An der Medienkonferenz des Bundesrates vom 2.2.22 wurden Lockerungsschritte angekündigt, welche hoffen lassen, dass in der OKJA bald wieder eine neue Normalität Einzug halten wird.
- gilt die Homeoffice-Pflicht nicht mehr. Diese wird in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bleibt bestehen.
- wird die obligatorische Kontaktquarantäne aufgehoben. Die Isolation von coronapositiven Personen bleibt hingegen bestehen.
Aufgrund dieser Entscheide hat der DOJ das Rahmenschutzkonzept leicht angepasst. -> https://doj.ch/corona-rahmenschutzkonzept