Der Bundesrat hat am16. Februar 2022 beschlossen, ab 17. Februar 2022 beinahe alle Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuheben. Als Schutzmassnahmen bleiben bis 31. März 2022 einzig bestehen: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation von fünf Tagen für positiv getestete Personen. Alle weiteren nationalen Einschränkungen wie die Zertifikatspflicht usw. sind ab 17.2. aufgehoben, womit auch das Rahmenschutzkonzept für OKJA/KJF des DOJ ab dann aufgehoben ist. Allenfalls bleiben weiterbestehende kantonale Vorschriften zu beachten. Aktuell sind keine kantonalen Vorschriften bekannt, die die OKJA betreffen. Es ist erfreulich, dass die Fachstellen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit somit wieder alle Jugendlichen und jungen Menschen empfangen und ihr Angebot frei gestalten können.
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