mobile Angebote/Spielangebote draussen: Wenn einzig Empfangsbereich und Sanitäranlagen in Innenräumen zur Verfügung stehen, sich das Publikum aber ansonsten ausschliesslich im Freien aufhält, gilt die Einrichtung weiterhin als Einrichtung nur mit Aussenbereichen. Es gilt keine Zertifikatspflicht.
• Sofern die Zertifikatspflicht gilt, müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden.
• Mitarbeitende von Betrieben und Veranstaltungen, für die ein Zertifikat verlangt wird, müssen nicht zwingend ebenfalls eines vorweisen, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis zum Betreiber/Organisator stehen. Andere mitwirkende und helfende Personen hingegen schon.
• Veranstaltungen in Innenräumen ohne Zertifikatspflicht ab 16 J.: max. 30 Personen, beständige Gruppen und Personen, die den Organisatoren bekannt sind, Maske und Abstand halten, zwei Drittel der Kapazität darf genutzt werden, tanzen ist nicht erlaubt.
• Sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen für Personen ab 16 J.: max. 30 Personen, beständige Gruppen und Personen, die den Organisatoren bekannt sind, Maske und Abstand halten.

Sobald das neue Rahmenschutzkonzept verfügbar ist, wird dieses hier zur Verfügung gestellt.

Bookmark the Permalink.

Kommentare sind geschlossen.